10.095 Botschaft über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren vom 17. November 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. November 2010

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2010-1942

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Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft wird den eidgenössischen Räten ein Rahmenkredit in der Höhe von 119,9 Millionen Franken beantragt, um die Unterstützung des Bundes für die drei Genfer Zentren weiterzuführen: das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung und das Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte.

Eine kooperative Friedens- und Sicherheitspolitik hat in der multipolaren und vernetzten Welt von heute einen besonders hohen Stellenwert. Die Schweiz stärkt mit entsprechenden Massnahmen ihre eigene Sicherheit und leistet wichtige, sichtbare Beiträge für die internationale Gemeinschaft. Der Auftrag dazu leitet sich aus Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung ab.

Gegenstand dieser Botschaft sind die Beiträge des Bundes an die drei Genfer Zentren: Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP), Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) und Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF). Die drei Zentren wurden von der Schweiz zwischen 1995 und 2000 als Stiftungen mit einer internationalen Trägerschaft gegründet. Seither haben sie sich zu weltweit anerkannten Kompetenzzentren entwickelt und leisten wichtige, spezialisierte Beiträge in der Friedens- und Sicherheitspolitik. Die Genfer Zentren haben dem internationalen und humanitären Genf ausserdem zusätzliche Anziehungskraft und Visibilität verschafft.

Mit dieser Botschaft wird ein Rahmenkredit von 119,9 Millionen Franken für den Zeitraum 2012­2015 beantragt, um die Schweizer Unterstützung für die drei Genfer Zentren weiterzuführen. Für die Periode 2008­2011 wurde bereits ein entsprechender Rahmenkredit im Umfang von 148 Millionen Franken von den eidgenössischen Räten gutgeheissen. Der Grund für die Reduktion des Gesamtbetrags gegenüber dem letzten Rahmenkredit liegt hauptsächlich in der Neuordnung der Kompetenzen und Zuständigkeiten des Bundes in diesem Bereich. Bisher teilten sich das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Zuständigkeit für die Genfer Zentren. Ab 2011 liegt die Verantwortung alleine beim EDA. Die bisher im selben Rahmenkredit beantragten Mittel für die Forschungsstelle für
Sicherheitspolitik der ETH Zürich sowie die Kooperationsprojekte des VBS (28,4 Mio. Fr. in der Periode 2008­2011) werden neu gesondert beantragt und sind nicht mehr Teil der vorliegenden Botschaft. Zudem müssen entsprechend den Vorgaben des Konsolidierungsprogramms 2012­2013 des Bundes auf allen Ebenen der Verwaltung Massnahmen ergriffen werden, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Die mit vorliegender Botschaft beantragten Mittel entsprechen der aktuellen Finanzplanung; der jährliche Durchschnitt beträgt 29,97 Millionen Franken (gegenüber 37 Mio. Fr. in der Periode 2008­2011).

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 1.1 Internationale Entwicklungen 1.2 Interesse des Bundes am Vorhaben

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2 Die drei Genfer Zentren: Auftrag und Aktivitäten 2012­2015 2.1 Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP) 2.2 Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) 2.3 Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) 2.4 Positionierung und Perspektiven der drei Genfer Zentren 2.5 Maison de la Paix 2.6 Steuerung des Beitrags des Bundes

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3 Inhalt des Finanzbeschlusses 3.1 Antrag des Bundesrates 3.2 Umfang des Rahmenkredits 3.3 Zuständige Verwaltungseinheiten 3.4 Dauer des Rahmenkredits 3.5 Aufteilung der Verpflichtungen zulasten des Rahmenkredits

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4 Auswirkungen 4.1 Auswirkungen auf den Bund 4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden 4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

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5 Verhältnis zur Legislaturplanung

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6 Rechtliche Aspekte 6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit sowie Erlassform 6.2 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

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Anhang Bericht über die Tätigkeit der Genfer Zentren 2008­2011

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Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren (Entwurf)

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Botschaft 1

Ausgangslage und Rahmenbedingungen

1.1

Internationale Entwicklungen

In der multipolaren Weltordnung des 21. Jahrhunderts nimmt die Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren einen immer höheren Stellenwert ein. Komplexe Gefahren und Herausforderungen für Frieden und Sicherheit können heute selbst Länder rasch beeinträchtigen, die von Krisenherden geografisch weit entfernt sind. Um globalen Problemen wirksam begegnen zu können, sind daher qualitativ hochstehende Expertise sowie eine wirksame Vernetzung in der Friedens- und Sicherheitspolitik wichtig. Die internationale Gemeinschaft hat dies erkannt und ihre Prioritäten entsprechend gesetzt.

Insbesondere die Prävention von Bedrohungen für Frieden und Sicherheit, die Friedensförderung und -konsolidierung, die konventionelle Abrüstung und Räumung belasteter Flächen, die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierungsführung sowie die Armutsbekämpfung in fragilen Kontexten setzen nachhaltige kollektive Anstrengungen und multidisziplinäre Kompetenzen voraus. Die internationalen Bemühungen stehen dabei vor der ständigen Herausforderung, ein kohärentes, koordiniertes und komplementäres Engagement der verschiedenen Akteure sicherzustellen. Entsprechend hoch ist die internationale Nachfrage nach Expertise, verlässlicher Methodologie, operationeller Unterstützung sowie Plattformen für Dialog und Informationsaustausch.

1.2

Interesse des Bundes am Vorhaben

Gemäss Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung1 (BV) leistet der Bund in der Aussenpolitik einen Beitrag zur Linderung von Armut und Not, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie sowie eines friedlichen Zusammenlebens der Völker.

Der Aussenpolitische Bericht 2009 hebt das langjährige Schweizer Engagement in der Friedens- und Sicherheitspolitik hervor und postuliert, dass die «Prävention und die friedliche Regelung von Konflikten [...] unerlässliche Faktoren in der Sicherheitspolitik der Schweiz und der Wahrnehmung ihrer Interessen in der Welt»2 sind.

Der Sicherheitspolitische Bericht 2010 wiederum hält fest, dass infolge «der Zunahme nicht-militärischer, in vielen Fällen grenzüberschreitender Bedrohungen und Gefahren [...] die Bedeutung der Aussenpolitik in der Sicherheitspolitik zugenommen»3 hat.

Um sich für eine friedliche internationale Ordnung einzusetzen, hat die Schweiz ein wirksames Instrumentarium zur Friedensförderung aufgebaut: Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), das Eidgenössische 1 2 3

SR 101 BBl 2009 6416 BBl 2010 5165

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Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) leisten dazu in ihren Kernkompetenzen vielseitige Beiträge. Der Bundesrat wird den Räten im Übrigen in Kürze eine Botschaft über die Weiterführung von Massnahmen zur Förderung der Menschlichen Sicherheit (Frieden, Menschenrechte, humanitäre Politik und Migration) unterbreiten. Der mit der vorliegenden Botschaft beantragte Rahmenkredit betrifft eine der vielgestaltigen Massnahmen des Bundes in diesem Bereich: die finanzielle Unterstützung der drei Genfer Zentren durch den Bund (EDA). Die Genfer Zentren wurden zwischen 1995 und 2000 zugunsten der internationalen Zusammenarbeit und Konfliktprävention, zur Stärkung und Umsetzung des humanitären Völkerrechts sowie als Schweizer Beitrag zur Partnerschaft für den Frieden (PfP) gegründet.

Es handelt sich dabei um das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP), das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) sowie das Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF). Die drei Genfer Zentren haben sich in der Zwischenzeit zu international anerkannten Kompetenzzentren entwickelt und sind heute sowohl institutionell als auch finanziell breit abgestützt. Sie leisten wichtige, spezialisierte Beiträge in drei Teilbereichen der internationalen Friedens- und Sicherheitspolitik.

Das GCSP trägt durch die intensive und gezielte Ausbildung von Kadern, durch einen kontinuierlich geförderten Dialog in und ausserhalb von Genf sowie durch interdisziplinäre Forschung zu einem besseren Verständnis der aktuellen Bedrohungen, Herausforderungen und kooperativen Lösungsansätzen in der Friedens- und Sicherheitspolitik bei (vgl. Ziff. 2.1). Durch die partnerschaftliche Ausbildung von zivilen und militärischen Entscheidungsträgern aus allen Kontinenten leistet das GCSP einen wichtigen Beitrag zur globalen Netzwerkbildung und Konfliktprävention.

Das GICHD leistet einen entscheidenden Beitrag im Kampf gegen die Ursachen und Folgen von Personenminen und anderen explosiven Kriegsmunitionsrückständen aller Art (vgl. Ziff. 2.2). Es ist damit ein Schlüsselelement des humanitären Engagements der Schweiz für eine minenfreie Welt und für die Beseitigung der entwicklungshemmenden Auswirkungen von Kriegsmunitionsrückständen aller Art. Das GICHD stellt dazu
Expertise zur Verfügung, fördert die internationale Zusammenarbeit, erarbeitet Normen und Standards und unterstützt die Umsetzung völkerrechtlicher Instrumente in diesem Bereich.

Das DCAF ist das weltweit führende Kompetenzzentrum für Reform, Transformation und gute Regierungsführung im Sicherheitssektor (vgl. Ziff. 2.3). Es unterstützt Regierungen, internationale Organisationen und die Zivilgesellschaft darin, vor Ort einen demokratisch kontrollierten, rechenschaftspflichtigen und wirksamen Sicherheitssektor zu gestalten. Damit leistet das DCAF einen Beitrag, der sowohl für die Friedens- als auch für die Entwicklungspolitik von grosser Wichtigkeit ist. Sicherheit ist ein Schlüsselfaktor für Entwicklung, Armutsbekämpfung und gute Regierungsführung insbesondere in Staaten, die durch Konflikte und Fragilität betroffen sind.

Die drei Genfer Zentren sind als privatrechtliche Stiftungen nach Schweizer Recht organisiert und finanzieren sich hauptsächlich über Beiträge des Bundes, zahlreicher Partnerstaaten sowie des Kantons Genf. Obschon alle drei Zentren einen gewichtigen Anteil an Fremdfinanzierung aufweisen, der teils stark gestiegen ist, bleibt der Bund der grösste einzelne Geldgeber der drei Genfer Zentren. Dies rührt auch daher, 8195

dass die Zentren als Initiativen der Schweiz wahrgenommen werden und der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik auf internationaler Ebene eine entsprechende Visibilität verschaffen. Die Schweizer Beiträge an das GICHD und das DCAF werden zudem im Sinne der Kriterien des Ausschusses für Entwicklungshilfe (Development Assistance Committee, DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-Operation and Development, OECD) als öffentliche Entwicklungshilfe (Aide Publique au Développement, APD) eingestuft und sind für die Schweiz dementsprechend anrechenbar.

Der Bund wird die OECD demnächst darum ersuchen, die Beiträge an das GCSP ebenfalls als APD einzustufen.

Seit 2004 wurde die Finanzierung zwischen dem VBS (rund zwei Drittel) und dem EDA (rund ein Drittel) aufgeteilt. Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2012­2013 und der Überprüfung der Zuständigkeiten hat der Bundesrat mit Beschluss vom 24. Februar 2010 festgelegt, dass die Verantwortung für die Finanzierung und Steuerung des Beitrags des Bundes an die drei Genfer Zentren ab 2011 dem EDA übertragen wird. Die Genfer Zentren sind seit ihrer Gründung wichtige strategische Partner der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik. Ihre Aktivitäten decken sich mit verschiedenen Zielsetzungen des Bundes in der Friedens-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik sowie der humanitären Politik. Die Zentren haben für die Schweizer Politik in diesem Bereich wichtige Multiplikatoreneffekte, nicht zuletzt dank ihrer zivil-militärischen Expertise, ihrem weltweiten Einfluss, ihrem Netzwerk und ihrer Präsenz im Feld.

Der Bundesrat bekräftigt seinen Willen zur langfristigen Unterstützung der Schweiz zugunsten der drei Genfer Zentren. Er bestätigt ausserdem seine Absicht, in der Friedens- und Sicherheitspolitik einen interdepartementalen Ansatz zu verfolgen.

Akteure aus Diplomatie, Verteidigung und Entwicklung sollen hierzu kohärent, koordiniert und komplementär vorgehen. Daher wird sich inskünftig auch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) an der Steuerung des Beitrags des Bundes an die Genfer Zentren beteiligen.

Der Bundesrat legt im Übrigen besonderes Gewicht darauf, dass die drei Genfer Zentren weiterhin einen multidisziplinären Ansatz verfolgen. Durch die Zusammenarbeit zwischen zivilen
und militärischen Akteuren sollen insbesondere differenzierte Expertise gefördert und eine möglichst breite Abstützung der Zentren bei wichtigen Akteuren und Gebern gewährleistet werden.

