Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Wil b/Stans-Oberdorf, Waffenplatz, Kompetenzzentrum SWISSINT, Anpassung der Ausbildungs- und Einsatzinfrastruktur vom 5. Mai 2010

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 12. Februar 2009 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Anpassung der Ausbildungs- und Einsatzinfrastruktur für das Kompetenzzentrum SWISSINT auf dem Waffenplatz Wil b/Stans-Oberdorf unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

19. Mai 2010

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2010-1155

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