Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2009 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 8. Juni 2010

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 20102, beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2009 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: 1.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 2 776 374 550 Franken, einem operativen Aufwand von 2 750 551 431 Franken und dem Finanzergebnis von 13 099 056 Franken mit einem Jahresergebnis von 38 922 175 Franken abschliesst;

2.

Die konsolidierte Investitionsrechnung mit Investitionen von 232 628 489 Franken;

3.

Die konsolidierte Geldflussrechnung mit der Veränderung des Fonds Flüssige Mittel von 515 310 492 Franken als Abnahme;

4.

Die Bilanz per 31. Dezember 2009 mit einer konsolidierten Bilanzsumme von 1 995 005 685 Franken;

Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung des ETH-Rats vom 5. Februar 20043 über das Rechnungswesen des ETH-Bereichs wird die bilanzielle Reserve aus dem Finanzierungsbeitrag des Bundes im Umfang von 316 866 Franken reduziert.

1 2 3

SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.

SR 414.123

2010-1759

5041

Rechnung 2009 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). BB IV

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 3. Juni 2010

Ständerat, 8. Juni 2010

Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Philippe Schwab

5042