Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zur Volksabstimmung vom 28. November 2010 vom 2. September 2010

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte 1

Abstimmungsvorlagen Wir haben den 28. November 2010, sowie innerhalb der gesetzlichen Schranken die vorangehenden Tage, als Datum festgesetzt für die Volksabstimmung über ­ die Volksinitiative vom 15. Februar 2008 «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» (BBl 2010 4241) sowie über den direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss vom 10. Juni 2010 über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung, BBl 2010 4243) und ­ die Volksinitiative vom 6. Mai 2008 «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)» (BBl 2010 4245).

2

Rechtsgrundlagen Wir ersuchen Sie, alle Anordnungen zu treffen, damit die Abstimmung in gesetzlicher Weise vor sich gehen kann. Massgebend sind

21 das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (SR 161.1; BPR) mit der Verordnung des Bundesrates vom 24. Mai 1978 (SR 161.11; VPR); 22 das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer (SR 161.5) mit der Verordnung des Bundesrates vom 16. Oktober 1991 (SR 161.51) und die Kreisschreiben des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten vom 16. Oktober 1991 (BBl 1991 IV 532) und vom 14. Juni 2002 (BBl 2002 4636); 23 das Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen vom 20. September 2002 zur Teilrevision der Verordnung über die politischen Rechte (Genehmigungsvoraussetzungen für kantonale Pilotversuche mit Vote électronique, BBl 2002 6603); 24 das Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen vom 15. Januar 2003 zur Resultatermittlung mit technischen Geräten bei eidgenössischen Volksabstimmungen (BBl 2003 419);

2010-2152

5699

25 das Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen vom 31. Mai 2006 über Massnahmen zur Qualitätssicherung bei der brieflichen Stimmabgabe (BBl 2006 5225) und das Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen vom 15. Juni 2007 über Massnahmen zur Qualitätssicherung bei der brieflichen Stimmabgabe. Vollzugsprobleme; 26 das Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen zuhanden der Einwohnergemeinden vom 20. August 2008 über die Gewährleistung des Stimmrechts für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (BBl 2008 7493).

3

Sonderfall Volksinitiative mit Gegenentwurf

31 Organisatorische Massnahmen gegen Verwechslungsgefahr 311 Volksinitiativen mit Gegenentwurf sind erheblich komplizierter auszuzählen als einfache Abstimmungsvorlagen. Aus diesem Grund stellen wir den Gemeinden (ähnlich wie bei Nationalratswahlen die Formulare 3, 3a und 3b) mehrere Hilfsauszählformulare zur Verfügung: Zählbogen zur Registrierung eines jeden abgegebenen Stimmzettels, ein zweites Auszählformular für den Zusammenzug der verschiedenen Zählbogen, für bevölkerungsreiche Gemeinden ein drittes und für grosse Städte ein viertes für den weiteren Zusammenzug der vorangehenden Auszählformulare.

312 Zur Vermeidung von Verwechslungsgefahren für Stimmberechtigte und Auszählequipen weichen wir vom normalen Vorgehen ab und treffen folgende Sondermassnahmen: a) Der Bund wird am 28. November 2010 Stimmzettel in zwei verschiedenen Farben auf einem einzigen Stimmzettelblatt verwenden.

b) Die eidgenössische Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» und ihr Gegenentwurf (Bundesbeschluss vom 10. Juni 2010 über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung) figurieren auf einem gelbfarbenen Stimmzettel. Die Hilfsformulare für die Resultatsermittlung sind ebenfalls gelb getönt und bereits mit dem Namen der Vorlage beschriftet.

c) Die Volksinitiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)» figuriert auf dem üblichen graufarbenen Stimmzettel.

d) Die eigentlichen Abstimmungsprotokolle zu allen Vorlagen werden in der üblichen Form (weiss) nach Anhang 1a und 1b zur VPR (AS 1978 719 und 1997 765, vgl. Anhänge 1 und 6 zu diesem Kreisschreiben) verwendet.

313 Wir ersuchen die Kantone und Gemeinden, für gleichzeitig stattfindende Volksabstimmungen über kantonale und/oder kommunale Vorlagen gegebenenfalls weder gelb- noch graufarbige Stimmzettel und Auszählformulare zu verwenden, damit auch in dieser Hinsicht jegliche Verwechslungsgefahr ausgeschaltet werden kann.

