Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10181 Widersprechende Matthew Rolston Photographer, Inc., 350 S. Beverley Drive, Suite 100, US-90212 Beverley Hills, CH-Marke Nr. 593 616 «BEAUTYLIGHT» gegen Widerspruchsgegnerin MDE Medizintechnik GmbH, P. Fach 1016, 8201 Schaffhausen, CH-Marke Nr. 577 956 «BeautyLite» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 8. November 2010 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10181 wird teilweise gutgeheissen.

3.

Der Schweizer Marke Nr. 577 956 «BeautyLite» (fig.) wird für sämtliche Waren der Klasse 3, 5 und 10 mit Ausnahme «diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke», «Babykost» sowie «Herbizide» (Kl. 5) widerrufen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (einschliesslich Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

8. November 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2010-2869

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