Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10780 Widersprechende LANCOME PARFUMS ET BEAUTE & CIE, 29, rue du Faubourg Saint-Honoré, FR-75008 PARIS, IR-Marke Nr. 655 202 «MIRACLE» gegen Widerspruchsgegnerin MAMADO INTERNATIONAL, 8 Parr Road Stanmore, GB-HA7 1NP Middleesex-London, CH-Marke Nr. 590 302 «MIRACLE MAXITONE».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. September 2010 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10780 wird gutgeheissen.

3.

Die Schweizer Marke Nr. 590 302 «MIRACLE MAXITONE» wird für sämtliche Waren der Klasse 3 widerrufen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

24. September 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2010-2439

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