2

Die drei Genfer Zentren: Auftrag und Aktivitäten 2012­2015

2.1

Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP)

Das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (Geneva Centre for Security Policy, GCSP) wurde 1995 auf Initiative der Eidgenossenschaft als Stiftung gegründet. Der Stiftungsrat setzt sich aus dem unabhängigen Präsidenten sowie Vertreterinnen und Vertretern von 42 Staaten und dem Kanton Genf zusammen. Das GCSP offeriert umfassende Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme im Bereich der internationalen Friedens- und Sicherheitspolitik und bietet eine geeignete Plattform für politikrelevanten Meinungs- und Gedankenaustausch. Das GCSP hat sich mit seiner strategischen Positionierung als unabhängiger, integrativer und einflussreicher 8196

Akteur (impartial, inclusive and influential) erfolgreich zu einem international anerkannten Kompetenzzentrum entwickelt. Sein Angebot richtet sich dabei vornehmlich an erfahrene Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen, Streitkräften, internationalen Organisationen sowie der Zivilgesellschaft. Es erleichtert damit die konstruktive und unkomplizierte Zusammenarbeit zwischen Schlüsselakteuren aus verschiedenen Weltregionen in Fragen der Friedens- und Sicherheitspolitik. Dank seines wachsenden Alumni-Netzwerks von bereits über 1000 ehemaligen Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern hat das GCSP einen einmaligen Zugang zu Entscheidungsträgern rund um den Globus.

Das GCSP setzt für die kommenden Jahre folgende Schwerpunkte: Eine globale und nachfrageorientierte Ausrichtung Um dem sich ständig verändernden, globalisierten Sicherheitsumfeld entsprechend Rechnung zu tragen, verfolgt das GCSP eine globale Ausrichtung. Das Zentrum ist deshalb bestrebt, den Teilnehmerkreis aller Kurse sowie das Kursangebot auch in den kommenden Jahren auszubauen und über den euro-atlantischen Raum hinaus abzustützen. Um der verstärkten Nachfrage für massgeschneiderte Lehrprodukte nachzukommen, wird das GCSP sein Angebot weiter flexibilisieren und vermehrt auf modulare, spezialisierte Kursangebote setzen. Es bietet verschiedene praxisorientierte Kurse von kurzer Dauer an, die bei Bedarf direkt in Hauptquartieren internationaler Organisationen (New York und Brüssel) sowie in Hauptstädten (z.B. in Amman, Bischkek oder Dakar) durchgeführt werden. Das GCSP achtet jeweils auch auf die systematische Integration von geschlechterspezifischen Ansätzen sowie den Umgang mit Minderheiten.

Programmschwerpunkte und universitär anerkanntes Kursangebot Seit Anfang 2010 hat das GCSP eine programmatische Restrukturierung durchgeführt. Neben dem bestehenden Programm über die Globalisierung wurden sechs weitere Programme definiert: «Internationale Sicherheit», «Euro-atlantische Sicherheit», «Neue Themen in der Sicherheitspolitik», «Zivil-militärische Zusammenarbeit», «Konfliktforschung und Friedenskonsolidierung» sowie «Sicherheit und Recht». Diese thematische Restrukturierung erlaubt es dem GCSP, sich mit seiner spezifischen Expertise international noch klarer zu positionieren.

Darüber hinaus wird das GCSP die praxisorientierten Hauptkurse
International Training Course in Security Policy (ITC), European Security Policy Training Course (ETC) und New Issues in Security Policy Course (NISC) weiterführen. Es wird dazu die entsprechenden Supportstrukturen zusammenfassen und die Kurse so als Module ausrichten, dass sie entweder separat oder als Teil eines Hauptkurses besucht werden können. Mit den damit frei werdenden Ressourcen soll finanzieller Spielraum für kurze Kursangebote und Pre-Deployment Trainings geschaffen werden, deren Angebot in den letzten Jahren bereits erfolgreich erweitert werden konnte.

Im August 2006 konnte die Universität Genf die Kurse ITC (als Nachdiplomstudium, MAS) sowie ETC (als Zertifikatslehrgang, CAS) erfolgreich akkreditieren.

Beide Kurse werden vom GCSP und vom Europainstitut der Universität Genf (Institut Européen de l'Université de Genève, IEUG) gemeinsam geführt. Die Akkreditierung seiner Kurse und Weiterbildungen im Rahmen des Bologna-Systems stellt für das GCSP weiterhin eine Priorität dar, da diese die Anziehungskraft und das Renommee des GCSP-Kursangebots weiter erhöht.

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Trainings für die schweizerische Sicherheits- und Friedenspolitik Das GCSP wird weiterhin einen Beitrag an die Ausbildungsbedürfnisse der Bundesverwaltung im Bereich der Sicherheits- und Friedenspolitik leisten. Neben dem Einsatztraining für den Schweizerischen Expertenpool für zivile Friedensförderung (Swiss Peacebuilding Training Course) organisiert das GCSP auch jährlich stattfindende Kurse für Führungskräfte im Bereich der Friedenskonsolidierung (Senior Level Peacebuilding Course). Es organisiert zudem den jährlich stattfindenden Einführungskurs in Friedens- und Sicherheitspolitik für die diplomatischen Stagiaires der Schweiz. Für die Schweizer Armee bietet das GCSP massgeschneiderte Kurse in internationaler Sicherheitspolitik an. Als zertifiziertes Trainingszentrum der PfP wird das GCSP weiterhin Leistungen erbringen, die Teil des Schweizer PfPProgramms sind, beispielsweise in der Form von Ausbildungen und Expertenmissionen. PfP ist eine politische Initiative, die gemeinsam von der NATO und 22 Partnerstaaten getragen wird. Ziel von PfP ist es, Frieden, Demokratie und Sicherheit in Europa zu stärken und gemeinsam Antworten auf aktuelle Bedrohungen zu suchen.

Durch Kooperation sollen Vertrauen und Transparenz im sensiblen Bereich der Sicherheitspolitik geschaffen werden.

Referenzzentrum für die EU Die Europäische Union (EU) wird im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) auch in der sicherheitspolitischen Ausbildung immer aktiver. Das GCSP strebt daher an, seinen Standortvorteil im internationalen Genf zu nutzen und sich als Referenzzentrum für die EU sowie als Schnittstelle zwischen der EU und internationalen Organisationen in Genf zu positionieren. Durch seine Mitgliedschaft im akademischen Beirat des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs (European Security and Defence College, ESDC) wird das GCSP eine geeignete Vertretung in dieser Ausbildungsinstitution sicherstellen und die Anerkennung seines Kursangebots anstreben.

Dienstleistungen für die UNO Die Vereinten Nationen (UNO) sind in verschiedenen Bereichen auf externe Ausbildungsdienstleistungen angewiesen. Das GCSP hat erfolgreich Kurse für die UNOHauptabteilung Politische Angelegenheiten (UN Department of Political Affairs, DPA) organisiert und arbeitet eng mit dem Ausbildungs- und Forschungsinstitut
der Vereinten Nationen (UN Institute for Training and Research, UNITAR) zusammen.

Mit der Geneva Peacebuilding Platform hat das GCSP eine erfolgreiche Plattform mit aufgebaut, die auch in Zukunft eine wichtige Brückenfunktion zwischen den UNO-Städten Genf und New York im Bereich der Friedenskonsolidierung einnehmen wird.

Wissensbildung und -vermittlung Das GCSP wird weiterhin Wissensbildung und -vermittlung betreiben und führt Forschungsprojekte durch, die in die eigenen Lehraktivitäten einfliessen und von aktuellem politischem Interesse sind. Es wird für seine Forschung eine nachfrageund wirkungsorientierte Strategie für eine geeignete Steuerung des Zusammenspiels zwischen Forschung und Lehre am GCSP ausarbeiten.

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Förderung des sicherheits- und friedenspolitischen Dialogs Das GCSP pflegt den sicherheits- und friedenspolitischen Diskurs mit einer breiten Öffentlichkeit in Genf. Im geplanten Maison de la Paix sollen die Synergien mit dem Genfer Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung (IHEID) intensiver genutzt werden können. Die verstärkte Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen in Genf sowie mit dem IHEID wird dem GCSP erlauben, sein Angebot als Diskussionsforum und Plattforum für relevante Forschung zu erweitern und zu vertiefen. Schliesslich bietet das GCSP Raum für diskrete Dialoge und Untersuchungen zu politisch sensiblen Themen, wie die Unabhängige Internationale Untersuchungsmission zum Konflikt in Georgien, die von Dezember 2008 bis September 2009 ihren Hauptsitz im GCSP hatte. Verschiedene Dialoge werden in Zusammenarbeit mit dem EDA organisiert und bringen der Schweizer Aussenpolitik einen direkten Nutzen und Mehrwert sowie Zugang zu Schlüsselakteuren und Expertinnen und Experten.

Internationale Abstützung und Diversifizierung der Finanzierung Die seit Anfang 2010 erfolgte Restrukturierung in sieben thematische Programme ermöglicht dem GCSP eine Vollkostenrechnung. Kursaktivitäten, die ausserhalb des Rahmenvertrages mit der Schweiz angeboten werden, sollen durch die Auftraggeber oder die Teilnehmerinnen und Teilnehmer finanziert werden. Die Stiftungsratsmitglieder sollen zudem vermehrt einen Beitrag an den Stipendienpool leisten und somit die Teilnahme von Vertretern aus finanzschwächeren Ländern ermöglichen.

Das GCSP ist bestrebt, seine Finanzierungsquellen weiter zu diversifizieren. Dazu soll die Mitgliedschaft im Stiftungsrat erweitert werden, insbesondere mit Staaten ausserhalb des euro-atlantischen Raums. Zudem soll vermehrt und gezielt Unterstützung von staatlichen und privaten Stellen gesucht und der Anteil an fremdfinanzierten Fakultätsmitgliedern erhöht werden. Der finanzielle Beitrag der Schweiz umfasst rund 83 Prozent des Jahresbudgets des GCSP4. Der Kernbeitrag wird hauptsächlich zur Deckung der Fixkosten der Kurse und des Lehrmaterials verwendet sowie für Stipendien, die von der Schweiz für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus finanziell schwächeren Ländern und aus Schwerpunktländern der schweizerischen Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik zur Verfügung gestellt werden.

2.2

Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD)

Das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (Geneva International Centre for Humanitarian Demining, GICHD) wurde 1998 auf Initiative der Eidgenossenschaft als Stiftung gegründet. Der Stiftungsrat setzt sich aus der unabhängigen Präsidentin sowie den Vertreterinnen und Vertretern von 19 Staaten und der EU zusammen. Das GICHD leistet wertvolle Unterstützungsarbeit im Rahmen von Nothilfeaktionen, UNO-Missionen und längerfristigen Wiederaufbau- oder Entwicklungsprogrammen. Es orientiert sich dabei an den Prinzipien der Menschlichkeit, 4

Stand: Jahresrechnung 2009. Miete, IT-Kosten und Salär des Direktors, die vom Bund direkt vergütet und nicht über das GCSP-Budget abgerechnet werden, sowie die Detachierung von Fakultätsmitgliedern durch Drittparteien (im Wert von 1,4 Mio. Fr.) wurden für diese Angaben nicht berücksichtigt.

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Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit. Rund 80 Länder sind von Personenminen und anderen explosiven Kriegsmunitionsrückständen betroffen. Mit dem Ziel, die Beseitigung von Personenminen und anderen explosiven Kriegsmunitionsrückständen rascher, billiger, sicherer und effektiver zu machen, hat sich das GICHD zum weltweit führenden Kompetenzzentrum in diesem Bereich entwickelt. In Zusammenarbeit mit nationalen Behörden, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft erarbeitet es Normen und Standards, forscht und macht Fachwissen in den betroffenen Gebieten zugänglich, unterstützt operative Tätigkeiten und begleitet die Umsetzung von völkerrechtlichen Instrumenten in seinem Aufgabenfeld.

Das GICHD setzt für die kommenden Jahre folgende Schwerpunkte: Kontextanalyse und strategische Ausrichtung Die humanitäre Minenräumung und damit verwandte Bereiche haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt und sind unter anderem mit ständig wachsenden Ansprüchen bezüglich Kosteneffizienz von Räumprogrammen konfrontiert. Das GICHD will den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen. Es wird daher weiterhin seinen Arbeitskontext eingehend analysieren, um seine Aktivitäten optimal auf den eruierten Bedarf ausrichten zu können. Im Hinblick auf den immer grösseren Stellenwert von Streumunition und anderen explosiven Kriegsmunitionsrückständen strebt das GICHD an, seine strategische Ausrichtung entsprechend auszuweiten und, wo angebracht, Synergien mit verwandten Themenbereichen zu suchen. Dabei wird das GICHD die relevanten nationalen und internationalen Partner berücksichtigen und weiterhin eine möglichst breite Abstützung bei wichtigen Akteuren und Gebern anstreben.

