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Botschaft des

Bundesrates au die Bundesversammlung über die Weiterführung der Internationalen Hilfswerke (Vom 16. November 1951)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

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Während des Krieges und in noch vermehrtem Masse in der Nachkriegszeit hat sich die Schweiz bemüht, den Opfern der Feindseligkeiten, für die unsere Bevölkerung immer tiefes Mitleid bezeugt hat, zu helfen. Als neutraler Staat haben wir die Pflicht, unsere Gefühle der Menschlichkeit und der Solidarität gegenüber den notleidenden Völkern durch Freigebigkeit zu bekunden.

Für zahlreiche Länder erklärt sich unser SpezialStatut nur durch die Dienste, welche wir den Kriegführenden als Schutzmacht leisten können oder durch die Unterstützung, die wir den durch den Krieg betroffenen Völkern gewähren.

Die Hilfswerke haben also grossen Anteil an den Anstrengungen, die wir unternehmen müssen, damit unsere aktive Neutralität anerkannt wird. Die Schweiz hat schon überzeugende Beweise ihres guten Willens gegeben. Doch ist es unsere Pflicht, auch weiterhin solidarisch und tatkräftig am Wiederaufbau Europas teilzunehmen, gibt es doch immer noch eine grosse Zahl Unglücklicher, die auf eine bessere Zukunft hoffen. Auch in andern Erdteilen erbittet und erwartet man unsere Hilfe.

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Sie kennen die vielgestaltigen Probleme, die sich in den letzten Jahren gestellt haben und noch heute in Europa und der übrigen Welt stellen. Man erinnert sich noch der Aktion der Schweizerspende an die Kriegsgeschädigten, der Sie im Dezember 1944 einen ersten Beitrag von 100 Millionen Franken gewährt hatten. Dank der Unterstützung durch die ganze Bevölkerung hat sie sich während viereinhalb Jahren auswirken können. Als Sie im Herbst 1947

602 einen neuen Betrag von 20 Millionen Franken für die Weiterführung der internationalen Hilfswerke bewilligten, waren wir der Ansicht, die nach der Erschöpfung der offiziellen Geldmittel auf humanitärem Gebiet noch zu erfüllende Aufgabe müsse zukünftig den privaten schweizerischen Hilfswerken übertragen werden. Diese übernahmen denn auch in der Hauptsache von Anfang 1948 bis Ende 1950 die zugunsten des Auslandes unternommene schweizerische Hilfstätigkeit. Wir können uns nur glücklich schätzen ob der wirksamen Arbeit der grossen schweizerischen Organisationen wie des Schweizerischen Boten Kreuzes, der Caritas, des Evangelischen Hilfswerkes und des Arbeiterhilfswerkes.

Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Schweiz nur schwerlich die in humanitären Belangen bisher befolgte Linie weiter einhalten könnte, wenn sie ausschliesslich auf private Hilfsquellen angewiesen.wäre. Soll unsere Liebestätigkeit wirksam bleiben und die angestrebten Ziele erreichen, so muss sie einen gewissen Umfang haben, sie hätte sonst nur sehr relativen Wert. Appelle, oft dringlicher Art, werden an uns gerichtet : ihnen keine Folge zu geben, während andere Länder beträchtliche Anstrengungen dafür machen, könnte für unser Land von Nachteil sein. Die Hilfswerke, an denen wir glauben aktiv mitarbeiten zu müssen, übersteigen aber die Möglichkeiten der privaten Organisationen. Wir sind deshalb zum Schluss gekommen, dass es nötig sei, neue Mittel von Ihnen zu verlangen, die es erlauben, die von diesen Organisationen unternommene Tätigkeit zu ergänzen. Nach wie vor sind wir jedoch der Auffassung, dass der Bund auf. dem Gebiete der Hilfstätigkeit nur vorübergehend --· bei Vorliegen ausserordentlicher Verhältnisse -- und lediglich dort, wo die .Mittel der Privaten nicht ausreichen, eingreifen sollte. Wir geben daher gleichzeitig der Erwartung Ausdruck, dass das Schweizervolk auch weiterhin bereit sei, durch private Spenden die Fortführung der verschiedenen Hilfswerke zu ermöglichen.

II.

Allgemein und nicht abschliessend betrachtet, handelt es sich bei den oben angedeuteten Aktionen um die folgenden: Teilnahme am Internationalen Kinderhilfsfonds (UNICEF), Wiederansiedlung der mitteleuropäischen Flüchtlinge in Deutschland und in Österreich, Hilfe an die Flüchtlinge Palästinas, Koreas, Triests, Griechenlands und Jugoslawiens, Verbesserung der Ernährungslage in Indien, Beherbergung von tuberkulosegefährdeten Kindern in der Schweiz.