5700

32 Zulässigkeit des doppelten Ja 321 Die Volksabstimmung über die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» und über den Gegenentwurf (Bundesbeschluss vom 10. Juni 2010 über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung) wird auf einem einzigen gelben Stimmzettel durchgeführt.

322 Nach Artikel 76 BPR werden den Stimmberechtigten zu Volksinitiativen mit Gegenentwurf auf demselben Stimmzettel drei Fragen vorgelegt, deren genauer Wortlaut unter Ziffer 71 hiernach aufgeführt ist.

323 Jeder gültige Stimmzettel zu Volksinitiativen mit Gegenentwurf kann also drei Stimmen enthalten.

324 Die Stimmberechtigten können die Fragen a und b beliebig mit «Ja» oder mit «Nein» beantworten oder eine der beiden Teilfragen unbeantwortet lassen. Das «doppelte Ja» ist also zulässig.

Bei der Stichfrage (Frage c) können die Stimmberechtigten im gewünschten Feld ankreuzen, ob die Volksinitiative oder der Gegenentwurf in Kraft treten soll, falls in den Teilfragen a und b beide Vorlagen sowohl von der Mehrheit der Stimmenden als auch von der Mehrheit der Kantone angenommen werden sollten.

33 Bestellung des kantonalen Abstimmungsbüros und Instruktion der kommunalen Abstimmungsbüros 331 Die Kantonsregierungen regeln die Instruktion der Gemeinde-, Kreisund/oder Bezirksabstimmungsbüros und sorgen dafür, dass diesen die Auszählformulare nach dem Anhang zu diesem Kreisschreiben zugestellt werden. Die Kantone können diese Formulare beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb (Verkauf Publikationen), 3003 Bern, zum Selbstkostenpreis beziehen.

332 Sie bezeichnen die Amtsstelle (kantonales Abstimmungsbüro), die die Abstimmungsergebnisse zusammenstellt und überprüft.

34 Behandlung der gelben Stimmzettel 341 Nach dem Öffnen der Urnen werden sämtliche gelben Stimmzettel in ungültige (Art. 12 BPR), völlig leere und gültige Stimmzettel aufgeteilt.

342 Völlig leere und völlig ungültige gelbe Stimmzettel fallen für die Ausmittlung der Ergebnisse ausser Betracht (Art. 13 Abs. 1 BPR). Ihre Zahlen werden im weissen Protokoll (Anhang 6 zu diesem Kreisschreiben) jedoch in der Rubrik leer (4. Kolonne = D) bzw. ungültig (5. Kolonne = E) eingetragen. Anschliessend werden sie als erledigt weggelegt.

Als völlig leer gelten nur Stimmzettel,
die weder zur 1. noch zur 2. noch zur 3. Frage eine Antwort enthalten. Als ganze ungültig sind u.a. Stimmzettel, die offensichtliche Kennzeichnungen oder ehrverletzende Bemerkungen enthalten.

343 Die weiteren Ausmittlungsarbeiten beschränken sich auf die gültigen Stimmzettel.

5701

344 Zunächst ist zur Volksinitiative mit Gegenentwurf das Total der gültigen Stimmzettel zu erheben und in Kolonne F des jeweiligen weissen Protokolls (Anhang 6 zu diesem Kreisschreiben) einzutragen.

345 Als nächstes sind die gültigen gelben Stimmzettel zur Volksinitiative mit Gegenentwurf in dem oben rechts vorgesehenen Feld mit der Nummer 1 beginnend fortlaufend zu nummerieren. Sie werden zu Paketen à je 50 Stimmzettel zusammengefasst.

346 Zur Wahrung der Übersicht und für die korrekte Verbuchung sämtlicher Stimmen sind für das Zählen der Stimmen unbedingt die beigefügten Hilfsformulare Zählbogen (Formular GE1 mit weiss getönten Totalkolonnen, Anhang 2 zu diesem Kreisschreiben) und wo nötig für den Zusammenzug die ebenfalls beigefügten Hilfsformulare (bei grösseren Gemeinden ein Zusammenzugsformular GE2 mit blau getönten Totalkolonnen [Anhang 3 zu diesem Kreisschreiben], bei grossen Städten zusätzlich ein Zusammenzugsformular GE3 mit rosa getönten Totalkolonnen [Anhang 4 zu diesem Kreisschreiben] und in sehr grossen Städten zusätzlich ein Zusammenzugsformular GE4 mit grau-grün getönten Totalkolonnen [Anhang 5 zu diesem Kreisschreiben]) zu benützen.

