Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2010
Entwurf
(Rüstungsprogramm 2010) vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Februar 20102 über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2010 (Rüstungsprogramm 2010), beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Rüstungsprogramm 2010 wird zugestimmt.
1
Es wird ein Verpflichtungskredit von 529 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.
2
Art. 2 1
Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.
Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zulasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).
2
Art. 3 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Beschaffung.
Art. 4 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 2
SR 101 BBl 2010 1491
2009-2847
1539
Rüstungsprogramm 2010. BB
Anhang
Verpflichtungskreditverzeichnis Vorhaben
Beträge in Fr.
Logistik
24 000 000
Mobilität
474 000 000
Waffenwirkung Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2010
1540
31 000 000 529 000 000