Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben France Télécom SA/Sunrise Communications AG (Art. 32 und 33 des Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251]) Am 26. November 2009 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung im oben genannten Zusammenschlussvorhaben erhalten. Die France Télécom SA beabsichtigt, die Sunrise Communications AG (Sunrise) zu kaufen, um sie anschliessend mit ihrer Tochtergesellschaft der Orange SA (Orange) zu fusionieren.

Im schweizerischen Mobilfunkmarkt sind die drei Netzbetreiber die Swisscom (Schweiz) AG (Swisscom), Sunrise und Orange die Hauptakteure. Der Zusammenschluss verringert die Zahl der auf dem schweizerischen Mobilfunkmarkt konkurrierenden Netzbetreiber von drei auf zwei. Das fusionierte Unternehmen würde einen Marktanteil von ca. 40 % auf sich vereinen, während der Marktanteil von Swisscom bei ca. 60 % verbliebe. Vor diesem Hintergrund hat die Wettbewerbskommission beschlossen, die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Mobilfunkmarkt zu prüfen. Dabei wird auch untersucht, ob allenfalls eine kollektiv marktbeherrschende Stellung zusammen mit der Swisscom entstehen kann.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Monbijoustrasse 43 3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

19. Januar 2010

2010-0028

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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