a) Sämtliche gültigen gelben Stimmzettel werden anschliessend jeweils in Einheiten à 50 Stimmzettel auf den Zählbogen GE1 (Format A3 hoch) mit weiss getönten Totalkolonnen (Anhang 2 zu diesem Kreisschreiben) erfasst. Zur Kontrolle wird die Summe der senkrechten Totalzahlen der Kolonne T (weiss getönte Fläche) durch 3 geteilt. Das Ergebnis muss der Zahl der auf dem Zählbogen verarbeiteten gelben Stimmzettel entsprechen.

b) In allen Gemeinden, in denen mehr als ein Zählbogen GE1 (Anhang 2 zu diesem Kreisschreiben) zu erstellen ist, d.h. mehr als 50 eingegangene gelbe Stimmzettel zu verarbeiten sind, ist für je 20 Zählbogen ein besonderer Zusammenzug auf dem Zusammenzugsformular GE2 (Format A4 quer) mit blau getönten Totalkolonnen (Anhang 3 zu diesem Kreisschreiben) zu erstellen. Zur Kontrolle wird die Summe der senkrechten Totalzahlen der Kolonne T (blau getönte Fläche) durch 3 geteilt. Das Ergebnis muss der Zahl der auf dem Zusammenzug verarbeiteten gelben Stimmzettel entsprechen.

c) In allen Gemeinden, in denen mehr als ein Zusammenzugsformular GE2 mit blau getönten Totalkolonnen (Anhang 3 zu diesem Kreisschreiben) zu erstellen ist, d.h. mehr als
1000 eingegangene gelbe Stimmzettel zu verarbeiten sind, ist für je 40 Zusammenzugsformulare GE2 ein besonderer Zusammenzug auf dem Zusammenzugsformular GE3 (Format A3 hoch) mit rosa getönten Totalkolonnen (Anhang 4 zu diesem Kreisschreiben) zu erstellen. Zur Kontrolle wird die Summe der senkrechten Totalzahlen der Kolonne T (rosa getönte Fläche) durch 3 geteilt. Das Ergebnis muss der Zahl der auf dem Zusammenzugsformular GE3 verarbeiteten gelben Stimmzettel entsprechen.

d) In allen Gemeinden, in denen mehr als ein Zusammenzugsformular GE3 mit rosa getönten Totalkolonnen (Anhang 4 zu diesem Kreisschreiben) zu erstellen ist, d.h. mehr als 40 000 eingegangene Stimmzettel zu verarbeiten sind, ist für je 25 Zusammenzugsformulare GE3 ein Gesamtzusammenzug auf dem Zusammenzugsformular GE4 5702

(Format A3 quer) mit grau-grün getönten Totalkolonnen (Anhang 5 zu diesem Kreisschreiben) zu erstellen. Zur Kontrolle wird die Summe der senkrechten Totalzahlen der Kolonne T (grau-grün getönte Fläche) durch 3 geteilt. Das Ergebnis muss der Zahl der auf dem Gesamtzusammenzugsformular GE4 verarbeiteten gelben Stimmzettel entsprechen.

347 Speziell zu beachten sind folgende Punkte: a) Jeder gelbe Stimmzettel enthält drei Stimmen (je eine Stimme pro Frage).

b) Leere oder ungültige Einzelstimmen zu den einzelnen Teilfragen sind in der Kolonne «ohne Antwort» der betreffenden Vorlage (Kolonne G, Kolonne L oder Kolonne P) einzutragen.

c) Da zu jeder Frage jeweils eine Stimme («Ja», «Nein» oder «ohne Antwort») abgegeben ist, müssen die Totale (Kolonnen K, O und S) eine identische Zahl ergeben, die zudem mit der Zahl der gültigen gelben Stimmzettel übereinstimmt. Addiert ergeben die Kolonnen K, O und S die Summe in Kolonne T.

Diese Probe ist sowohl auf den Ausmittlungsformularen als auch auf dem weissen Protokoll (Anhang 6 zu diesem Kreisschreiben) durchzuführen.

35 Übermittlung der Ergebnisse ans kantonale Abstimmungsbüro 351 Nachdem das weisse Protokoll (Anhang 6 zu diesem Kreisschreiben) vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, können die Ergebnisse anhand des Formulars «Telefonische oder Telefax-Meldung» (Anhang 7 zu diesem Kreisschreiben) der zuständigen kantonalen Amtsstelle übermittelt werden.