Wir geben Ihnen folgende Erläuterungen zu den verschiedenen Punkten: 1. UNICEF

An die Spitze aller im Zeichen der Nachkriegshilfe stehenden Werke müssen jene gestellt werden, welche die Not der Kinder zu mildern versuchen.

Aus diesem Grund ist unser Land am 29. April 1947 dem Internationalen Kinderhilfsfonds beigetreten. Er wurde, einem dringenden Bedürfnis ent-

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Sprechend, in den Nachkriegsjahren gegründet, nachdem die UNEEA sich bemüht hatte, die schlimmste Not zu lindern. Die eingebrachten Geldmittel mussten vor allem dazu dienen, den Kindern der Länder zu helfen, die Opfer eines Angriffes geworden waren. ;Im übrigen erweiterte der UNICEF seine i Tätigkeit, um allgemein den Gesundheitszustand der Kinder in der Welt zu verbessern. Die Generalversammlung der Vereinigten Nationen erneuerte im Dezember 1950 diesen Auftrag für weitere drei Jahre, nachher sollte der Fonds iiaiuf eine bleibende Grundlage, gestellt werden. Zweck dieses Beschlusses -Istj überall dort, wo es sich als notwendig erweist, soziale Hilfsstellen für Kinder zu schaffen, vor allern in den noch ungenügend entwickelten Ländern. Heute, im fünften Jahre seines Bestehens, hat der Fonds den meisten Ländern Asiens, Europas, Südamerikas, des Mittlern Ostens und Afrikas Kredite für den KinderSchutz zur Verfügung gestellt.

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;.,,,,·;.. Dieses grosse Werk weltweiter Zusammenarbeit unter der Ägide der Vereinigten Nationen wurde zur Hauptsache durch eine auf Grund eines UNO-Aufrufes in über 45 Ländern und 30 Territorien veranstalteten Sammlung finanziert.

·'Über 150 Millionen Dollar, freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten, wurden bis heute zu diesem Zwecke aufgebracht. Sie dienen, in der einen oder andern , i^orm, dazu, den Kindern von über 60 Ländern zu helfen. Die Schweiz hat sich l bernüht, so eng wie nur möglich an der Arbeit des Fonds mitzuwirken. Unsere aktive Teilnahme wurde von den andern Mitgliedstaaten in Anerkennung unserer traditionellen Rolle mit warmer Sympathie aufgenommen.. Schon sehr bald erhielten wir einen Sitz im Programmkomitee der Organisation; unser Delegierter wurde im Jahre 1949 zu dessen Vizepräsidenten und 1951 zum Präsidenten gewählt. Dieses Organ ist das eigentliche Arbeitskomitee, welches alle für die allgemeine Politik des Fonds wichtigen Entscheidungen fällt. Ein lieüer Beweis der Anerkennung wurde der Schweiz zuteil, als 1950 ein anderer Ländsmann zum Direktor des europäischen Sitzes des Fonds in Paris ernannt wìirde.

" Von 1947 bis 1950 haben wir dem UNICEF im ganzen 3,5 Millionen Franken überwiesen. Diesem Betrag sind 8,5 Millionen Franken hinzuzufügen, die von indirekten Beiträgen in Form von zusätzlichen Aktionen herrühren. Es sind diesiden Grundsätzen des
UNICEF entsprechende und in dessen Einverständnis m'it staatlichen .Mitteln unternommene Kinderhilfswerke. Unsere Leistungen airden UNICEF ergeben also im ganzen eine Summe von ungefähr 12 Millionen .Franken.

Unser Land wird gegenwärtig angegangen, einen neuen freiwilligen Beitrag .zu bewilligen. Der Fonds hat tatsächlich noch immer gebieterische Pflichten gegenüber den neuen zahllosen Kindern zu erfüllen, die Opfer unserer verworre, nen Zeiten geworden sind. Der von den verschiedenen Ländern verlangte Beitrag . ist vom Fonds nicht festgesetzt worden. Wir wissen, dass ihm der amerikanische ' Kongress soeben für das Jahr 1951 neue 12 Millionen Dollar zugesprochen hat.

Eine grosse Anzahl anderer Länder, darunter z. B. Westdeutschland, haben '·bereits ihre Teilnahme für 1952 angekündigt. Gestützt auf die von andern Län-

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dem in Aussicht gestellten Beiträge sind wir zum Schiusa gekommen, dass ein Betrag von 2 100 000 Franken für 1951-1958 in Anbetracht der finanziellen Lage des Bundes angemessen sein dürfte.