Mit Blick auf die Anstrengungen gegen den illegalen Handel sowie die unkontrollierte Akkumulation und den missbräuchlichen Einsatz von Kleinwaffen, leichten Waffen und konventioneller Munition bestehen hingegen nur sehr beschränkte Berührungspunkte mit dem Mandat des GICHD. Zudem wird in besagtem Bereich, im Unterschied zur Personenminen- und Streumunitionsproblematik, kein umfassendes Verbot angestrebt. Die Schweiz greift in dieser Thematik daher weiterhin auf die international anerkannte Expertise ihres strategischen Partners Small Arms Survey (SAS) zurück, welches institutionell nicht mit dem GICHD verbunden ist.

Das SAS ist
als unabhängige akademische Institution am IHEID angesiedelt.

Darüber hinaus wird das GICHD seine Bemühungen fortsetzen, möglichst viele seiner Dienstleistungen in den Landessprachen der betroffenen Staaten anzubieten, um Beratung und Informationsangebote breiten Kreisen zugänglich zu machen.

Strategieentwicklung und Programmberatung Das GICHD unterstützt betroffene Staaten bei der Entwicklung kohärenter Strategien für die Räumung von Personenminen und anderen explosiven Kriegsmunitionsrückständen sowie bei deren wirksamer und kostengünstiger Umsetzung in die Praxis. Das nationale Management von Minenprogrammen bleibt eine Herausforderung. Das GICHD assistiert daher nationalen Behörden bei der Planung, Begleitung und Evaluation von Minenprogrammen oder bei der Entwicklung von transparenten und effizienten Verfahren zur Vergabe von Räumungsaufträgen. Dabei berät es die entsprechenden Stellen bezüglich Verbesserungsmöglichkeiten und hilft, lokale Kapazitäten aufzubauen und zu erweitern. Das GICHD achtet jeweils auch auf die systematische Integration von geschlechterspezifischen Ansätzen sowie den Umgang mit Minderheiten.

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Technische und operationelle Beratung Um eine gründliche und möglichst kosteneffiziente Räumung von Personenminen und anderen explosiven Kriegsmunitionsrückständen zu ermöglichen, bietet das GICHD technische und operationelle Beratung an. Eine der grössten Herausforderungen liegt in der Ermittlung der tatsächlich belasteten Flächen und der Freigabe von vermeintlich verminten, in Realität aber unbelasteten Gebieten. Kostenintensive Entminungstrupps und Räummaschinen sollen nur in denjenigen Gebieten zum Einsatz kommen, die eindeutig mit Kriegsmunitionsrückständen belastet sind. Das GICHD unterstützt die betroffenen Staaten in der Analyse möglicherweise verseuchter Gebiete und entwickelt zusammen mit nationalen Behörden Vorgaben und Abläufe für die Freigabe von unbelasteten und entminten Gebieten. Es stellt dazu Expertise bezüglich manueller und mechanischer Such- und Räummethoden sowie der Ortung mit Suchtieren zur Verfügung. Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über Streumunition wird auch die Beratung bei der sicheren Vernichtung von Lagerbeständen an Streumunition zu einem wichtigen Tätigkeitsfeld werden.

Informationsmanagement Ein funktionierender und rascher Informationsfluss ist essenziell, um Lage und Grösse kontaminierter Gebiete sowie bereits geräumter Flächen zu erfassen und zu kommunizieren. Das GICHD hat hierzu erfolgreich ein integriertes Informationsmanagementsystem entwickelt (Information Management System for Mine Action, IMSMA). Das IMSMA hat sich weltweit als Standard etabliert und erhöht massgeblich die lokalen Kapazitäten für die Planung sowie die Koordination zwischen involvierten Organisationen und nationalen Behörden. Das GICHD wird das IMSMA weiterhin unterstützen und weiterentwickeln.

Minenstandards Das GICHD erarbeitet im Auftrag der UNO die weltweite Minenstandards (International Mine Action Standards, IMAS). Es dient als Sekretariat für den entsprechenden Prozess zur Ergänzung und Überarbeitung der IMAS. Das GICHD stellt die erarbeiteten Standards in den relevanten Sprachen zur Verfügung und bietet Ausund Weiterbildungen zu deren nationalen Umsetzung an.

Unterstützung der Umsetzung von völkerrechtlichen Instrumenten Auf Antrag der jeweiligen Vertragsstaaten unterstützt das GICHD die Prozesse zur Umsetzung völkerrechtlicher Instrumente in seinem Aufgabenbereich,
insbesondere des Übereinkommens vom 18. September 19975 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen (OttawaKonvention). So beherbergt das GICHD die entsprechende Organisationseinheit der Vertragsstaaten (Implementation Support Unit, ISU), welche die Umsetzung des umfassenden Verbots von Personenminen begleitet und als deren De-factoSekretariat gilt. Vor dem Hintergrund der besonderen Rolle des Zentrums bei der Umsetzung der Ottawa-Konvention wurde 2003 ein Abkommen zwischen der Eidgenossenschaft und dem GICHD über dessen Statut in der Schweiz geschlossen6.

Die ISU und das GICHD haben zahlreiche Synergien genutzt und sich gegenseitig

5 6

SR 0.515.092 SR 0.192.122.53

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neue Impulse gegeben. Das GICHD leistet damit einen anerkannten und entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Ottawa-Konvention.

Ein ähnlicher institutioneller Mechanismus könnte für das Übereinkommen über Streumunition (Convention on Cluster Munitions, CCM) eingerichtet werden. Aufgrund seines umfassenden Mandats für alle explosiven Kriegsmunitionsrückstände bietet das GICHD den Vertragsstaaten dafür seine Dienste an. Weltweit sind Gebiete in rund 30 Staaten mit nicht explodierter Streumunition belastet. Eine grössere Zahl von Staaten hat erhebliche Lagerbestände mit entsprechender Munition, die gemäss des CCM vernichtet werden müssen.

Darüber hinaus leistet das GICHD auch technische Beratung für die laufenden Arbeiten im Rahmen des Übereinkommens vom 10. Oktober 19807 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (Convention on Conventional Weapons, CCW). Es administriert zudem deren sogenanntes Sponsorship-Programm, das finanzschwachen Staaten die Teilnahme an wichtigen Sitzungen und Konferenzen ermöglicht.

Internationale Abstützung und Diversifizierung der Finanzierung Das GICHD rechnet damit, dass die internationale Nachfrage nach seinen Leistungen in den nächsten Jahren konstant bleiben wird. Sein Budget von jährlich rund 14 Millionen Franken stellt etwa 2 Prozent der weltweiten Ausgaben im Kampf gegen Personenminen und andere explosive Kriegsmunitionsrückstände dar. Angesichts der kostensenkenden Wirkung der vom GICHD entwickelten Methoden sind dies effizient eingesetzte Mittel. Staatliche Beiträge an das GICHD werden der APD zugerechnet.

Der finanzielle Beitrag der Schweiz umfasst rund 65 Prozent des Gesamtbudgets des GICHD8. Da verschiedene Länder ihr Engagement nicht mehr thematisch auf Personenminen fokussieren, sondern es vermehrt mit geografischen, humanitären oder Entwicklungsprogrammen verknüpfen, ist damit zu rechnen, dass sich die Mittelbeschaffung für das GICHD zukünftig schwieriger gestalten wird. Der Schweizer Beitrag ist daher essenziell, um weiterhin ausreichende Mittel für die notwendigen Unterstützungsleistungen vor Ort sowie die Forschung, die Beratung, die Entwicklung von Standards und die Begleitung der Umsetzung von völkerrechtlichen Instrumenten sicherstellen zu können.

2.3

Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF)

Das Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces, DCAF) wurde im Oktober 2000 auf Initiative der Eidgenossenschaft als Stiftung gegründet. Der Stiftungsrat zählt heute Vertreterinnen und Vertreter aus 53 Staaten sowie aus dem Kanton Genf.

7 8

SR 0.515.091 Stand: Jahresrechnung 2009. Unter Berücksichtigung des positiven Saldoübertrags vom Vorjahr beläuft sich der Anteil auf lediglich 56 Prozent. Miete, IT-Kosten und Salär des Direktors, die vom Bund direkt vergütet und nicht über das GICHD-Budget abgerechnet werden, wurden für diese Angaben nicht berücksichtigt.

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Das DCAF ist das international führende Zentrum für Reform, Transformation und gute Regierungsführung im Sicherheitssektor. Letzterer umfasst nicht nur Streitkräfte und Polizei, sondern auch Grenzschutz, Nachrichtendienste, paramilitärische Verbände, private Sicherheitskräfte sowie Präsidial- und Nationalgarden. Ein besonderes Gewicht kommt dabei den für den Sicherheitssektor zuständigen staatlichen und nichtstaatlichen Aufsichts- und Kontrollorganen zu. Das DCAF leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Konfliktprävention und zum Aufbau eines demokratischen Rechtsstaats, insbesondere in Ländern, die jüngst ein undemokratisches Regime oder einem bewaffneten Konflikt überwunden haben. Die internationale Gemeinschaft hat ausserdem erkannt, dass Sicherheit, Rechtsstaat und Entwicklung in einem engen Zusammenhang stehen. DCAF siedelt seine Tätigkeit an dieser Schnittstelle an und unterstützt damit die Stärkung des Rechtsstaates sowie die langfristige wirtschaftliche und soziale Entwicklung in fragilen Gebieten. Neben konzeptionellen und analytischen Aufgaben ist das DCAF mit jährlich 200­300 Projekten in nahezu allen Weltregionen operationell aktiv und arbeitet dabei eng mit staatlichen Stellen und internationalen Organisationen zusammen.

Das DCAF setzt für die kommenden Jahre folgende Schwerpunkte: Globale Ausrichtung und Anpassung an lokale Bedürfnisse Mit einer massgeblichen Erweiterung des Stiftungsrats auf 53 Staaten aus allen Weltregionen hat das DCAF seine globale Ausrichtung verstärkt. Weitere zwei Staaten sowie die Internationale Organisation der Frankophonie (Organisation internationale de la Francophonie, OIF) und die Interparlamentarische Union (Inter-Parliamentary Union, IPU) gehören dem Stiftungsrat des Zentrums als permanente Beobachter an.

Das DCAF ist bestrebt, global weiterhin als Referenzzentrum relevant zu bleiben und mit seinem operationellen Angebot unterschiedlichen lokalen und regionalen Bedürfnissen zu entsprechen.

Strategieentwicklung und Beratung Eine Vielzahl internationaler Akteure und Staaten sind zurzeit dabei, im Bereich der Reform, der Transformation und der guten Regierungsführung im Sicherheitssektor kohärente und fachüberschreitende Strategien zu entwickeln und umzusetzen. UNO, EU, OECD, NATO und zahlreiche weitere multilaterale Akteure sowie regionale und
subregionale Organisationen haben sich in den letzten Jahren griffige Strategien für Reform und gute Regierungsführung im Bereich des Sicherheitssektors (Security Sector Reform and Governance, SSR/G) gegeben. Diese Strategien wurden zumeist mit massgeblicher Unterstützung des DCAF ausgearbeitet. Das DCAF ist bestrebt, in der Erarbeitung der entsprechenden Prinzipien und Grundsätze weiterhin als Schlüsselpartner der internationalen Gemeinschaft agieren zu können. Es unterstützt ausserdem Geberstaaten darin, einen wirksamen interministeriellen Ansatz (Wholeof-Government Approach) anzuwenden. Entsprechende Seminare wurden unter anderem im Auftrag Deutschlands, der EU, Finnlands, Frankreichs, Grossbritanniens, Kanadas, der Niederlande, Norwegens, Österreichs, Schwedens, der Schweiz, der Slowakei sowie der Vereinten Nationen durchgeführt.

8203

Praxisorientierte Publikationen Mit seiner analytischen Arbeit ist das DCAF führend in der Entwicklung des thematischen und analytischen Denkansatzes im Bereich SSR/G. Die jährlich rund 20 Publikationen und 100 Studien, die in bis zu 45 Sprachen übersetzt werden, richten sich an einen klar definierten Leserkreis. Es handelt sich dabei nicht in erster Linie um wissenschaftliche Publikationen, sondern um Handbücher für Parlamente oder parlamentarische Kommissionen, Sachaufarbeitungen für Ministerien und Empfehlungen für internationale Organisationen.

