10.006 Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2009 Auszug: Kapitel I vom 5. März 2010

Sehr geehrter Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Frau Ständeratspräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen Kapitel I des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2009 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

5. März 2010

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2010-0343

1957

Bericht Kapitel I An die Bundesversammlung: Anträge auf Abschreibung von Motionen und Postulaten Bundeskanzlei Keine.

Departement für auswärtige Angelegenheiten 2002 P 02.3394

Eidgenössische Kommission für Menschenrechte (S 3.10.02, Aussenpolitische Kommission SR 01.463)

Am 1. Juli 2009 beschloss der Bundesrat, in Erfüllung des Postulats, die Schaffung eines universitätsnahen Kompetenzzentrums, das während einer Pilotphase von fünf Jahren Dienstleistungen im Bereich der Menschenrechte bereitstellen wird. Durch die Unterstützung des Kompetenzzentrums können die Kapazitäten des Bundes, der Kantone und anderer Akteure zur Umsetzung der Menschenrechte und der internationalen Verpflichtungen der Schweiz gestärkt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, dass der Bund ab 2010 einen Beitrag von 1 Million Franken pro Jahr an dieses Projekt leisten wird. Neben dem Bund werden Kantone, Gemeinden, Privatwirtschaft und andere interessierte Kreise direkt und indirekt von dieser Unterstützung profitieren. Sie können die Dienstleistungen des Kompetenzzentrums zudem auf eigene Kosten direkt in Anspruch nehmen. Am 10. Dezember 2009 haben das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine Ausschreibung an alle anerkannten Schweizer Hochschulen gerichtet. Mit dieser Ausschreibung soll die Institution oder das institutionelle Netzwerk ausgewählt werden, welche(s) das erwähnte Kompetenzzentrum bilden wird. Das Pilotprojekt wird nach vier Jahren evaluiert. Die Ergebnisse dieser Evaluation werden dem Bundesrat vorgelegt, der entscheidet, ob das Projekt nach fünf Jahren weitergeführt oder ob eine nationale Menschenrechtsinstitution gemäss den Pariser Prinzipien eingesetzt werden soll. Dem Anliegen des Postulats ist damit Rechnung getragen. Der Bundesrat beantragt deshalb dessen Abschreibung.

2007 P 06.3679

Energie als Kernthema der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit (N 21.3.07, Freisinnig-demokratische Fraktion)

Mit der Verabschiedung der beiden Botschaften über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern und über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hat der Bundesrat im März 2008 eine einheitliche Strategie der Entwicklungspolitik des Bundes festgelegt. Der Bundesrat hat die Strategie auf die künftigen entwicklungspolitischen Herausforderungen ausgerichtet und hat entsprechend einen strategischen Schwerpunkt zur Gestaltung einer entwicklungsfördernden Globalisierung festgelegt. Zur Umsetzung dieser 1958

strategischen Ausrichtung hat die DEZA 2008 ein globales Programm Klimawandel gestartet. Im Energiebereich zielt das Programm darauf ab, den Zugang zu nachhaltiger und sauberer Energie für die nicht netzversorgte Bevölkerung zu stärken sowie die Innovation mit erneuerbaren Energien, insbesondere in der ländlichen Entwicklung, und die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu fördern. Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zu einer kohärenten Energieaussenpolitik der Schweiz und stützt sich auf über zehnjährige Erfahrungen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Umsetzung von internationalen Umweltübereinkommen.

Anlässlich der Konferenz von Rio von 1992 über Entwicklung und Umwelt hat die DEZA ein globales Umweltprogramm gestartet und in Südasien, Zentralamerika und Nordafrika zahlreiche Initiativen im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz unterstützt.

Am 20. Februar 2008 hat der Bundesrat eine neue Strategie für die Energieaussenpolitik der Schweiz festgelegt und am 29. Oktober 2008 dazu einen umfassenden Bericht verabschiedet. Der Bericht fasst die zentralen Punkte der Energieaussenpolitik zusammen und gibt einen vertieften Einblick in die energiepolitischen Herausforderungen der Schweiz. Er anerkennt die Entwicklungszusammenarbeit als festen Bestandteil der schweizerischen Energieaussenpolitik und zeigt den Beitrag von DEZA und SECO zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen auf. Dem Anliegen des Postulats ist damit Rechnung getragen. Der Bundesrat beantragt deshalb dessen Abschreibung.

2007 P 06.3417

Wiederkehrende Berichte des Bundesrates an die Aussenpolitischen Kommissionen (S 20.3.07, Aussenpolitische Kommission SR)

Der Bundesrat hat am 2. September 2009 den Aussenpolitischen Bericht 2009 verabschiedet. Mit der neuen Form des Aussenpolitischen Berichts entspricht der Bundesrat dem Postulat, das eine Zusammenfassung aller periodisch erscheinenden Berichte zur Aussenpolitik in einem Gesamtbericht fordert. Im Bericht sind der Jahresbericht über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte, der Bericht über die Schweiz und die UNO sowie der Jahresbericht über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat vollständig integriert. Der Bericht gibt weiter einen Gesamtüberblick über den Stand der Schweizer Aussenpolitik.

Neben einer Darstellung der wichtigsten gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen gibt der Bericht Rechenschaft über die hauptsächlichen Aktivitäten seit dem Erscheinen des Aussenpolitischen Berichts vom Juni 2007. Dem Anliegen des Postulats ist damit Rechnung getragen. Der Bundesrat beantragt daher dessen Abschreibung.

2007 P 06.3632

Massnahmen zum Schutze der Bevölkerung von Darfur (N 22.6.07, Aussenpolitische Kommission NR)

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 den Bericht in Erfüllung des Postulats 06.3632 der aussenpolitischen Kommission NR vom 22. Juni 2007 zu Massnahmen zum Schutze der Bevölkerung von Darfur verabschiedet. Die Situation in Darfur ist weiterhin prekär. Das Engagement der Schweiz in Darfur ist von einem instabilen und komplexen Kontext geprägt. Die internationale Gemeinschaft hat es noch nicht geschafft, den notwendigen Konsens herzustellen, um eine rasche Lösung für die Krise in Darfur zu finden. Angesichts der Komplexität der Probleme erschwert die Präsenz von zahlreichen Akteuren mit unterschiedlichen Zielen eine friedliche 1959

Lösungsfindung in der Region. Dennoch konnte die Schweiz eine Reihe von Aktivitäten entfalten, welche im Bericht des Bundesrates vom 16. Dezember 2009 widerspiegelt sind. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

Departement des Innern Generalsekretariat 2007 P 07.3514

Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen (N 5.10.07, Bruderer)

Am 27. November 2009 hat der Bundesrat den Bericht zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 2004­2009 verabschiedet, der unter anderem in Erfüllung des Postulats erstattet wurde. Der Bericht zeigt auf, dass verschiedene gesetzliche Massnahmen die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen und die Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung vorsehen. Zur Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen besteht ein ausdifferenziertes und insbesondere auch auf die unterschiedlichen individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Demnach erscheint es zurzeit vordringlich, die Möglichkeiten dieser Instrumente konsequent zu nutzen und ihre Wirkung auf die Gewährleistung des Zugangs aller zur Berufsbildung zu evaluieren. Mit der Möglichkeit weiterführender Angebote im Rahmen der Projektförderung des Bundes gemäss Invalidenversicherungsgesetz, Berufsbildungsgesetz und Behindertengleichstellungsgesetz besteht zudem ein sinnvolles Instrument, das es erlaubt, weiterführende Massnahmen zu erproben. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2007 P 07.3262

Analyse der Gesetzgebung auf ihre Behindertenfreundlichkeit (N 22.6.07, Suter)

Der Bericht zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 2004­2009, den der Bundesrat am 27. November 2009 verabschiedet hat, weist in Erfüllung des Postulats auch auf aktuelle Entwicklungen und allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf hin. Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nicht umfassend, sondern nur für zentrale Bereiche.

