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Bundesblatt 108. Jahrgang

Bern, den 7. Juni 1951

Band II

Erscheint wöchentlich, Preis 28 Franken im Jahr, 15 Franken im Salbjahr zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern

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Botschaft dea

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Finanzierung des schweizerischen Fernseh-Versuchsbetriebes (Vom 4. Juni 1951) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Das Fernsehen ist eine weitere Entwicklungsphase des bestehenden Bundspruchs: Zum Ton tritt das Bild hinzu. Die bisherige Einseitigkeit der rein akustischen Übertragung wird mehr und mehr durch die Übertragung von Bild und Ton als Einheit ersetzt werden. Damit eröffnen sich neue Möglichkeiten der Belehrung, Erbauung, Information und Unterhaltung. Das Heimfernsehen ist weder ein bebilderter Bundspruch noch ein Lichtspieltheater zu Hause, sondern eine neue, bisher unbekannte Darbietungsart.

Die rasche Ausbreitung des Fernsehens in vielen Staaten beschäftigt die schweizerische Öffentlichkeit immer stärker.

Mit dem Ziel, eine schweizerische Lösung der Fernsehfrage zu fördern, unterbreitet Ihnen der Bundesrat die vorliegende Botschaft. Er beehrt sich, Ihnen gleichzeitig einen Beschlussesentwurf über die finanzielle Beteiligung des Bundes am Fernsehversuchsbetrieb vorzulegen.

I.

Das Fernsehen im Auslande 1. Die Verbreitung Das Fernsehen ist in den Vereinigten Staaten von Amerika am meisten verbreitet. Trotz rüstungsbedingter Materialschwierigkeiten, trotz der hohen Steuern auf dem Empfängerumsatz und trotz dem zurzeit geltenden Verbot, neue Fernsehsender zu errichten, verbreitet sich das Heimfernsehen unentwegt Bundesblatt. 103. Jahrg. Bd. II.

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318 weiter. Gegenwärtig zählt man elf Millionen Empfangsstellen; man schätzt ihre Zahl auf Anfang 1955 auf 28 Millionen. Die Zahl der Sender ist vorläufig noch auf 107 begrenzt; für rund 400 weitere Sender sind zurzeit Betriebsbewilligungeu nachgesucht.

Wie der Bundspruch, so ist auch das Fernsehen in den USA auf kaufmännischer Basis aufgebaut. Beide werden als Geschäft betrachtet. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Eeklame der Hauptträger der Sendekosten ist.

Das Programm wird nach überwiegend kommerziellen Gesichtspunkten vom Beklamef achmann zusammengestellt. Ein Drittel aller Sendeanlagen befindet sich im Besitze von Zeitungsunternehmern. Der Empfang der Sendungen ist nicht konzessionspflichtig. Empfangsgebühren sind unbekannt. Mit der Programmerzeugung befassen sich -- zum Teil in scharfer Konkurrenz -- gleichzeitig verschiedene Gesellschaften. So kommt es, dass täglich über viele Stunden gesendet wird, wobei man stellenweise bis sieben verschiedene Programme empfangen kann. Die Fernsehbetriebe in Argentinien, Brasilien, Kuba und Mexiko sind mehr oder weniger nach dem USA-Vorbild aufgebaut. Im Laufe des Jahres 1951 wird Kanada hinzukommen; die öffentliche Canadian Broadcasting Corporation und rein kommerzielle Betriebe werden nebeneinander arbeiten.

Auf unserem Kontinent ist der englische Betrieb besonders interessant.

Der gesamte Fernsehdienst wird von der British Broadcasting Corporation geführt. In raschem Aufbau sollen im Jahre 1954 etwa 90 % des Inselreiches erfasst werden können. Zurzeit sind zwei Sender im Betrieb, je einer in London und Birmingham. Die Kosten werden aus den Überschüssen des Kundspruchbetriebes und besondem Fernsehgebühren gedeckt. Beldamesendungen sind nicht zugelassen. Die Empfangsgebühr für Fernsehen und Eundsprueh zusammen beträgt zwei Pfund im Jahr. Für 30 bis 35 Pfiind sind gute Empfangsapparate im Handel. Von den gegenwärtig rund 600 000 Abonnenten sollen 68 Prozent ein Wocheneinkommen unter 150 Franken haben.

Zu den Pionierstaaten unseres Kontinents gehört auch Frankreich. Gegenwärtig werden drei Sender regelmässig betrieben, zwei in Paris und einer in Lilie. Die Teilnehmerzahl ist aber noch verhältnismässig bescheiden. .

Aus Eussland sind Fernsehbetriebe in Moskau und Leningrad bekannt; weitere sollen gegenwärtig in Stalingrad, Kiew und Swerdlowsk
in Vorbereitung sein.

Neben diesen regulären Fernsehdiensten bestehen in einer Beihe weiterer Staaten sogenannte Versuchsbetriebe, so beispielsweise in Dänemark, Deutsehland, Italien, Holland, der Tschechoslowakei und im Vatikan.

2. Kulturelle Probleme In der Frage, ob sich das Fernsehen auf Volk und Familie günstig oder schädlich auswirkt, Bind die Meinungen geteilt. Die Beantwortung wird durch das Studium der Verhältnisse erleichtert, die sich heute schon in den Ländern mit hochentwickeltem Fernsehen, nämlich den Vereinigten Staaten und Grossbritannien, feststellen lassen.

