Notifikation (Art. 36 Bst. b des BG vom 20. Dez. 1968 über das Verwaltungsverfahren; VwVG; SR 172.021).

Durmish Canaj, geb. 21. März 1973, Kosovo, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.

Das Bundesverwaltungsgericht verfügt in Anwendung von Artikel 57 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021): 1.

Die Vernehmlassung der Vorinstanz vom 6. Dezember 2010 kann von einer vom Beschwerdeführer beauftragten Person am Sitz des Bundesverwaltungsgerichts, Schwarztorstrasse 59, Bern, eingesehen werden.

2.

Der Beschwerdeführer erhält Gelegenheit, allfällige Bemerkungen (eine Replik) und entsprechende Beweismittel innert 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Verfügung im Bundesblatt beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen oder allenfalls die Beschwerde zurückzuziehen.

Ein allfälliger Beschwerderückzug muss schriftlich und vorbehaltlos erfolgen.

28. Dezember 2010

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

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2010-3297

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Abonnement des Bundesblattes und der Amtlichen Sammlung

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt inkl. Amtliche Sammlung des Bundesrechts beträgt Fr. 295.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz inbegriffen. Für die benötigten Ordner wird pro Jahr eine Pauschale von Fr. 135.20 in Rechnung gestellt. Das Abonnement kann aber auch ohne Ordner abgeschlossen werden.

Diese Abonnemente beginnen am 1. Januar und sind jeweils auf Ende Jahr kündbar.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht: die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.).

Es besteht auch die Möglichkeit, das Bundesblatt allein (ohne die Amtliche Sammlung des Bundesrechts in der Beilage) zu abonnieren. In diesem Fall beträgt der Abonnementspreis Fr. 150.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer sowie zusätzlich die allfällige Ordnerpauschale von Fr. 83.20.

Der Abonnementspreis für die Amtliche Sammlung des Bundesrechts allein beträgt Fr. 145.­ im Jahr, inklusive 2,4 Prozent Mehrwertsteuer sowie zusätzlich die allfällige Ordnerpauschale von Fr. 52.­.

Abonnemente des Bundesblattes (inkl. Beilagen) bzw. der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts können bestellt werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung Verkauf Bundespublikationen, 3003 Bern, Fax. 031 325 50 58 oder per e-mail: verkauf.gesetze@bbl.admin.ch. Ebenso können hier Separatdrucke der einzelnen Vorlagen und Erlasse bestellt werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand sind bei den betreffenden Postbüros oder beim Bundesamt für Bauten und Logistik, 3003 Bern, anzubringen.

28. Dezember 2010

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Bundeskanzlei