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Baiser Werner, vorgenannt, wird schuldig erklärt der Widerhandlung gegen verschiedene kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen durch unerlaubten Handel mit Gold. Er wird deswegen in Abwesenheit verurteilt: 1. zu einer Busse von Fr. 500; 2. zu den Kosten im Betrage von Fr. 184.25; 8, die beim Verurteilten und Gerteis beschlagnahmten 289 Goldstücke à Fr. 20 sind zu verwerten. Der Verwertungserlös ist im Sinne der Motive zu verwenden.

Es wird verfügt: 1. Dieses Urteil ist dem Verurteilten durch Publikation im Bundesblatt zu eröffnen.

2. Das vorstehende Urteil erwächst in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren begründet, datiert und unterzeichnet dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes in Bern einzureichen.

Chur, den 9. März 1951.

5. kriegswirtschaftliches 110

Strafgericht,

Der Einzelrichter: Dr. F. Jörimann

# S T #

Wettbewerb- and Stellenausschreibungen sowie Anzeigen Verschollenheitsruf

Das Bezirksgericht St. Gallen, 2. Abteilung, hat mit Beschluss vom 1. März 1951 die Einleitung des Verschollenerklärungsverfahren angeordnet über Johann Georg Usy, von Götzis (Vorarlberg), geb. 22. November 1850, Ehemann der M. Sofie geb. Haggenmüller, sowie über dessen Kinder Barbara, geb. 15. April 1882, Johann, geb. 25. November 1885, Karl Vith, geb. 2. November 1889, Marie, geb. 12. August 1898, und Anna, geb. 5. März 1896, sämtliche unbekannten Aufenthaltes. Dem erstgenannten ist aus dem Nachlass Bundesblatt. 108. Jahrg. Bd. III.

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der am 2. Mai 1940 in St. Gallen verstorbenen Maria Elisabeth Hauser, geb.

21. Juni 1868, eine Erbschaft von Fr. 3087.65 angefallen.

Wer im Falle ist, über das Verbleiben dieser Personen Auskunft zu geben, wird hiermit aufgefordert, beim Präsidenten des Bezirksgerichtes St. Gallen, 2. Abteilung, Meldung zu erstatten, andernfalls sie nach Ablauf eines Jahres seit dieser Auskündung als verschollen erklärt werden.

St. Gallon, den 15. März 1951.

Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen

BUNDESRECHTSPFLEGE Organisationsgesetz Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess -- Ausgabe 1949 -- Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden: Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess Bundesstrafprozess) Diese 148 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte: Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege mit den durch das schweizerische Strafrecht und das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege getroffenen Abänderungen.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht.

Preis (kartonniert) Fr. 2.80 Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr. S. 10 Bei Einzahlungen auf Postcheckkonto (III 520) Fr. 3.-- Drucksachenbureau dei Bundeskanzlei

775

Verwaltungsentscheide der BundesbehSrden 16. Heft (1942/1948) Das 16. Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 8.20 nebst Portospesen bezogen werden.

Das Heft umfasst 208 Seiten und enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder der Departemente in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Auskünfte, Weisungen und Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Veröffentlichung eignen.

3

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Dracksachenbureau der Bundeskanzlei

Ersatz des Lohn- und Verdienstausfalles infolge Militärdienstes Der Bericht der Eidgenössischen Expertenkommission für die Vorbereitung eines Bundesgesetzes über den Ersatz des Lohn- und Verdienstausfalles infolge Militärdienstes ist erschienen. Er enthält dio Grundsätze für ein zu erlassendes Bundesgesetz, durch welches die Lohn- und Verdienstersatzordnung ins ordentliche Recht übergeführt werden soll.

Inhalt : Einleitung. - Die Finanzierung der Erwerbsausfallentschädigungen. Kreis der Entschädigungsberechtigen - Das Entschädigungssystem.

- Die Organisation. - Die Rechtspflege. - Die finanziellen Auswirkungen der Vorschläge der Expertenkommission. - Grundsätze für das auszuarbeitende Bundesgesetzes - Tabellen und graphische Darstellungen.

Dieser Bericht kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, Wylerstrasse 48, Bern, bezogen werden.

Preis: Pro Stück Fr. 1.50.

Bei Bestellungen von 50 bis 99 Stück = 5 % Eabatt, von 100 bis 300 Stück = 10 % Rabatt.

no

Bandeskanzlei

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Stellenausschreibungen Die Nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.

Sie umfassen die 10% Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Direktionspräsident der Eldg.

Materialprüfungsund Versuchs» anstatt, LeonhardStrasse 27, Zürich

Vakante Stelle

Erfordernisse

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Besoldung Fr.

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4955 bis 6182

24. Mära 1951 1.)

( ·)

Dienstort: St. Gallen. Eintritt: 1. April 1951, eventl, später.

Eldg. MilitärVersicherung In Born

. Rechnungsführer Gründliche kaufmännische des Militärsana- Ausbildung. Fourier bevortoriums Arosa zugt. Muttersprache deutsch ; Französisch und Italienisch erwünscht.

6318 bis 10091

27. März 1951 (2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

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1951

Année Anno Band

1

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11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.03.1951

Date Data Seite

773-776

Page Pagina Ref. No

10 037 385

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