Bund und Kantone sind darüber hinaus verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Verschiedene Rechtsgebiete, welche die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen tangieren, stehen gegenwärtig in Veränderung, insbesondere die IV-Gesetzgebung und das Bildungssystem; hinzu kommen die mit der NFA einhergehenden Anpassungen im Bereich der Institutionen für die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und der Sonderschulung. In diesen Bereichen eröffnet sich die Gelegenheit, die Rahmenbedingungen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Gerade auch im Vergleich mit dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeigt sich ansonsten, dass in der Schweiz kein grundsätzlicher Handlungsbedarf auf gesetzlicher Ebene besteht.

Immerhin bleibt die schweizerische Rechtsordnung im Bereich des Schutzes vor Diskriminierung im Bereich privater Arbeitsverhältnisse hinter den konkreten Vorgaben der Konvention zurück; im Bildungsbereich bleibt abzuwarten, inwiefern die angelaufenen Änderungen die Anliegen der Integration und Gleichstellung konkret aufnehmen. Generell fällt hingegen auf, dass die Gleichstellung von Menschen mit 1960

Behinderungen in der Gesetzgebung von Bund und Kantonen in allgemeiner Weise geregelt ist, sodass der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Rechtsanwendung ein entscheidendes Gewicht zukommt. Das damit verbundene Umsetzungsermessen stellt eine gewisse Schwäche des Gesetzes dar. Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.

Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann 2005 P 05.3694

Ursachen von Gewalt untersuchen und Massnahmen dagegen ergreifen (N 16.12.05, Stump)

Der Bundesrat hat den «Bericht über Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen» in Erfüllung des Postulats am 13. Mai 2009 verabschiedet. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

Bundesamt für Gesundheit 2002 P 01.3397

Wirkung der Politik auf die Volksgesundheit (N 17.4.02, Rossini)

Das Leitbild multisektorale Gesundheitspolitik ist 2005 fertig gestellt worden. Im Jahre 2006 wurden Fallstudien durchgeführt, um zu klären, wie das Leitbild durch das Instrument einer Gesundheitsbeurteilung umgesetzt werden kann. Das Resultat zeigte, dass dieses Instrument taugliche Resultate erbringt. Bevor der Weg für eine eigenständige Regelung dieses Gesundheitsbeurteilungsinstruments eingeschlagen wird, wurde 2007 der Einbau einer Gesundheitsbeurteilung in die vorgesehene Nachhaltigkeitsbeurteilung (zuständig hiefür ist das Bundesamt für Raumentwicklung) geprüft; diese Prüfung wurde im Jahre 2008 abgeschlossen. Dabei wurde das Instrument der Gesundheitsbeurteilung als Partnerinstrument dem überarbeiteten Leitfaden angehängt. Im Entwurf zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung wurde in Artikel 9 die Voraussetzung geschaffen, dass der Bundesrat im Rahmen der bundesrätlichen Strategie zu Prävention und Gesundheitsförderung festlegen kann, bei welchen geplanten oder realisierten Vorhaben von besonderer Tragweite die Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung oder bestimmter Personengruppen vertieft zu ermitteln sind. Der Gesetzesentwurf und die Botschaft wurden am 30. September 2009 dem Parlament überwiesen. Aus Sicht des Bundesrates ist das Postulat damit erfüllt. Er beantragt dessen Abschreibung.

2003 P 03.3302

Zöliakie. Behebung der Deckungsmängel (N 3.10.03, Robbiani) ­ vormals BSV

Gestützt auf die Abklärungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), auf einen dokumentierten Antrag der Schweizerischen Interessengemeinschaft für Zöliakie und die Prüfung durch die Eidg. Leistungs- und Grundsatzkommission beantragte der Bundesrat in seinem Bericht über Motionen und Postulate vom 6. März 2009 die Abschreibung des Postulates. Auf Antrag der SGK-N lehnte der Nationalrat am 28. Mai 2009 die Abschreibung ab. Das BAG und das BSV haben die Angelegenheit im Zusammenhang mit der Motion 09.3977 der SGK-N (Invalidenversicherung. Anspruch auf medizinische Massnahmen für Geburtsgebrechen nach dem 20. Altersjahr) nochmals überprüft und sind dabei zu keinen neuen Erkenntnissen gekommen. Da Personen mit Zöliakie die Möglichkeit haben, ihre Ernährung mit im Haushalt verfügbaren Mitteln zusammenzustellen, ist eine Sonderregelung für diese Personengruppe nicht 1961

angezeigt und aus Gründen der Gleichbehandlung abzulehnen. Unter Verweis auf seine Stellungnahme zur Motion 09.3977 hält der Bundesrat an seinem Antrag auf Abschreibung des Postulates fest.

2004 P 04.3000

KVG. Lücken und Unstimmigkeiten bei Taggeldern (N 17.3.04, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 03.301)

Der Bundesrat hat den Bericht «Evaluation und Reformvorschläge zur Taggeldversicherung bei Krankheit» in Erfüllung des Postulats am 30. September 2009 verabschiedet. Er beantragt demzufolge die Abschreibung des Postulats.

2004 P 04.3436

Umsetzung der Integration der Militärversicherung in die Suva (S 21.9.04, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR 04.025) ­ vormals BAMV

Der Bundesrat hat den Bericht über die Umsetzung der Integration der Militärversicherung in die Suva in Erfüllung des Postulats am 20. Mai 2009 verabschiedet. Er beantragt somit, das Postulat abzuschreiben.

2005 M 05.3009

Regelmässige Überprüfung der Medikamentenpreise nach Patentablauf (N 17.6.05, Christlichdemokratische Fraktion; S 12.12.05)

Nach dem Scheitern der KVG-Revision «Managed Care» zweiter Teil (04.062) in der Herbstsession 2008 hat der Bundesrat am 1. Juli 2009 eine Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) verabschiedet, die am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Sie sieht eine periodische Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre, eine Preisüberprüfung bei jeder Indikationserweiterung eines Arzneimittels sowie neue Regelungen bezüglich des Preisabstandes von Generika zu Originalpräparaten vor. Gleichzeitig wurde eine Erweiterung des Länderkorbs auf die Nachbarländer mit Ausnahme von Italien beschlossen.

Zusätzlich wird bei Originalpräparaten und Generika eine ausserordentliche Preisüberprüfung gestützt auf den Auslandpreis und den erweiterten Länderkorb durchgeführt. Bei den Generika gilt dabei die Regel, dass die bis zum 1. Oktober 2009 in die Spezialitätenliste aufgenommenen Generika als wirtschaftlich gelten, falls ihre Fabrikabgabepreise 10 Prozent tiefer sind als das ausländische Durchschnittspreisniveau der dazugehörenden Originalpräparate in den sechs Referenzländern (D, DK, NL, GB, F, A). Dank diesen Massnahmen weisen alle Arzneimittel, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind, gegenüber dem Ausland vergleichbare Preise auf.

Nachdem der Bundesrat alle kostensenkenden Elemente der gescheiterten Vorlage aufgenommen hat, erachtet er das Anliegen als erfüllt und beantragt, den Vorstoss abzuschreiben.

