Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 26. Oktober 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Rimsulfuron 25 %

Formulierungstyp:

WG Wasserdispergierbares Granulat

2. Handelsprodukte Realchemie Rimsulfuron

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4525 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024273-00/011 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Rimsulfuron

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4526 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024273-00/008 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Rimsulfuron

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4528 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024273-00/021 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Rimsulfuron

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4529 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024273-00/019 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Rimsulfuron

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4530 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024273-00/014 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

1

SR 916.161

7014

2010-2459

Titus

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4685 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-024273-00/023 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

Titus

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4686 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-024273-00/039 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Feldbau: Futterkartoffeln, Speisekartoffeln Mais

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser), Hirsen Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) [inkl. Raigras], Hirsen

Aufwandmenge: 40 g/ha Anwendung: Frühjahr; früher Nachauflauf.

1, 2, 3, 4

Aufwandmenge: 30­40 g/ha Anwendung: Frühjahr, Nachauflauf; Mais im 2­4- maximal 6-Blattstadium.

1, 2, 3

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Auf der Gebrauchsanweisung ist die Liste der Sorten aufzuführen, welche das Präparat vertragen.

2 = Bei Sulfonyl-Harnstoffen ist ein hohes Resistenzrisiko bekannt.

3 = Splitbehandlung möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).

4 = Nur in Tankmischung mit 0.5 L/ha Exell.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

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Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

26. Oktober 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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