258

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 30. April bis 19. Mai 1951 Ägypten. Herr Mohamed Aly Mäher, Attache, ist in Bern eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.

Heiliger Stuhl. Mgr Gaston Mojaisky-Perrelli, Auditeur, der auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört der Nunziatur nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Iran. Herr Mohmammad Poursartip, Attaché, ist zum Dritten Legationssekretär befördert worden.

Herr Fereydoun Farrokh, Attaché, ist zum Dritten Legationssekretär befördert worden.

Italien. Herr Ottorino B or in, Dritter Sekretär, ist in Bern eingetroffen und hat sein Amt angetreten. Er ersetzt Herrn Pietro Ghezzi Morgalanti, Dritter Sekretär, der auf einen anderen Posten versetzt worden ist.

Jugoslawien., Herr Stjepan Scuric, Attaché, welcher auf einen anderen Poston versetzt wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Eiko E e pi 6, Gehilfe des Handelsbeirats, ist in der Schweiz eingetroffen und hat sein Amt angetreten.

Herr Mirceto Cvorovic ist zum Handelsattache befördert worden.

Niederlande. Herr M. J. Keyzer, Erster Sekretär (für Wirtschaftsfragen), gehört dieser Mission nicht mehr an.

Tschechoslowakei. Herr Hanus Körner, Attaché, ist zum Zweiten Sekretär befördert worden.

189

Quittung für anonyme Geldsendung Am BÖ. April 1951 wurden beim Postamt Basel 21 Mustermesse von einem unbekannten Absender Fr. 150 auf die Postcheckrechnung V 581 der Zollkreisdirektion Basel einbezahlt.

Für diesen Betrag, der vorschriftsgemäss als Zollnachzahlung verrechnet worden ist, wird hiermit Quittung erteilt.

Bern, den 22, Mai 1951.

169

Eidgenössische Oberzolldirektion

259

Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung Jahresrechnung 1950 Vom Bundesrat genehmigt am 18. Mai 1961 und veröffentlicht gemäss Artikel 218 der Vollzugsverordnung vom 31. Oktober 1947 zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.

I. Betriebsrechnung für das Jahr 1950 Ausgaben Fr.

1. Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber o. Abrechnung durch die Aua6. Markenverkauf c. Abschreibung von Beiträgen d. Nachzahlung von abgeschriebenen Beiträgen e. Rückerstattung von Bei/. Rückbuchung auf Rechnung 1949 .

g. Rückbuchung von Rechnung 1951 2. Beiträge der öffentlichen Hand o. Bund b. Kantone

S. Renten

a. Rentenzahlungen b. Abschreibung von Rückerstattungsforderungen . .

c. Nachzahlung von abgeschriebenen Rückerstuttungsfoorde-

dì. Verzicht auf Renten . . .

e. Rückbuchung auf Rechnung 1949 /. Rückbuchung von Rechnung 1951 4. Verwaltungskosten a. Zuschüsse an die kantonalen Ausgleichskassen b, Zuschuss an die Ausgleichskasse für Auslandschweizer und übrige Vergütungen. .

c. Rückbuchung auf Rechnung 1949 d. Rückbuchung von Rechnung 1951 Übertrag

Einnahmen Fr.

457530347.41 1316573.80 -822973.16 13746.98

-92639139.42 93054778.30

458453333.86

106 666 667.-- 53 333 333.

160 000 000.--

150058788.05 125772.90 -1761.70 -1360.-- -396687.45 14690990.65 164475742.45 5 500 000.-- 865687.50 -2 517 645.-- 2465882.50

5 813 875.-- 170289617.45 618453333.86

260 I. Betriebsrechnung für das Jahr 1950 (Fortsetzung) -Ausgaben Fr.

s

"Übertrag 5. Zinsen a. Zinszahlungen b. Bückbuchung auf Rechnung 1949 . . . .

c. Rückbuchung von Rechnung 1951

Einnahmen Fr.

170289617.45 618453333.86 30074493.25 -4 698

544.15

948 888.--.-- 31324837.15

G. Wertberichtigungen 11686125.85 -468871.60 11217754.25 7. Stempelabgaben und Spesen a. Titelstempel und Umsatzb, Stempel auf Coupons . . .

c. Spesen auf Anlagen. . . .