319 Zweifellos übt das Fernsehen einen tiefergehenden Einfluss aus, als andere Ausdrucksmittel. Unabhängig vom Inhalt der Programme wird der Fernsehteilnehmer stärker angeregt und beansprucht als etwa der Radiohörer. Fernsehen kann nicht als «Begleitgeräusch» zu anderen Beschäftigungen gebraucht werden, wie der Eadioempfang. Besonders die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise bringen dem Fernsehen grosses Interesse entgegen. Auch auf die Kinder und heranwachsende Jugend übt das Fernsehen eine bedeutende Anziehungskraft aus, die weit über jene des Bundspruchs hinausgeht.

Wenn der kulturelle und soziale Einfluss des Fernsehens im einzelnen untersucht wird, zeigen sich zwischen den Vereinigten Staaten und Grossbritannien bedeutende Unterschiede, die sich auf folgende Ursachen zurückführen lassen.

In den Vereinigten Staaten ist, wie schon erwähnt, der Fernsehbetrieb auf privater Basis organisiert. Die Fernsehunternehmer verkaufen Sendezeit für kommerzielle Werbung, so dass der grösste Teil der Programme von den Zwecken der Eadioreklame beeinflusst wird. Die einzelnen Fernsehunternehmer stehen im Konkurrenzkampf und suchen einander zu überbieten, um möglichst viele Fernsehteilnehmer anzuziehen. Unter diesen Umständen ist es begreiflich, wenn sich Volks- und Jugenderzieber über den Missbrauch des Fernsehens beklagen. Die meisten Fernsehteilnehmer gehen den sensationellen Programmen nach und vernachlässigen wegen der langen Sendezeit andere Freizeitbeschäftigungen; die Jugend wird von Sport, Studien und anderer Betätigung abgehalten.

Demgegenüber ist der von der British Broadcasting Corporation in Grossbritannien verwaltete Fernsehdienst eine kulturelle Institution, die ein einziges, nach kulturellen Überlegungen zusammengestelltes Programm mit beschränkter Sendezeit bietet. Wohl fehlen Unterhaltungssendungen nicht, aber es wird grosser Wert auf anziehend dargestellte Information und Volksbildung gelegt.

Besondere Pflege findet das Jugendprogramm, das u.a. die Freizeitbeschäftigung zu fördern sucht. Demgemäss überwiegen in Grossbritannien die Stimmen, die dem Fernsehen einen günstigen Einfluss zuschreiben.

Die bisherigen Erfahrungen im Ausland lassen daher folgende Schlussfolgerungen zu: Das Fernsehen kann eine wertvolle Bereicherung des Lebens sein, wenn die Programme auf ethischer und
kultureller Höhe stehen und einwandfrei gestaltet sind. Auch soll sich die Sendezeit nur auf wenige Stunden im Tag beschränken, um die Fernsehteilnehmer nicht zu sehr von anderen Beschäftigungen abzuhalten. Der Präsident des Europäischen Kulturzentrums, Salvador de Madariaga, tat den Ausspruch: «Die Télévision ist in Amerika schon heute und wird bald auch in Europa das grandioseste Werkzeug geistiger, wissenschaftlicher und politischer Wirksamkeit sein, über das man jemals verfügt.» Eine solche Meinungsäusserung ist wohl mit allem Vorbehalt aufzunehmen.

320 II.

Das Fernsehen in der Schweiz 1. Vorbemerkungen Durch die zunehmende Verbreitung im Ausland rückt das Fernsehen unseren Landesgrenzen immer näher. Dafür ein paar Beispiele : Die Darbietungen des Senders von Turin sind in Teilen des Kantons Tessin zu empfangen. In Strassburg und Lyon sind für die nächste Zeit Sender projektiert, deren Darbietungen in andern schweizerischen Grenzgebieten gesehen werden können.

Mehr und mehr wird der zur Verfügung stehende Spektralbereich durch ausländische Fernsehkanäle belegt. Die Schweiz darf daher für sich selbst und im Verkehr mit anderen Völkern auf dieses neue Ausdruckamittel wohl nicht verzichten.

Das Fernsehen in der Schweiz soll aber nicht nur ein neues Ausdrucksmittel sein. Wir erwarten von ihm neue Betätigungsmöglichkeiten im weiten Bereich des Programmschaffens und nicht zuletzt für Handel, Gewerbe und Industrie. Die Pionierzeit des Fernsehens ist beute vorbei; es kommt jetzt die Phase der Vervollkommnung. Sowohl unsere Badioindustrie als auch unsere Forschungsstätten sind den Anforderungen der Fernsehtechnik gewachsen und .bereits an der Arbeit.

Die bisherigen Fernsehbetriebe sind in den grossen Weltstädten entständen. Hier bot die Zusarnmenballung von Menschen und Mitteln auf der Sendeseite und auf der Empfangsseite die günstigsten Voraussetzungen eines Fernsehbetriebes. Die ProgrammqueUen sind vorwiegend Studios ; die arteigene Entwicklung führt zu immer grösseren Programmfabriken. Unser Land verfügt über keine vergleichbaren Metropolen. Gemäss der föderalistischen Struktur unseres Staatswesens sind unsere natürlichen Programmquellen mehr oder weniger über das ganze Land verteilt. In ihrer Gesamtheit sind es reiche Mittel, entsprechend der kulturellen Vielgestalt, und es handelt sich darum, diese im Sinne einer schweizerischen Lösung dem Fernsehen zu erschliessen. Jedes andere Vorgehen würde zu einem Fernsehen führen, das irgendwie «in der Luft hängt», d. h. unserer Lebensart fremd wäre.

