Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG) Es wird Johann Müller, Adresse unbekannt (vormals Rosengartenstrasse 28, 8037 Zürich), mitgeteilt, dass das Bundesgericht am 27. September 2010 auf seine Beschwerde vom 20. Juli 2010 (Poststempel) gegen den Entscheid der Präsidentin der 1. Rekurskammer des Kantonsgerichts des Kantons Schwyz folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtskosten von 500 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, 1000 Lausanne 14, zur Verfügung.

Publikationsdatum: 23. November 2010.

Dossiernummer: (4D_87/2010).

Alle Eingaben in dieser Sache sind unter Angabe der Geschäftsnummer an das Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, zu adressieren.

23. November 2010

i.A. des Präsidiums/des instruierenden Mitglieds der I. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts: Die Bundesgerichtskanzlei

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2010-2919