Umsetzung von Programmen und Projekten Die operationelle Unterstützung ist die Schlüsselaufgabe des DCAF und wird weiterhin an Bedeutung gewinnen. Das Zentrum führt jährlich 200­300 Projekte in der ganzen Welt durch und ist damit weltweit führend auf diesem Gebiet. Dank einem Netz von regionalen Büros kann das DCAF gezielt lokale Expertise einbauen und nachfrageorientierte Länderprojekte umsetzen.

Das DCAF stärkt beispielsweise die Polizei- und Grenzpolizeiarbeit im Westbalkan durch das grösste regionale Grenzpolizeiprogramm in Südosteuropa, das pro Jahr rund 1000 Grenzpolizisten erreicht und dessen Ziele durch eine jährliche Konferenz auf Niveau der Innenminister festgelegt werden. Es führt das Sekretariat der Wiener Konvention für Polizeikooperation in Südosteuropa und unterstützt dasjenige der Vereinigung der Südosteuropäischen Polizeichefs (South East European Police Chiefs Association, SEPCA). Es setzt ausserdem ein Polizeiprogramm mit den Schwerpunkten Korruptionsbekämpfung und informationsgeleitete Polizeiarbeit um.

Um Parlamente in ihrer Überwachungs- und Kontrollfunktion zu unterstützen, vermittelt das DCAF Expertenwissen und stellt Handbücher zur Verfügung, finanziert die Ausbildung von sicherheitspolitischen Expertinnen und Experten in den Parlamentsdiensten und organisiert Debatten zu Gesetzesnovellen. Es engagiert sich dabei insbesondere auch in der Reorganisation und der parlamentarischen Kontrolle von Nachrichtendiensten. Auch zivilgesellschaftliche Institutionen werden vermehrt einbezogen und in ihrer Kontrollfunktion gestärkt.

Im Rahmen der PfP stärkt das DCAF die demokratische Kontrolle des Sicherheitssektors in der Ukraine, im Kaukasus und in Zentralasien. Durch systematische Verbreitung von Informationen zu guter Praxis unterstützt
DCAF dabei auch gezielt die Korruptionsbekämpfung.

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat mit DCAF ein strategisches Partnerschaftsabkommen abgeschlossen, das eine enge Zusammenarbeit insbesondere in der Polizei- und Grenzschutzarbeit sowie der parlamentarischen Kontrolle des Sicherheitssektors vorsieht.

Zur Koordination und Durchführung von Monitoring-, Assessment- und Ausbildungsaufträgen stellt das DCAF seinen Auftraggebern einen Expertenpool zur Verfügung. Die über 50 Expertinnen und Experten des International Security Sector Advisory Team (ISSAT) sind rasch mobilisierbar und jährlich rund 50 Mal in unterschiedlichen Weltregionen im Einsatz. Das ISSAT ist insbesondere in der Operationalisierung der Reform des Sicherheitssektors weltweit engagiert und berät internationale Organisationen sowie bilaterale Geber in der strategischen Ausrichtung ihrer entsprechenden Programme. Das ISSAT wird von einem Leitungsgremium geführt, dem neben 14 Staaten folgende multilaterale Organisationen angehören: die Europäische Kommission, der Rat derEU, die OECD, die UNO-Hauptabteilung Friedens8204

sicherungseinsätze (DPKO), die UNO-Hauptabteilung Politische Angelegenheiten (DPA) und das UNO-Entwicklungsprogramm (UNDP).

Integration von Querschnittsthemen und neuen Ansätzen Das DCAF integriert wichtige Querschnittsthemen gezielt in seine analytische und operative Arbeit. So wird der Fokus weiterhin auf Menschenrechte (auch von Sicherheitskräften) sowie Geschlechter- und Minderheitenfragen gelegt. Daneben bezieht das DCAF auch neue Ansätze ein, die in seinem Aufgabengebiet relevant sind oder es in Zukunft sein werden: von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen über Public Private Partnerships bis hin zu Cyber Security.

Internationale Abstützung und Diversifizierung der Finanzierung Zusätzlich zu seinem Hauptquartier in Genf ist das DCAF mit Büros in Abuja, Beirut, Brüssel, Ljubljana und Ramallah vertreten. Staatliche Beiträge an das DCAF werden der APD zugerechnet.

Das DCAF rechnet für die Zeitspanne des Rahmenkredits 2012­2015 mit einem anhaltenden Wachstum des Aufgabengebiets und entsprechender Aufträge von Dritten. Dank dieses starken Nachfragewachstums wird das DCAF seine Finanzierung weiter diversifizieren und damit den Schweizer Anteil am Gesamtbudget voraussichtlich von rund 48 Prozent9 auf 40­45 Prozent senken können.

2.4

Positionierung und Perspektiven der drei Genfer Zentren

Seit ihrer Gründung haben sich die drei Genfer Zentren auf internationaler Ebene erfolgreich als anerkannte und geschätzte Kompetenzzentren positioniert. Das internationale und humanitäre Genf stellt für die drei Zentren als Standort einen klaren komparativen Vorteil dar. Sie werden in der Ausübung ihrer Aufgaben weit herum als unparteiisch, unabhängig und professionell wahrgenommen. Gleichzeitig stärken ihre Erfahrung, ihr Netzwerk und ihre Aktivitäten den Standort Genf als Plattform für humanitäres Engagement sowie Friedens- und Sicherheitspolitik.

Von Beginn an verfolgte die Schweiz eine Ausweitung der internationalen Trägerschaft und der finanziellen Basis der drei Stiftungen. Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, dass die Zentren ihre Kompetenzen auf globaler Eben weiterentwickeln. Durch eine breitere internationale Abstützung werden die Genfer Zentren auch in Zukunft sowohl ihre wirksame Vernetzung, ihren langfristigen Fortbestand als auch ihre Unabhängigkeit sichern.

Die Gründung der drei Genfer Zentren und deren langfristige Unterstützung durch den Bund ist ein sichtbarer Beitrag der Schweiz zur internationalen Friedens- und Sicherheitspolitik. Der Bund unterstützt GCSP, GICHD und DCAF als solide, unabhängige Kompetenzzentren im Dienst von Frieden und Sicherheit.

9

Stand: Jahresrechnung 2009, inklusive Saldoüberträge, Lohn des Direktors und Sachleistungen.

8205

2.5

Maison de la Paix

Im Jahr 2014 wird das IHEID voraussichtlich das neue Maison de la Paix beziehen, das sich auf insgesamt 22 000 m2 als zentrales Expertisezentrum des internationalen Genfs etablieren soll. Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 17. Mai 2006 sollen das GCSP, das GICHD und das DCAF als Mieter im Maison de la Paix untergebracht werden, um in Zukunft Synergien besser nutzen und eine grössere Kohärenz und Visibilität erzielen zu können.

Mit der vorgesehenen Zusammenführung der drei Genfer Zentren und des IHEID im Maison de la Paix soll das internationale Genf mit seinen humanitär und sicherheitspolitisch relevanten Institutionen massgeblich gestärkt werden. Diese Konzentration international renommierter Kompetenzzentren wird das Profil des internationalen und humanitären Genfs weltweit als Plattform für Fragen von Frieden und Sicherheit bedeutend schärfen.

Die drei Genfer Zentren werden durch den Einzug ins Maison de la Paix ihre wissenschaftliche und operative Zusammenarbeit weiter intensivieren. Ihre gemeinsamen Strukturen mit dem IHEID werden ausserdem den akademischen und institutionellen Austausch, den die Zentren in Genf und auf internationaler Ebene pflegen, noch verstärken.

Der Umzug der Genfer Zentren in das geplante Maison de la Paix ist für das Jahr 2014 vorgesehen. Aus heutiger Sicht wird erwartet, dass einmalige Kosten im Umfang von rund 3 Millionen Franken für die Planung und die Ausführung des Umzugs sowie die Anschaffung von Mobiliar und IT-Infrastruktur anfallen. Im Unterschied zum DCAF besitzen das GCSP und das GICHD bislang keine eigene Möbel und IT-Infrastruktur, da diese direkt von der aktuellen Vermieterin, der Weltorganisation für Meteorologie, zur Verfügung gestellt werden. Schliesslich müsste, da es sich beim geplanten Maison de la Paix um ein öffentlich zugängliches Gebäude handeln soll, ein System zur Zutrittskontrolle zu den Räumlichkeiten der Genfer Zentren angeschafft und eingerichtet werden. Eine Beteiligung des Bundes an diesen Umzugskosten wird zu gegebenem Zeitpunkt geprüft.

2.6

Steuerung des Beitrags des Bundes

Die Steuerung und Kontrolle der drei Genfer Zentren seitens des Bundes wird auf verschiedenen Ebenen wahrgenommen: im Comité de Pilotage des Bundes, in den Stiftungsräten und Stiftungsratsbüros der Genfer Zentren, durch die für die Stiftungsaufsicht zuständige Stelle im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) sowie über Rahmen- und Leistungsverträge zwischen dem EDA (Politische Abteilung IV und DEZA) und den Genfer Zentren. Das EDA ernennt ausserdem die Direktoren aller drei Zentren.

Im sogenannten Comité de Pilotage haben die Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Stellen der Bundesverwaltung Einsitz: die Politische Direktion (vertreten durch die Politische Abteilung IV, das Politische Sekretariat sowie die ständige Mission der Schweiz in Genf) und die DEZA sowie das Generalsekretariat des VBS und die Armee (Armeestab, Internationale Beziehungen Verteidigung). Bei Bedarf werden weitere relevante Stellen beigezogen. Das Präsidium wird durch die Politische Direktion (Politische Abteilung IV) wahrgenommen. Das Comité de Pilotage wurde per Bundesratsbeschluss vom 14. März 2003 etabliert und trifft sich in der 8206

Regel vier bis fünf Mal pro Jahr. Es ist zuständig in Fragen der übergeordneten Steuerung der drei Genfer Zentren und instruiert die Vertreterinnen und Vertreter des Bundes in den jeweiligen Stiftungsräten. Das Comité de Pilotage initiiert jeweils gegen Ende der Rahmenkreditsperiode die Durchführung von Evaluationen zu Relevanz, Effektivität und Effizienz der Arbeit der drei Genfer Zentren. Die Empfehlungen der bisher durchgeführten zwei Evaluationen der drei Zentren wurden vom Comité de Pilotage geprüft und in den Stiftungsräten entsprechend eingebracht.

Die Steuerung des Beitrags des Bundes an das GCSP und das GICHD erfolgt durch die Politische Direktion, diejenige an das DCAF durch die DEZA.

Die Schweiz nimmt ausserdem in den Stiftungsräten der drei Genfer Zentren privilegiert Einsitz und beteiligt sich dadurch auch an der Formulierung der jeweiligen Strategie sowie der Kontrolle der Umsetzung ihrer Aufträge durch die Genehmigung der Jahresberichte. Im Stiftungsrat des GCSP hat die Schweiz das Recht, fünf Mitglieder ihrer Wahl zu ernennen und dem Stiftungsrat einen Vorschlag für das Stiftungsratspräsidium zu unterbreiten. Zwei von der Schweiz benannte Stiftungsratsmitglieder haben ausserdem Einsitz im Büro des Stiftungsrates. Im Stiftungsrat des GICHD wiederum kann die Schweiz zwei Personen nominieren, die gemäss Statuten ins Amt des Sekretärs, Schatzmeisters und/oder als Delegierte ins Stiftungsratsbüro gewählt werden. Auch hier hat die Schweiz zudem das Recht, dem Stiftungsrat einen Vorschlag für das Stiftungsratspräsidium zu machen. Im Stiftungsrat des DCAF schliesslich ist die Schweiz mit mindestens drei Mitgliedern vertreten. Der Kanton Genf hat überdies die Möglichkeit, selbst zwei Stiftungsräte zu ernennen.

Das Präsidium und das Sekretariat des Stiftungsrates wird gemäss Statuten durch die Schweizer Mitglieder besetzt; mindestens ein Mitglied des Stiftungsratsbüros wird ebenfalls durch den Bund bestimmt.

Die finanzielle Kontrolle der drei Genfer Zentren wird durch die jährlichen Revisionsberichte der Kontrollstellen gewährleistet, die vom Stiftungsrat genehmigt werden. Als Stiftungen unterliegen die drei Genfer Zentren überdies der Kontrolle der für die Stiftungsaufsicht zuständigen Stelle im EDI, welche die Jahres- und Finanzberichte ihrerseits auf die Konformität mit dem Stiftungsrecht
prüfen.