Natürlich wird man sich mit Bücksicht auf die verhältnismässig hohen Betriebskosten im Aufwand für Fernsehstudios aufs äusserste beschränken müssen. Viele unserer Programmquellen können aber schon zu Beginn der Anlaufzeit mit mobilen Equipen unter Mitarbeit der Bundspruchstudios und anderer bestehender Institutionen erfasst werden. Zu den Programmquellen
zählt ferner das Ausland, mit dem schon von Anfang an ein gegenseitiger Austausch über elektrische Verkehrswege und mittels des Téléfilms anzustreben ist. Zu diesem Zwecke wird ein zentraler Fernsehdienst notwendig sein, welcher unser Programm aus den verschiedenen nationalen und internationalen Beiträgen zusammensetzt und gleichzeitig auch unsere Programmbeiträge an das Ausland betreut.

321 Aus den bisherigen Überlegungen ergibt sich zwangslos, dass in enger Anlehnung an Bestehendes die PTT-Verwaltung später den technischen Teil betreuen und die Schweizerische Bundspruchgesellschaft die Erzeugung und Gestaltung der Programme übernehmen wird. Der Bundesrat hat auf diese Entwicklungstendenz bereits in der Antwort auf die Interpellation des Herrn Nationalrat Cottier in der Junisession 1950 hingewiesen. Durch ein solches Vorgehen kann daa Fernsehen von Anfang an mit dem Eundspruch organisch verbunden werden, so dass beide miteinander arbeiten und Doppelspurigkeiten vermieden werden.

Verglichen mit den kommerziellen Erscheinungsformen des Fernsehens hat die geplante Organisation zudem kulturpolitische Vorzüge. Wenn auch zuzugeben ist, dass die dem Fernsehen innewohnenden kulturellen Möglichkeiten sowohl im positiven wie im negativen Sinne kaum überschätzt werd:en können, sind wir doch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Verantwortung für das Programm einer erfahrenen und qualifizierten Körperschaft anvertraut wird.

Nicht zuletzt deshalb mussten verschiedene Vorschläge, die nach amerikanischem Vorbild auf ein mehr oder weniger kommerzielles Fernsehen tendierten, unberücksichtigt bleiben.

Im Bestreben, eine schweizerische Lösung des Fernsehproblems zu entwickeln, hat im Herbst 1950 die Generaldirektion der PTT-Verwaltung im Auftrage des Post- und Eisenbahndepartements eine Kommission für Fernsehfragen als konsultatives Organ konstituiert, das die zuständigen Behörden in den technischen Fragen beraten soll.

Auf Grund eines sorgfältigen Studiums der schweizerischen Verhältnisse und gestützt auf die bereits vorhandenen reich en Erfahrungen des Auslandes vertritt die technische Kommission die Auffassung, dass nur ein wohlabgewogenes, schrittweises Vorgehen in Frage kommen kann, bei dem sich im wesentlichen drei äussere Aufgaben unterscheiden lassen, die Übertragungsversuche zur technischen Planung des Fernsehnetzes, der Versuchsbetrieb, der die Programmerfahrung erbringen soll, und schliesslich die Verwirklichung des regulären Betriebes im gesamtschweizerischen Eahmen. Der Bundesrat teilt diese Auffassung der Kommission, was er durch Genehmigung ihres Berichtes mit Beschluss vom 27. Februar 1951 zum Ausdruck gebracht hat.

Es ist sodann die Ernennung einer zweiten Kommission vorgesehen,
die sich aus Trägern der kulturellen und geistigen Eigenart unseres Landes zusammensetzen wird, und der Vertreter der Kirchen, Unterrichtsbehörden, Wissenschaft, Presse, Kunst, der politischen Parteien, der Frauenorganisationen und der Organisationen für den Familienschutz angehören sollen.

Diese Kommission wird in der Lage sein, die zuständigen Behörden in geistigen, kulturellen und organisatorischen Fragen zu beraten, die sich mit dem Fernsehen stellen. Zu der ersten praktischen Aufgabe der Kommission wird gehören, die Eichtlinien für die Programmgestaltung des Fernsehversuchsbetriebes von unabhängiger und verantwortungsbewusster Warte aus aufzustellen.

322 Entwicklungsstufen Regulärer Betrieb

Versuchsbetrieb

Übertragungsversuche

1950

1951

1952

1953

1954

1955

1956

1957

2. Allgemeine Betriebsfragen Die Fernsehtechnik ist heute im gleichen Ausmasse betriebsreif, -wie etwa die Eundspruchtechnik in den Baujahren der Landessender. Sie ist in den Grundzügen festgelegt und es bleibt, -was das uns zunächst interessierende Schwarzweiss-Bild anbelangt, nur mehr die technische Kleinarbeit. Anders ist es mit der Übertragung des Farbenbildes, die sich immer noch in voller Entwicklung befindet. .Natürlich wird auch bei uns das Farbenbild einmal kommen, voraussichtlich in einer Form, die die Verwendung der vorhandenen Empfangsgeräte für das Schwarzweiss-Bild nicht ausschliessen wird. Bis dahin dürften aber noch etliche Jahre vergehen, nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen.

