Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Oracle Corporation (Oracle) / Sun Microsystems (Sun) (Art. 32 und 33 des Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellgesetz, KG; SR 251]) Am 4. August 2009 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das obgenannte Zusammenschlussvorhaben erhalten. Oracle beabsichtigt, Sun in die Soda Acquisition Corporation zu integrieren und vollständig zu kontrollieren. Mit der Übernahme von Sun würde Oracle zu einem Komplettanbieter von Software und Hardware. Bis anhin war Oracle nicht im Hardwarebereich tätig.

Die vorläufige Prüfung durch die Wettbewerbskommission (WEKO) ergab Anhaltspunkte, dass durch den Zusammenschluss insbesondere im Markt für Datenbankmanagement-Systeme eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt werden könnte. Deshalb wird die WEKO den Zusammenschluss einer vertieften Prüfung unterziehen.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Monbijoustrasse 43 3003 Bern Parteirechte stehen gemäss Artikel 43 KG nur den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu.

12. Januar 2010

2009-3176

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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