Notifikation (Art. 36 Bst. b VwVG; SR 172.021).

David Hicks, 30. Oktober 1979, Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika, letzter bekannter Wohnort Flühgasse, 8008 Zürich (nicht mehr erreichbar unter dieser Adresse).

Gestützt auf Artikel 1 Absatz 2, 3, 4, 5 und 43 Absatz 3 des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 (RAG; SR 221.302); Artikel 1, 2, 3, 6, 34, 38 und 48 Absatz 1 der Revisionsaufsichtsverordnung vom 22. August 2007 (RAV; SR 221.302.3); die Bundesgesetze vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) und vom 17. Juni 2005 über das Bundesverwaltungsgericht (VGG; SR 173.32) verfügt die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB): 1.

Das Gesuch von Hicks David, Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika, letzter bekannter Wohnort Flühgasse, 8008 Zürich, Gesuch Nr. 104 785, um Zulassung als Revisionsexperte wird abgewiesen. Die provisorische Zulassung als Revisionsexperte wird aufgehoben und die entsprechende Eintragung im Revisorenregister gelöscht.

2.

Die Verfahrenskosten betragen 800 Franken und werden mit der bereits bezahlten Gebühr für die Beurteilung des Zulassungsgesuchs verrechnet.

3.

Dieser Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen seit seiner Eröffnung mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, angefochten werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführenden oder dessen Vertretung zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheids und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführende sie in Händen hat.

4.

Zu eröffnen: ­ Hicks David, letzter bekannter Wohnort: Flühgasse, 8008 Zürich, per Publikation im Bundesblatt.

5. Oktober 2010

6388

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde

2010-2374