Bekanntlich erfordert die Fernsehübertragung die Präzisierung einer ganzen Eeihe technischer Bedingungen, wie etwa der Bildschreibweise, des Modulationsverfahrens usw. Diese bilden in ihrer Gesamtheit einen bestimmten Bildstandard. Die Notwendigkeiten des allgemeinen Programm- und Güteraustausches sowie die allfälligen Gefahren gegenseitiger Störungen durch Sender in benachbarten Ländern und Sender verschiedener Dienste machen die Normungsfragen zu solchen von internationaler Bedeutung. Die Schweiz hat als kleines Land und infolge ihrer geographischen Lage an den Normungsfragen ein vitales. Interesse. Dank der Bemühungen des Comité Consultatif International des Eadiocommunications, an denen sich unser Land von Anfang an aktiv beteiligte, hat nunmehr die internationale Verständigung bedeutende Fortschritte gemacht. Es besteht jetzt eine weltweite Basis für den künftigen elektrischen Programmaustausch. Zurzeit nehmen nur noch die Pionierstaaten England und Frankreich, die an ihre bisherigen Normen.einigennassen gebunden

323 sind, eine Sonderstellung ein. Es ist wohl selbstverständlich, dass die Schweiz im internationalen System mitmacht ; damit dürfte für uns die Normungsfrage erledigt sein. Unser künftiges System wäre danach u. a. durch folgende Grossen charakterisiert:.625 Zeilen je Bild, in zwei Halbraster unterteilt; 25 Bilder je Sekunde ; Bildformat 4 : 8 usw.

Zu den primären technischen Aufgaben gehört ferner die Vorbereitung der elektrischen Verkehrswege. Diese sollen die einzelnen Landesteile miteinander verbinden, die Beziehungen mit den Nachbarstaaten und gleichzeitig den Transit durch unser Land gewährleisten sowie unsere internen Programmquellen und Emissionsstellen erfassen. Als technisches Mittel steht uns zunächst das Eichtstrahlprinzip zur Verfügung, das für unsere Verhältnisse ökonomisch und in der Instradierung viel flexibler ist als etwa der Kabelweg, da wir ja ohnehin über ein Netz von Höhenstationen verfügen. Diese modernen Hochwachten dienen nämlich zugleich der Eichtstrahltelephonie, dem mobilen Verkehr, d. h. dem Verkehr mit beweglichen Stationen, am Erdboden und in der Luft sowie der öffentlichen Ausstrahlung von Bild und Ton unseres künftigen Heimfernsehens usw. Es ist anzunehmen, dass sich der Fernsehbetrieb anfänglich überhaupt nur über Höhenstationen und Höhenverbindungen abspielen wird. Für Telephonzwecke sind schon, neben einer Beihe von LokalVerbindungen, die Strecke Genf-Zürich und Bern-Lugano in Betrieb mit den Höhenstationen Chasserai, Jungfraujoch, Monte Generoso und Uethberg.

Ferner ist bereits mit dem benachbarten Ausland eine Versuchsverbindung aufgenommen worden, Schliesslich ist die verkehrspolitische Stellung unseres Landes in Europa immer dieselbe, ganz gleich, ob es sich um Alpenpässe, Alpentunnel, Transitkabel oder um Fernsehen handelt. Ein weiteres Prinzip des Fernsehens dem in unserem Gelände eine hervorragende Bedeutung zukommt, ist die sogenannte Ballübertragung, bei der das Programm einfach von Sender zu Sender weitergegeben wird. Im Bahmen der bereits erwähnten Ubertragungsversuche sollen nunmehr in nächster Zeit systematische Messungen auf den in Frage kommenden Strecken vorgenommen werden.

Besondere Aufmerksamkeit gebührt ferner den mit der öffentlichen Emission verbundenen Fragen. "Über Bundstrahler im Meterwellenbereich wird es möglich sein, unsere grösseren
Bevölkerungszeutren sowie die vcrhältnismässig dicht bevölkerten Zonen einigermassen zu erfassen -- mit einem gesamten Leistungsaufwand unter 100 kW. Als Standorte dieser Eundstrahler kommen kleinere und grössere Anhöhen in Frage, die durch Übertragungsversuche sorgfältig zu bestimmen sind. Gegenwärtig ist nun auf dem Uetliberg ein mobiler Fernsehsender im Betrieb, um vorerst die technischen Gegebenheiten dieses Zentrums näher abzuklären. Alsdann werden die Emissionsversuche in der Westschweiz, später im Bereiche von Basel, Bern usw. fortgesetzt.

Fragen mehr technisch-organisatorischer Art betreffen den künftigen Unterhalt der Empfangsanlagen und den Störschutz, Auch in diesem Sektor besteht wiederum die Absicht, möglichst auf das Vorhandene aufzubauen.

324 3. Erste Übertragungsversuche

Die schweizerischen Vorarbeiten reichen auf die dreissiger Jahre zurück.

Das ETH-Institut für Hochfrequenztechnik unter der Leitung von Professor Dr. F. Tank hätte für die damalige Landesausstellung eine komplette Fernsehapparatur aufgebaut und vorgeführt. Es folgten dann verhältnismässig bedeutende Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiete der Fernseh- Grossprojektion durch die Abteilung für industrielle Forschung an der ETH. Das vom früheren Leiter, Professor Dr. F. Fischer, begonnene Werk wird von seinem Nachfolger, Professor E. Eaumann, erfolgreich weiterbetreut. Professor Fischer verdanken wir ferner die Gründung des schweizerischen Femsehkomitees, eines Gremiums, das sich vorwiegend mit den technisch-wissenschaftlichen Fragen befasst, und nicht zuletzt sind auch die beiden internationalen Zürcher Fernsehkongresse in den Jahren 1938 und 1948 auf seine Initiative zurückzuführen. Diese Pionierleistungen der ETH haben sich in der Folge als recht wertvoll erwiesen; ihnen ist auf technischem Gebiete eine gewisse Selbständigkeit zu verdanken.

