Notifikation (Art. 36 Bst. b VwVG) Erich Elsener, 18. Februar 1964, von Menzingen/ZG, letzter bekannter Wohnort Weinbergstrasse 14, 5430 Wettingen (nicht mehr erreichbar unter dieser Adresse).

Gestützt auf Artikel 21 des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 (RAG, SR 221.302); Artikel 40 der Revisionsaufsichtsverordnung vom 22. August 2007 (RAV, SR 221.302.3); die Bundesgesetze vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) und vom 17. Juni 2005 über das Bundesverwaltungsgericht (VGG, SR 173.32) verfügt die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB): 1.

Das Verfahren um Zulassung von Elsener Erich, von Menzingen/ZG, letzter bekannter Wohnort: Weinbergstrasse 14, 5430 Wettingen, Gesuch Nr. 103 292, wird infolge Rückzug des Zulassungsgesuchs als gegenstandslos abgeschrieben und die provisorische Eintragung als Revisionsexperte im Revisorenregister gelöscht.

2.

Die Bearbeitungsgebühr bis zum Zeitpunkt des Rückzugs beträgt 800 Franken und wird vollständig mit der bereits bezahlten Gebühr für die Beurteilung des Zulassungsgesuches verrechnet.

3.

Dieser Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen seit seiner Eröffnung mit Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, angefochten werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführenden oder dessen Vertretung zu enthalten; die Ausfertigung des angefochtenen Entscheids und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführende sie in Händen hat.

4.

Zu eröffnen: ­ Erich Elsener, letzter bekannter Wohnort Weinbergstrasse 14, 5430 Wettingen, per Publikation im Bundesblatt

24. August 2010

5476

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde

2010-1982