2005 P 05.3708

Prämienverbilligung in der Krankenversicherung. Monitoring (N 16.12.05, Rossini)

Das Postulat beauftragt den Bundesrat, das Monitoring zur Prämienverbilligung auszubauen. Der Bundesrat hat zugesagt, das Monitoring trotz knapper Ressourcen nach Möglichkeit zu ergänzen. Es ist inzwischen in verschiedener Weise erweitert worden: Im neuen Monitoring wird nicht mehr bloss ein einzelnes Einkommensniveau, sondern das ganze Einkommensspektrum betrachtet und in einer InternetApplikation veröffentlicht. Zudem wird ein fünfter Haushaltstyp untersucht. Seit 1962

2007 wird zusätzlich die Einhaltung von Artikel 65 Absatz 1bis KVG überprüft. Der Bundesrat beantragt demzufolge die Abschreibung des Postulats.

2006 M 05.3119

Kaufkraft und Preise 5. Tiefere Medikamentenpreise (S 14.6.05, Sommaruga Simonetta; N 14.3.06)

Lediglich Ziffer 2 dieser Motion (Vergleich mit den angewendeten Vergleichsländern bei Generika) wurde überwiesen. Mit der Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung vom 1. Juli 2009 (vgl. M 05.3009) erachtet der Bundesrat das Anliegen als erfüllt und beantragt, den Vorstoss abzuschreiben.

2008 P 08.3223

Einführung einer Belastungsanalyse chemischer Stoffklassen (N 13.6.08, Moser)

Der Bundesrat hat den Bericht «Human Biomonitoring in der Schweiz» in Erfüllung des Postulats am 18. November 2009 verabschiedet. Er beantragt demzufolge die Abschreibung des Postulats.

2009 M 08.3670

Regelmässige Überprüfung der Arzneimittelpreise (N 19.12.08, Robbiani; S 4.6.09)

Mit der Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung vom 1. Juli 2009 (vgl. M 05.3009) erachtet der Bundesrat das Anliegen als erfüllt und beantragt, den Vorstoss abzuschreiben.

2009 M 09.3356

Früherkennung von Brustkrebs (N 27.5.09, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 05.467; S 22.9.09)

Die Leistungspflicht für diese Präventionsmassnahme ist in der KrankenpflegeLeistungsverordnung (SR 832.112.31) näher geregelt und war bis Ende 2009 befristet. Die Leistungspflicht wurde seinerzeit befristet, weil die Qualitätsvorgaben überarbeitet werden sollten. Die entsprechenden Arbeiten sind im Gange. Am 27. Oktober 2009 hat das Eidgenössische Departement des Innern die Befristung der Leistungspflicht aufgehoben; die entsprechende Verordnungsänderung ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Damit ist das Anliegen der Motion erfüllt und der Bundesrat beantragt, den Vorstoss abzuschreiben.

Bundesamt für Sozialversicherungen 2003 P 03.3298

Jugendgewalt (N 3.10.03, Leuthard) ­ vormals BAK

2007 P 06.3646

Jugendgewalt. Mehr Effizienz und Wirkung in der Prävention (N 23.3.07, Amherd Viola)

2007 P 07.3665

Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in Unterhaltungsmedien (N 19.12.07, Galladé)

Der Bundesrat hat den Bericht «Jugend und Gewalt. Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien» in Erfüllung der Postulate Leuthard 03.3298, Amherd 06.3646 und Galladé 07.3665 am 20. Mai 2009 verabschiedet. Gleichzeitig hat er den Auftrag erteilt, a) die statistischen Grundlagen zu Ausmass und Entwicklung der Jugendgewalt zu verbessern, b) ein auf fünf Jahre befristetes gesamtschweizerisches Programm zur Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt vorzubereiten und dem Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten sowie c) ein Konzept zur Verbesserung der Angebote im Bereich Medieninformation und Medienkompetenz auszuarbeiten und dem Bundesrat vorzu1963

legen. Der Bundesrat erachtet damit diese drei Postulate als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2006 M 05.3468

Festlegung einer Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht des Bundes über den IV-Vollzug (S 6.12.05, Geschäftsprüfungskommission SR; N 22.3.06)

Die Motion wurde von der GPK-S im Rahmen ihres Berichts «Rentenwachstum in der Invalidenversicherung: Überblick über die Faktoren des Rentenwachstums und die Rolle des Bundes» vom 19. August 2005 eingereicht. Der Bundesrat hat dazu am 21. Dezember 2005 ein erstes Mal Stellung genommen. Am 17. Februar 2009 ersuchte die GPK-S im Zuge einer Nachkontrolle um eine weitere Berichterstattung über die zur Umsetzung der Motion getroffenen Massnahmen. Aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Mai 2009 erachtet die GPK-S (Schreiben vom 24.8.2009) die Motion als erfüllt. Der Bundesrat beantragt somit, den Vorstoss abzuschreiben.

2007 P 07.3396

Aktualisierte AHV-Zahlen (N 5.10.07, Schelbert)

Der Bundesrat hat den Bericht «Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen zur Erstellung von Perspektivrechnungen in der AHV» in Erfüllung des Postulats am 28. Januar 2009 verabschiedet. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2007 M 07.3119

Vorschriften über den Jugendschutz. Bessere Übersicht (N 22.6.07, Hubmann; S 17.12.07)

Die Motion verlangt eine stets aktualisierte Übersicht über die geltenden kantonalen Vorschriften betreffend Jugendschutz (Alkohol- und Tabakverkauf, Verkauf und Ausleihe von DVD). Die im Rahmen der Umsetzungsarbeiten durchgeführten Abklärungen beim Bundesamt für Gesundheit, der Konferenz der kantonalen Justizund Polizeidirektoren und dem Schweizerischen Videoverband (SVV) haben ergeben, dass Online-Übersichten über kantonale Regelungen in den Bereichen Tabak- und Alkoholverkauf bereits bestehen. Bezüglich des Verkaufs und Verleihs von DVDs hat der SVV einen Verhaltenskodex erarbeitet, um schweizweit eine einheitliche Alterskennzeichnung von Videos und DVDs zu gewährleisten. Hierzu bietet das Webportal des SVV die entsprechenden Informationen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat seinerseits auf der Eingangsseite des eigenen Webportals eine Verlinkung zu den bestehenden Übersichten vorgenommen (http://www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00067/02344/ index.html?lang=de). Der Bundesrat erachtet damit die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2008 M 06.3284

Anreize zur längeren Partizipation am Erwerbsleben (S 19.9.06, Heberlein; N 5.3.08)

Die Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen 3 ist per 1. Januar 2008 dahingehend abgeändert worden, dass Erwerbstätige zwischen 65 und 70 Jahren Steuerabzüge für die Beitragszahlungen an die Säule 3a geltend machen können. Am 1. Januar 2010 ist zudem eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes in Kraft getreten, mit dem Ziel, den Zwangsvorbezug der Altersrente zu verhindern.

1964

Das Parlament hat am 11. Dezember 2009 spezifische Massnahmen im Bereich der beruflichen Vorsorge beschlossen (Vorlage 2 der Strukturreform 07.055), mit welchen die Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert wird. Im Rahmen der 11. AHV-Revision (derzeit zur Differenzbereinigung im Parlament) sind weitere Massnahmen vorgesehen, mit denen der Rentenaufschub in der 1. und 2. Säule ermöglicht werden soll.

Der Bundesrat hat schliesslich im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zwei Massnahmen für Versicherte über 50 Jahren vorgeschlagen: die Förderung der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungen und die Ausrichtung von Einarbeitungszuschüssen während 12 Monaten.

Der Bundesrat erachtet damit die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Staatssekretariat für Bildung und Forschung 2000 P 99.3528

Förderung der Musikausbildung (N 24.3.00, Bangerter) ­ vormals BBW

Mit dem Bericht «Musikalische Bildung in der Schweiz», der als Folge mehrerer parlamentarischer Vorstösse (P 99.3502, P 99.3528, P 99.3507, P 01.3482) erstellt und vom Bundesrat am 10. Juni 2005 verabschiedet wurde, ist der Prüfungsauftrag erfüllt worden. Der Bundesrat beantragte deshalb im Rahmen des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2005 die Abschreibung des Postulats. Auf Antrag der WBK-N hat der Nationalrat am 23. Juni 2006 beschlossen, mit der Abschreibung dieses Vorstosses bis zu dessen Umsetzung im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes zuzuwarten. Nachdem das Parlament im Dezember 2009 das Kulturförderungsgesetz (vgl. Art. 12 Förderung der musikalischen Bildung) verabschiedet hat, beantragt der Bundesrat, das Postulat abzuschreiben.