406049.05 652327.45 89616,40

8. Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung

1147992.90 467122806.41 649778171.01 649778171.01

II. Bilanzaufü 31. Dezember 1950 Aktiven Er.

1. Anlagen a. Eidgenossenschaft b. Kantone c. Gemeinden d. Pfandbriefinstitute e. Kantonalbanken '.

/. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Institutionen g. Gemischt-wirtschaftliche Unternehmungen .

2. Geldmittel

a. Postcheck b. Schweizerische Nationalbank c. Eidgenössisches Kassen- und Rechnungs-

378 955 000.-- 254966223.10 147 397 8 000 000.--

33 080 000. -- 1273132973.10

3900847.76 4707613.40 1507277.16 10115738.32

Übertrag

Passiven Pr.

1283248711.42

8 0 0 . 3 2 1

217

261 II. Bilanz auf 31. Dezember 1950 (Fortsetzung) Aktiven Fr.

3. Kontokorrente Übertrag a. Ausgleichskassen 1. Ordentlicher Verkehr Verbandskassen Kantonale Kassen Kassen des Bundes 2. Vorschüsse für Auszahlungen Verbandskassen Kantonale Kassen Kassen des Bundes b. Wehrmannsentschädigungen und Familienzulagen c. Verrechnungssteuer

4. Ordnungskonten Rückbuchungen von Rechnung 1951 1. Transitorische AKtiven

Passiven Fr.

1288248711.42 9239740.69 984906.84 2675513.75

2245151.11 6362402.64 2401895.69 4 084 700.-- 14 873 000.-- 811207.26

5077916.61

8084252.71 1718197.50 40580806.91

17978077.89

99003666.30 17156873.15 17156873.15

2. Transitorischeo Passivenn

99003666.30 5. Kapitalkonto a. Stand zu Beginn des Rechnungsjahres 6, Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung

920575427.18 467122806.41 1387698233.59 1422833184.63 1422833184.63

Genf, den 31. März 1951, Verwaltung des Ausgleichsfonds, Zentrale Ausgleichsstelle : Studer Nyffenegger

189

Einnahmen der Zollverwaltung in tausend Franken 1961 Monat

Zölle

Übrige Einnahmen

Januar Februar März April

39,018 39,147 48,598 48,813

8,869 8,750 7,886 10,426

47,887 47,897 51,484 59,239

Total 1951 170,576

85,931

206,507

125,073

31,706

Total 1950

Total 1951

--

Total 1950

Mehreinnahmen

33,647 35,317 43,004 44,811

14,240 32,580 8,480 14,428

--

49,728

156,779

Mindereinnahmen

262

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannte Personen sind auf Grund der abgelegten höhern Fachprüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Artikel 42-49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden : A. Schreinermeister 1. M Anliker Paul, in EmmenbrücKe 9. B Kunz Rudolf, in Thayngen 2. M Bähler Hermann, in Trubschachen 10. M Müller Hans, in Lenzburg 3. M Fehr Jakob, in Mannenbach 11. B Rösti Hermann, in St- Stephan 4. M Frei Atmin, in Schaffhausen 12. B Schär Hans, in Steffisburg 5. B Haldemann Rudolf, in Ruppolds- 13. M Schär Walter, in Grossaffoltern ried 14. M Volken Norbert, in Fiesch 6. M Hofer Werner, in Aarburg 15. B Wüst Hans, in Wilihof/Triengen 7. M Imhof Meinrad, in Aadorf 16. M Zell Paul, in Baden 8. M Kipfer Karl, in Lauterbrunnen B = Bauschreiner M = Möbelschreiner B. Malermeister 2. Perrelet Léon, in Thun

1. Evéquoz Eloi, in Basel Bern, den 15. Mai 1951.

189

Bandesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Sektion für berufliche Ausbildung