352 Zu melden sind auch die Totale nach den Kolonnen K, O und S, die eine identische Zahl aufweisen müssen.

353 Die kantonalen Abstimmungsbüros stellen das Ergebnis des Kantons zusammen und übermitteln die Resultate der Bundeskanzlei.

36 Weiterleitung des weissen Protokolls 361 Die kantonalen Abstimmungsbüros werden gebeten, nach der Volksabstimmung das weisse Protokoll (Anhang 6 zu diesem Kreisschreiben) nachzuprüfen und allfällige Unregelmässigkeiten unverzüglich der Bundeskanzlei zu melden.

362 Das weisse Protokoll (Anhang 6 zu diesem Kreisschreiben) ist so rasch als möglich der Bundeskanzlei einzusenden.

4

Weitere Vorgaben Wir bitten Sie, dafür zu sorgen, dass

41 die Abstimmungsvorlagen frühestens vier, spätestens aber drei Wochen vor dem Abstimmungstag im Besitz der Stimmberechtigten sind; 42 die nach kantonalem Recht zuständigen Behörden den Auslandschweizerinnen und -schweizern und auf spezielles Gesuch hin andern im Ausland weilenden Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen frühestens eine Woche vor dem offiziellen Versand zustellen können;

5703

43 die Abstimmungsprotokolle (Anhänge 1 und 6 zu diesem Kreisschreiben) gemeindeweise in vorgeschriebener Form angefertigt oder die Formulare beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb (Verkauf Publikationen), 3003 Bern, bezogen werden; 44 die Protokolle innert zehn Tagen nach Ablauf der Beschwerdefrist an die Bundeskanzlei gesandt werden; 45 die kantonalen Ergebnisse innert 13 Tagen nach dem Abstimmungstag im amtlichen Publikationsorgan Ihres Kantons veröffentlicht werden, unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit. Für die Rechtsmittelbelehrung empfiehlt sich etwa folgende Formulierung: «Binnen einer Frist von drei Tagen kann bei der Kantonsregierung betreffend diese Abstimmung Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist der Kantonsregierung eingeschrieben (R) zuzustellen.» (Art. 77 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte); 46 das Amtsblatt, in welchem die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht werden, umgehend der Bundeskanzlei in drei Exemplaren zugestellt wird; 47 sämtliche grauen und gelben Stimmzettel bis nach der Erwahrung des Ergebnisses aufbewahrt werden.

5

Höhe der kantonsweise verteilten Auflage Wir lassen Ihnen die gleiche Zahl von Vorlagen und Stimmzetteln zukommen wie bei der letzten Abstimmung. Allfällig abweichende Wünsche wollen Sie bitte sofort der Bundeskanzlei mitteilen.

6

Meldung der Resultate Wir ersuchen Sie, die in Ihrem Kanton hiefür bezeichneten Amtsstellen (Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksbehörden) zu beauftragen, die Stimmenzahlen sofort nach der Abstimmung telefonisch oder über Telefax anhand des Formulars «Telefonische oder Telefax-Meldung» (Anhang 7 zu diesem Kreisschreiben) an Ihre Staatskanzlei oder eine andere hierfür bestimmte Zentralstelle zu melden. Für die Volksinitiative mit Gegenentwurf sind alle Summen der Kolonnen G-S zu melden, insbesondere auch die Totale nach den Kolonnen K, O und S, die eine identische Zahl aufweisen müssen. Die Staatskanzlei oder die Zentralstelle sollte dann das Abstimmungsergebnis des Kantons der Bundeskanzlei umgehend, spätestens aber bis 18 Uhr weitermelden, und zwar über Telefax (Nr. 031/322 38 29 oder 322 37 06). Aufgrund der Komplexität der Abstimmung zur Volksinitiative mit Gegenentwurf sollten die Abstimmungsergebnisse unbedingt via Telefax übermittelt werden, weil die Meldung über Telefax den Vorteil hat, dass sie Übermittlungsfehler ausschliesst. Für juristische Auskünfte steht am Abstimmungssonntag ab 14 Uhr nötigenfalls Telefon 031/322 37 49 zur Verfügung und für andere Informationen Telefon 031/322 37 63.