2005 P 05.3595

Qualitätssicherung bei der Förderung der Universitäten (S 6.12.05, David)

Der Bundesrat hat den Bericht «Qualitätssicherung bei der Förderung der Universitäten» in Erfüllung des Postulats am 16. Dezember 2009 verabschiedet. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2006 P 06.3068

Interessenkonflikte in der Forschung. Einheitliche Richtlinien (N 23.6.06, Widmer)

Die Akademien haben gemäss Leistungsvereinbarung 2008­2011 das Mandat, gemeinsam mit den relevanten Akteuren die Befolgung der Grundsätze und Verfahrensregeln hinsichtlich der «Wissenschaftlichen Integrität» zu fördern. Dabei wird der Vernetzung von Institutionen, die sich mit wissenschaftlicher Integrität befassen, ein hoher Stellenwert eingeräumt. Im Jahre 2008 wurde von den Akademien die Broschüre «Wissenschaftliche Integrität: Grundsätze und Verfahrensregeln» veröffentlicht und eine Kommission «Wissenschaftliche Integrität» eingesetzt, die in erster Linie Forschungsinstitutionen und Institutionen der Forschungsförderung bei grundsätzlichen Fragen der wissenschaftlichen Integrität mit Beratung zur Seite steht. Mittlerweile hat die Mehrheit der Universitäten ein Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten entwickelt (teils in direkter Bezugnahme auf die Empfehlungen der Akademien) und Personen bezeichnet, die für Anzeigen bei 1965

Verdacht auf Fehlverhalten zuständig sind. Die Akademien haben den Betrieb einer Integritätsschutzorganisation (Ombudsperson, Integritätsschutzbeauftragter) aufgenommen und ein internationales Treffen zum Informations- und Erfahrungsaustausch organisiert. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulats.

2006 P 06.3321

Bericht über die Vereinbarkeit von Familie und Studium (N 6.10.06, Fehr Jacqueline)

Der Bundesrat hat den Bericht «Vereinbarkeit von Familie und Studium» in Erfüllung des Postulats am 30. September 2009 verabschiedet. Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2006 P 06.3278

Bildungsbericht (S 20.9.06, Schmid Carlo)

Der Bundesrat hat den Bericht «Überlegungen zu einem einheitlichen Bildungsraum unter Bundeshoheit» in Erfüllung des Postulats am 28. Oktober 2009 verabschiedet.

Er beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

2007 M 07.3284

Reform der gymnasialen Maturität (S 19.6.07, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR 07.012; N 20.9.07)

Mit der Teilrevision des Maturitätsanerkennungsreglements vom 1. August 2007 konnten die Anliegen der Motion berücksichtigt werden. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2007 P 07.3552

Arbeiten im Rahmen der BFI-Botschaft (N 20.9.07, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR 07.012)

Der Bundesrat hat am 29. Mai 2009 beschlossen, die Strategie HPCN (Umsetzung des Schweizerischen Nationalen Strategischen Plans für Hochleistungsrechnen und -vernetzung) umzusetzen. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Justiz 2001 M 00.3714

Netzwerkkriminalität. Änderung der rechtlichen Bestimmungen (S 6.3.01, Pfisterer Thomas; N 20.9.01)

2002 M 01.3196

Internetkriminalität. Wirksamere Bekämpfung mit effizientem Verfahren (N 20.9.01, Aeppli Wartmann; S 4.6.02) ­ vormals fedpol

2002 M 01.3012

Bekämpfung der Pädophilie (N 11.12.01, Kommission für Rechtsfragen NR; S 4.6.02) - vormals fedpol

2002 P 02.3522

Weisungsbefugnis des Bundes in kantonsübergreifenden Strafverfolgungsaktionen (N 13.12.02, Christlichdemokratische Fraktion) ­ vormals fedpol

Alle vier Vorstösse verlangen vom Bundesrat Massnahmen zur wirksamen Bekämpfung von Straftaten im Internet, namentlich von solchen, die sich gegen Kinder richten. Die Motion Pfisterer strebt eine allgemeine gesetzliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortung der Internet-Provider an, die Motion Aeppli eine 1966

Bundeskompetenz zur Ermittlung von strafbarer sexueller Ausbeutung von Kindern im Internet, die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates nebst einer strafrechtlichen Regelung die Bereitstellung des geeigneten technischen Instrumentariums und des entsprechenden Personals und das Postulat der Christlichdemokratischen Fraktion eine Weisungsbefugnis des Bundes gegenüber kantonalen Untersuchungsbehörden zur optimalen Koordination kantonsübergreifender Strafuntersuchungen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung einzelner Teilbereiche dieser Vorstösse. Er bekräftigte jedoch immer seine Entschlossenheit, sich besonders für die Bekämpfung von Delikten gegen die Integrität von Kindern zu engagieren und die mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen begangenen strafbaren Handlungen verstärkt zu bekämpfen.

In seinem Bericht «Netzwerkkriminalität/Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider und Kompetenzen des Bundes bei der Verfolgung von Netzwerkdelikten» vom 27. Februar 2008 verneinte der Bundesrat einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Namentlich lehnte er eine ausdrückliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider ab, da diese auf der Grundlage des geltenden Strafrechts, insbesondere den allgemeinen Grundsätzen über Täterschaft und Teilnahme zur Verantwortung gezogen werden können. Am 5. Oktober 2007 wurde ferner die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) von den Räten angenommen, die Anfang 2011 in Kraft treten wird. Nachdem Artikel 27 Absatz 2 StPO (vgl. BBl 2007 6984) eine Ermittlungskompetenz des Bundes bei allen Straftaten vorsieht, die ganz oder teilweise in mehreren Kantonen oder im Ausland begangen worden sind und bei denen die Zuständigkeit des Bundes oder eines Kantons noch nicht feststeht, erübrigt sich eine separate Vorlage, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der Bekämpfung der Netzwerkkriminalität zu verbessern. Aufgrund dieser Sachlage beantragte der Bundesrat in seinem Bericht vom Februar 2008 dem Parlament die Abschreibung der vier parlamentarischen Vorstösse. Die Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates und des Ständerates haben am 6. November 2008 bzw. am 16. Juni 2009 vom Bericht des Bundesrates Kenntnis genommen. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Vorstösse.

2006 P 06.3402

Erleichterung der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmen (S 28.9.06, Brändli)

In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat am 1. April 2009 einen umfassenden Bericht vorgelegt. Darin wird die geltende Rechtslage geprüft und begründet, weshalb der Bundesrat keinen Bedarf für eine Revision des Erbrechts sieht. Bei realistischer Bewertung erlaubt es das geltende Recht, wo dies Sinn macht, Unternehmen als Ganze zu vererben und so Arbeitsplätze zu erhalten. Der Bundesrat beantragt die Abschreibung des Postulates.

