932

# S T #

6032

Botschaft des

Bundesrats an die Bundesversammlung betreffend die Schaffung von Gesandtschaften in Indonesien, Island und Äthiopien (Vom 20. April 1951)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

In früheren Botschaften hatten wir erwähnt, dass die darin beantragten Errichtungen von Gesandtschaften den Ausbau unserer diplomatischen Vertretung noch nicht abschliessen werden. Das Bestreben, unsere Beziehungen zu verschiedenen Ländern zu vertiefen, sowie die Gründung neuer Staaten verpflichten uns in der Tat, unsere offizielle Vertretung ständig den im Flusse befindlichen Gegebenheiten der internationalen Politik anzupassen. Im weitem hat unser Land in der gegenwärtigen Situation mehr denn je ein Interesse daran, mit einer grösstmoglichen Zahl von Ländern freundschaftliche und auf gegenseitiges Verständnis und Vertrauen fassende Beziehungen zu unterhalten.

Wir sind uns andererseits der Pflichten bewusst, die uns durch die finanzielle Lage der Eidgenossenschaft auferlegt werden, und wir bemühen uns deshalb, die immer noch bestehenden Lücken in unserer diplomatischen Vertretung, unter Beschränkung der damit für die Verwaltung verbundenen Auslagen auf ein Mindestinass, nach einem wohlüberlegten Plan zu schliessen.

Von diesen Überlegungen ausgehend, haben wir die Ehre, Ihnen nachstehend die Gründe darzulegen, die uns die Errichtung von Gesandtschaften in Indonesien, Island und Äthiopien als ganz besonders wünschenswert erscheinen lassen.

1. Indonesien. Das Gebiet Indonesiens setzt sich zusammen aus der Mehrzahl der Inseln, die früher die niederländische Insulinde bildeten: Java, Sumatra, Celebes und teilweise Bornéo, d. h. ein Gebiet von ungefähr l 900 000 Quadratkilometern mit einer im Jahre 1946 auf 70 000 000 geschätzten Bevölkerungszahl. Die Stadt Djakarta (früher Batavia) selbst zählt ungefähr 500 000 Einwohner. Indonesien, ein fruchtbares Land, legendäres Herkunftsland der Gewürze und einer der bedeutendsten Lieferanten von Kautschuk und Zinn, reiht sich unter die reichsten Gebiete der Welt.

933 Die am 17. August 1945 durch ihren ersten Präsidenten, Herrn Soekarno, proklamierte Republik Indonesien wurde von den Niederlanden anlässlich der Bound-Table-Konferenz am 2. November 1949 offiziell anerkannt. Der Vertrag sah vor, dass die Eepublik Indonesien in den Genuss der vollen Souveränität gelangen solle, sowie ferner, dass die Niederlande und Indonesien sich vereinigen werden und dass an die Spitze der zwei Staaten die Königin Juliana und deren gesetzmässige Erben der holländischen Königskrone treten sollen. Die Verleihung der Souveränität an die Kepubhk Indonesien erfolgte am 27. Dezember 1949. Der neue Staat wurde unverzüglich von der Mehrzahl aller Staaten, darunter auch der Schweiz, anerkannt. Als freier und unabhängiger Staat hat sich Indonesien in der Folge darum bemüht, mit zahlreichen Ländern diplomatische Beziehungen anzuknüpfen. Zu diesem Zwecke hat es in verschiedenen Hauptstädten, worunter auch in Bern, entsprechende Demarchen unternommen. Zurzeit haben bereits beinahe sämtliche europäischen Staaten diplomatische Missionen nach Djakarta entsandt.

Unsererseits sind wir nach einlässlicher Prüfung der Frage zum Schlüsse gelangt, dass die ständige Anwesenheit eines schweizerischen diplomatischen Vertreters in Indonesien eine Notwendigkeit bedeutet und der Entwicklung der seit langer Zeit zwischen den beiden Ländern bestehenden Beziehungen entspricht. Dieses reiche Gebiet besitzt in der Tat seit langem eine besondere Anziehungskraft für unsere auswandernden Landsleute. Um deren Interessen wahrnehmen zu können, ist denn auch bereits im Jahre 1868 in Djakarta ein Konsulat eröffnet worden, bei dem es sich um einen unserer ältesten Posten handelt. 1916 wurde in Medan (Sumatra) ein weiteres Konsulat errichtet, das später in ein Vizekonsulat umgewandelt wurde. Seit 1985 endlich besteht eine Konsularagentur in Surabaja, im südlichen Teil von Java. Das Bestehen von drei Konsularvertretungen weist auf die Bedeutung hin, die diesem Lande für die Schweiz zukommt. Zahlreiche unserer Landsleute nehmen dort wichtige Stellungen im Wirtschaftsleben ein und haben bedeutende Kapitalien in Pflanzungen, Industrie und im Handel angelegt. Dazu kommt, dass Indonesien der Schweiz interessante Absatzmöglichkeiten bietet und für uns eine reiche Quelle verschiedener Eohstoffe ist, wie aus den nachstehend angeführten Zahlen über den Handelsverkehr mit diesem Land während der vergangenen Jahre ersichtlich ist: Einfuhr in Millionen Schweizerfranken

Ausfuhr in Millionen Schweizerfranken

12,7 8,8 6.8

1938 1945 1946

9.9 17.0 15,9 20.1

1947 1948 1949 1950

13,3 0,002 1,4

8,8 10,1 15,0 12,5

934 Unser Konsulat in Djakarta endlich war bis anhin in. der Lage, Sehritte zu unternehmen, die eigentlich auf diplomatischem Wege hätten durchgeführt werden sollen; dies wird jedoch voraussichtlich kaum noch lange so bleiben.

