Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008­2011 Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) führte zu einer Stärkung der kantonalen Finanzautonomie. Das anzustrebende Ziel, den ressourcenschwachen Kantonen eine minimale Ausstattung an finanziellen Mitteln zu gewährleisten, wurde weitestgehend erfüllt. Zu diesem Schluss gelangt der erste Wirksamkeitsbericht zur NFA. Zusammen mit dem Wirksamkeitsbericht schickt der Bundesrat Vorschläge zur künftigen Dotierung der Ausgleichsgefässe in eine bis zum 2. Juli dauernde Vernehmlassung. Für die kommende Vierjahresperiode 2012­2015 wird für den Ressourcen- und den Lastenausgleich eine Fortschreibung der bisherigen Grundbeiträge vorgeschlagen.

Vernehmlassungsfrist: 2. Juli 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Finanzverwaltung, 3003 Bern, Telefon 031 323 59 23, Fax 031 322 75 49, www.efv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. April 2010

2010-0793

Bundeskanzlei

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