2. Mitteleuropäische Flüchtlinge in Deutschland und Österreich In unserer Botschaft vom 10. November 1950 betreffend drei Bundesbeschlüsse über die Flüchtlingshilfe auf internationaler Basis orientierten wir Sie über das Problem der mitteleuropäischen Flüchtlinge. Wir erinnern kurz daran, dass es sich um mehrere Millionen Menschen handelt, denen die Internationale Flüchtlingsorganisation aus verfassungsmässigen Gründen nicht beistehen konnte. In erster Linie sind es die «Volksdeutschen», Leute germani^ sehen Ursprungs, Angehörige der im Osten Deutschlands gelegenen Staaten, auf welche Deutschland schon vor dem 2. Weltkrieg Anspruch erhoben hatte.

Sie kommen vor allem aus der Tschechoslowakei, Bumänien, Ungarn, Polen, Jugoslawien und Eussland sowie aus den ehemaligen baltischen Staaten. Zu ihnen gesellen sich die «Keichsdeutschen», welche seit Jahrhunderten ausserhalb der 1945 festgesetzten Grenzen Deutschlands lebten. Sie waren immer deutscher Nationalität und bewohnten Pommern, Schlesien, Ost-Brandenburg, Ostpreussen und die ehemalige Freie Stadt Danzig.

Abgesehen von den Volks- und Eeichsdeutschen, deren Zahl sich auf ca.

8 Millionen beläuft, nimmt man an, dass in den westlichen Zonen Deutschlands noch eine Million Flüchtlinge sich aufhalten, die seit 1946 illegal die Zonengrenze überschritten haben. Noch jetzt dürfte die Zahl der täglich über die Demarkationslinie flüchtenden Personen ungefähr tausend betragen. Zu den Flüchtlingen deutscher Herkunft kommt eine beträchtliche Zahl von Angehörigen osteuropäischer Staaten, wie Tschechen, Ungaren und Polen, die sich besonders seit 1946/47 westwärts flüchteten.

Diese Armee von Flüchtlingen, die sich in unserer unmittelbaren Nachbarschaft aufhält, lebt in niederdrückender Armut und bedeutet eine Gefahr für ganz Europa. Im Fall einer internationalen Spannung könnten sich diese Massen in Bewegung setzen und aus Furcht, den Behörden, denen sie entflohen, wieder in die Hände zu fallen, über unsere Grenzen zu dringen versuchen.

Eine aus den Mitgliedern der schweizerischen Delegation bei den IEO-Konferenzen bestehende Mission konnte anlässlich ihrer vor kurzem
unternommenen Deutschland- und österreichreise feststellen, wie sehr die von unserem Lande geleistete Hilfe nottut. Sie legte sich Bechenschaft ab über die unschätzbaren Dienste, die wir den lokalen Behörden oder den ad hoc gebildeten Institutionen erweisen können, um ihnen zu helfen, den Flüchtlingen wieder normale Daseinsbedingungen zu verschaffen. Es geht nicht darum, für den ganzen Unterhalt dieser Entwurzelten aufzukommen, sondern vielmehr einige materielle und gelegentlich auch moralische Hilfe zu gewähren, die es ihnen ermöglicht, den Weg zur Arbeit und zum Leben wieder zu finden. Die Flüchtlingslager zeigen ein Bild derîArmut, das man sich nur schwer vorstellen kann. Es gibt Baracken

605 mit einem einzigen Raum, worin seit Monaten durchschnittlich sieben Familien, d.h. fünfunddreissig Personen, wohnen. An andern Orten sind es unterirdische Lager, wo Donauschwaben aus Jugoslawien schon jahrelang in ungenügend überdachten Unterständen dahinvegetieren. Man findet vernachlässigte Bunkerunterkünfte, wo es an Luft fehlt und in denen kein Licht brennt. Und schliesslich gibt es die riesigen Zusammenballungen von Hütten, wo tausende von arbeitslosen Flüchtlingen ihren Unterhalt mit ein paar Eappen im Tag zu bestreiten versuchen. Es sei immerhin erwähnt, dass die lokalen Behörden gewisser übervölkerter Gebiete, wie z. B. in Schleswig-Holstein, wo die Flüchtlinge um 70 Prozent zahlreicher sind als die einheimische Bevölkerung, verdienstvolle und wirksame Anstrengungen unternehmen, um den schweren Druck auszugleichen, der die Wirtschaft des Landes bedroht.

[ Mit Beschluss vom 20. Dezember 1950 haben Sie uns einen Betrag von 3 Millionen Franken zur Verfügung gestellt und uns eimächtigt, der Schweizer Europahilfe einen Teil dieser Summe für die Hilfe an diese Kategorie von Flüchtlingen auszurichten. Die Europahilfe verwirklicht gegenwärtigt das gestützt auf diese Mittel aufgestellte, von uns genehmigte Programm. Ihre Anstrengungen und jene anderer Organisationen sind für die Flüchtlinge Mitteleuropas von sehr grossem Wert. Vom Gesamtbetrag von 3 Millionen wurden l 785 000 Franken abgezweigt, um ihnen die Niederlassung in Deutschland und Österreich oder die Auswanderung zu erleichtern; ein Teil davon soll der Jugendhilfe reserviert bleiben. Der Best wird für die Flüchtlinge in Frankreich, Griechenland und Italien sowie für die Hospitalisierung tuberkulosegefährdeter Kinder durch das Schweizerische Eote Kreuz verwendet.