Neue Staaten neigen bekanntlich dazu, di« bestehenden Völkerrechtsregeln über den Unterschied der Bechtsstellung von diplomatischen und konsularischen Vertretern peinlich genau anzuwenden, Aus den obigen Erwägungen geht deutlich hervor, dass es angesichts der Natur, der Bedeutung und der Vielgestaltigkeit der mit unseren Beziehungen mit Indonesien zusammenhängenden Probleme dringend notwendig ist, dass die Schweiz so rasch wie möglich durch eine Gesandtschaft in Djakarta vertreten wird.

2. Island. Island ist eine der wichtigsten Inseln des Nordatlantik. Seine Bodenfläche von 108 000 Quadratkilometern ist zweieinhalbmal so gross wie diejenige der Schweiz.

Am .1. Dezember 1918 würde das bis dahin Dänemark angeschlossene Island als selbständiger Staat proklamiert, der sich mit Dänemark in einer Personalunion vereinigte. Während des letzten Krieges sprach sich das isländische Parlament für die vollständige Unabhängigkeit des Landes aus. Dieser Entscheid wurde vom Volk am 24, Mai 1944 gutgeheissen und am folgenden 17. Juni die Eepublik Island ausgerufen.

Bis zur endgültigen Trennung von Island und Dänemark war unsere Gesandtschaft in Kopenhagen für die Wahrung der schweizerischen Interessen in Island zuständig. Seit dessen Unabhängigkeit ist nun bei der Eegierung in Beykjavik keine schweizerische diplomatische Vertretung mehr akkreditiert.

Das Fehlen direkter diplomatischer Beziehungen zwischen der Schweiz und Island erwies sich verschiedentlich als ein Mangel, so besonders auf wirtschaftlichem Gebiet. Der schweizerische Handel mit Island ist, trotz der beschränkten Bohstoffe und dem Fehlen von Industrie in diesem Lande, tatsächlich recht bedeutend. Den schweizerischen Handelsstatistiken sind darüber folgende Zahlen zu entnehmen: Einfuhr In Millionen Schweizerfranken

-

Ausfuhr ÌD Millionen Schweizerfranken

-- 1945 1,72 1,37 1946 7,03 0,54 1947 2,58 0,42 1948 0,98 0,48 1949 1,50 0,39 1950 0,56 Die isländische Eegierung hat im weiteren am 18. August 1950 einen Minister in Bern akkreditiert. Die diplomatischen Gepflogenheiten verlangen Gegenseitigkeit, und wir sollten infolgedessen ebenfalls einen diplomatischen Vertreter bei der Eegierung in Beykjavik beglaubigen.

935 Immerhin haben wir vorderhand nicht die Absicht, in der isländischen Hauptstadt eine ständige diplomatische Vertretung zu errichten. Gemäss der durch den Grossteil der anderen Staaten getroffenen Lösung gedenken auch wir, den schweizerischen Gesandten in Oslo in Island zu akkreditieren.

8. Äthiopien. Das alte Königreich Abessinion, das während langer Zeit der einzige unabhängige Staat in Afrika war, unterhielt erst seit Ende des letzten Jahrhunderts enge und dauernde Beziehungen zu den europäischen Mächten.

Nachdem Abessinien im Jahre 1936 von Italien erobert und 1940/41 durch die Engländer besetzt worden war, wurde es am 81. Januar 1942 wiederum ein souveräner Staat.

Seither nimmt dieses Land unter den im strategisch wichtigen Gebiet des Suezkanals, des Boten Meeres und Aden gelegenen Staaten einen Platz von erster Bedeutung ein. Seine politische Stellung hat im Zusammenhang mit seinen Forderungen auf Erythrea und Italienisch-Somaliland sowie infolge seiner Mitgliedschaft als Gründerstaat bei den Vereinigten Nationen und deren ver-.

schiedenen Organisationen an Bedeutung noch gewonnen. Es ist im weiteren besonders hervorzuheben, dass Äthiopien in diesen dem Islam angehörenden Gebieten Afrikas und des Nahen Orients der einzige christliche Staat ist. Seine Bevölkerung wird auf 10 Millionen geschätzt, und Addis Abeba, die Hauptstadt, zählt ungefähr 800 000 Einwohner.

