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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung von Subventionen an die Erstellung eines Archivgebäudes 4er Zentralstelle für Kriegsgefangene und eines Verwaltungsgebäudes des Weltpostvereins (Vom 9. August 1951)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen eine Botschaft mit zwei Entwürfen zu Bundesbeschlüssen über die Gewährung von Subventionen an die Erstellung eines Archivgebäudes der Zentralstelle für Kriegsgefangene in Genf und eines Verwaltungsgebäudes des Weltpostvereins in Bern zu unterbreiten.

I.

Während des ersten und zweiten Weltkrieges hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz eine zentrale Auskunftsstelle über die Kriegsgefangenen geschaffen, die den Kriegführenden grosse Dienste erwies. Die Gründung eines derartigen Bureaus war in Artikel 79 des Abkommens vom 27. Juli 1929 betreffend die Behandlung der Kriegsgefangenen vorgesehen, und eine ähnliche Bestimmung findet sich in Artikel 123 des von der Genfer diplomatischen Konferenz für den Schutz der Kriegsopfer revidierten Abkommens vom 12. August 1949.

Es liegt auf der Hand, dass das Archiv der Zentrale umfangreich ist.

Heute noch muss es täglich Antwort erteilen auf die Anfragen von Behörden und Privaten. Bis 1949 war das Archiv im «Bâtiment Electoral» von Genf untergebracht, doch mussten, nachdem dieses als Sitz der Diplomatischeu Konferenz und anderer internationaler Konferenzen gewählt worden war, neue Lokale gefunden werden. Das Archiv wurde provisorisch in Militärbaracken

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verlegt, aber die Arbeitsbedingungen waren dort so nchleoht, dass sich das Rote Kreuz gezwungen sah, in der Nähe des Hotel Carlton, wo es seinen Sitz hat, ein besonderes Gebäude zu erstellen.

Über die Finanzierung dieses Baus, der total 477 112 Franken kostete, fanden zwischen dem Internationalen Komitee vom Boten Kreuz, dem Genfer Staatsrat, dem Politischen Departement und dem Finanz- und Zolldepartement Besprechungen statt. Es wurde folgende Lösung vorgesehen: Sofortige Überweisung durch das Internationale Komite vom Boten Kreuz Fr. 50 000 Überweisung des Kantons Genf à fonds perdu Fr. 152112 Überweisung des Kantons Genf, ohne Zinsen innert zwari. zig Jahren zurückzahlbar Fr. 200 000 Überweisung des Bundes à fonds perdu .

Fr. 75000 Fr. 477 112 Die finanzielle Beteiligung des Internationalen Komitees vom Boten Kreuz würde also umfassen : eine Überweisung von 50 000 Franken und nachher während zwanzig Jahren die jährliche Bückzahlung von 10 000 Franken an den Kanton Genf. Der letztere würde 152 112 Franken überweisen und verlöre die Zinsen auf dem Darlehen von 200000 Franken.

Ein BundesbeschlusB vom 7. Juni 1951 räumt dem Internationalen Komitee vom Boten Kreuz einen jährlichen Beitrag von 50 000 Franken ein, doch handelt es sich hierbei um eine finanzielle Unterstützung, die dazu bestimmt ist, einen Teil der laufenden Ausgaben zu decken und womit nicht ausserordentliche Ausgaben, wie der Bau eines Hauses für die Zentralstelle für Kriegsgefangene bestritten werden müssen. Das Internationale Komitee vom Boten Kreuz verfügt also nicht über genügende Mittel, um allein diesen Bau zu finanzieren. Der Kanton Genf hat sich bereit erklärt, ihm in Form einer Überweisung à fonds perdu und eines zinsfreien Darlehens eine bedeutende Unterstützung zu gewähren. Trotzdem scheint ein Bundesbeitrag aus folgenden Gründen angezeigt: · Die Zentralstelle musste das «Bâtiment Electoral» verlassen, da dieses für die vom Bundesrat einberufene diplomatische Konferenz eingerichtet werden musste. Sie erleichterte damit die Aufgabe der Bundesbehörden, welche in Genf keine geeigneteren Bäumlichkeiten für die Konferenz gefunden hatten.

Es ist deshalb richtig, wenn der Bund als Gegenleistung einen Teil der Kosten des Neubaus auf sich nimmt. Wir sind anderseits der Meinung, dass es Pflicht der Bundesbehörden sei, wenn immer
es nötig ist, dem Internationalen Komitee vom Boten Kreuz bei der Erfüllung seiner schweren Aufgabe grosszügig zu helfen, so wie wir dies bereits in der am 27* Februar 1951 an Sie gerichteten Botschaft betreffend die Gewährung eines jährlichen Beitrages an.das Komitee dargelegt haben.

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Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine verhältnismässig geringe Subvention, die nur 15 Prozent der Gesamtkosten darstellt. Wir zögern denn auch nicht, Sie einzuladen, eine Summe von 75000 Franken zuzusprechen.

II.