Notifikation

BEI Nr. 9 vom 1. März 1951) die folgende Strafverfügung der Eidgenössischen Oberzolldirektion vom 17. Mai 1951 bekannt gegeben : 1. Sie werden wegen Beihilfe zu einem Zollvergehen in Verbindung mit Hinterziehung der Luxus- und der Warenumsatzsteuer sowie wegen Zollhehlerei in Anwendung der Artikel 74, Ziffer l, 78, 81 und 91 des Zollgesetzes, Artikel 41 und 42 des Bundesratsbeschlusses über die Luxussteuer und Artikel 52 und 53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer zu einer Busse im l 1/2fachen Betrag der hinterzogenen Luxussteuer von Fr. 878.10 mit Fr. 1309.65 verurteilt. Ferner werden Ihnen die Untersuchungskosten mit Fr. 8.50 auferlegt, 2. Diese Verfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Sie können binnen 20 Tagen seit der Veröffentlichung dieser Notifikation bei der unterzeichneten Behörde Einsprache erheben und die gerichtliche Beurteilung verlangen oder

263

binnen 80 Tagen beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern den Betrag der Busse durch Beschwerde anfechten. Ein Bussennachlass gemäss Artikel 94 des Zollgesetzes und Artikel 296 des Bundesstrafrechtspflegegesetzes kann Ihnen nicht gewährt werden, da Sie rückfällig sind. Nach Ablauf der erwähnten Fristen erwächst die Strafverfügung in Rechtskraft.

Bern, den 17. Mai 1951.

189

Eidgenössische Oberzolldirektion

Urteil

erlegte Busse wird für den Bestbetrag von Fr. 225 in 28 Tage Haft umgewandelt.

Kosten werden keine gesprochen.

Das vorstehende Urteil erwächst in Rechtskraft, Sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bern, einzureichen.

Akteneinsicht Gerichtskanzlei Zürich, St. Peterstrasse 10, Telephon (051) 238768.

Zürich, den 11. Mai 1951.

9. kriegswirtschaftliches 189

Strafgericht,

Der Einzelrichter: Wettach

Kriegswirtschaftlicher Strafentscheid Das nachstehende Urteil wird dem Beschuldigten, dessen gegenwärtiger

Urteil des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 14. April 1951 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Bezug von Goldstücken zu übersetzten Preisen und Abgabe derselben ohne Konzession und zu übersetzten Preisen.

264 Urteil: Busse Fr.'25 000; Verfahrenskosten: Fr. 3000 Gerichtsgebühr, Fr. 211.50 Kosten des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Fr. 2.10 Kanzleiauslagen. Bezahlung des widerrechtlichen Gewinns von Fr. 100 000 an den Bund.

Der Stempel «Interim Treasury Comitee for Polish Questions» wird beschlagnahmt und eingezogen.

Das vorstehende Urteil erwächst in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Gegen das rechtskräftige Urteil kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnähme des Entscheides beim Eichter ein Wiedereinsetzungsgesuch, eingereicht werden.

Bern, den 21. Mai 1951; 189

,

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: 0. Peter

Kriegewirtschaftliche Strafentscheide Die nachstehenden Urteile werden den Beschuldigten, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet:

Urteil des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 21. März 1951 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Bezug von Goldbarren, ohne im Besitze einer Konzession zu sein.

Urteil: Busse Fr. 500, Kosten Fr. 150.20 total, der beschlagnahmte Goldbarren im Gewicht von 1002,8 g wird eingezogen.

Urteil des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 21. März 1951 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Untervermietung ohne Genehmigung der Mietzinse etc.

Urteil: Busse Fr. 300, Kosten Fr. 116.80 total.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Eechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben

265

dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen. Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Zürich, den 12. Mai 1951.

184

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

BUNDESRECHTSPFLEGE Organisationsgesetz Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess

-- Ausgabe 1949 -- Bei der. unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden: Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess) Diese 148 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte: Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege mit den durch das schweizerische Strafrecht und das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege getroffenen Abänderungen. Reglement für das schweizerische Bundesgericht.

Preis (kartonniert) Fr. 2.80 Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr. 8.10 Bei Einzahlungen auf Postcheckkonto (III 520) Fr. 8.--

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei Bundesblatt. 108. Jahrg. Bd. III.

19

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

In

Bundesblatt

Dans

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In

Foglio federale

Jahr

1951

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.05.1951

Date Data Seite

258-265

Page Pagina Ref. No

10 037 455

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