Besonders zu erwähnen sind auch die öffentlichen Fernsehdemonstrationen mit dem Zweck, den Fernsehgedanken zu popularisieren. Als solche sind in erster Linie zu nennen das Auftreten einer französischen Fernsehequipe am Lausanner Comptoir 1947, die Vorführungen der holländischen Unternehmung Philips an der schweizerischen Eadioausstellung 1948 sowie die grossangelegten Demonstrationen des französischen Fernsehdienstes in Genf im Herbst 1949.

Am grosszügigsten ist der Demonstrationsversuch, der am 19. März 1951 in Lausanne eröffnet worden ist und einige Monate dauern soll; er wird von der Stadt Lausanne organisiert, im technischen Teil von der Ecole polytechnique der Universität Lausanne und im Programmteil von Badio Lausanne betreut, auch bei diesen regionalen Übertragungsversuchen bedient man sich der Norm von 625 Zeilen je Bild bei 25 Bildern je Sekunde. Auch Eadio Basel beabsichtigt -- und zwar im Herbst 1951 mit dem Sender und den Apparaten, die während des Sommers in Lausanne verwendet werden --, einen Versuchsbetrieb durchzuführen.

4. Der schweizerische Versuchsbetrieb

a. Das Projekt Das Fernsehen hat heute die technische Reife erlangt, die man für einen öffentlichen Betrieb voraussetzen muss. Nunmehr handelt es sich darum, eigene Erfahrungen zu sammeln, bevor weitere Schritte unternommen werden. In diesem Sinne hat die Kommission für Fernsehfragen einen schweizerischen Versuchsbetrieb projektiert mit Bedingungen, die ihn in weiten Grenzen als unverbindlichen Vorläufer des spätem regulären Betriebes erscheinen lassen. Er soll, mit beschränktem Aufwand durchgeführt, möglichst eine umfassende Betrachtung, vor allem der entscheidenden Fragen der Programmgestaltung und der Bilderzeugung an sich gestatten. Zugleich bezweckt

325 der Versuchsbetrieb ganz allgemein die fachliche Schulung und Vorbereitung der für das schweizerische Fernsehen erforderlichen Kräfte. Durch die Mitwirkung der Öffentlichkeit wird sich unter anderem zeigen, wie eich das Publikum zum .Fernsehen stellt.

Aus Sparsamkeit ist dieser Versuchsbetrieb auf eine einzelne Landesgegend zu konzentrieren. Der Versuchszweck soll aber gesamtschweizerischen Charakter haben. Die Gegend, die wohl die günstigsten Voraussetzungen für den Senderstandort aufweist, ist Zürich. Nach den bisherigen Messergebnissen wird die Empfangsmöglichkeit stellenweise weit über Zürich hinaus reichen und voraussichtlich einer Bevölkerungszahl von annähernd einer Million offen stehen.

Der Versuchsbetrieb ist für die Dauer von drei Jahren berechnet; er soll im Frühjahr 1952 beginnen.

Das Programm des schweizerischen Versuchsbetriebes in Zürich wird folgende Anforderungen zu erfüllen haben. Es muss attraktiv sein, das kulturelle und künstlerische Niveau wahren und- mit verhältnismässig geringen finanziellen Mitteln geschaffen werden. Eine Sichtung der schweizerischen Programmquellen zeigt, dass diese Forderungen erfüllt werden können.

Man wird sich mit einer geringen Sendezeit begnügen, weil es wichtiger ist, ein gutes Programm in kürzerer Zeit zu bieten, als ein ungenügendes Programm auszudehnen. Es ist eine verhältnismässig kurze Anlaufzeit vorgesehen mit zwei bis drei Abendstunden wöchentlich, die im Herbst 1952 von fünf Abendstunden und im Herbst 1958 von sechs Abendstunden und einer Nachmittagsstunde wöchentlich abgelöst wird. Bei der Auswahl des Programmes wird man sich in der Hauptsache auf Studio- und Filmsendungen beschränken, die mit eher bescheidenen Mitteln ausgeführt werden können. Man wird mit einer einzigen Personalequipe auskommen müssen. Sobald wie möglich sind ferner Aussenübertragungen vorgesehen.