Das EDA (Politische Abteilung IV und DEZA) schliesst mit den einzelnen Zentren mehrjährige Rahmen- sowie jährliche Leistungsverträge ab. Erstere stecken den allgemeinen Rahmen der Zusammenarbeit ab; Letztere konkretisieren die erwarteten Leistungen im entsprechenden Jahr. Im Rahmen dieser Verträge sind die drei Genfer Zentren verpflichtet, dem EDA mit Kopie an das Comité de Pilotage jedes Semester einen Tätigkeits- sowie jährlich einen Finanzbericht über die Verwendung der vom Bund gewährten Mittel vorzulegen.

3

Inhalt des Finanzbeschlusses

3.1

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt für die Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren zum dritten Mal einen Rahmenkredit. Die Zuständigkeit für die Verwendung des Kredits liegt beim EDA (Politische Abteilung IV und DEZA).

Der Rahmenkredit als Instrument der Finanzplanung und -steuerung soll die Kontinuität und Nachhaltigkeit in der Aufgabenerfüllung gewährleisten; er erleichtert eine mittelfristige Planung und ermöglicht dem Parlament, den Umfang der bereitzu8207

stellenden Mittel und die strategische Ausrichtung des Mitteleinsatzes regelmässig zu prüfen. Um derartige Verpflichtungen eingehen zu können, ist nach Artikel 21 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 200510 (FHG) ein Verpflichtungskredit erforderlich.

3.2

Umfang des Rahmenkredits

Die für 2012­2015 beantragten Mittel entsprechen der aktuellen Finanzplanung. Der gesamte Rahmenkredit beträgt 119,9 Millionen Franken (gegenüber 148 Mio. Fr. in der Periode 2008­2011).

Folgende Voranschlagskredite werden in der Planung vorgesehen: ­

2012: 29,4 Millionen Franken

­

2013: 29,8 Millionen Franken

­

2014: 30,1 Millionen Franken

­

2015: 30,6 Millionen Franken

Der jährliche Durchschnitt beträgt damit 29,97 Millionen Franken (gegenüber 37 Mio. Fr. in der Periode 2008­2011).

Der Grund für die Reduktion des beantragten Gesamtbetrags gegenüber dem letzten Rahmenkredit liegt haupsächlich in der Neuordnung der Kompetenzen und Zuständigkeiten des Bundes in diesem Bereich. Die bisher im selben Rahmenkredit beantragten Mittel für die Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich und die Kooperationsprojekte des VBS (insgesamt 28,4 Mio. Fr. in der Periode 2008­2011) werden neu gesondert beantragt. Zudem müssen entsprechend den Vorgaben des Konsolidierungsprogramms 2012­2013 des Bundes auf allen Ebenen der Verwaltung Massnahmen ergriffen werden, um den Bundeshaushalt zu entlasten.

Neu im Rahmenkredit enthalten sind die Saläre der drei Direktoren der Genfer Zentren. Die drei Direktoren wurden in der Periode 2008­2011 durch das EDA und das VBS detachiert. Ihre Löhne und Spesen wurden entsprechend aus den Personalkrediten des Bundes finanziert (im Jahr 2011 ausschliesslich aus denjenigen des EDA). Mit der Mittelverschiebung von den Personalkrediten des Bundes hin zum Rahmenkredit der Genfer Zentren wird der Beitrag des Bundes an die Genfer Zentren transparenter abgebildet. Die daraus resultierende geringfügige Erhöhung des Rahmenkredits wird durch eine entsprechende Reduktion der Personalkredite intern kompensiert. Durch die Kompensation wird der Finanzplan eingehalten.

Der Kernbeitrag an das DCAF wiederum enthält neu einen zusätzlichen Betrag von jährlich 150 000 Franken für dessen Beraterteam (International Security Sector Advisory Team, ISSAT). In der Vergangenheit erfolgte diese Unterstützung in Form eines bilateralen DEZA-Projekts. Um die Transparenz der Finanzflüsse zu erhöhen und die administrativen Abläufe zu vereinfachen, wird diese Unterstützung nun ebenfalls im Kernbeitrag integriert. Die daraus resultierende geringfügige Erhöhung des Rahmenkredits wird durch eine entsprechende Reduktion des bisherigen DEZAKredits intern kompensiert. Durch die Kompensation wird der Finanzplan eingehalten.

10

SR 611.0

8208

Hingegen enthält der Rahmenkredit keine Mittel für eine Beteiligung des Bundes am geplanten Umzug der Genfer Zentren in das zukünftige Maison de la Paix. Eine solche Beteiligung wird zu gegebenem Zeitpunkt geprüft (vgl. Ziff. 2.5).

3.3

Zuständige Verwaltungseinheiten

Nach Artikel 57 Absatz 4 FHG kann ein Vorhaben nur durch eine einzige Verwaltungseinheit finanziert werden. Der Bundesrat kann aber Ausnahmen bestimmen: Im vorliegenden Fall (Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren) sind die Politische Direktion und die DEZA beteiligt.

3.4

Dauer des Rahmenkredits

Die Dauer des Rahmenkredits beträgt vier Jahre (2012­2015) und entspricht dem Zeitraum einer Legislaturperiode. Sie gewährleistet, dass das Engagement des Bundes mindestens einmal während der Legislatur einer eingehenden parlamentarischen Prüfung unterzogen wird. Die erforderlichen Voranschlagskredite werden jeweils im Rahmen des jährlichen Voranschlags der Eidgenossenschaft beantragt.

3.5

Aufteilung der Verpflichtungen zulasten des Rahmenkredits

Die nähere Spezifikation der einzelnen Verpflichtungskredite ist Sache des Bundesrates. Es ist folgende Aufteilung auf die drei Genfer Zentren vorgesehen, wobei eine gewisse Flexibilität vorbehalten bleibt, damit sich ändernden Bedürfnissen Rechnung getragen werden kann: Beitrag des Bundes 2012­2015

GCSP GICHD DCAF Total *

39,0 Millionen Franken* 36,2 Millionen Franken 44,7 Millionen Franken 119,9 Millionen Franken

Rund 15 Prozent des Beitrags des Bundes an das GCSP entfallen auf Dienstleistungen, die das GCSP im Auftrag des Bundes vor allem zugunsten der anderen beiden Genfer Zentren erbringt. Es handelt sich dabei in erster Linie um Informatik- und Kommunikationsdienstleistungen, sowohl in Form von Infrastruktur als auch von Supportaufgaben.

Das Anreizsystem, das von 2008­2011 über 5 Prozent der Bundesgelder ausschliesslich für Projekte mit einer Fremdfinanzierung von mindestens 50 Prozent vorsah, wird nicht weitergeführt. Alle drei Zentren haben ihre Finanzierungsbasis diversifiziert und werden diese Bestrebungen auch in Zukunft fortsetzen. Gleichzeitig wird in den nächsten Jahren der Anteil der Fremdfinanzierung aufgrund der Folgen der Finanzkrise nicht im selben Umfang wachsen können wie zuvor. Damit die zusätzlichen Kürzungen im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2012­2013 des Bun8209

des nicht zulasten des Kernbeitrages der Schweiz an die Genfer Zentren ausfallen, werden sie zumindest teilweise durch die Aufhebung des Anreizsystems und des damit einhergehenden beträchtlichen Zusatzaufwands abgefedert.

4

Auswirkungen

4.1

Auswirkungen auf den Bund

Mit dieser Vorlage wird den eidgenössischen Räten für die Jahre 2012­2015 ein Rahmenkredit in der Höhe von höchstens 119,9 Millionen Franken für die Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren beantragt (vgl. Ziff. 3). Die im Konsolidierungsprogramm 2012­2013 vorgesehenen Einsparungen werden vollumfänglich umgesetzt. Daneben hat die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Unterstützung des Bundes für die drei Genfer Zentren liegt bei der Politischen Abteilung IV sowie bei der DEZA. Der beantragte Rahmenkredit hat keine personellen Auswirkungen auf die Bundesverwaltung.

4.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses obliegt ausschliesslich dem Bund und belastet die Kantone und Gemeinden nicht.

Die Unterstützung des Bundes für die drei Genfer Zentren stärkt indirekt den Standort des internationalen und humanitären Genfs und erhöht dessen Anziehungskraft.

Auch im akademischen Umfeld sind positive Nebeneffekte zu erwarten, insbesondere durch die Vernetzung von Expertenwissen sowie gemeinsame Forschung und Ausbildung.

4.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses hat ­ abgesehen von der Stärkung des internationalen und humanitären Genfs ­ keine signifikanten volkswirtschaftlichen Auswirkungen.

5

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die vorliegende Botschaft ist in der Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturplanung 2007­201111 angekündigt.

11

BBl 2008 823

8210

6

Rechtliche Aspekte

6.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit sowie Erlassform

Der zur Genehmigung unterbreitete Bundesbeschluss stützt sich auf Artikel 167 BV, aus dem sich die Budgetkompetenz der Bundesversammlung ergibt, sowie auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 200312 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte und auf Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. März 197613 über internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, nach denen die Mittel für derartige Massnahmen als Rahmenkredite für jeweils mehrere Jahre bewilligt werden. Da es sich um einen Finanzbeschluss handelt, ist nach Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200214 die Form des einfachen Bundesbeschlusses vorgesehen.

6.2

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Gestützt auf Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV unterliegt der vorgeschlagene Bundesbeschluss der Ausgabenbremse und benötigt deshalb die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.

12 13 14

SR 193.9 SR 974.0 SR 171.10

8211

Anhang

Bericht über die Tätigkeit der Genfer Zentren 2008­2011 Im Folgenden wird ein Überblick über die Tätigkeiten der drei Genfer Zentren in den Jahren 2008­2011 gegeben. Aufgrund der Neuordnung der Kompetenzen und Zuständigkeiten des Bundes in diesem Bereich werden die Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich und die Kooperationsprojekte des VBS nicht mehr durch den vorliegenden Rahmenkredit finanziert. Über ihre Tätigkeiten während der Laufzeit des vorangehenden Rahmenkredits wird daher in einer separaten Botschaft Bericht erstattet, die der Bundesrat den Räten in Kürze unterbreiten wird.

Der Rahmenkredit 2008­2011 wurde voll ausgeschöpft.

Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP) Das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (Geneva Centre for Security Policy, GCSP) hat seit Beginn des auslaufenden Rahmenkredits seine globale Abstützung kontinuierlich vergrössert. So wurde 2009 Marokko als erstes afrikanisches Land in den Stiftungsrat des GCSP aufgenommen. Der wissenschaftliche Beirat des GCSP wurde restrukturiert und ebenfalls erweitert, sodass er nun auch Vertreter der Privatwirtschaft sowie spezifischer internationaler Partnerinstitute umfasst.

Die drei Hauptkurse des GCSP sind der International Training Course in Security Policy (ITC), der über neun Monate eine breite sicherheitspolitische Einführung vermittelt, der European Security Policy Training Course (ETC), der über drei Monate die europäische und transatlantische Sicherheitspolitik behandelt, sowie der New Issues in Security Policy Course (NISC), der sich während drei Monaten neuen globalen Herausforderungen in der Sicherheitspolitik widmet. Die Teilnehmerzahl lag zwischen 2007 und 2010 beim ITC bei durchschnittlich 30 Personen aus 26 Ländern, beim ETC bei 26 Personen aus 23 Ländern und beim NISC bei 27 Personen aus 24 Ländern. Der Teilnehmerkreis konnte in allen drei Kursen kontinuierlich über den euro-atlantischen Raum hinaus auf Teilnehmende aus Afrika und Asien erweitert werden. Auch vom fachlichen und beruflichen Hintergrund her fand eine Diversifizierung hin zu Personen aus Aussen-, Verteidigungs-, Justiz- und Innenministerien sowie internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen statt.

Nach der erfolgreichen Akkreditierung des Masterprogramms des ITC und des ETC über die Universität Genf wurde der
Akkreditierungsprozess der GCSP-Kurse weitergeführt, um eine universitäre Anerkennung dieser praxisorientierten Ausbildungen zu ermöglichen. In den Jahren 2007­2010 haben jährlich durchschnittlich 19 Personen den ITC als Masterprogramm absolviert. Im selben Zeitraum haben 6 Personen das universitär anerkannte ETC-Zertifikat erworben. Das GCSP ist bestrebt, zusätzlich zu dieser Anerkennung im Rahmen des Bologna-Prozesses auch seine kürzeren Kurse und Kursmodule von anerkannten internationalen Institutionen zertifizieren zu lassen.