5704

7

Wortlaut der Abstimmungsfragen Die Abstimmungsfragen erscheinen auf den Stimmzetteln in nachstehender Reihenfolge und lauten:

71 Auf dem gelben Stimmzettel: 1. Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» und über den Gegenentwurf (Bundesbeschluss vom 10. Juni 2010 über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung) a. Volksinitiative: Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» annehmen?

b. Gegenentwurf: Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 10. Juni 2010 über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung annehmen?

c. Stichfrage: Falls sowohl die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» als auch der Gegen-entwurf (Bundesbeschluss vom 10. Juni 2010 über die Ausund Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung) von Volk und Ständen angenommen werden: Soll die Volksinitiative oder der Gegenentwurf in Kraft treten?

72 Auf dem grauen Stimmzettel: 2. Wollen Sie die Volksinitiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)» annehmen?

Mit freundlichen Grüssen 2. September 2010

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

5705

Kanton Canton Cantone ______________________________

Datum Date Data ______________ 20 _______ 5

5706

9

Total Totale

14

davon Auslandschweizer dont Suisses de l'étranger di cui residenti all'estero

15

Stimmberechtigte Electeurs inscrits Elettori iscritti

20

21

Eingelangte Stimmzettel Bulletins rentrés Schede rientrate

26

32

33

ungültige nuls nulle

38

Summe Total Totale ________________________

27

leere blancs bianche

Ausser Betracht fallende Stimmzettel Bulletins n'entrant pas en ligne de compte Schede non computabili

39

In Betracht fallende Stimmzettel Bulletins entrant en ligne de compte Schede computabili

44

51

ja oui si

56

57

nein non no

62

Vorlage Objet Oggetto ___________________________________________________________________________________________________________________________

Gemeinde Commune Comune ______________________________

1

8

4

Anhang 1 / Annexe 1/ Allegato 1

Stimmen haben erhalten Ont obtenu des voix Hanno ottenuto voti

50

G

H

I

K

Bemerkungen Remarques Osservazioni

L

5707

N

O

Bemerkungen Remarques Osservazioni

P

Q

R

S

Stichfrage / Question subsidiaire / Domanda sussidiaria ohne A. Initiative GegenE.

sans rép. Initiative ContreP.

Total 3 senza r. Iniziativa ControP.

P Q R S T

T

Bemerkungen Summe Remarques aus: Osservazioni Total 1 Total 2 Total 3

..............................................................................................................

M

Gegenentwurf / Contre-projet / Controprogetto ohne A.

Ja Nein sans rép.

Oui Non Total 2 senza r.

Sì No L M N O

Die Richtigkeit bescheinigt: / Certifié exact: / Si attesta che i dati qui sopra riportati sono corretti:

Total

49

48

47

46

45

....

....

10 ....

9

8

7

6

5

4

3

2

1

Volksinitiative / Initiative populaire / Iniziativa popolare Ja Nein Oui Non Total 1 Sì No H I K

ohne A.

sans rép.

senza r.

G

................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

Datum Date ...............................................

Data

Vorlage Objet Oggetto

.......................................................................................................................................................

......................................................................

Kanton Canton Cantone

Anhang 2 / Annexe 2 / Allegato 2

Gemeinde Commune Comune

Zählbogen Nr. / Feuille de dépouillement no / Foglio di conteggio n.

Formular / Formule / Modulo GE 1

Schede valide n. Bulletins valables no. Gültige Stimmzettel Nr. ......

Anhang 3 / Annexe 3 / Allegato 3

Stimmen haben erhalten Ont obtenu des voix Hanno ottenuto voti

Vorlage Objet Oggetto

Gemeinde Commune Comune

Datum ........................................................................................................................................................ Date .............................................

Data

20

19

18

17

16

15

14

13

12

11

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

G

H

I

K

Volksinitiative / Initiative populaire / Iniziativa popolare ohne A.

Ja Nein sans rép.

Oui Non Total 1 senza r.

Sì No G H I K

L

5708

N

O

P

Q

R

S

Stichfrage / Question subsidiaire / Domanda sussidiaria ohne A.

Initiative GegenE.

sans rép.

Initiative ContreP.

Total 3 senza r.

Iniziativa ControP.

P Q R S

T

T

Summe aus: Total 1 Total 2 Total 3

.......................................................................................................

M

Gegenentwurf / Contre-projet / Controprogetto ohne A.

