Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Objektblatt für den Flughafen Zürich Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flughafens behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.

Auflagezeit:

Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich kann vom 23. August 2010 bis und mit 29. Oktober 2010 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen ­ Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Raumordnung und Vermessung ARV, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich ­ Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau ­ Baudepartement des Kantons Schaffhausen, Regierungsgebäude, 8200 Schaffhausen ­ weitere Auflageorte in den im AIL-Objektblatt bezeichneten Gemeinden Das Objektblatt ist zudem ab dem 23. August 2010 im Internet unter www.sil-zuerich.admin.ch publiziert.

Eingaben und Fristen:

Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 29. Oktober 2010 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern

Auskünfte

Folgende Stellen geben Auskunft: ­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 80 65 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031 322 47 34

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2010-1897

Andere Verfahren:

17. August 2010

Koordiniert mit der Mitwirkung zum SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich finden folgende öffentliche Auflagen statt: ­ Teilrevision des kantonalen Richtplans Zürich (Kapitel 4.7.1 «Flughafen Zürich») ­ Gesamtrevision des kantonalen Richtplans Aargau, Kapitel M 7.1 Luftverkehr / Flugplätze (liegt im Rahmen der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans ebenfalls auf).

Auflageorte und Eingabefristen richten sich nach der Publikation in den kantonalen Organen. Eingaben, die sich auf diese Richtplanvorlagen beziehen, sind an die entsprechenden Stellen zu richten.

Bundesamt für Zivilluftfahrt

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