Geschäftsreglement des Nationalrates

Entwurf

(GRN) (Entschuldigungen auf Namenslisten bei Abstimmungen) Änderung vom ...

Der Nationalrat, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 19. August 20101 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 20102, beschliesst: I Das Geschäftsreglement des Nationalrates vom 3. Oktober 20033 wird wie folgt geändert: Art. 57 Abs. 4 4

Auf der Namensliste wird für jedes Ratsmitglied vermerkt, ob es: a.

Ja stimmt,

b.

Nein stimmt,

c.

sich der Stimme enthält,

d.

an der Abstimmung nicht teilnimmt oder

e.

entschuldigt ist. Als entschuldigt gilt, wer sich spätestens bis zu Sitzungsbeginn für eine ganze Sitzung als abwesend gemeldet hat.

Minderheit (Schmidt Roberto, Donzé, Egger, Fehr Hans, Geissbühler, Pfister Gerhard, Scherer) 4

Auf der Namensliste wird für jedes Ratsmitglied vermerkt, ob es: e.

entschuldigt ist. Als entschuldigt gilt, wer sich spätestens bis zu Sitzungsbeginn für eine ganze Sitzung aufgrund eines Auftrages einer ständigen Delegation gemäss Artikel 60 ParlG oder wegen Mutterschaft, Unfall oder Krankheit als abwesend gemeldet hat.

II Das Büro bestimmt das Inkrafttreten.

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BBl 2010 5997 BBl 2010 6007 SR 171.13

2010-2032

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