2007 P 06.3861

Kinder ohne Identität in der Schweiz (N 23.3.07, Vermot-Mangold)

Der Bundesrat hat sich im Rahmen der Annahme des Postulates bereit erklärt, durch das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) bei den kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst eine Erhebung über die Zahl der Geburten, bei denen die Abklärung der Identität der Eltern des Kindes Schwierigkeiten bereitet, und über die Dauer der Verfahren betreffend die Beurkundung der Geburt ausländischer Kinder durchzuführen und darüber Bericht zu erstatten. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat den Bericht «Beurkundung der Geburt ausländischer Kinder» 1967

(abrufbar unter www.eazw.admin.ch) verabschiedet. Der Bericht analysiert die bei sämtlichen Zivilstandsämtern der Schweiz durchgeführte Erhebung zu den tatsächlichen Verhältnissen auf den Ämtern und kommt zum Schluss, dass zur Beurkundung von Geburten, bei denen die Abklärung der Identität der Eltern des Kindes Schwierigkeiten bereitet, umfassende Rechtsgrundlagen existieren, die sicherstellen, dass ausnahmslos jede dem Zivilstandsamt gemeldete Geburt innert nützlicher Frist beurkundet werden kann. Im Weiteren hält der Bericht fest, dass diese umfassenden rechtlichen Grundlagen im Einklang mit den völkerrechtlichen Ansprüchen des Kindes auf eine unverzügliche Beurkundung seiner Geburt stehen. Der Bundesrat erachtet das Postulat daher als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2008 M 07.3116

Eheschliessung. Rechte und Pflichten müssen allen bekannt und verständlich sein (N 22.6.07, Haller; S 24.9.08)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Visumserteilung, des Familiennachzuges und des Ehevorbereitungsverfahrens allen ausländischen Personen, die ihren ehelichen Wohnsitz in der Schweiz haben werden, schriftliche Informationen über zentrale schweizerische Rechtsvorschriften, insbesondere zum Eherecht, in einer für die Betroffenen verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen EAZW hat in Umsetzung der Motion das «Merkblatt über die Ehe in der Schweiz: Rechte und Pflichten» (kurz: Merkblatt Ehe) verfasst, das unter anderem die zentralen ehelichen Rechte und Pflichten nach schweizerischem Recht nennt. Das Merkblatt Ehe existiert in fünfzehn Sprachen (abrufbar unter www.eazw.admin.ch). Es wird seit dem 1. November 2009 von den schweizerischen Zivilstandsämtern sowie von den Schweizer Vertretungen im Ausland allen Paaren, bei denen mindestens eine der beiden Personen keine Schweizer Staatsbürgerschaft hat und die in der Schweiz Wohnsitz haben werden, abgegeben. Die Motion ist daher erfüllt, der Bundesrat beantragt ihre Abschreibung.

Bundesamt für Polizei 2001 P 01.3271

Untersuchung über die Wirtschaftskriminalität (N 5.10.01, Mugny)

Mit der Entgegennahme des Postulates erklärte sich der Bundesrat bereit zu untersuchen, wie viele Vergehen in der Schweiz in den einzelnen Bereichen der Wirtschaftskriminalität begangen werden. Zu diesem Thema wurde zunächst vom Bundesamt für Polizei (fedpol) ein strategischer Analysebericht erstellt, der das Thema Wirtschaftskriminalität sowie die Möglichkeiten, diese methodologisch abzugrenzen und zu quantifizieren, erläuterte. Im Bericht innere Sicherheit Schweiz (BISS) des Jahres 2002 wurden die Erkenntnisse dieses Berichts ausführlich dargelegt, und auch in den Folgejahren war das Thema der Wirtschaftskriminalität stets Gegenstand des BISS. Aufgrund der Zusammenlegung der Nachrichtendienste im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wird die polizeiliche Berichterstattung über die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und die übrige in die Strafverfolgungskompetenz des Bundes fallende Delinquenz neu gestaltet. Der neue, erstmals im Frühjahr 2010 erscheinende Jahresbericht von fedpol wird in einem ersten Teil die Bedrohungen aufzeigen, die von den komplexen und grenzüberschreitenden Phänomenen wie der Wirtschaftskriminalität ausgehen.

Zudem wird er die von der Bundeskriminalpolizei aufgedeckten Vorgehensweisen («modus operandi») der Akteure darlegen. In einem zweiten Teil wird der Bericht 1968

über die Mittel (Personal, Finanzen und Infrastruktur) Auskunft geben, welche fedpol im Berichtsjahr unter anderem auch für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität eingesetzt hat.

Am 7. Juli 2008 beauftragte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) alt Regierungsrat Hanspeter Uster mit der begleitenden Überprüfung der Umsetzung der im Dezember 1999 verabschiedeten Effizienzvorlage (Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung; EffVor). Gegenstand der Überprüfung war damit auch die vom Bundesrat am 15. Dezember 2006 genehmigte Konzentration der Strafverfolgungstätigkeit des Bundes auf komplexe und aufwändige Verfahren, insbesondere also auch komplexe Fälle von Wirtschaftskriminalität. Als Folge dieser Überprüfung wurden Stellen des fedpol zum Competence Center Wirtschaftsprüfung (CCWP) der Bundesanwaltschaft abgetreten. Gleichzeitig wurden die Ermittler der Bundeskriminalpolizei an den Hochschulen Luzern und Neuenburg im Fach Wirtschaft (CAS Financial Investigation BKP) ausgebildet und finanzkundig nachgeschult. Weiter wurde in der Bundeskriminalpolizei eine Leistungszeiterfassung eingeführt, die es ab dem Berichtsjahr 2011 erlauben wird, im Jahresbericht fedpol namentlich auch die für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität aufgewendeten Mittel präziser auszuweisen, als dies bis anhin möglich war.

Weiter ist die neue revidierte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zu erwähnen, dank welcher im Frühjahr 2010 erstmals die Daten zur landesweiten polizeilichen Bearbeitung von Wirtschaftskriminalfällen für das Berichtsjahr 2009 vorliegen werden.

Was die gerichtliche Beurteilung von Wirtschaftskriminalfällen in Bundeszuständigkeit betrifft, wird auf den Geschäftsbericht des Bundesstrafgerichts in Bellinzona verwiesen, der die Art und Zahl der erledigten Geschäfte aufzeigt.

Angesichts all dieser dargelegten Massnahmen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Anliegen des Postulats aus dem Jahr 2001 erfüllt sind. Er schlägt daher vor, es abzuschreiben.

2004 P 03.3579

Führung durch den Bund. Ereignisse von nationaler Bedeutung (N 19.3.04, Sicherheitspolitische Kommission NR)

Der Bundesrat nahm das Postulat am 11. Februar 2004 entgegen. Gestützt auf Erfahrungen bei Sicherheitsvorkehrungen zu Grossereignissen prüfte er die Zusammenarbeit zwischen den auf Stufe Bund mit Sicherheitsaufgaben betrauten Dienststellen und beschloss am 8. September 2004, die sicherheitspolitische Führungsfähigkeit durch strukturelle Massnahmen zu stärken. Er übertrug den Vorsitz seines Sicherheitsausschusses (SiA) dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und beauftragte den SiA, einen departementsübergreifenden Krisenstab zu konzipieren. Am 22. Dezember 2004 beschloss er die Schaffung eines Kern- und Krisenstabs (Stab SiA) und stimmte dessen Organisation am 22. Juni 2005 zu.

Der Stab SiA wurde 2006 aufgebaut. Er unterstützt den SiA und die Lenkungsgruppe Sicherheit (LGSi), in der auch die Kantone vertreten sind, erstellt Lagedarstellungen, sicherheitspolitische Analysen und Vorsorgeplanungen. Er führt Übungen zum Krisenmanagement für den SiA und die LGSi durch, unterstützt die zuständigen Organe in der Krisenbewältigung auf Stufe Bund sowie das VBS, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössische 1969

Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in der Vorbereitung departementsübergreifender nachrichtendienstbezogener Geschäfte. Er arbeitet eng mit anderen Verwaltungsstellen zusammen, dient als Auskunfts- und Ansprechstelle für das Krisenmanagement auf Stufe Bund und stellt die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung. Die Verordnung über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrats vom 24. Oktober 2007 präzisiert die Zuständigkeiten, insbesondere bei der Bewältigung von Ereignissen strategischen Ausmasses, die den Einsatz von Mitteln der Armee und des Bevölkerungsschutzes erfordern. Am 5.