Ja Nein sans rép.

Oui Non Total 2 senza r.

Sì No L M N O

Die Richtigkeit bescheinigt: / Certifié exact: / Si attesta che i dati qui sopra riportati sono corretti:

Total

Kanton Canton Cantone

................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

......................................................................

Zusammenzug der Zählbogen / Récapitulation des feuilles de dépouillement / Prospetto riassuntivo dei fogli di conteggio Nr. / no / n.

Formular / Formule / Modulo GE 2

Von Zählbogen Nr. .....

Des feuilles de dépouillement no. ......

Dai fogli di conteggio n. ......

Anhang 4 / Annexe 4 / Allegato 4

Stimmen haben erhalten Ont obtenu des voix Hanno ottenuto voti

Vorlage Objet Oggetto

Gemeinde Commune Comune

Datum ....................................................................................................................................................... Date ............................................

Data

40

39

38

37

36

35

....

....

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

G

H

I

K

Volksinitiative / Initiative populaire / Iniziativa popolare ohne A.

Ja Nein sans rép.

Oui Non Total 1 senza r.

Sì No G H I K

L

5709

N

O

P

Q

R

S

Stichfrage / Question subsidiaire / Domanda sussidiaria ohne A.

Initiative GegenE.

sans rép.

Initiative ContreP.

Total 3 senza r.

Iniziativa ControP.

P Q R S

T

T

Summe aus: Total 1 Total 2 Total 3

.......................................................................................................

M

Gegenentwurf / Contre-projet / Controprogetto ohne A.

Ja Nein sans rép.

Oui Non Total 2 senza r.

Sì No L M N O

Die Richtigkeit bescheinigt: / Certifié exact: / Si attesta che i dati qui sopra riportati sono corretti:

Total

Kanton Canton Cantone

................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

......................................................................

Zusammenzug der Formulare GE 2 / Récapitulation des formules GE 2 / Prospetto riassuntivo dei moduli GE 2 Nr. / no. / n.

Formular / Formule / Modulo GE 3

Von Formular GE 2 Nr. ......

Des formules GE 2 no. ......

Dai moduli GE 2 n. ......

Anhang 5 / Annexe 5 / Allegato 5

Stimmen haben erhalten Ont obtenu des voix Hanno ottenuto voti

Vorlage Objet Oggetto

Gemeinde Commune Comune

Datum ....................................................................................................................................................... Date .............................................

Data

25

24

23

22

21

20

19

18

....

....

10

9

8

7

6

5

4

3

2

1

G

H

I

K

Volksinitiative / Initiative populaire / Iniziativa popolare ohne A.

Ja Nein sans rép.

Oui Non Total 1 senza r.

Sì No G H I K

5710

L

N

O

P

Q

R

S

Stichfrage / Question subsidiaire / Domanda sussidiaria ohne A.

Initiative GegenE.

sans rép.

Initiative ContreP.

Total 3 senza r.

Iniziativa ControP.

P Q R S

T

T

Summe aus: Total 1 Total 2 Total 3

............................................................................................................................

M

Gegenentwurf / Contre-projet / Controprogetto ohne A.

Ja Nein sans rép.

Oui Non Total 2 senza r.

Sì No L M N O

Die Richtigkeit bescheinigt: / Certifié exact: / Si attesta che i dati qui sopra riportati sono corretti:

Total

Kanton Canton Cantone

................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

......................................................................

Zusammenzug der Formulare GE 3 / Récapitulation des formules GE 3 / Prospetto riassuntivo dei moduli GE 3 Nr. / no. / n.

Formular / Formule / Modulo GE 4

Von Formular GE 3 Nr. ......

Des formules GE 3 no. ......

Dai moduli GE 3 n. ......