Die auf diese Weise von der Schweiz an die Flüchtlinge Mitteleuropas gewährte Hilfe stellt eine Aktion von grossem Umfang dar. Sie hat die dankbare Anerkennung der Empfangenden und der Behörden gefunden. Wir sind der Meinung, unsere aktive Anteilnahme an der Lösung dieses sozialen und humanitären Problems müsse unter den heutigen Verhältnissen fortgesetzt werden. Wäre es nicht höchst bedauerlich, wenn die Liebestätigkeit der Schweiz enden würde, während die Not noch weiter besteht ? Die Zahl dieser Flüchtlinge ist in der Tat ungeheuer, und man könnte versucht sein, sich zu
fragen, ob unsere Hilfe nicht einen Tropfen auf einen heissen Stein bedeute. Das wäre ein bequemes und egoistisches Argument, denn wenn wir auch niemals allen helfen können, so ist das noch kein Grund, um überhaupt keinem beizustehen.

In erster Linie handelt es sich darum, den deutschen und österreichischen Behörden zu helfen, das Flüchtlingsproblem zu lösen, wofür viele Möglichkeiten bestehen. Die Schweizer Europahilfe hat sie sorgfältig studiert; die bisherige Tätigkeit auf dem Gebiete hat ihr erlaubt, wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Vor allem müssen Wohnungen für die Familien zur Verfügung gestellt werden, damit diese nicht länger dem Wirrwarr der Gemeinschaftsräume ausgeliefert bleiben. Die Verwirklichung dieses Planes hängt zum grossen Teil von den Arbeitsmöglichkeiten der Flüchtlinge ab. Es ist deshalb angezeigt, dort zu bauen, wo diese ein Auskommen finden können. Dies sollte möglich sein, je

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mehr die jungen Leute Gelegenheit erhalten, ein Handwerk zu erlernen. Es gilt daher, die für die Gründung von Berufsschulen unternommenen Initiativen zu unterstützen und die jungen Leute damit der physischen und moralischen Gleichgültigkeit zu entziehen.

Dass die Schweiz ein so schweres Problem nicht allein zu lösen vermag, ist klar, doch wir können auch hier ein gutes Beispiel geben. Wie in der Schweiz nahen auch in andern Ländern Wohltätigkeitsorganisationen ihre Hilfe an die «Volksdeutschen» gewährt,, doch blieb diese notwendigerweise beschränkt.

Was die Eidgenossenschaft bereits getan hat, ist eine erste Geste, die uns zwar gestattete, vielNot zu lindern, die aber nicht genügt, wenn man sich den Umfang des Problems und auch die Hilfsquellen unseres vom Schicksal begünstigten Landes vor Augen hält.

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3. Palästina Das Los der Flüchtlinge Palästinas ist nicht minder tragisch. Die Schweiz war unter den ersten Ländern, die dem Aufruf des Grafen Bernadotte zugunsten dieser Flüchtlinge Folge leistete,-indem sie im Jahre 1948 in einem besonders kritischen Moment eine Lebensmittelsendung im Wert von 370 000 Franken machte. Auf Ersuchen der Vereinigten Nationen folgten im Verlauf des Jahres 1949 zwei Sendungen mit Medikamenten im Wert von total 300 000 Franken.

Neue Appelle erreichten uns von Seiten des Hufs- und Arbeitsbüros der UNO für die Flüchtlinge Palästinas (UNE'W A), des Lutheranischen Weltbundes und kürzlich noch des Generalsekretärs der Vereinigten Nationen, Trygve Lie, persönlich, welcher dringend um einen Beitrag unseres Landes bat. Auch unsere Gesandtschaft in Beirut zog unsere Aufmerksamkeit auf das Problem, dessen Lösung um so schwerer fällt, als die betreffenden Flüchtlinge sich fast ausschliesslich in einem Land aufhalten, das nur sehr geringe Hilfsquellen und überhaupt keine Unterkunftsmöglichkeiten bietet.

Nach den Schätzungen der Vereinigten Nationen betrug die Zahl der als l lüchtlinge bezeichneten Personen zur Zeit, als das Hilfsbüro an Ort und Stelle sich aufhielt, über 950 000, und erwies sich damit als weit grösser, denn erwartet.

