Richtplan des Kantons Graubünden Genehmigung Anpassung «Erst- und Zweitwohnungen sowie touristische Beherbergung» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 15. März 2010 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 8. März 2010 wird die Anpassung «Erst- und Zweitwohnungen sowie touristische Beherbergung» des Richtplans des Kantons Graubünden genehmigt.

2.

Der Kanton wird eingeladen, im Rahmen der nächsten Richtplananpassung folgende Punkte zu ergänzen: ­ Im Falle eines Resortstandorts ausserhalb des Siedlungsgebiets ist dieser im kantonalen Richtplan räumlich festzulegen; ­ Definition der Aufgaben des Kantons im Zusammenhang mit dem Monitoring/Controlling und Festlegung der Eckwerte.

3.

Der Kanton wird eingeladen, im Rahmen der Zusammenarbeit und Berichterstattung gemäss Artikel 9 Absatz 1 RPV die Resultate des Controlling/ Monitorings dem ARE darzulegen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung Graubünden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, Tel. 081 257 23 23

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

4. Mai 2010

2010-0798

Bundesamt für Raumentwicklung

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