Dezember 2008 hat der Bundesrat vom Evaluationsbericht des Stabes SiA Kenntnis genommen und die Fortführung der bisherigen Aufgaben beschlossen. Aus der Evaluation geht hervor, dass der Stab SiA vor allem in der Krisenprävention und Krisennachbearbeitung tätig ist.

Der Bundesrat hat zur besseren Klärung der Zuständigkeiten in der sicherheitspolitischen Führung im Ereignisfall Massnahmen getroffen, prüft ihre Wirksamkeit und weitere Massnahmen. Er wird bei Bedarf weitere Anpassungen anordnen. So hat er am 19. Dezember 2008 eine Reihe von Vorsorgeplanungen gutgeheissen, die im Auftrag des SiA ausgearbeitet worden sind. Die Unterlagen dienen als Arbeits- und Entscheidhilfen bei der Bewältigung sicherheitspolitisch relevanter Ereignisse. Alle Vorsorgeplanungen sind im Rahmen interdepartementaler Arbeitsgruppen unter Einbezug der Kantone und Dritter ausgearbeitet worden. In jedem Dossier sind das federführende Departement und die Organisation auf Stufe Bund, die Verantwortlichkeiten vor Ort, die zu treffenden Sofortmassnahmen sowie die Zuständigkeiten für die Kommunikation festgehalten.

An seiner Klausur vom 21. Mai 2008 hat der Bundesrat zudem den Chef VBS beauftragt und ermächtigt, die Koordination im Bereich Sicherheitspolitik in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen und den Kantonen umfassend sicherzustellen. Entsprechende Projektaufträge hat das VBS mit den betroffenen Departementen inzwischen vereinbart.

Angesichts all dieser dargelegten Massnahmen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Anliegen des Postulats aus dem Jahr 2003 erfüllt sind. Er schlägt daher vor, das Postulat abzuschreiben.

2007 M 07.3553

Einrichtung eines Entführungsalarmsystems (N 3.10.07, Kommission für Rechtsfragen NR; S 11.12.07)

Am 24. August 2007 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eine Motion eingereicht, welche den Bundesrat ersucht, im Einvernehmen mit den Kantonen alles, einschliesslich allfälliger Gesetzesänderungen, zu veranlassen, um möglichst rasch ein Entführungsalarmdispositiv einzurichten in der Art, wie es bereits in den Vereinigten Staaten, in Kanada und Frankreich besteht. Dieses System soll ermöglichen, bei Kindesentführungen rasch zu reagieren und koordiniert vorzugehen. Dabei geht es insbesondere um eine massive, sofortige und systematische Verbreitung von Meldungen und Informationen, welche die Bevölkerung zu besonderer Aufmerksamkeit und zur Zusammenarbeit aufrufen.

Wie in seiner Antwort festgehalten, teilt der Bundesrat die Meinung der Motionärin, wonach in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht, und er hat das Anliegen der Motion in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden weiterbearbeitet.

1970

Mittels einer Vereinbarung über die Durchführung des Projektes «Entführungsalarmsystem» zwischen der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), Eveline Widmer-Schlumpf, und dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Regierungsrat Markus Notter, wurde die Umsetzung in die Wege geleitet. Gemäss Projektauftrag ging es unter anderem darum, ein Konzept für ein schweizweites Alarmsystem unter Einbezug der Strafverfolgungsorgane des Bundes und der Kantone bei der Entführung von Minderjährigen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu erarbeiten. Es wurde ein Projektteam eingesetzt, bestehend aus Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone. Das Konzept für ein schweizweites Alarmsystem wurde am 15. Oktober 2009 vom Steuerungsausschuss verabschiedet.

Am 1. Januar 2010 ging das Entführungsalarmsystem in den Betrieb über. Somit wird dem Anliegen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates entsprochen. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung der Motion.

2007 P 05.3294

Stopp der Gewalt (N 19.12.07, Sozialdemokratische Fraktion)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen der Revision des Waffengesetzes ein Verbot des Mitführens von Gegenständen vorzuschlagen, die je nach Umständen als Waffe eingesetzt werden können. Ferner wird der Bundesrat zur Prüfung aufgefordert, ob die Jugendlichen mittels einer landesweiten Kampagne zu informieren seien über die Ursachen von Gewalt, die Gefahr von Messern und das richtige Verhalten in gefährlichen Situationen.

1. Am 12. Dezember 2008 sind zwei Revisionen des Waffengesetzes (WG) in Kraft getreten. Die sogenannt «nationale» Revision regelt in Artikel 4 Absatz 6 WG «gefährliche Gegenstände». Gefährliche Gegenstände sind Werkzeuge, Haushaltund Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen. Ihr Tragen an öffentlich zugänglichen Orten und ihr Mitführen in Fahrzeugen ist verboten, wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass dies unter den gegebenen Umständen gerechtfertigt ist. Wenn weiter der Eindruck erweckt wird, dass die gefährlichen Gegenstände missbräuchlich eingesetzt werden sollen, können sie gestützt auf Artikel 31 WG beschlagnahmt und definitiv eingezogen werden.

2. In Erfüllung der Postulate Leuthard (03.3298), Amherd (06.3646) und Galladé (07.3665) wurde der Bericht «Jugend und Gewalt ­ Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien» verfasst und am 20. Mai 2009 vom Bundesrat verabschiedet. Der Bericht nimmt eine umfassende Situationsanalyse zur Jugendgewalt vor, zeigt Handlungsmöglichkeiten auf den verschiedenen Ebenen auf und schlägt verschiedene Massnahmenpakete vor.

Ferner hat die Schweizerische Kriminalprävention (SPK) im Jahre 2007 einen «Massnahmenplan Jugend und Gewalt» erarbeitet. Ziel des Massnahmenplans ist unter anderem der Wissenstransfer, der Erfahrungsaustausch und die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der kantonalen und städtischen Polizeikorps. Ein Teil der Massnahmen wurde bereits umgesetzt.

Ferner hat die SPK in den letzten Monaten eine landesweite Kampagne zu Softairund Imitationswaffen durchgeführt, da diese vermehrt als Trendspielzeuge angeboten wurden. Aufgrund ihrer Verwechselbarkeit mit echten Feuerwaffen wurden diese Gegenstände zunehmend zu Bedrohungszwecken eingesetzt. Eine Kampagne zu Messern, wie im Postulat vorgeschlagen, drängte sich demgegenüber nicht auf.

1971

Der Bundesrat erachtet damit das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2008 P 08.3042

Euro 2008. Erfahrungen für die polizeiliche Grundversorgung (N 13.6.08, Segmüller)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, nach der Fussball-Europameisterschaft 2008 dem Parlament in einem Bericht die Erfahrungen bei der Gewährleistung der polizeilichen Grundversorgung darzulegen und allfällige Massnahmen für die Verbesserung der inneren Sicherheit zu unterbreiten. In seiner Antwort vom 30. Mai 2008 auf das Postulat hat der Bundesrat auf den von der Projektorganisation Öffentliche Hand Uefa Euro 2008 zuhanden des Bundesrates und des eidgenössischen Parlaments zu erstellenden Schlussbericht zur Euro 2008 und die damit verbundene Erfüllung des Postulates verwiesen. Der Schlussbericht wurde am 9. März 2009 dem Ständerat und am 11. Juni 2009 dem Nationalrat vorgelegt. Beide Kammern haben den Bericht zur Kenntnis genommen. Das Anliegen des Postulats ist somit erfüllt; der Bundesrat beantragt dessen Abschreibung.