Kanton Canton Cantone ______________________________

Datum Date Data __________________________ 5

1

14 15

9

5711

B

A

C

D

32 33

E

völlig leere entièrement blancs interainteramen- mente te bianche nulle

38 39

F

G

ohne gültige Antwort sans réponse valable senza risposta valida

50 51

H

Ja Oui Si

=

Volksinitiative Initiative populaire Inziativa popolare

44 45

In Betracht fallende Stimmzettel Bulletins entrant en ligne de völlig compte ungültige Schede computabientièrement nuls li

Ausser Betracht fallende Stimmzettel Bulletins n'entrant pas en ligne de compte Schede non computabili

26 27

Eingelangte Stimmzettel Bulletins rentrés Schede rientrate

20 21

davon Auslandschweizer dont Suisses de l'étranger di cui residenti all'estero

Total Total Totale

Stimmberechtigte Electeurs inscrits Elettori iscritti

56 57

I

Nein Non No

62 63

K

Total Total Totale

68 69

L

M

Ja Oui Si

74 75

ohne gültige Antwort sans réponse valable senza risposta valida

=

Gegenentwurf Contre-projet Controprogetto

80 81

N

Nein Non No

86 87

O

Total Total Totale

92 93

P

Q

R

Gegenentwurf Contreprojet Controprogetto

S

8

4

116

Total Total Totale

104 105 110 111

Volksinitiative Initiative populaire Iniziativa popolare

98 99

ohne gültige Antwort sans réponse valable senza risposta valida

Stichfrage Question subsidiaire Domanda sussidiaria risolutiva

Vorlage Objet Oggetto ___________________________________________________________________________________________________________________________

Gemeinde Commune Comune ______________________________

Volksinitiativen mit Gegenentwurf. Abstimmungsergebnis Initiative et contre-projet. Résultat Iniziativa e controprogetto. Risultati

Anhang 6 / Annexe 6 / Allegato 6

Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. November 2010 Votation populaire fédérale du 28 novembre 2010 Votazione popolare federale del 28 novembre 2010 Telefonische oder Telefax-Meldung Communication par téléphone ou par téléfax Comunicazione telefonica o per telefax Ergebnis der Abstimmung in der Gemeinde Résultat de la votation dans la commune de Risultato della votazione del Comune di Stimmberechtigte / Electeurs / Elettori iscritti in catalogo

Anhang Annexe 7 Allegato Zeit/heure/ora: ..............................

Visum/Visa/Visti: ..........................

......................................................

......................................................

Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» und über den Gegenentwurf (Bundesbeschluss vom 10. Juni 2010 über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung)

1

Initiative populaire «Pour le renvoi des étrangers criminels (Initiative sur le renvoi)» et le contre-projet (arrêté fédéral du 10 juin 2010 concernant l'expulsion et le renvoi des criminels étrangers dans le respect de la Constitution) Iniziativa popolare «Per l'espulsione degli stranieri che commettono reati (Iniziativa espulsione)» e il controprogetto (decreto federale del 10 giugno 2010 concernente l'espulsione e l'allontanamento, nel rispetto della Costituzione federale, degli stranieri che commettono reati)

a

b

c

Volksinitiative: Eidgenössische Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» Initiative populaire: Initiative populaire fédérale «Pour le renvoi des étrangers criminels (Initiative sur le renvoi)» Iniziativa popolare: Iniziativa popolare federale «Per l'espulsione degli stranieri che commettono reati (Iniziativa espulsione)»

Gegenentwurf: Bundesbeschluss vom 10. Juni 2010 über die Ausund Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung Contre-projet: Arrêté fédéral du 10 juin 2010 concernant l'expulsion et le renvoi des criminels étrangers dans le respect de la Constitution Controprogetto: Decreto federale del 10 giugno 2010 concernente l'espulsione e l'allontanamento, nel rispetto della Costituzione federale, degli stranieri che commettono reati

Stichfrage: Question subsidiaire:

Domanda sussidiaria:

Ohne Antwort/Sans réponse/ Senza risposta

.............................................

Ja/Oui/Sì

.............................................

Nein/Non/No

.............................................

Total/Totale 1

.............................................

Ohne Antwort/Sans réponse/ Senza risposta

.............................................

Ja/Oui/Sì

.............................................

Nein/Non/No

.............................................

Total/Totale 2

.............................................

Ohne Antwort/Sans réponse/ Senza risposta Ausschaffungsinitiative/ Initiative sur le renvoi/ Iniziativa espulsione Gegenentwurf/Contre-projet/ Controprogetto

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Total/Totale 3

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Das Resultat ist sofort nach der Feststellung an die zuständige vorgesetzte Stelle und von dieser an die Staatskanzlei zu melden.

Immédiatement après le dépouillement, le résultat doit être communiqué à l'autorité compétente et préposée qui le communiquera à la Chancellerie cantonale. I risultati vanno comunicati immediatamente dopo lo spoglio all'ufficio competente preposto, il quale li trasmetterà alla Cancelleria dello Stato.

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