Bundesbeschluss Entwurf über den Verpflichtungskredit für die Infrastruktur der Schweizerischen Privatbahnen für die Jahre 20112012 vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Juni 20102, beschliesst: Art. 1 Für die Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten und die Finanzierung der Investitionen im Infrastrukturbereich der Schweizerischen Privatbahnen wird für den Zeitraum 20112012 ein Verpflichtungskredit von 1220 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 BBl 2010 4933
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Verpflichtungskredit für die Infrastruktur der Schweizerischen Privatbahnen für die Jahre 20112012. BB
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