Bundesamt für Migration 2008 P 08.3002

Überprüfung der Massnahmen im Ausländer- und Asylrecht gemäss Übereinkommen über die Rechte des Kindes (N 12.6.08, Staatspolitische Kommission N 06.491)

Am 31. Januar 2008 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) ein Postulat eingereicht, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Kinderrechtskonformität der Zwangsmassnahmen gemäss neuem Asyl- und Ausländerrecht zu verfassen. Am 4. September 2009 ersuchte zudem die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) im Rahmen ihrer Nachkontrolle den Bundesrat um Bericht über die Umsetzung der in ihrem Kommissionsbericht enthaltenen Empfehlungen bis 31. Dezember 2009. In gemeinsamer Erledigung hat der Bundesrat den Bericht über die Kinderrechtskonformität der Zwangsmassnahmen am 16. Dezember 2009 verabschiedet. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulates.

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Generalsekretariat 2008 P 08.3446

Wahl des Chefs der Armee. Überprüfung des Verfahrens (N 1.10.2008, Sicherheitspolitische Kommission NR)

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, welche Verfahrensabläufe und allenfalls welche gesetzlichen Bestimmungen bei der Wahl eines Chefs der Armee zu verändern sind. Insbesondere gilt dies für die Frage des Zeitpunkts der Sicherheitsüberprüfung.

Für die Ernennung des Chefs der Armee sind grundsätzlich keine Änderungen der rechtlichen Bestimmungen notwendig. Das Vorgehen und die Grundlagen entsprechen bereits den allgemein gültigen hohen qualitativen Anforderungen an die Rekrutierungsverfahren. Die verschiedenen Fragen rund um die Personensicherheitsprüfungen wurden zwischenzeitlich eingehend analysiert. Die Personensicherheits1972

prüfung wird neu in der Regel vor der Ernennung durch den Bundesrat durchgeführt.

Ist eine Überprüfung vor der Ernennung aus zeitlichen Gründen nicht möglich, wird im Arbeitsvertrag folgende Bestimmung aufgenommen: Eine positive Risikoverfügung nach Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung über die Personensicherheitsprüfung (PSPV, SR 120.4) vor Funktionsantritt ist Voraussetzung für das Zustandekommen des Arbeitsvertrages.

Dem Anliegen des Postulates wird somit ­ insbesondere bezüglich der Frage des Zeitpunkts der Personensicherheitsprüfung ­ entsprochen. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulates.

2009 P 08.3875

Sicherheitspolitischer Bericht (N 20.3.09, Segmüller)

Mit dem Postulat Segmüller wird der Bundesrat ersucht, den sicherheitspolitischen Bericht in einem Rahmen zu erarbeiten, der es erlaubt, die sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz in geeigneter Form, zum Beispiel mittels Anhörungen, in die Erarbeitung des Berichtes einzubeziehen, und den Zeitplan dazu anzupassen.

Zwischen Ende Februar und Ende April 2009 wurden 45 Vertreter von Organisationen bzw. Einzelpersonen zu ihren Vorstellungen über die sicherheitspolitische Lage, die sicherheitspolitischen Interessen des Landes und eine für die Schweiz angezeigte Sicherheitspolitik angehört. Die Anhörungen wurden aufgezeichnet und im Internet zur Stimulierung und Alimentierung einer sicherheitspolitischen Diskussion veröffentlicht.

Der Zeitplan der Erarbeitung des sicherheitspolitischen Berichts wurde angepasst, um diese Anhörungen über gut zwei Monate zu ermöglichen.

Das Anliegen des Postulates ist damit erfüllt, weshalb der Bundesrat die Abschreibung des Postulates beantragt.

Verteidigung 2005 P 05.3221

Kriterien für die Veräusserung der VBS-Liegenschaften (S 8.6.05, Lombardi)

Die laufende Revision des Militärgesetzes sieht einen neuen Artikel 130b vor, nach dem beim Verkauf nicht mehr benötigter militärischer Immobilien prioritär die Kantone und Gemeinden zu berücksichtigen sind (BBl 2009 5934). Der Ständerat hatte diesen in der Beratungen zur vorherigen, später gescheiterten Revision des Militärgesetzes an der Sitzung vom 15. September 2008 eingefügt und der Nationalrat hatte dem Artikel in der Sitzung vom 9. Dezember 2008 ebenfalls zugestimmt (BBl 2009 5921).

Dem hauptsächlichen Anliegen des Postulates wird mit dem neuen Artikel 130b des Militärgesetzes Rechnung getragen. Der Bundesrat hat das entsprechende Anliegen im Rahmen der letzten Revision der Verordnung vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB, SR 172.010.21, in Kraft seit 1.1.2009) bereits umgesetzt.

Armasuisse Immobilien führt als zuständige Organisationseinheit des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport periodische Gespräche mit allen Kantonen über die nicht mehr benötigten militärischen Immobilien. Damit ist die regelmässige Information und der Einbezug der Kantone sichergestellt.

1973

Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2007 M 07.3277

Abgabe von Taschenmunition (S 20.6.07, Sicherheitspolitische Kommission SR 06.3351, N 27.9.07; S 19.12.07)

Alle Angehörigen der Armee, die im Besitz von Taschenmunition sind, haben Anfang Januar 2008 durch den Chef des Führungsstabes der Armee den Befehl erhalten, ihre Taschenmunition im Rahmen einer Dienstleistung bis spätestens Ende 2009 zurückzugeben. Armeeangehörige, die in diesem Zeitraum keine Dienstleistung erbringen, haben die Taschenmunition bis Ende 2009 an eine Retablierungsstelle der Logistikbasis der Armee zurückzugeben.

Die Armee kennt das System der abgestuften Bereitschaft (siehe Reglement 72.001, Bereitschaft der Armee). Dabei unterscheidet man zwischen der Grundbereitschaft und der Einsatzbereitschaft. Dieses System ermöglicht der Armeeführung, Verbände mit dem dazugehörenden Material lage- und zeitgerecht einzusetzen. Da dieses System keine ständigen Bereitschaftsverbände kennt, kann es auch keine Heimabgabe von Taschenmunition an spezielle Verbände der Armee mehr geben.

Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Sport 2008 P 08.3000

Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen.

Präventionsmassnahmen (S 17.3.08, Kommission für Rechtsfragen S 06.454)

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2008 den verlangten Bericht zum Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates «Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Präventionsmassnahmen» verabschiedet. Dieser wurde den Parlamentsdiensten mit Schreiben vom 19. Dezember 2008 angezeigt. Die zuständige Kommission hat den Bericht bis anhin nicht behandelt. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulates.

2009 M 06.3159

Sport, Bewegung und Ernährung bei Kindern im Alter von fünf bis zehn Jahren (N 19.12.07, Kiener Nellen; S 11.06.08; N 24.9.09)

Der Nationalrat hatte am 19. Dezember 2007 die Motion angenommen. Mit einer Änderung, mit der ein expliziter Bezug zum Massnahmenpaket Ernährung und Bewegung geschaffen wurde, hat auch der Ständerat der Motion im Juni 2008 (11.06.08) zugestimmt. Der Nationalrat hat die Motion in der Fassung des Ständerates am 24. September 2009 angenommen.

Die Kernanliegen der Motion sind mit der Verabschiedung des Nationalen Programms Ernährung und Bewegung 2008­12 im Juni 2008 und der Aufnahme der Sport- und Bewegungsförderungsaktivitäten im Alter von 5 bis 10 Jahren (Programm J+S-Kids) in das Budget und den Finanzplan im Juni 2009 erfüllt. Die Sportund Bewegungsförderung bei Kindern ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates.

