Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10285 Widersprechende cash.life AG, Landsberger Strasse 68, D-80339 München, IR-Marke Nr. 743 043 «CASH.LIFE» gegen Widerspruchsgegnerin Bumble Bee GmbH, Hafenweg 22, D-48155 Münster, IR-Marke Nr. 978 560 «My Life in Cash» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Januar 2010 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

4.

Die internationale Registrierung Nr. 978 560 wird zum Schutz in der Schweiz zugelassen (Déclaration d'octroi de la protection faisant suite à un refus provisoire).

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

29. Januar 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2010-0252

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