Die grosse Mehrzahl dieser Flüchtlinge irrt seit 1948 ohne Ziel und Hoffnung in Palästinas Nachbarländern umher; sie sind nach den uns zugekommenen Nachrichten in einem bemitleidenswerten Zustand, der sich noch verschlimmert, da nur sehr schwache
Aussichten auf Besserung bestehen. Gewiss, die arabischen Länder nahmen sich dieser Flüchtlinge an und ernährten sie während der ersten Monate; doch konnten sie das Problem trotz ihres guten Willens schon bald nicht mehr meistern, fehlten doch dafür die unerlässlicheii Hilfsquellen. Das ist der Grund, warum der Vertreter der Vereinigten Nationen zusammen mit dem Internationalen Kinderhilfsfonds. ein Programm für die Soforthilfe ausarbeitete. Wohltätigkeitsorganisationen verteilten die eingetroffenen Lebensrnittel. Die Kosten für die Weiterführung-der Hilfsaktionen und die Wiederansiedlung der Flüchtlinge übertrafen bei weitem die finanziellen Möglichkeiten

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der Eegierungen der arabischen Länder und des Hilfsbüros der UNO. Für das kommende Finanzjahr wird eine Hilfe der internationalen Gemeinschaft für die Durchführung des vom genannten Büro ausgearbeiteten Planes unerlässlich sein. Die folgenden Schätzungen wurden für die Zeit vom 1. Juli 1951 bis 30. Juni 1952 aufgestellt: Unmittelbare Hilfe 20 Millionen Dollar Wiederansiedlungsfonds.

30 Millionen Dollar Indem das Büro diesen Voranschlag unterbreitet, weist es mit Nachdruck darauf hin, dass ständig umfangreiche Mittel verfügbar sein müssen, damit die vorgesehenen finanziellen Zuschüsse regelmässig ausgerichtet und die Wiederansiedlungsprojekte tatsächlich an die Hand genommen werden können. Der Appell der Vereinigten Nationen betont die Notwendigkeit weitgehendster Zusammenarbeit und Unterstützung durch die Nationen in Anbetracht des Umf anges dés Flüchtlingsproblems im Nahen Osten und den daraus erwachsenden Aufgaben. Nach den von uns eingezogenen Erkundigungen belaufen sich die Beiträge Belgiens auf 22 Millionen belgischer Franken (l 900 000) Franken, jene : Dänemarks auf 900000 Kronen (570000 Franken), Frankreichs auf 400 Millionen französische Franken (4 200 000 Franken), Norwegens auf 800 000 Kronen (500 000 Franken), Schwedens auf l 100 000 Kronen (930000Franken). Die Vereinigten Staaten leisteten einen Beitrag von: 256 Millionen Dollar und das Vereinigte Königreich seit 1951 einen solchen von 8 Millionen Dollar. Seit 1949 haben wir den an uns gerichteten Appellen und insbesondere einem Schreiben des Generalsekretärs der UNO an den Vorsteher des Eidgenössischen Politischen Departements keine Folge mehr gegeben. Es wäre nun, so glauben wir, an der Zeit, dass wir von neuem unser Interesse für die palestinensischen Flüchtlinge bekunden.

4; Korea Das Schweizervolk hat mit grosser Aufmerksamkeit die Ereignisse in Korea verfolgt. Die Not und Dürftigkeit, die auf dieser vom Krieg heimgesuchten Halbinsel herrschen, können uns nicht gleichgültig lassen. Die Frage ist von höchster Aktualität, und es erübrigt sich, auf die Notwendigkeit einer Hilfsaktion in Korea hinzuweisen. Nach den kürzlich vom Generaldirektor der IBO, J. Donald Kingsley (der von Trygve Lie zum Leiter für den Wiederaufbau .Koreas ernannt worden ist), gemachten Erklärungen sind in Südkorea 5 Millionen Menschen aus ihrem Heim vertrieben
worden. Ausserdem haben sich Hundef ttausende von fast verhungerten und vom Typhus angegriffenen nordkoreanischen Flüchtlingen unter den Schutz der Vereinigten Nationen gestellt.

Fast 100 000 Kinder haben die Eltern verloren oder sind von ihren Familien getrennt. Ein vom 25. Oktober 1951 datierter Appell des Generalsekretärs der UNO ist soeben beim Eidgenössischen Politischen Departement eingetroffen.

Trygve Lie äussert darin den dringenden Wunsch, «dass die Länder, welche bereits einen Beitrag überwiesen haben, das Mögliche unternehmen, um ihn zu erhöhen, und dass jene, die aus verschiedenen Gründen noch nicht in der

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Lage waren, es zu tun, nun ebenfalls einen Beitrag ausrichten, der den Bedürfnissen entspricht», welche in einer Liste von dringend benötigten Effekten und Medikamenten aufgeführt sind.

