Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen Der Bundesrat will mit der Revision des Kartellgesetzes ­ unter anderem gestützt auf die Evaluation des KG ­ materielle und institutionelle Verbesserungen umsetzen. Erstes Kernelement der Vorlage ist eine Aufwertung der Institutionen zwecks Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Die Reform sieht die Schaffung einer unabhängigen Wettbewerbsbehörde vor, welche die Untersuchungen führt und Antrag stellt.

Ihr Antrag geht an ein neu zu schaffendes, erstinstanzliches Bundeswettbewerbsgericht. Zweitens werden in der Teilrevision materielle Verbesserungen vorgeschlagen, die das Wettbewerbsprinzip im volkswirtschaftlichen Interesse weiter stärken sollen.

Vernehmlassungsfrist: 19. November 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: SECO, DPWW, Vernehmlassung Kartellgesetz, Effingerstrasse 1, 3003 Bern, Telefon 031 322 42 27, Fax 031 323 50 01, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. Juli 2010

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Bundeskanzlei

2010-1633