Wirtschaftlich ist Äthiopien noch wenig entwickelt. Das Land besitzt fast keine Industrie. Die hauptsächlichsten Ausfuhrprodukte sind Kaffee, Getreide, Häute. Der Boden enthält Gold, Platin, Kohle und andere Minerahen, deren Ausbeutung indessen kaum betrieben wird.

Die äthiopische Eegierung bemüht sich jedoch darum, die Bodenreichtümer des Landes nutzbar zu machen. Sie ersuchte kürzlich die Internationale Bank für Wiederaufbau um ein Darlehen. Äthiopien erhielt auch die Hilfe verschiedener Staaten, die sich für dieses noch wonig erschlossene Land interessieren.

Die Schweiz hat im Laufe der letzten drei Jahre aus Äthiopien Waren im Werte von ungefähr 18 Millionen Schweizerfranken im Jahr eingeführt.

Die Ausfuhren aus der Schweiz sind dagegen geringer: sie belaufen sich auf ungefähr 500 000 Franken im Jahr, nicht eingerechnet die durch Drittländer nach Äthiopien eingeführten Waren schweizerischen Ursprungs. Obschon unsere
Handelsbeziehungen mit Äthiopien sich nicht ohne weiteres überblicken lassen, ist doch anzunehmen, dass sie sich in Zukunft noch entwickeln werden. Dies ist die Ansicht massgeblicher Handelskreise in der Schweiz.

Seitdem unser Landsmann, der Ingenieur Alfred Hg, der im Jahre 1878 nach Abessinien auswanderte, Ministerpräsident des Kaisers Menelik war, bat Äthiopien eine grosse Anzahl von Schweizerbürgern angezogen. Trotz der Kriege von 1936 und 1940 haben sich mehr als 50 Schweizerbürger in diesem Staate niedergelassen und wurden bei der schweizerischen Gesandtschaft in Ägypten immatrikuliert. Das Fehlen direkter diplomatischer Beziehungen

936

zwischen unserem Land und Äthiopien verhindert jedoch unsere Gesandtschaft in Kairo, unsere Interessen sowie diejenigen der Schweizerkolonie in Äthiopien wirksam wahrzunehmen. Die Erfahrung hat in der Tat gezeigt, dass es unerlässlich ist, dass unsere Vertreter Zugang zu den höchsten Behörden des Landes haben, was indessen nur möglich ist, wenn sie eine diplomatische Stellung bekleiden. Aus diesem Grunde beabsichtigen wir, dem Beispiel anderer Länder, wie Norwegen, Schweden und Dänemark, folgend, unseren Vertreter in Kairo gleichzeitig in Addis Abeba zu akkreditieren. Wir sehen immerhin für den Augenblick nicht vor, eine ständige diplomatische Vertretung in Addis Abeba zu errichten.

Abschliessend möchten wir noch unsero Vertretung in Thailand erwähnen.

Am 8. Oktober 1947 hat uns die Bundesversammlung ermächtigt, in Bangkok (Thailand) den schweizerischen Gesandten in New Delhi (Indien) zu akkreditieren. Die Entwicklung der Situation in Thailand hat uns indessen veranlasst, unsere offizielle Vertretung dort zu verstärken. Aus diesem Grunde haben wir das im Jahre 1932 eröffnete Konsulat in Bangkok geschlossen und durch eine diplomatische Vertretung ersetzt, an deren Spitze ein dem schweizerischen Gesandten in Indien unterstellter interimistischer Geschäftsträger steht.

Nachdem die Bundesversammlung bereits ihre grundsätzliche Zustimmung zur Errichtung einer Gesandtschaft in Thailand gegeben hat, erfordert der Ausbau unserer Vertretung in diesem Land keinen besonderen Bundesbeschluss.

Wir hielten nichtsdestoweniger dafür, die eidgenössischen Eäte über unsere diesbezüglichen Entscheidungen zu unterrichten.

Gestützt auf unsere vorstehenden Ausführungen haben wir die Ehre, Ihnen den beigelegten Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Annahme zu empfehlen.

Wir benützen diesen Anlass, um Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer ausgezeichneten Hochachtung zu vorsichern.

Bern, den 20. April 1951.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Ed. von Steiger Der Bundeskanzler: Leimgruber

937 (Entwurf)

Bundesbeschlûss über

die Schaffung schweizerischer Gesandtschaften in Indonesien, Island und Äthiopien

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 20. April 1951, beschliesst:

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt, in Indonesien, Island und Äthiopien Gesandtschaften zu errichten.

Art. 2 Der Bundesrat wird beauftragt, diesen Bundesbeschluss gemäss dem Bundesgesetz vom 17. Juni 1874 betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse zu veröffentlichen und den Zeitpunkt seines Inkrafttretens festzusetzen.

120

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrats an die Bundesversammlung betreffend die Schaffung von Gesandtschaften in Indonesien, Island und Äthiopien (Vom 20. April 1951)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1951

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

6032

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.04.1951

Date Data Seite

932-937

Page Pagina Ref. No

10 037 420

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.