Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Bauarbeiten auf der N7, zwischen der Verzweigung Winterthur-Ost und Frauenfeld-West vom 9. März 2010

Wegen Bauarbeiten auf der Autobahn N7, zwischen Winterthur-Ost und Frauenfeld-West, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1, 2 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 Buchstabe a, 110 Absatz 2 Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen ASTRA, I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn N7 wie folgt: ­

in Fahrtrichtung Kreuzlingen ab der Verzweigung Winterthur-Ost bis km 5.600: 100/80/60 km/h

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in Fahrtrichtung Winterthur km 6.450 bis zur Verzweigung Winterthur-Ost: 100/80/60 km/h

II Festsetzung der Höchstbreite auf 2.00 m auf der Autobahn N7, Überholspur, wie folgt: ­

in Fahrtrichtung Kreuzlingen ab der Verzweigung Winterthur-Ost bis km 5.600: 100/80/60 km/h

III Sperrung der Rastplätze Kefikon-Süd, Zeitweise Sperrung der Ausfahrt Attikon, Fb. Winterthur und der Einfahrt Attikon.

IV Die Verkehrsanordnungen gemäss Signalisationsplänen gelten ab deren Aufstellung bzw. Markierung bis Ende der Bauarbeiten (voraussichtlich ca. Ende November 2010).

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SR 741.01 SR 741.21

2010-0562

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V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, eingesehen werden.

9. März 2010

Bundesamt für Strassen Der Vizedirektor: Jürg Röthlisberger

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