Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10860 Widersprechende Unomedical A/S, Birkerod Kongevej 2, DK-3460 Birkerod, IR-Marke Nr. 836 318 «tubeguard» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Siemens AG CT NM, P.O. Box 221634, D-80506 München, IR-Marke Nr. 1 008 916 «TubeGuard».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. März 2010 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin, welche bisher keinen Vertreter in der Schweiz bestellt hat ­ die Frist läuft noch bis am 5. August 2010 ­ wird diese Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

19. März 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2010-0808

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