Flughafen Bern-Belp Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau Parkplatz Nord

Gesuchsteller:

ALPAR Flug- und Flugplatzgesellschaft AG, 3123 Belp

Gegenstand:

Neubau eines Parkplatzes mit 270 Autoparkplätzen an der Flugplatzstrasse, Gemeinde Belp.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen inkl. Bericht über die Umweltverträglichkeit können vom 25. Februar bis zum 26. März 2010 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Amt für öffentlichen Verkehr, Reiterstrasse 11, 3011 Bern; ­ Bauabteilung Belp, Güterstrasse 13, 3123 Belp.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Hinweise: ­ Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

23. Februar 2010

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

2010-0316