Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Uttigen, Munitionsdepot; Sanierung der Entwässerung sowie Sanierungsmassnahmen für den Brandfall vom 8. November 2010

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 13. August 2008 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der Entwässerung sowie die Sanierungsmassnahmen für den Brandfall des Munitionsdepots Uttigen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

23. November 2010

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2010-2944