Das GCSP hat ein weltweites Netzwerk von über 1000 ehemaligen Kursteilnehmenden geschaffen, von denen eine grosse Anzahl in leitenden Positionen (Botschafter, Direktoren, höhere Offiziere usw.) in nationalen Verwaltungen, Armeen, internationalen Organisationen und in der Zivilgesellschaft tätig sind. Dieses Netzwerk ist nicht nur für das GCSP selbst von grosser Bedeutung, sondern auch für alle ehema8212

ligen Kursteilnehmenden aus der Schweiz. Es erleichtert die konstruktive und unkomplizierte Zusammenarbeit zwischen Schlüsselakteuren aus verschiedenen Weltregionen in Fragen der Friedens- und Sicherheitspolitik.

Mittels Stipendien hat das GCSP entsprechend seinem Mandat gezielt Personen aus finanzschwächeren Ländern die Teilnahme an Ausbildungen und Kursen ermöglicht.

Neben Staaten der Partnerschaft für den Frieden (PfP) kamen die Stipendien vermehrt auch Teilnehmenden aus Ländern des Mittelmeerraums, Afrikas, Asiens und des Mittleren sowie Fernen Ostens zugute. Das GCSP hat hierfür einen Stipendienfonds eingerichtet (Global Scholarship Fund), durch den Stiftungsratsmitglieder entsprechend ihrer Schwerpunktsetzungen gezielt die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern aus finanzschwächeren Ländern ermöglichen können. So hat beispielsweise Dänemark Teilnehmende aus Serbien unterstützt, Polen Teilnehmende aus dem Irak, Finnland Teilnehmende aus Afghanistan und Ungarn Teilnehmende aus Bosnien und Herzegowina sowie Serbien.

Das Angebot an Kursen kurzer Dauer wurde ausgebaut und erlaubt nun eine massgeschneiderte Ausbildung für spezifische Zielgruppen in einer kurzen Zeitspanne (bis 3 Wochen). In den Jahren 2007­2010 wurden pro Jahr durchschnittlich 23 Kurse von kurzer Dauer mit jährlich rund 540 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Die Kurse wurden entweder in Genf oder direkt vor Ort mit Unterstützung von lokalen Partnerorganisationen angeboten. So wurden beispielsweise Kurse in Amman, Bamako, Bischkek, Brüssel, Dakar und New York angeboten. Der finanzielle Aufwand für die Kurzkurse betrug im Jahr 2009 rund 680 000 Franken, wobei etwa 77 Prozent dieser Kosten nicht über das Kernbudget, sondern direkt durch die Auftraggeber finanziert wurden.

Anfang 2010 hat das GCSP eine programmatische Restrukturierung durchgeführt.

Neben dem bestehenden Programm über die Globalisierung wurden sechs weitere Programme definiert: «Internationale Sicherheit», «Euro-atlantische Sicherheit», «Neue Themen in der Sicherheitspolitik», «Zivil-militärische Zusammenarbeit», «Konfliktforschung und Friedenskonsolidierung» sowie «Sicherheit und Recht».

Diese thematische Restrukturierung erlaubt es dem GCSP, sich mit seiner spezifischen Expertise international noch klarer zu positionieren.

Neben kurzen
Einsatztrainings für den Schweizerischen Expertenpool für zivile Friedensförderung (Swiss Peacebuilding Training Course) hat das GCSP jährlich stattfindende Kurse für Führungskräfte im Bereich der Friedenskonsolidierung (Senior-level Peacebuilding Course) organisiert. Es führte zudem jährlich einen Einführungskurs in Friedens- und Sicherheitspolitik für die schweizerischen Nachwuchsdiplomatinnen und -diplomaten durch. Auch für die Schweizer Armee hat das GCSP massgeschneiderte Kurse in internationaler Sicherheitspolitik durchgeführt, so z.B. den jährlich stattfindenden Kurs für höhere Offiziere der Schweizer Armee (Zusatzausbildungslehrgang ZAL 2). Das GCSP leistet damit einen Beitrag an die sicherheitspolitische Weiterbildung von Schweizer Offizieren und Unteroffizieren.

Als zertifiziertes nationales Ausbildungs- und Kompetenzzentrum der PfP hat das GCSP ausserdem Leistungen erbracht, die Teil des offiziellen Beitrags der Schweiz an die PfP sind.

Das GCSP organisierte eine Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen, um den Dialog über friedens- und sicherheitspolitische Themen zu vertiefen. In den letzten Jahren konnten namhafte Persönlichkeiten für öffentliche Auftritte am GCSP gewonnen

8213

werden. Diese Anlässe ermöglichten dem GCSP auch, seine Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und sich weiter zu vernetzen.

Des Weiteren unterstützt das GCSP Dialoge und Untersuchungen zu politisch sensiblen Themen. Verschiedene der vom GCSP mitgetragenen Dialoge wurden in Zusammenarbeit mit dem EDA organisiert und bringen der Schweizer Aussenpolitik einen direkten Mehrwert sowie den Zugang zu Schlüsselakteuren sowie Expertinnen und Experten. Im Jahr 2009 wurde die Security Management Initiative (SMI), welche 2004 im Rahmen des Harvard-Programms Humanitarian Policy and Conflict Research (HPCR) gegründet wurde, vom GCSP übernommen. Die SMI widmet sich den vielfältigen Herausforderungen in Bezug auf die Sicherheit humanitärer Missionen und Programme. Mit der Geneva Peacebuilding Platform hat das GCSP eine erfolgreiche Plattform lanciert, die im Bereich der Friedenskonsolidierung eine wichtige Brückenfunktion zwischen den UNO-Städten Genf und New York einnimmt. Das GCSP hat ausserdem die Unabhängige Internationale Untersuchungsmission zum Konflikt in Georgien beherbergt, die von Dezember 2008 bis September 2009 ihren Sitz im GCSP hatte.

Neben Ausbildung führt das GCSP schliesslich auch Forschungsprojekte durch, die in die eigenen Lehraktivitäten einfliessen und von allgemeinem politischem Interesse sind. Schwerpunkte sind die europäische Sicherheitsarchitektur, die neuen Herausforderungen und Gefahren in der Sicherheitspolitik, die transatlantischen Beziehungen sowie Europas Nachbarschaft. Zu bestimmten Themen organisiert das GCSP jedes Jahr Workshops, deren Resultate publiziert und öffentlich zugänglich gemacht oder direkt in Ausbildungsmodule integriert werden. Seit 2008 wird die Schriftenreihe Geneva Papers publiziert, die sicherheits- und friedenspolitische Themen von aktuellem Interesse aufgreift.

Das GCSP beschäftigt 57 Personen15 und verfügt über ein Jahresbudget von rund 11,1 Millionen Franken16. In den Jahren 2008­2010 konnten finanzielle Mittel von dritter Seite gewonnen werden, welche die Realisierung einer Reihe neuer Projekte ermöglichten. Den Kern der Finanzierung des GCSP bestreitet die Schweiz, die jährlich rund 9,2 Millionen Franken beisteuert. Der finanzielle Beitrag der Schweiz umfasst somit rund 83 Prozent des Gesamtbudgets des GCSP17. Dieser Kernbeitrag wird
hauptsächlich zur Deckung der Fixkosten für die Kurse (inkl. Infrastruktur und Lehrkörper) und das Lehrmaterial verwendet sowie für Stipendien, die von der Schweiz für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus finanziell schwächeren Ländern und aus Schwerpunktländern der schweizerischen Friedens-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik zur Verfügung gestellt werden.

Die Schweiz stellt sicher, dass Relevanz, Effektivität und Effizienz der Arbeiten und Strukturen des GCSP mindestens alle vier Jahre extern evaluiert werden. Die Resultate der letzten Evaluation wurden im Jahr 2010 dem Stiftungsrat präsentiert. Der Evaluationsbericht hält fest, dass Aktivitäten und Strategie des GCSP relevant und effektiv sind. Der Bericht hebt hervor, dass das GCSP in seinem Aufgabenbereich durch den Standort Genf als unabhängiger Akteur einen ausserordentlichen komparativen Vorteil geniesst. Der Evaluator empfiehlt dem GCSP unter anderem, die 15 16 17

Nur vom GCSP direkt angestelltes Personal, ohne Sekundierungen.

Stand: Jahresrechnung 2009.

Stand: Jahresrechnung 2009. Miete, IT-Kosten und Salär des Direktors, die vom Bund direkt vergütet und nicht über das GCSP-Budget abgerechnet werden, wurden für diese Angaben nicht berücksichtigt.

8214

Finanzierung zu diversifizieren, das Angebot von drei separaten Hauptkursen zu prüfen sowie eine Strategie für seine Forschungsaktivitäten zu entwickeln. Das GCSP hat diese und weitere Empfehlungen zur Kenntnis genommen und wird sie bei seinen Aktivitäten sowie der Weiterentwicklung der Strategie des Zentrums berücksichtigen.

Beispiele der Zusammenarbeit zwischen EDA und GCSP in sicherheitspolitischen Dialogprozessen sowie Kursen der zivilen Friedensförderung Das GCSP bietet der Schweiz ein weltweites Netzwerk, eine Plattform für Dialogprozesse und Zugang zu wichtiger Expertise. Der sogenannte Gstaad-Prozess, den das EDA und das GCSP seit 2004 gemeinsam organisieren, ist ein Beispiel dafür. Dieses jährliche Treffen zur euro-atlantischen Sicherheit und dem Stand der internationalen Rüstungskontrolle vereint Regierungsvertreterinnen und -vertretern sowie Akademikerinnen und Akademikern aus den Vereinigten Staaten, Russland und Europa in einer partnerschaftlichen Atmosphäre. Ein weiteres Beispiel ist die Chambésy-Expertenrunde, die dem informellen Dialog zwischen Vertreterinnen und Vertretern internationaler Organisationen, Regierungen und Universitäten über die Entwicklung der europäischen Sicherheitsarchitektur gewidmet ist.

Im Rahmen ihrer Friedenspolitik auf dem afrikanischen Kontinent hat die Schweiz den Aufbau regionaler Kapazitäten zur Friedenskonsolidierung unterstützt. Sie arbeitet dazu mit der Ecole de Maintien de la Paix (EMP) in Bamako, Mali, zusammen. Die EMP bildet ziviles und militärisches Personal für Friedensmissionen der UNO und der Afrikanischen Union aus. Auf Anregung des EDA hat das GCSP zusammen mit der EMP Kurse auf Französisch und Englisch entwickelt, welche die zivilen Kapazitäten für das Krisenmanagement in afrikanischen Friedensmissionen verbessern sollen.

Gleichzeitig ist das GCSP privilegierter Partner in der Ausbildung von Schweizer Expertinnen und Experten, die in friedensfördernden Einsätzen in multilateralen Organisationen entsandt werden. Seit 2006 wird das GCSP vom EDA dafür mit der Durchführung des Swiss Peacebuilding Training Course (SPTC) beauftragt. Dieser zweiwöchige Grundkurs bietet einen Überblick über theoretische und praktische Aspekte der Friedensförderung und vereint internationale und nationale Expertise. Der SPTC basiert auf einem Simulationsszenario,
das die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eine Nachkriegssituation versetzt.

Schliesslich organisiert das GCSP im Auftrag des EDA seit 2009 die Weiterbildung Senior Level Course on Peacebuilding (SLCP). Zielpublikum dieses Kurses sind schweizerische und internationale Expertinnen und Experten, die in staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen Führungspositionen einnehmen. Im SLCP vertiefen sie ihr Verständnis strategischer und operationeller Fragen in der Friedensförderung und erproben wirksame Führungsinstrumente.

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Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) Das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (Geneva International Centre for Humanitarian Demining, GICHD) hat in der Berichtsperiode als international anerkanntes Kompetenzzentrum wichtige Impulse sowohl im politischrechtlichen wie auch im technisch-operationellen Bereich gegeben.

Seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens vom 18. September 199718 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von AntiPersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention) im Jahr 1999 wurden im Kampf gegen Personenminen wichtige Fortschritte erzielt. Es stehen aber immer noch grosse humanitäre, wirtschaftliche und soziale Herausforderungen an: Über 80 Länder sind auch heute noch durch Personenminen oder andere explosive Kriegsmunitionsrückstände betroffen. Dies führt nach wie vor zu mehreren Tausend Toten und Verletzten pro Jahr; Hundertausende Opfer sind auf Prothesen und Rehabilitationsmassnahmen angewiesen. Zudem beeinträchtigen Personenminen und andere explosive Kriegsmunitionsrückstände auch nach dem Ende eines bewaffneten Konflikts den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in ländlichen Gebieten.

