Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Thierachern, Waffenplatz Thun, Anpassungen an GAA Infanterie 05 und Verlängerung der Vorstossachsen vom 13. Juli 2010

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 8. Januar 2010 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die die Anpassung an die Gefechtsausbildungsanlage Infanterie 05, Verlängerung der Vorstossachsen, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

27. Juli 2010

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2010-1738