Trotz dieser Einschränkungen ist die Programmauswahl verhältnismässig reich. Man wird aktuelle Programme bieten mit Filmmagazinen und Berichten über Ereignisse im In- und Ausland, Aktualitäten aus Kunst und Wissenschaft, Interviews usw. -- Auf dem Gebiete der Musik sollen Konzerte von Solisten und kleinen Ensembles, die Oper, Operette und das Ballett, sowohl als Studioaufführung wie, wenn möglich, auch als Übertragung aus dem Theater gepflegt werden. -- Auch das
Fernsehtheater mit Studioaufführungen und Bühnenübertragungen und dramatische Fernsehfolgen über verschiedene Themen, ferner bunte Unterhaltungssendungen sind ins Auge gefasst. -- Besondere Sorgfalt soll die Pflege der Volkskunst, und des einheimischen Brauchtums finden. -- Ferner sind Demonstrationssendungen aller Art vorgesehen, die sich im Fernsehen grosser Anziehungskraft erfreuen. Sie sollen die Schätze unserer öffentlichen und privaten Sammlungen verschiedenster Art zugänglich machen, Kunst und Geschichte unseres Volkes pflegen und den Sinn für das Bodenständige heben. Auch Themata aus Naturwissenschaft, Technik, Hygiene und Sozialpolitik sind vorgesehen. Wertvoll sind alle Sendungen, die der Freizeit-

326

beschäftigung gewidmet sind. Wie schon beim gegenwärtigen Badionmdspruch sind für bestimmte Interessentengruppen, für die Jugend usw. besondere Sendungen vorgesehen. Um ein reichhaltiges und ansprechendes Programm zu schaffen, wird man die Mitarbeit der Behörden, der öffentlichen Theater und Laienbühnen, der Musikkonservatorien, Museen, Hoch- und Fachschulen, Volksbildungsstätten, der öffentlichen und privaten Forschungsanstalten, der Vereinigungen zur Pflege von Volkskunst und Volksmusik, sowie anderer Institutionen suchen.

In welchem Masse ausländische Programme übernommen werden können, lässt sich heute noch nicht entscheiden. Es steht aber fest, dass man die Auswahl nach eigenem Ermessen treffen wird, um nur solche Sendungen zuzulassen, die für das schweizerische Programm eine Bereicherung bedeuten.

b. Der Finanzbedarf Beim Fernsehen sind zwei Gruppen von Anlageinvestitionen zu unterscheiden. Die erste Gruppe umfasst die Aufwendungen für den sendetechnischen Teil (Sender, Übertragungseinrichtungen, Aufnahmegeräte usw.). In die zweite Gruppe (Programmdienst) fallen die Aufwendungen für die Bäumlichkeiten, Installationen und übrigen Hilfsmittel für die Vorbereitung und Durchführung der Fernsehprogramme. Man wird davon auszugehen haben, dass in organisatorischer Hinsicht eine gleichartige Arbeitsteilung vorzusehen sei, wie es beim heutigen Badiorundspruch der Fall ist : Das Programm wird Sache der Schweizerischen Bundspruch-Gesellschaf t sein, die technische Übermittlung vom Studio über die Sender zum Empfänger wird Aufgabe der PTT-Verwaltung sein; Rundspruch und Fernsehen sollen eine organische Einheit bilden. Artikel l des Telegraphen- und Telephonverkehrsgesetzes vom 14. Oktober 1922, der der PTT-Verwaltung das ausschliessliche Becht einräumt, Anlagen jeder Art, die der elektrischen oder radioelektrischen Zeichen-, Bild- oder Lautübertragung dienen, zu erstellen und zu betreiben, bildet nicht nur bisher die rechtliche Grundlage für die Massnahmen des Bundes auf dem Gebiete des Badiorundspruchs, sondern begründet auch Bundesmassnahmen auf dem Gebiete des Fernsehens.

Die bestehende Kommission für Fernsehen hat den gesamten Finanzbedarf für die dreijährige Versuchsperiode wie folgt geschätzt : a. A n l a g e n

1. Fernsehsendestation 2. Studio

Millionen Franken

0,9 1,2 -- 2,1

327 b. B e t r i e b

Millionen Franken

Personalkosten Programmkosten Betriebskosten Kapitalkosten (Wertberichtigungen jährlich 25 % der Anlagekosten) Unvorhergesehenes

0,9 0,9 0,8 1,6 03 4,0

Die jährlichen Betriebskosten können somit auf durchschnittlich etwa IVs Millionen Franken geschätzt werden.

Diese Bedarfsschätzung beruht auf einem Mindestprogramm. Sie ist eher als unelastisch zu bezeichnen. Es ist praktisch sehr schwierig, über die Ausgaben des Fernsehversuchsbetriebes ein verbindliches Budget aufzustellen.

c. Finanzielle Leistungen der Schweizerischen K u n d s p r u c h Gesellschaft und der P T T - V e r w a l t u n g Die Erträgnisse aus den Konzessionsgebühren der Teilnehmer am Heimfernsehen werden die wichtigste Einnahme des spätem normalen Fernsehbetriebes sein. Es besteht somit kein grundsätzlicher Unterschied zwischen der Finanzierung des Fernsehens und des Bnndspruchs. Vom Fernsehteilnehmer wird eine Fernsehgebühr zu erheben sein, die die Aufwendungen für den Betrieb (Investitionen, technischer Betrieb, Programmbetrieb, administrativer Betrieb) deckt. Ausgehend von Erfahrungen im Ausland scheint zurzeit eine jährliche Gebühr von etwa 70 Franken für den voll ausgebauten Heimfernsehbetrieb angemessen. Dieser Betrag dürfte nicht unterschritten werden, wenn das Fernsehen im regulären Betrieb bei etwa 200 000 Teilnehmern selbsttragend sein soll. Zu der Fernsehkonzessionsgebühr von 70 Franken wird die Badiohörkonzessionsgebühr -- zurzeit 20 Franken --· für denjenigen, der sowohl am Eundspruch als auch am Fernsehen teilnimmt, hinzukommen. Der reguläre Fernsehbetrieb soll ebensowenig wie der Badiorundspruch auf Subventionen angewiesen sein.

