Richtplan des Kantons Schwyz Genehmigung der Anpassungen bezüglich Region Rigi-Mythen (2. Teil) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 23. Februar 2010 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 19. Februar 2010 werden die Richtplananpassungen und -ergänzungen des Richtplans Kanton Zug, Region Rigi-Mythen (2. Teil) unter Vorbehalt von Ziffer 2 genehmigt.

2.

Koordinationsblatt RR/M-5.1 Siedlungsentwicklung: Der Kanton wird eingeladen, für die notwendigen Anpassungen des Richtplans im Siedlungsbereich bis 2010 ein Arbeitsprogramm zu erstellen und die entsprechenden Arbeiten einzuleiten.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 14, Postfach 1186, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 20 85

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

30. März 2010

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Bundesamt für Raumentwicklung

2010-0621