Wie Sie wissen, hat der Bundesrat im November 1950 beschlossen, der so hart geprüften koreanischen Bevölkerung mit .einer Sendung von Medikamenten zu helfen. Diese Gabe hatte einzig und allein humanitäre Beweggründe; der Bundesrat beschloss denn auch, dass sie sowohl der nord- als auch der südkoreanischen Bevölkerung zugute kommen soll. Er beauftragte deshalb das internationale Komitee vom Boten Kreuz mit dem Kauf und der Verteilung dieser Medikamente. Wir sind aber der Ansicht, dass sich eine neue Aktion unseres Landes aufdrängt. 42 Begierungen haben Korea Geschenke im Gesamtbetrag von über 300 Millionen Dollar gemacht. Neben den Vereinigten Staaten, die allein 247 Millionen Dollar spendeten, erwähnen wir die Beiträge folgender europäischer Länder: Vereinigtes Königreich: 28 Millionen Dollar, Belgien: 8,6 Millionen belgische Franken (310 000 Franken), Dänemark; 14 Millionen Kronen (8 820000 Franken), Norwegen: 22 650 000 Kronen (14 420 000 Franken), Niederlande: l Million Florin (l 150 000 Franken), Schweden 5 Millionen Kronen (4 200 000 Franken). Anderseits hat Italien als einziger Nichtmitgliedstaat der Vereinigten Nationen eine vollständige Spitaleinrichtung für 200 Personen mit dem notwendigen Pflegepersonal zur Verfügung gestellt.

5. Triest

Die Triestiner Frage zeigt einen besonders kritischen Aspekt. Tatsächlich werden trotz den von der IRÒ unternommenen Anstrengungen wahrscheinlich bei Auflösung der Organisation, d. h. Ende 1951, noch über 7000 Flüchtlinge in der Stadt verbleiben. An der letzten Tagung des Generalrates der IBO erliess der Chef der italienischen Delegation mit bewegten Worten einen Appell zugunsten dieser Unglücklichen, die im Augenblick keine Möglichkeit zur Wiederansiedlung haben und unter denen sich an die 900 Tuberkulosekranke befinden.

Andere Delegationen, darunter die schweizerische, verlangten, dass den Flüchtlingen von Triest der Vorrang gegeben werden müsse, falls der IBO vor ihrer Auflösung noch irgendwelche Mittel zufliessen sollten. Daraus werden sich keine neuen Beiträge der Mitgliedstaaten an die Organisation ergeben. Wenn die IBO diesen Flüchtlingen nicht innert nützlicher Frist helfen konnte, so rührt dies davon her, dass sie ihr jetziges Asyl erst nach Ablauf der Frist für die Auslese der neuen Schützlinge der Genfer Organisation erreichten. Die Flüchtlinge von Triest leben teils in Lagern der Militärregierung, teils in bereits übervölkerten Privatwohnungen. Die Ankunft immer neuer Flüchtlinge (20 bis 30 pro Tag) schafft schwere menschliche, soziale und politische Probleme. Die Schweizer Europahilfe hat, beeindruckt vom schlimmen Zustand dieser Menschen, beschlossen, eine Mission abzuordnen, welche die Möglichkeiten zur Linderung ihres Loses studiert. Auch in diesem Fall sind wir der Meinung; dass die Eidgenossenschaft heuen sollte.

609 6. Griechenland Griechenland ist eines der sprechendsten Beispiele für das weitere Bestehen des Flüchtlingsproblems. Ein Zehntel der Gesarutbevölkerung dés Landes, also l 700 000, besteht noch heute aus Flüchtlingen. Obwohl sich die IEO während des ganzen Jahres bemüht hat, so viele davon als nur möglich wieder endgültig im Lande anzusiedeln, so konnte doch der Andrang der neuen von Norden kommenden Flüchtlinge dadurch nicht aufgewogen werden. Die wirtschaftliche Lage des Landes ist so bedenklich, dass die Aussichten für die Zukunft sehr düster sind. Die politischen Verhältnisse lassen; befürchten, dass die Flut der Flüchtlinge nicht im Abnehmen begriffen sei. Die griechische Eegierung bemüht sich, die Lebensbedingungen der Unglücklichen zu verbessern, doch sind ihre Mittel so beschränkt, dass sie selbst den eigenen Landsleuten nur eine sehr geringe Hilfe leisten kann. Wenn die Flüchtlinge nicht weiterhin auf auswärtige Unterstützung rechnen können, so werden sie sich sehr bald in einer hoffnungslosen Lage befinden.

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; : Der Beistand, den die Schweizer Europahilfe dank dem von Ihnen letztes Jahr zugesprochenen Betrag leistete, diente hauptsächlich der Einrichtung von Häuswebereien. Anderseits wurden Anstrengungen unternommen, um den Haustierbestand einiger Regionen wieder herzustellen, insbesondere durch einen Transport von 352 schweizerischen Ziegen. Direkte Aktionen bezweckten sodann den Ankauf von Schuhen und Kleiderstoffen sowie von Schulmaterial.