Während der Einsatz von Personenminen erfolgreich geächtet wurde und sich mehr als drei Viertel aller Staaten der Ottawa-Konvention angeschlossen haben, sind mehrere Grossmächte immer noch nicht bereit, sich zu einem umfassenden Verbot von Personenminen zu verpflichten. In den über 30 Staaten, welche die OttawaKonvention nicht unterzeichnet haben, lagern nach wie vor über 160 Millionen Personenminen.

Das GICHD beherbergt die Organisationseinheit, welche die Vertragsstaaten der Ottawa-Konvention bei der Umsetzung dieses Abkommens unterstützt (Implementation Support Unit, ISU). Die ISU gilt als De-facto-Sekretariat der Ottawa-Konvention und wird neben der logistischen Unterstützung durch das GICHD durch freiwillige Beiträge finanziert. Sie unterstützt den Präsidenten der Konvention und andere wichtige Leitungsgremien der Konvention sowie einzelne Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Konvention. In den letzten Jahren befasste sich die ISU insbesondere mit den Gesuchsverfahren zur Verlängerung der in der Konvention vorgesehenen Räumungsfrist von zehn Jahren. Daneben hat
sie die Entwicklung von nationalen Aktionsplänen für die Opferhilfe begleitet. Die ISU hat von der Expertise und dem Netzwerk des GICHD massgeblich profitiert und erhielt von diesem Unterstützung im Capacity Building.

Neben der Ottawa-Konvention hat sich das GICHD an der Weiterentwicklung und Umsetzung weiterer völkerrechtlicher Instrumente beteiligt. So hat es technische Beratung im Rahmen des Übereinkommens vom 10. Oktober 198019 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (Convention on Conventional Weapons, CCW) geleistet und im Auftrag der Vertragsstaaten seit 2007 deren Sponsoring-Programm verwaltet, das eine erhöhte Teilnahme von finanzschwachen Staaten an den Prozessen der Weiterentwicklung dieser Konvention ermöglicht. Das GICHD begleitete zudem von Beginn an mit seiner Expertise den sogenannten Oslo-Prozesses, der im Dezember 2008 in der Unterzeichnung des 18 19

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Übereinkommens über Streumunition (Convention on Cluster Munitions, CCM) mündete.

In vielen Ländern stellt schlecht gewartete und unsicher gelagerte Munition eine grosse Gefahr für Bevölkerung und Umwelt dar. Im Rahmen des 5. Protokolls des CCW über explosive Kriegsmunitionsrückstände hat das GICHD daher verschiedene Staaten darin unterstützt, präventive Massnahmen einzuleiten.

Das GICHD hat in über 50 betroffenen Ländern wichtige und nachhaltige Aufbauarbeit (Capacity Building) geleistet und umfassende Expertise zur Verfügung gestellt.

Das Hauptaugenmerk lag dabei auf besonders stark betroffenen Ländern wie Afghanistan, Angola und Kambodscha. Zusammen mit den betroffenen Staaten hat das GICHD Strategien für die Räumung von Personenminen und anderen explosiven Kriegsmunitionsrückständen entwickelt und deren wirksame und kostengünstige Umsetzung begleitet. So hat es beispielsweise die kambodschanischen Behörden in der Ausarbeitung sowie der nationalen und internationalen Konsultation einer umfassenden Minenstrategie für die kommenden zehn Jahre unterstützt. Aufgrund seiner langjährigen Expertise wurde das GICHD überdies von Regierungen und internationalen Organisationen regelmässig damit betraut, Programme und Projekte im Minenbereich zu evaluieren. Die Europäische Kommission beispielsweise beauftragte das GICHD, ihre Minenstrategie auf vier Kontinenten bezüglich ihrer Effektivität zu prüfen. Das GICHD hat Evaluationsberichte wenn immer möglich öffentlich zugänglich gemacht und nationale Regierungen darin unterstützt, eigene Evaluationskapazitäten aufzubauen.

Minenräumung wird weiterhin mehrheitlich manuell, maschinell oder mit Suchtieren ausgeführt. Das GICHD hat betroffene Staaten unter Einbezug lokaler Gegebenheiten in geeigneten Techniken für die Räumung und Vernichtung von Minen und Kriegsmunitionsrückständen beraten. In Afghanistan beispielsweise hat das GICHD massgeblich zum Aufbau eines Trainings- und Akkreditierungszentrums für Minensuchhunde beigetragen. Es hat sich ausserdem an der Forschung und Erprobung von neuen Detektoren und Räumungsgeräten beteiligt. Ein besonderer Fokus des GICHD liegt auf der Entwicklung und Standardisierung der Methoden zur Freigabe von sicheren und entminten Gebieten. Dies soll verhindern, dass teure Ressourcen zur Minenräumung fälschlicherweise in unbedenklichen
Gebieten eingesetzt werden.

Um die Lage und die Grösse kontaminierter Flächen sowie bereits entminter Flächen zu erfassen und zu kommunizieren, hat das GICHD ein Informationsmanagementsystem entwickelt (Information Management System for Mine Action, IMSMA).

Dieses verbindet Satellitenbilder und Karten mit Datensätzen zu verseuchten Gebieten, zu Anzahl und Lage von Unfällen mit Minen oder explosiven Kriegsmunitionsrückständen sowie zur Lage von kritischer Infrastruktur wie Schulen und Bewässerungssystemen. Das IMSMA hat sich in rund 50 Ländern oder Programmen als Standard durchgesetzt und ist ein wichtiges Instrument für die nationale und lokale Planung sowie für die Koordination zwischen involvierten Organisationen und nationalen Behörden. Das GICHD hat das IMSMA laufend den aktuellen Entwicklungen in der Praxis und im IT-Bereich angepasst, das System an Dutzenden von Orten eingerichtet und aktualisiert sowie entsprechende Ausbildungen durchgeführt.

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Über den gesamten Berichtszeitraum hat das GICHD ausserdem die von der UNO in Auftrag gegebene Erarbeitung und Weiterentwicklung der weltweiten Minenstandards (International Mine Action Standards, IMAS) koordiniert. Die IMAS bilden einen umfassenden, praxisorientierten Rahmen für den Kampf gegen Personenminen. Das GICHD hat die meisten Standards selbst entwickelt, sie den aktuellen Entwicklungen angepasst und etwa geschlechterspezifische Bedürfnisse stärker als bisher berücksichtigt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel hat das GICHD auch für die Übersetzung der IMAS auf Arabisch, Chinesisch, Französisch, Russisch und Spanisch gesorgt.

Das GICHD hat besonderen Wert darauf gelegt, seine Expertise durch die Publikation von Handbüchern und durch Ausbildungen in den betroffenen Gebieten und bei Partnern möglichst breit zugänglich zu machen. Dazu wurden auch verschiedene Publikationen in vor Ort wichtige Sprachen übersetzt. Zusammen mit Frankreich, der Internationalen Organisation der Frankophonie sowie einem Ausbildungszentrum in Benin wurden besondere Anstrengungen zugunsten der französischsprachigen Minenprogramme in Afrika unternommen. So wurde eine elektronische Datenbank (Bibliomines) mit über 2000 Dokumenten aufgebaut. In regionalen Seminaren wurde zudem der Erfahrungsaustausch vertieft.

Im Sinne einer besseren Vernetzung und einer breiteren internationalen Abstützung wurde der Stiftungsrat des GICHD erweitert. Der Beirat erhielt zudem überarbeitete Richtlinien. Die Zusammenarbeit mit Partnerstaaten und dem UN Mine Action Team wurden durch vermehrte bilaterale Treffen vor Ort und in Genf vertieft. Schliesslich beherbergte das GICHD jährlich ein Treffen von nationalen Direktoren von Minenprogrammen und UNO-Beratern, an dem auch andere internationale Organisationen und Geberländer teilnehmen. In Ergänzung zu den politisch-rechtlichen Konferenzen im Rahmen der Ottawa-Konvention, des CCW und des CCM handelt es sich dabei um den wichtigsten internationalen Anlass im operationellen Bereich.

Das GICHD beschäftigt 41 Personen20 und verfügt über ein Jahresbudget von rund 13,2 Millionen Franken21. In den Jahren 2008­2010 konnten finanzielle Mittel von dritter Seite gewonnen werden, welche die Realisierung einer Reihe von Projekten ermöglichten. Den Kern der Finanzierung des GICHD bestreitet die
Schweiz, die jährlich rund 8,6 Millionen Franken beisteuert. Der finanzielle Beitrag der Schweiz umfasst somit rund 65 Prozent des Gesamtbudgets des GICHD22. Der Schweizer Beitrag wird für Forschung, Beratung und Entwicklung von Standards sowie die allgemeinen Betriebskosten eingesetzt.

Die Schweiz stellt sicher, dass Relevanz, Effektivität und Effizienz der Arbeiten und Strukturen des GICHD mindestens alle vier Jahre extern evaluiert werden. Die Resultate der letzten Evaluation wurden im Jahr 2010 dem Stiftungsrat präsentiert.

Der Evaluationsbericht hält fest, dass Aktivitäten und Strategie des GICHD im gesamten Aufgabengebiet relevant und effektiv sind und dass es weltweit wichtige Beiträge im Kampf gegen Personenminen und andere explosive Kriegsmunitions20

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Nur vom GICHD direkt angestelltes Personal, ohne Sekundierungen. Weitere 8 Personen sind bei der ISU der APMBC angestellt und werden durch deren Trust-Fund sowie durch Beiträge der EU und des GICHD finanziert.

Stand: Jahresrechnung 2009.

Stand: Jahresrechnung 2009. Unter Berücksichtigung des positiven Saldoübertrags vom Vorjahr beläuft sich der Anteil auf lediglich 56 Prozent. Miete, IT-Kosten und Salär des Direktors, die vom Bund direkt vergütet und nicht über das GICHD-Budget abgerechnet werden, wurden für diese Angaben nicht berücksichtigt.

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rückstände leistet. Die Evaluatoren empfehlen dem GICHD unter anderem, sein Arbeitsumfeld systematisch zu analysieren, mehr technische Expertinnen und Experten aus minenverseuchten Ländern zu integrieren sowie verschiedene Schritte betreffend Wissensmanagement und Koordination einzuleiten. Das GICHD hat diese und weitere Empfehlungen zur Kenntnis genommen und wird sie bei seinen Aktivitäten sowie der Weiterentwicklung der Strategie des Zentrums berücksichtigen.

Beispiele der Zusammenarbeit zwischen VBS und GICHD in Kursangeboten Das GICHD arbeitet eng mit dem VBS zusammen. So organisiert das GICHD gemeinsam mit der Schweizer Armee praxisrelevante Kurse für Vertreter aus minenverseuchten Staaten, Geberstaaten und internationalen Organisationen.

Das GICHD bildet Offiziere, Diplomaten und Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Grundsätzen der humanitären Minenräumung aus. Die konzentrierte Vermittlung der rechtlichen und technischen Aspekte wird von den Teilnehmenden als effizient und hilfreich eingestuft.

Im Rahmen der gemeinsamen Kurse werden ausserdem Spezialisten in der wirksamen Anwendung des vom GICHD entwickelten und weltweit eingesetzten Informationsmanagementsystems IMSMA gelehrt. Dies erlaubt den Spezialisten von internationalen Friedenstruppen, von Personenminen verseuchte und geräumte Flächen systematisch zu registrieren, wichtige Informationen auszutauschen und Räumaktionen zu planen.

Schliesslich bieten das GICHD und das VBS neu auch Kurse an, die eine verbesserte Evaluation von Minenprogrammen anstreben. Darin wird zivilen und militärischen Teilnehmenden vermittelt, wie sie Evaluationen im Minenbereich gezielter einsetzen und interpretieren können, um die Effizienz und Wirksamkeit der entsprechenden Programme zu verbessern sowie deren Nachhaltigkeit und deren positiven Einfluss auf Wiederaufbau und Entwicklung zu sichern.

Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF) Das Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces, DCAF) hat in der Berichtsperiode jährlich 200­300 Projekte vor Ort durchgeführt und sich zum weltweit wichtigsten Expertisezentrum für Reform und gute Regierungsführung im Bereich des Sicherheitssektors (Security Sector Reform and Governance, SSR/G)
entwickelt. Es hat damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der menschlichen Sicherheit geleistet und die Rahmenbedingungen für Demokratie, Rechtsstaat und sozioökonomische Entwicklung gestärkt.