Die Kosten der Versuchsperiode lassen sich nicht auf die gleiche Weise decken, wie diejenigen des spätem regulären Fernsehens.

Es scheint selbstverständlich, dass die prädestinierten Träger des künftigen Fernsehbetriebes, die Schweizerische Bundspruch-Gesellschaf t und die Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung, auch zur Deckung der Kosten der Versuchsperiode wesentlich beitragen. Die Kommission für Fernsehfragen hält jährliche Beiträge von je 300 000 Franken, zusammen also von 600 000 Franken oder, bezogen auf die dreijährige Versuchsperiode, von insgesamt 1,8 Millionen Franken für angemessen; sowohl die Kundspruch-Gesellscbaft als auch die Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung entnehmen ihre Beiträge den ordentlichen Einnahmen aus den Badiohörgebühren.

328 So gerechtfertigt es ist, ungefähr die Hälfte der Kosten der Fernsehversuche aus Badiohörgebühren zu decken, weil das Fernsehen, wie bereits ausgeführt wurde, eine logische Weiterentwicklung des Kundspruchs darstellt, so wenig wäre es den Eadiohörern zuzumuten, in einem Umfange zu diesen Versuchskosten beizutragen, der den ursprünglichen Zweck der Hörgebühr beeinträchtigen könnte. Nun kann aber nicht bezweifelt werden, dass die Abzweigung von weitern Hörgebühreneinnahmen über die bereits vorgesehenen 1,8 Millionen Franken hinaus den Badiorundspruch zu sehr beschränken könnte.

Der Bundesrat schliesst sich dieser Auffassung der Kommission für Fernsehfragen an. Er beantragt, weitere 1% Millionen Franken aus allgemeinen Bundesmitteln beizusteuern.

d. Bin Bundesbeitrag Die Gewährung eines Bundesbeitrages von 1% Millionen Franken, d. h.

die Beanspruchung von Bundesmitteln in annähernd gleichem Umfang wie die gemeinsamen Beiträge der Schweizerischen Bundspruch-Gesellschaf t und der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung, lässt sich mit dem allgemeinen Interesse, das die Eidgenossenschaft am Fernsehen hat, begründen.

Es liegt nahe, hier an die Leistungen zu erinnern, die der Bundspruch heute schon auf dem Gebiete des Kurzwellendienstes dem Bunde erbringt. Der Bundesrat stellte bereits in seiner Botschaft vom 9. Dezember 1938 über die Organisation und die Aufgaben der schweizerischen Kulturwahrung und Kulturwerbung fest, dass der schweizerische Kurzwellendienst von nationalem Interesse und dazu berufen sei, im Kampf um die -wirtschaftliche, geistige und kulturelle Unabhängigkeit unseres Landes eine wichtige Bolle zu spielen. Seine Aufgaben sind denjenigen der Stiftung Pro Helvetia, den Auslandschweizersekretariaten, den Zentralen für Handels- und Verkehrsförderung usw. in gewissem Sinne ähnlich. Das Programm des Kurzwellendienstes wird von der Schweizerischen Bundspruch-Gesellschaf t erstellt; die technischen Aufgaben obliegen der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung. Die Kosten der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung für den Kurzwellenrundspruchdienst betragen jährlich etwa 650 000 Franken; der Kurzwellen-Programmdienst kostet die Schweizerische Eundspruch-Gesellschaft gegenwärtig jährlich rund 600 OQO Franken; sämtliche Kosten wurden bisher aus Eadiohörgebühren gedeckt.
Die Schweizerische Eundspruch-Gesellschaft und die Post-, Telegraphenund Telephonverwaltung postulieren seit Jahren, dass die Kosten des Kurzwellendienstes aus allgemeinen Bundesmitteln statt aus den Badiohörgebühren gedeckt werden. Der Bundesrat ist bereit, die Frage erneut zu prüfen; er hält jedoch dafür, dass die Finanzierung des Fernsehversuchsbetriebes und die Kostendeckung des Kurzwellenrundspruohs voneinander unabhängig und im vorhegenden Zusammenhang nicht gelöst werden können. Er zieht es vor, dem Fernsehbetrieb für die Dauer der Versuchsperiode einen beschränkten Bundes-

329 beitrag zuzusprechen, ohne dadurch die Abgeltung der Kosten der Schweizerischen Eundspruch-Gesellschaf t und der Post-, Telegraphen- und Telephon Verwaltung für den Kurzwellendienst durch den Bund zu präjudizieren.

e. Die Deckung des Fehlbetrages Unter der Voraussetzung, dass die PTT-Verwaltung und die Schweizerische Bundspruch-Gesellschaf t zusammen 1,8 Millionen Franken aufbringen und der Bund einen Beitrag von 1,5 Millionen Franken gewährt, fehlen zur Deckung der Kosten von 4 Millionen Franken noch rund 700 000 Franken. Die Fernsehkommission hält dafür, diesen Fehlbetrag aus dem Ertrag von Fernsehkonzessionsgebühren und aus Beiträgen weiterer öffentlicher Körperschaften sowie aus Zuwendungen der Industrie decken zu können.

