Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11191 Widersprechende Nokia Corporation, Keilalahdentie 4, 02150 Espoo, Finnland, CH-Marke Nr. 586 466 «XSERIES» gegen Widerspruchsgegnerin Sony Ericsson Mobile Communications AB, Nya Vattentornet, 221 88 Lund, Schweden, IR-Marke Nr. 1 028 312 «X2».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. November 2010 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

25. November 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8384

2010-3146