Konzession für die SRG SSR idée suisse (Konzession SRG) Änderung vom 13. Oktober 2010 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Konzession SRG vom 28. November 20071 wird wie folgt geändert: Art. 4 Abs. 4 Bst. a Aufgehoben Art. 5 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 Die SRG veranstaltet für die deutsche, die französische und die italienische Sprachregion je zwei Programme. Diese werden wie folgt verbreitet:

1

a)

Aufgehoben

Sie kann ein deutschsprachiges Informationsprogramm veranstalten, das aus Informationssendungen und -beiträgen besteht, die zuvor in den deutschsprachigen Programmen nach Absatz 1 ausgestrahlt worden sind. Sie kann Sendungen über Ereignisse von nationaler Bedeutung auch originär ausstrahlen, sofern diese Sendungen zeitlich beschränkt sind und aus Kapazitätsgründen oder wegen einer Kollision mit den regelmässigen Kinder- und Jugendsendungen in den Programmen nach Absatz 1 nicht ausgestrahlt werden können. Solche Ausstrahlungen sind dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mindestens einen Monat im Voraus zu melden. Bei nicht vorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen kann die Meldung auch später oder nachträglich erfolgen. Das Programm wird wie folgt verbreitet:

2

a)

in der Regel unverschlüsselt über Satellit;

b)

nach Möglichkeit über DVB-T.

Art. 33 Abs. 1­4 und 6 Aufgehoben Art. 34 Abs. 2 Aufgehoben

1

BBl 2007 8557, 2008 5779, 2009 4811

2010-2288

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Konzession SRG

II Diese Änderung tritt am 1. Dezember 2010 in Kraft.

13. Oktober 2010

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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