Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 26. Oktober 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Difenoconazole 250 g/l

Formulierungstyp:

EC Emulsionskonzentrat

2. Handelsprodukte STAR Difenoconazol

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4634 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-004353-00/016 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

STAR Difenoconazol

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4635 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-004353-00/050 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

Plover

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4636 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-004353-00/015 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

Difcor 250 EC

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4637 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-004353-00/051 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

1

SR 916.161

7022

2010-2463

Asparax

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4715 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-004353-00/006 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Agro Trade GMBH

Asparax

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4716 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-004353-00/029 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Agro Trade GMBH

Asparax

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4717 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-004353-00/030 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Agro Trade GMBH

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Weinbau: Reben

Gemüsebau: Endivien, Kopfsalat [Freilandsalat] gedeckte Kulturen: Gurken Karotten

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Echter Mehltau der Rebe, Rotbrenner, Schwarzfäule der Rebe

Konzentration: 0.0125 % Anwendung: Bis spätestens Mitte August.

1, 2, 3

Marssonina-Blattfleckenkrankheit (Salate) Gummistengelkrankheit [Didymella bryoniae] Alternaria-Möhrenschwärze

Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.05 % Wartefrist: 3 Tage Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n)

4

Knoblauch, Lauch, Schalotten, Zwiebeln Knollensellerie, Stangensellerie, Suppensellerie Kohlarten

Purpurflecken, Rostpilze, Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse Septoria-Blattfleckenkrankheit des Selleries

Nüsslisalat

Echter Mehltau

Petersilie

Alternaria spp., Septoria-Blattfleckenkrankheit der Petersilie

Rande

Cercospora- und RamulariaBlattfleckenkrankheiten Samtfleckenkrankheit der Zwiebelgewächse

Schnittlauch

Blattfleckenpilze

4 4 4

Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n)

4

Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Aufwandmenge: 0.5 l/ha Anwendung: Vor- oder unmittelbar nach der Pflanzung spätestens im 4-Blatt-Stadium.

Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bis 1 Woche nach dem Schnitt.

Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Bis 1 Woche nach dem Schnitt.

4 4

4

4 4

7023

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Spargel

Blattschwärze der Spargel, Rostpilze Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Echter Mehltau, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine

Aufwandmenge: 0.5 - 1 l/ha Anwendung: Im Sommer.

Konzentration: 0.05 % Wartefrist: 3 Tage

4

Wurzelhals- und Stengelfäule [Phoma lingam] Echter Mehltau des Getreides Gelbrost Braunrost Cercospora- und RamulariaBlattfleckenkrankheiten

Aufwandmenge: 0.5 l/ha

5

Aufwandmenge: 0.5 l/ha Aufwandmenge: 0.5 l/ha Aufwandmenge: 0.5 l/ha Aufwandmenge: 0.5 l/ha

6, 7 6, 8 6, 9 10

Tomaten

Feldbau: Raps Weizen Weizen Weizen Zuckerrübe

4

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Auch für die Luftapplikation.

2 = Maximal 3 Behandlungen pro Jahr.

3 = Gegen Rotbrenner in Tankmischung mit Folpet 0.1 %.

4 = Maximal 4 Behandlungen pro Jahr.

5 = Maximal 1 Behandlung auf anfälligen Sorten bei sichtbarem Blattbefall zwischen Bestockung und 7 Bestockungstrieben (BBCH 20-27).

6 = Maximal 1 Behandlung vom Zweiknotenstadium bis zum Beginn der Blüte (BBCH 32-61).

7 = Falls mehr als 30 % der Blätter Befall aufweisen.

8 = Bei Befallsbeginn.

9 = Bei wenig anfälligen Sorten, wenn mehr als 20 % der obersten 3 vollentwickelten Blätter der Haupttriebe Befall aufweisen (BBCH 37-61). Bei stark anfälligen Sorten ab Befallsbeginn.

10 = In der Regel nur 1 Behandlung bei Befallsbeginn durchführen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

7024

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

26. Oktober 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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