Seit der Gründung im Jahre 1874 hat der Weltpostverein an seinem Sitz in Bern ein internationales Bureau eingerichtet. Es wurde unter die Oberaufsicht des Bundesrates gestellt. Im Jahre 1947 hat jedoch der Weltpostkongress beschlossen, einen Teil der Überwachungsfunktionen einem neuen Organ, dem Exekutiv- und Verbindungsausschuss zu übertragen. Diesem gehören Vertreter von neunzehn Mitgliedstaaten des Vereins an; er ist beauftragt, die laufenden Arbeiten zwischen den üblicherweise alle fünf Jahre stattfindenden Kongressen zu besorgen.

Die Entwicklung der Postverbinduugen und die neuen, dem internationalen Bureau durch den Exekutiv- und Verbindungsausschuss anvertrauten Aufgaben führten zu einem erhöhten Bedarf an Bäumlichkeiten, sodass das gegenwärtig an der Sohwarztorstrasse 88 belegte Haus zu klein geworden ist.

Schon im Verlauf des letzten Krieges war es nötig geworden, an der Belpstrasse zwei grosse Magazine für die Aufbewahrung von Drucksachen zu mieten, spater kamen zwei weitere Lokale in der Nähe des Hauptgebäudes hinzu.

Diese Aufteilung in drei Gebäude konnte nur eine provisorische Lösung sein. So hat der Exekutiv- und Verbindungsausschuss nach reiflicher Prüfung der Frage beschlossen, ein neues Haus auf einem an der Laubeggstrasse gelegenen, von der Stadt Bern erworbenen Grundstück zu erstellen. Es wird ungefähr l 500 000 Franken kosten, Inbegriffen ein Betrag von 220 000 Franken für das zum Preise von 62.50 Franken pro Quadratmeter gekaufte Grundstück.

Nachdem dei Exekutiv- und Verbindungsausschuss den Wunsch äusserte, von den Behörden des Landes, wo das internationale Bureau seinen Sitz hat, eine Subvention zu erhalten, haben wir mit dem Begierungsrat des Kantons Bern Verbindung aufgenommen und mit ihm vereinbart, dass ein Beitrag von 400000 Franken vorzusehen sei, der folgendermaßen aufgeteilt würde: Bund: 200000 Franken Kanton Bern: 100000 Franken Stadt Bern: 100000 Franken.

Die Stadt Bern wies ausserdem darauf hin, dass sie beim Verkauf deg Grundstückes einen Babatt von 30-40000 Franken auf dem Handelswert gewährte.

Die vorgesehene Subvention scheint uns,
in Anbetracht der Vorteile, die der Bund, Kanton und Stadt Bern seit einem Drei viertel-Jahrhundert aus der Anwesenheit des Bureaus des Weltpostvereins zogen, voll und ganz angebracht. Abgesehen von den nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Vorteilen, messen wir im Bahmen unserer Aussenpolitik den Bemühungen, die

638 mit der Förderung einer internationalen Zusammenarbeit in technischen Belangen beauftragten Organisationen in der Schweiz zu behalten, grösste Bedeutung bei. Wir waren darüber erfreut, sie aufzunehmen und ihnen unsern Beistand zu gewähren und glauben, dass wir, indem wir unsere Pflichten als Gastgeber weiterhin erfüllen, dazu beitragen, die Bande fester zu knüpfen, die sie mit unserem Land verbinden.

Dies sind die Gründe, aus denen wir Sie ersuchen, dem Bureau des Weltpostvereins eine Subvention von 400000 Franken an die Baukosten des in Bern zu erstellenden.Verwaltungsgebäudes zu gewähren: die Hälfte dieses Betrages übernehmen Kanton und Stadt Bern mit Subventionen von je 100 000 Franken.

Gestützt hierauf schlagen wir Ihnen vor, die zwei im Entwurf beigelegten Bundesbeschlussbeschlüsse zu genehmigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 9. August 1951.

Im Namen des Schweizerischen: Bundesrates, Der Bundespräsident: Ed. von Steiger Der Bundeskanzler: Leimgruber

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Gewährung einer Subvention an das Internationale Bureau des Weltpostvereins für die Erstellung eines Verwaltungsgebäudes

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 9. August 1.951, beschliesst:

Art. l Dem Internationalen Bureau des "Weltpostvereins wird eine Subvention von 400 000 Franken für die Erstellung eines zur Aufnahme seiner Verwaltung bestimmten Gebäudes gewährt.

Art. 2 Dei Kanton und die Stadt Bern überweisen dem Bund je die Summe von 100 000 Franken als Anteil an diese Subvention.

Art. 3

Der vorliegende Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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640 (Entwurf

Bundesbeschluss üher

die Gewährung einer Subvention an die Zentralstelle für Kriegsgefangene für die Erstellung eines Archivgebäudes

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 9. August 1951, beschließt:

Art. l Der Bund beteiligt sich durch die Überweisung von 75 000 Franken an den Erstellungskosten eines zur Unterbringung des Archives der Zentralstelle für Kriegsgefangene bestimmten Gebäudes.

Art. 2

Der vorliegende Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung von Subventionen an die Erstellung eines Archivgebäudes der Zentralstelle für Kriegsgefangene und eines Verwaltungsgebäudes des Weltpostvereins (Vom 9. August 1951)

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1951

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6113

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16.08.1951

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