Doch ist die Wiedereingliederung der griechischen Flüchtlinge noch weit von ihrer Verwirklichung entfernt. Nicht minder kritisch ist das Problem der Tuberkulosekranken; sofortige Massnahmen gegen die weitere Verbreitung der Epidemie sind nötig geworden. Wir halten deshalb dafür, dass die schweizerische Hilfe für .Griechenland fortgesetzt werden muss.

, 7. Jugoslawien Von verschiedener Seite haben uns Gesuche um Hilfe für 1 . Jugoslawien erreicht. Im Verlauf des Jahres, hat die jugoslawische Gesandtschaft in Bern das Eidgenössische Politische Departement auf die sehr schwierige Lage des Landes, insbesondere in bezug auf den Mangel an pharmazeutischen Produkten aufmerksam gemacht und ihm ein Verzeichnis der am dringendsten benötigten Medikamente übergeben. Es handelt sich um 17 in der Schweiz hergestellte Präparate, die dazu geeignet wären,
den schlechten Gesundheitszustand der Bevölkerung fühlbar zu verbessern. Anderseits verbreitet sich die Tuberkulose in den Flüchtlingslagern, und unsere Gesandtschaft in Belgrad hat verschiedentlich betont, wie notwendig es wäre, gegen diese ansteckende^ Krankheit anzukämpfen, welche vor allem die unterernährten Kinder angreift. Endlich ist es die Kinderlähmung, welche ihre Opfer fordert. Um sie aufhalten zu helfen, wurde der Schweizer Europahilfe im Laufe dieses Jahres eine Summe von 20 000 Franken zur Verfügung gestellt: sie wurde insbesondere für die Anschaffung einer eisernen Lunge verwendet.

Bundesblatt. 103. Jahrg. Bd. III.

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610 Der Präsident des Evangelischen Hilfswerkes der Schweiz hat vor einigen Monaten eine Eeise nach Jugoslawien unternommen, um sich an Ort und Stelle über die am dringendsten notwendige Hilfe zu orientieren. Sein Bericht sagt alles : Wenn nicht eine kräftige Unterstützung aus dem Ausland die Aktion der lokalen Behörden verstärkt, so werden sich die Verheerungen der Unterernährung und der Krankheit so sehr ausbreiten, dass es schwer sein wird, sie noch einzudämmen. Die bisher von aussen, insbesondere vom UNICEF gebrachte Hilfe erlaubt es nicht, diese Aufgabe zu lösen. Wir drücken deshalb den Wunsch aus, die Schweiz möge auch hier ihren Anteil leisten durch Lieferung von Medikamenten und Entsendung von Pflegepersonal.

8. Indien Seit Beginn dieses Jahres lenkte die schweizerische Gesandtschaft in New Delhi unsere Aufmerksamkeit auf die Lage, die in Indien, besonders aber in Madras sowie in den im Süden dieser Stadt gelegenen Gebieten, herrscht.

Nach mehreren aufeinanderfolgenden Jahren der Dürre waren die Ernten ausserordentlich mager. In einer im Frühling des Jahres abgehaltenen Sitzung hatte der Bundesrat einstimmig beschlossen, der indischen Eegierung Hilfe zukommen zu lassen. Das Politische Departement hatte sich darüber erkundigt, wie dieser Beschluss auf geeignete Art in die Tat umgesetzt werden könnte.

Die indische Eegierung liess wissen, dass Milch, Kräftigungsmittel und pharmazeutische Produkte wertvolle Dienste leisten würden. In Anbetracht der Dringlichkeit des Falles erklärten wir uns mit der Bewilligung eines Vorschusses von 500 000 Franken bereit, der zur Anschaffung von kondensierter und pulverisierter Milch, von Traubenkonzentrat und von pharmazeutischen Erzeugnissen verwendet wurde. Da aus Mangel an Zeit der normale parlamentarische Weg nicht gewählt werden konnte, beschlossen wir, den Betrag von 500 000 Franken in die Nachtragskreditbegehren, II. Serie, aufzunehmen. Diese werden in der Dezembersesssion behandelt, und wir ersuchen Sie, unsern Beschluss gutzuheissen.