Dass der Teilnehmer am Fernsehbetrieb eine Konzessionsgebühr zu bezahlen hat, ist wohl unbestritten. Für die Dauer des Versuchsbetriebes sollte die Konzessionsgebühr den reduzierten Leistungen angepasst und beispielsweise auf 50 bis 60 Franken angesetzt werden. Die Zahl der Fernsehteilnehmer während des Versuchsbetriebes ist schwer vorauszusagen. Im Versuchsgebiet mit dem Zentrum Zürich, das ungefähr durch die Orte Brugg, Aarau, Sursee, Luzern, Unterägeri, Bapperswil, Wald, Blgg, Unterstammheim abgegrenzt wird, wohnen etwas über eine Million Einwohner, von denen zurzeit 220 000 Bundspruchkonzessionäre sind. Stellt man auf Schätzungen ab, die sich auf steuer- und bevölkerungsstatistische Angaben stützen, so könnte innert drei Jahren mit einem Ansteigen der Fernsehhörer von anfänglich 3000 im ersten Jahre auf 6000 im zweiten und 8000 im dritten Jahre gerechnet werden. Es versteht sich von selbst, dass rechtzeitig und vorgängig der Bildsendungen Hand in Hand mit Industrie und Handel alle geeigneten propagandistischen Mittel eingesetzt werden.

Es wird im Hinblick auf die regionale, wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung des Fernsehens erwartet, dass die Sitzgemeinde und der Kanton eines Studios für den spätem regulären Fernsehbetrieb ein angemessenes Entgegenkommen zeigen, sei es in Form von Barleistungen, sei es durch Naturalleistungen Bereitstellung von Bäumen, Übernahme der Miete, Abtretung von Land, Erleichterungen beim Bau, Befreiung von Steuern, Gratislieferung von Gas, (elektrischem Strom usw.). In welchem Umfange schon für den Versuchsbetrieb derartige Zuwendungen
zu erwarten sind, ist noch nicht abgeklärt.

Die Industrie und der Handel sind daran interessiert, dass auf dem Gebiet der elektrischen Nachrichtenübertragung Forschung und Versuche mit zusammengefassten Kräften betrieben werden. Eine gewisse finanzielle Beteiligung der am Fernsehen unmittelbar interessierten Industrie und des Handels an den Kosten des Versuchsbetriebes scheint daher naheliegend.

Obwohl das Fernsehen grundsätzlich für die Eeklame vielseitigere Möglichkeiten bietet als der Eadiorundspruch, kommt die kommerzielle Ausnützung reklametechnischer Darbietungen, vielleicht abgesehen von gelegentlichen Sendungen «gespendeter» Programme, während der Versuchsperiode kaum in

330

Betracht. Es darf daher für die Versuchsperiode mit keinen ins Gewicht fallenden Einnahmen aus dem Verkauf von «Sendezeit» gerechnet werden.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die auf 4 Millionen Franken geschätzten Kosten des dreijährigen Versuchsbetriebes wie folgt gedeckt werden Sollen:

Millionen Franken

Leistungen der PTT-Verwaltung .

Leistungen der Schweizerischen Bundsprach- Gesellschaf t . . .

0,9 0,9

Bundesbeitrag Leistungen Dritter (Konzessionsgebühren, Beiträge öffentlicher Körperschaften, Leistungen der Industrie und des Handels) . . . .

Zusammen

1,8 1,5

0,7 4,0

Der Sender für den Fernsehversuchsbetrieb muss gebaut, das Aufnahmestudio muss ausgerüstet und die Programmorganisation muss vorbereitet werden, bevor die jährlichen Beiträge der PTT-Verwaltung und der Schweizerischen Bundspruch- Gesellschaft aus Hörgebühren und Leistungen Dritter greifbar sind. Der Bundesbeitrag ist daher sofort nach der Bewilligung durch die eidgenössischen Räte zur Verfügung zu stellen.

*

*

* Die Vorbereitungen für einen Fernsehversuchsbetrieb sind heute soweit gediehen, dass eine Entscheidung über die Finanzierung nicht länger aufgeschoben werden sollte. Wenn wir schon auf Grund der Erfahrungen beim Eadiorundspruch und in Eücksicht auf die allgemeinen Staatsinteressen nicht zugeben können, dass das Fernsehen sich selbst überlassen bleibe, so sind wir auch verpflichtet, die künftigen Träger des Fernsehdienstes finanziell in den Stand zu setzen, ihre Aufgaben richtig vorzubereiten und durchzuführen. Damit wird von allem Anfang an vermieden, dass unerwünschte, dem schweizerischen Empfinden zuwiderlaufende Bestrebungen beim Fernsehen Eingang finden. Wegleitend soll auch für uns der Grundsatz der Fernsehkommission sein, dass nur ein wohlabgewogenes, schrittweises Vorgehen in Frage kommen kann.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beehren wir uns, Ihnen zu beantragen, den beigelegten Beschlussesentwurf anzunehmen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 4. Juni 1951.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Ed. von Steiger Der Bundeskanzler: Leimgruber

331 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Finanzierung des schweizerischen Fernseh-Versuchsbetriebes

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 36, Absatz l, der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 4. Juni 1951, beschliesst :

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt, den Fernseh-Versuchsbetrieb durch Zuwendungen bis zu 2,4 Millionen Pranken zu unterstützen, wovon 0,9 Millionen Franken zulasten der Eechnung der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung gehen.

Art. 2 Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

147

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Finanzierung des schweizerischen Fernseh-Versuchsbetriebes (Vom 4. Juni 1951)

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1951

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

6043

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.06.1951

Date Data Seite

317-331

Page Pagina Ref. No

10 037 465

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