Das DCAF hat zahlreiche Staaten und internationale Akteure in der Entwicklung und Umsetzung griffiger Strategien unterstützt und beraten. So hat es die weiterentwickelte Strategie der UNO in diesem Bereich massgeblich mitgestaltet. Seit der Unterstützung der slowakischen UNO-Sicherheitsrats-Präsidentschaft, die im Februar 2007 eine Presidental Resolution zum UNO-Ansatz in dieser Angelegenheit definieren konnte, hat das DCAF den UNO-Prozess laufend begleitet. Es hat dabei namentlich den Bericht des UNO-Generalsekretärs zur Sicherheitssektorreform mitgestaltet sowie regionale Ansätze mit Konferenzen in Kapstadt (für Afrika), 8219

Buenos Aires (für Lateinamerika) und Jakarta (für Asien) unterstützt. DCAF ist heute im Bereich SSR/G der wichtigste Partner der UNO und ihrer Unterorganisationen und erhält regelmässig gewichtige Mandate. Die UNO ist durch DPKO, DPA und UNDP als Beobachter in den Leitungsstrukturen des DCAF vertreten.

Von der Europäischen Union (Rat und Kommission) wurde das DCAF mit der Entwicklung einer eigenen Strategie für den Bereich SSR/G mandatiert. Rat und Kommission sind in den Führungsstrukturen des Zentrums als Beobachter vertreten.

Eine enge Zusammenarbeit besteht auch mit dem Europäischen Parlament und dem Europarat, der dem Zentrum regelmässig spezifische Aufträge erteilt.

Das DCAF hat die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) darin unterstützt, einen Verhaltenskodex für den gesamten Sicherheitsbereich zu entwickeln. Es führte zudem konzeptuelle Aufgaben zugunsten der Afrikanischen Union und regionaler sowie subregionaler Partner in Afrika aus.

Auch zur Erarbeitung der Strategie und der Umsetzungsprinzipien der OECD-DAC im Bereich SSR/G hat das DCAF massgeblich beigetragen. 14 OECD-Staaten haben sich ferner mit der UNO, der EU und der Afrikanischen Union zusammengeschlossen, um im Rahmen von DCAF ein flexibles Umsetzungsinstrument ihrer SSR/GStrategien zu schaffen: das International Security Sector Advisory Team (ISSAT).

Das ISSAT umfasst ein gutes Dutzend ständiger DCAF-Spezialisten sowie einen schnell wachsenden internationalen Expertenpool von bereits rund 50 Personen. Die ISSAT-Spezialisten führen unter anderem Assessment- und Monitoring-Missionen vor Ort durch, leiten Kapazitätsförderungsprogramme ein, organisieren Train-theTrainers-Seminare und unterstützen die Strategieentwicklung zu SSR/G in Ländern, die von Konflikten und Fragilität betroffen sind. Das ISSAT hat von der Staatengemeinschaft jährlich rund 50 Mandate für Missionen in aller Welt erhalten.

Dank praxisbezogener Forschung und Analyse hat das DCAF über die Laufzeit des Rahmenkredits jährlich gegen 20 Bücher und Dutzende Studien publiziert. Die DCAF-Publikationen haben ein klar definiertes Zielpublikum und richten sich oft an Parlamentsmitglieder, Minister und Ministerialbeamte, Mitglieder des Sicherheitssektors, hohe Vertreter von internationalen Organisationen und Meinungsbildner in der
Zivilgesellschaft. Häufig werden Publikationen zusammen mit dem Zielpublikum erarbeitet und an kurzen Seminaren vorgestellt und diskutiert. Die international beachtete «Yearly Book»-Serie des DCAF hat regelmässig neue Themen und Lösungsansätze aufgegriffen, wie die Problematik privater Sicherheitsfirmen, Cyber Security, die Korruptionsbekämpfung in Sicherheitsstrukturen oder die informationsgeleitete Polizeiarbeit. Das DCAF hat zudem Handbücher für Entscheidungsträger verfasst, die von der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste bis hin zu Wegleitungen zu Geschlechterfragen unterschiedliche Thematiken und entsprechende Lösungsansätze abdecken. DCAF-Publikationen wurden bereits in rund 45 Sprachen übersetzt.

Die Projekte des DCAF resultieren zunehmend in mehrjährigen, breit abgestützten und von verschiedenen Staaten finanziell getragenen Programmen. Zu den umfassendsten Aufträgen des Zentrums zählt dabei die Arbeit im Polizei- und Grenzpolizei-Bereich, insbesondere in Südosteuropa, in Zentralasien und Teilen der arabischen Welt. So hat das DCAF-Grenzpolizeiprogramm für den Westbalkan in der Laufzeit des Rahmenkredits rund 50 Workshops pro Jahr umfasst, an denen die höchsten Vertreterinnen und Vertreter und Fachleute der gesamten Region teilnehmen. Daraus resultierten unter anderem eine Harmonisierung und Anpassung natio8220

naler Gesetzgebungen, eine verbesserte Interoperabilität, eine vertiefte Zusammenarbeit der Grenzpolizeien im Bereich Ausbildung, Risikoanalyse und Operationen sowie die Vereinheitlichung und Modernisierung der nationalen Strukturen. Das Programm soll damit der zielgerichteten Bekämpfung des organisierten Verbrechens in der Region dienen und die Staaten der Region unterstützen, bis 2012 SchengenReife zu erlangen.

Ferner befindet sich das Sekretariat der Wiener Konvention für Polizeikooperation in Südosteuropa, der acht Staaten der Region angehören und bald weitere beitreten dürften, unter Aufsicht des DCAF. Inhalt dieser Konvention ist eine umfassende Polizeizusammenarbeit, die sich an Schengen und den weitreichenden bilateralen Polizeikooperationsabkommen zwischen EU-Staaten orientiert. Die Konvention soll ihren Mitgliedstaaten damit eine Polizeikooperation ermöglichen, die hohen europäischen Standards entspricht. Im Rahmen des Umsetzungsprozesses der Konvention hat DCAF jährlich über 20 Tagungen und Workshops unterstützt. Es hat zudem das Sekretariat der South East European Police Chiefs Association unterstützt und in diesem Rahmen mit kanadischer und norwegischer Unterstützung regionale Programme für informationsgeleitete Polizeiarbeit und Korruptionsbekämpfung in der Polizei entwickelt.

Ein weiterer Schwerpunkt der operationellen Tätigkeit des Zentrums ist die Unterstützung der parlamentarischen Arbeit. Das DCAF hat in mehreren Ländern Fachund Weiterbildungsseminare für Parlamentarierinnen und Parlamentarier angeboten sowie Expertise bei der Verfassung und Beurteilung von Gesetzesnovellen zur Verfügung gestellt. Es hat in allen Staaten Südosteuropas Stellen für sicherheitspolitische Expertinnen und Experten im Rahmen der Parlamentsdienste geschaffen, finanziert und dafür entsprechendes Personal ausgebildet.

Das DCAF hat unter einem Mandat des EDA und in enger Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) die sogenannte Swiss Initiative massgeblich mitgestaltet. Dieser Prozess hat zum Ziel, insbesondere die Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch private Militär- und Sicherheitsfirmen zu verbessern. Dazu wurde die Staatengemeinschaft mit dem «Montreux-Dokument» an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erinnert, die im Bezug auf
den Einsatz von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen in bewaffneten Konflikten erfüllt werden müssen. Mit der Erklärung von Nyon sicherten daraufhin die Dachverbände besagter Firmen ihre Unterstützung für den Prozess zu sowie ihre Bereitschaft, einen industrieweiten Verhaltenskodex auszuarbeiten.

Schliesslich hat das DCAF verschiedentlich den Aufbau zivilgesellschaftlicher Expertise betreffend SSR/G unterstützt und das Ombudswesen verbessert. Es hat überdies Transitionsprozesse junger Demokratien begleitet (v.a. ehemalige Sowjetunion und Afrika) und Friedensprozesse unterstützt (z.B. Nepal).

Das DCAF hat in seiner Arbeit ein besonderes Augenmerk auf die Integration von Querschnittsthemen gelegt. So ist es weltweit führend betreffend Geschlechterfragen im Rahmen der Sicherheitssektorreform. Es hat dazu Grundlagendokumentation, Tool Kits und Ausbildungsmaterialien entwickelt, die weltweit als Standardwerke eingesetzt werden.

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Das DCAF beschäftigt weltweit 98 Personen23 und verfügt über ein Jahresbudget von rund 30 Millionen Franken24. In den Jahren 2008­2010 konnten signifikante zusätzliche finanzielle Mittel von dritter Seite gewonnen werden, die einen Ausbau der Aktivitäten sowie die Realisierung einer Reihe neuer Projekte ermöglichten. Die Schweiz steuert jährlich rund 14 Millionen Franken zur Finanzierung des DCAF bei.

Der finanzielle Beitrag der Schweiz umfasst somit rund 48 Prozent des Gesamtbudgets des DCAF25. Die Schweizer Unterstützung gibt dem DCAF eine solide Basis und ermöglicht dem Zentrum, Fremdfinanzierung für spezifische Projekte anzuwerben.

Die Schweiz stellt sicher, dass Relevanz, Effektivität und Effizienz der Arbeiten und Strukturen des DCAF mindestens alle vier Jahre extern evaluiert werden. Die Resultate der letzten Evaluation wurden im Jahr 2010 dem Stiftungsrat präsentiert. Der Evaluationsbericht hält fest, dass Aktivitäten und Strategie des DCAF relevant und effektiv sind. Er hebt insbesondere hervor, dass das Angebot des Zentrums, das Theorie und Praxis vereint, einer weiter wachsenden internationalen Nachfrage entspricht. So erlaubt die wachsende Anzahl Mandate, die Drittmittel laufend zu vergrössern und das Zentrum breit abzustützen. In Zukunft wird es laut der Evaluatorin besonders wichtig sein, der Realität von Public Private Partnerships im Sicherheitssektor und deren Konsequenzen für die gute Regierungsführung Rechnung zu tragen. Des Weiteren empfiehlt sie dem DCAF, das Verhältnis zu einer im Bereich SSR/G vermehrt aktiven EU zu stärken, Schnittstellen mit Entwicklungsakteuren gezielt zu nutzen sowie die analytische und die operationelle Abteilung weiterhin aufeinander abzustimmen. Das DCAF hat diese und weitere Empfehlungen zur Kenntnis genommen und wird sie bei seinen Aktivitäten sowie der Weiterentwicklung der Strategie des Zentrums berücksichtigen.

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Nur vom DCAF direkt angestelltes Personal, ohne Sekundierungen.

Stand: Jahresrechnung 2009, inklusive Saldoüberträge, Lohn des Direktors und Sachleistungen (Miete, IT usw.).

Stand: Jahresrechnung 2009, inklusive Saldoüberträge, Lohn des Direktors und Sachleistungen (Miete, IT usw.).

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Beispiele von Einsätzen des International Security Sector Advisory Team Die Spezialistinnen und Spezialisten des International Security Sector Advisory Team (ISSAT) leisten pro Jahr auf Anfrage von Staaten und internationalen Organisationen rund 50 Einsätze in verschiedenen Weltregionen.

In Guinea unterstützte das ISSAT ein gemeinsames Assessment der ECOWAS, UNO und EU zu Sicherheitsrisiken, Bedürfnissen der Bevölkerung sowie zum Zustand der Sicherheits- und Justizinstitutionen des Landes. Ein von der EU angeforderter ISSAT-Justizexperte identifizierte dazu vor Ort Probleme und erarbeitete Handlungsoptionen für eine internationale Unterstützung der Justizreform in Guinea. Zusätzlich dazu entwickelte das ISSAT Lessons learned für eine wirksame Integration von Justizfragen in SSR/G-Assessments. Damit konnte das ISSAT für die EU zusätzlich zur operationellen Unterstützung in Westafrika verbesserte Ansätze und Methodologien für zukünftige Einsätze entwickeln.

Auf Anfrage der Entwicklungsagentur des Vereinigten Königreichs (UK Department for International Development, DFID) stellte das ISSAT zwei Experten für den Überprüfungsprozess eines mehrjährigen SSR/G-Programms in Südsudan zur Verfügung. Ziel dieses Einsatzes war es, Wirkung und Fortschritte des Programms zu messen, die Ziele anzupassen, Herausforderungen zu identifizieren und entsprechende Lösungsansätze aufzuzeigen. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Kohärenz und die Koordination mit anderen Programmen des DFID sowie weiterer Geberinstitutionen gelegt. Schliesslich wurden auch Schlüsselthemen wie Referendumssicherheit, lokale Beteiligung und Geschlechterfragen analysiert. Die ISSAT-Experten spielten eine kritische Rolle im Überprüfungsprozess und brachten als unabhängige Spezialisten wichtige internationale Expertise und Erfahrung in den Prozess ein, um das SSR/G-Programm im Südsudan nachhaltig zu verbessern und den lokalen Bedürfnissen anzupassen.

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