9. Hospitalisierung tuberkulosegefährdeter Kinder in der Schweiz durch Vermittlung des Schweizerischen Boten Kreuzes Die Hospitalisierung ausländischer tuberkulosegefährdeter Kinder in den Präventorien des Schweizerischen Eoten Kreuzes ist vielleicht zusammen mit der Unterbringung von Kindern in unsern Familien eine
jener Formen der Flüchtlingshilfe, die die Schweiz allein durchführen kann. Das Schweizerische Bote Kreuz hat diese Kinder in seinen Heimen gepflegt, sie von unserm Klima Nutzen ziehen lassen und damit einer grossen Zahl von ihnen die Gesundheit wieder geschenkt. Es hat ihnen damit auch ermöglicht, unser Land kennen und schätzen zu lernen. Ausser den 159 anfangs 1950 hospitalisierten Kindern hat das Schweizerische Bote Kreuz noch im selben Jahr 319 ausländische Kinder empfangen: 197 Deutsche; 20 Engländer, 51 Österreicher und 25 Jugoslawen.

Der Kampf gegen die Tuberkulose bleibt eines der dringendsten Probleme in

eu den Flüchtlingslagern Europas; es ist deshalb wichtig, dass diese Aktion fortgesetzt werden kann. Es wurde hierfür von den im letzten Herbst durch die eidgenössischen Bäte: zugunsten der Flüchtlinge bewilligten 3 Millionen eine Summe von 300 000 Franken,abgezweigt. Doch wäre es wünschenswert, dass dem Boten Kreuz ein neuer Betrag zur Verfügung gestellt würde, weil es daneben andere grosse Aufgaben zu erfüllen hat und deshalb die Kosten der Hospitalisierung von tuberkulosegefährdeten Kindern nicht aus den eigenen !

Mitteln bestreiten kann.

m.

Die Not in der Welt ist ungeheuer, und wir können nicht behaupten, dass wir allen helfen, die leiden. Unsere Unterstützung wird aber erhofft, und in den Fällen, von denen wir Ihnen eine Übersicht gegeben haben, auch erwartet.

Soll unsere Intervention wirksam sein, so muss sie schnell erfolgen. Deshalb ist es uns kaum möglich, jedes Mal, wenn wir einen dringenden Aufruf erhalten, eine spezielle Botschaft zu unterbreiten. Wir schlagen Urnen daher vor, einen Globalbetrag von 7 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen und uns zu ermächtigen, die humanitäre Tätigkeit der Schweiz im Sinne der obenstehenden Ausführungen weiterzuführen. Wie in den vorangegangenen Fällen werden diese Mittel sehr vorsichtig und nur dann verwendet, wenn wir die Gewissheit haben, dass sich eine Aktion aufdrängt. Dieser Betrag sollte, wenn keine unvorhergesehenen Ereignisse eintreten, für die zwei nächsten Jahre, genügen.

Wie Sie wissen, wird die Internationale Flüchtlingsorganisation ihre Tätigkeit in nächster Zukunft einstellen. Seit 1948 haben wir dieser Organisation direkte Beiträge von zusammen 9 804 901 Franken entrichtet, dazu kamen die indirekten Beiträge in der Form von Parallelaktionen, die über 7,5 Millionen Franken kosteten. Nachdem die IEO ihre Tätigkeit beendet, werden wir dafür keine Beiträge mehr überweisen müssen. Immerhin ist es wahrscheinlich, dass ihr ein neuer Organismus nachfolgen wird. Ein eventuell an diesen auszurichtender Beitrag ist in der verlangten Summe nicht Inbegriffen. Wir werden Ihnen die Angelegenheit zu gegebener Zeit unterbreiten.

'Gestützt auf die vorausgehenden Erwägungen ersuchen wir Sie, den beiliegenden Beschluss zu genehmigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 16. November 1951.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Ed. von Steiger Der Vizekanzler: Ch. Oser

612 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Weiterführung der internationalen Hilfstätigkeit

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , .nach Einsicht in eine Botschaft vom 16. November 1951,

: · ' .

beschliesst:

-

Art. l

Für die Weiterführung der internationalen Hilfstätigkeit während der Jahre 1952 und 1958 wird dem Bundesrat ein Betrag von 7 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Der jährliche Kreditbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

:

'

'

·

·

Art. 2

Im Eahmen des bewilligten Aufwandes können Beiträge an internationale Hilfsorganisationen oder -aktionen ausgerichtet oder schweizerische . Hilfsaktionen im Auslande unterstützt werden. Der Bundesrat bestimmt das Ausmass:der einzelnen Beiträge und setzt die nähern Bedingungen fest.

Die Beiträge des Bundes sollen in erster Linie den Hilfsaktionen zugute kommen. Allfällige Beiträge an die Deckung der Verwaltungskosten schweizerischer Hilfsorganisationen sind möglichst niedrig zu halten und gesondert festzusetzen.

Art. 3 Dieser Bes.chluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

.

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Botschaft des Bundesrates au die Bundesversammlung über die Weiterführung der Internationalen Hilfswerke (Vom 16. November 1951)

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1951

Année Anno Band

3

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47

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6129

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.11.1951

Date Data Seite

601-612

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