Zwei Ziele stehen bei der Umsetzung von J+S-Kids im Vordergrund: Einerseits die frühzeitige Förderung der Aktivität von Kindern und andererseits eine altersgerechte Verbesserung der Qualität des freiwilligen Schul- und Bewegungsangebotes.

1974

Mit dem Entwurf vom 11. November 2009 zum neuen Sportförderungsgesetz hat sich der Bundesrat klar für eine verstärkte Sport- und Bewegungsförderung ab dem 5. Altersjahr ausgesprochen.

Das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Sport haben Abgrenzungsund Zuständigkeitsfragen im Bereich der Bewegungsförderung geklärt und pflegen im Rahmen des Programms Ernährung und Bewegung einen regelmässigen Austausch.

Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Finanzdepartement Eidgenössische Finanzverwaltung 2004 P 04.3445

Kostentransparenz für staatliche Leistungen (N 17.12.04, Freisinnig-demokratische Fraktion)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, zu prüfen und Bericht darüber zu erstatten, wie gewährleistet werden kann, dass die Leistungen und Produkte, welche von der öffentlichen Hand erbracht werden, bezüglich ihrer Kosten in den Rechnungen der Gemeinden, der Kantone und des Bundes transparent ausgewiesen und miteinander verglichen werden können.

Der Bundesrat stellte in seiner Stellungnahme für die Annahme dieses Postulates eine Beantwortung im Rahmen der Projektarbeiten Bilaterale II ­ Reform Finanzstatistik in Aussicht. Dieses Projekt wurde Ende Oktober 2009 abgeschlossen. Erste Ergebnisse nach den neuen finanzstatistischen Konzepten werden im Verlaufe des Jahres 2010 schrittweise zur Verfügung stehen. Das Projekt schliesst sich an die bereits abgeschlossenen Vorhaben «Neues Rechnungsmodell des Bundes» (NRM) und «Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für Kantone und Gemeinden» (HRM2) an. Alle diese Bestrebungen haben als gemeinsames Ziel, eine möglichst hohe Transparenz über das Gebaren der öffentlichen Hand herzustellen. Bei der Reform der Finanzstatistik steht zusätzlich die verbesserte Vergleichbarkeit der Rechnungen sowie der Ausgaben nach Aufgabengebieten und somit auch der Kosten staatlicher Leistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden im Vordergrund.

Am 17. Juni 2009 hat der Bundesrat den Bericht zur Erfüllung des Postulats verabschiedet. Dieser kommt zum Schluss, dass die Anliegen der Postulantin von den politischen Entscheidungsträgern des Bundes und der Kantone erkannt und die erforderlichen Schritte eingeleitet bzw. zum Teil bereits umgesetzt wurden. Die verstärkte Harmonisierung der Rechnungslegung kommt unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass sowohl der Bund als auch die Kantone und Gemeinden ihre neue Rechnungslegung nach den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) ausrichten. Dies bewirkt eine substantielle Annäherung der Rechnungslegungsmodelle und ­ zusammen mit der neuen Finanzstatistik ­ eine deutliche Verbesserung der Vergleichbarkeit der Ausgaben für staatliche Leistungen. Dazu ist jedoch eine möglichst rasche Einführung des HRM2 auf Kantons- und Gemeindeebene wünschenswert. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Kantone in der Wahl ihrer Rechnungslegungsstandards und dem Zeitpunkt der allfälligen

1975

Übernahme des HRM2 frei sind, weshalb mit einer relativ langen Übergangszeit zu rechnen ist.

Des Weiteren wird im Bericht eine Zusammenfassung des Gutachtens des Instituts für Finanzwissenschaft und Finanzrecht der Universität St. Gallen zu den rechtlichen Grundlagen gegeben. Die Gutachter empfehlen, keine neuen Verfassungsgrundlagen zu schaffen, weil sie einem solchen Anliegen politisch wenig Chancen einräumen.

Aus den selben Gründen verzichtet der vorliegende Bericht auf weitergehende rechtliche Überlegungen. Es werden deshalb keine Vorschläge für Verfassungsänderungen oder neue Gesetzesvorlagen gemacht. Erst die kommenden Jahre werden zeigen, ob die Erfahrungen, die mit den eingeleiteten Massnahmen und deren Umsetzung gemacht werden, den Anforderungen genügen, die an eine transparente Rechnungslegung gestellt werden.

Mit der Erstellung des Berichtes erachtet der Bundesrat das Postulat als erfüllt und beantragt daher, das Postulat abzuschreiben.

2006 M 06.3176

Verlässlichkeit der strategischen Ziele des Bundes (N 10.5.06, Geschäftsprüfungskommission NR; S 5.10.06)

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Rolle als Eigner und die Vertretung des Bundes in Unternehmen, an denen der Bund massgebend beteiligt ist, klar zu definieren. Zudem soll er die notwendigen Massnahmen zur Sicherstellung der Verlässlichkeit seiner strategischen Führung treffen und die geeigneten Instrumente festlegen, um seine Einflussnahme in den Organen der Unternehmen auszuüben.

Der Bundesrat hat den Bericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate-Governance-Bericht) am 13. September 2006 verabschiedet. Das Anliegen der Motion ist somit erfüllt; der Bundesrat beantragt dessen Abschreibung.

2009 M 09.3020

Finanzplatz. Gerechtes Vergütungssystem mit umsichtigem Risikomanagement (N 9.3.09, Finanzkommission NR; S 27.5.09)

Die UBS AG hat sich in den Vereinbarungen mit dem Bund und der Schweizerischen Nationalbank verpflichtet, Vorgaben zu Entschädigungssystemen einzuhalten, welche den in Absprache mit der Eidgenössischen Bankenkommission ermittelten «Best Practices» und internationalen Standards entsprechen, wie sie dazumal in einer Arbeitsgruppe des Financial Stability Forums (heute Financial Stability Board) diskutiert wurden. Vor diesem Hintergrund beauftragt die Motion den Bundesrat, im schweizerischen und internationalen Bankensystem rasch ein transparentes und überprüfbares Vergütungssystem zu realisieren, das den Geboten der Billigkeit und einer vorsichtigen Risikoverwaltung genügt.

In seiner Antwort vom 6. März 2009 weist der Bundesrat darauf hin, dass die FINMA dabei ist, ein Rundschreiben über die Vergütungssysteme in der Finanzbranche zu erarbeiten, und beantragt deshalb die Annahme der Motion.

In der Zwischenzeit hat die FINMA ihr Rundschreiben «Vergütungssysteme» am 11. November 2009 publiziert. Das Rundschreiben hat zum Ziel, die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche nachhaltig zu beeinflussen. Vergütungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität von Finanzinstituten zu beeinträchtigen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf den variablen Vergütungen. Bei der Ausgestaltung des Rundschreibens wurden sowohl Eingaben aus der Anhörung als auch internationale 1976

Entwicklungen berücksichtigt, insbesondere die vom Financial Stability Board vorgegebenen Standards. Das Rundschreiben ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.

Aus Sicht des Bundesrates ist die Motion damit erfüllt. Er beantragt deren Abschreibung.

2009 P 09.3209

Strategie für die Finanzmarktpolitik (S. 27.5.09, Graber Konrad)

Im laufenden Jahr hat sich der Bundesrat besonders intensiv mit parlamentarischen Aufträgen zu Finanzplatzfragen auseinandergesetzt. In einem ersten Schritt hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Auftrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) den Bericht «Situation und Perspektiven des Finanzplatzes Schweiz» erarbeitet. Dieser wurde im September 2009 publiziert und untersucht die bisherigen Auswirkungen der Finanzkrise auf den Schweizer Finanzplatz. Vor allem aber analysiert er die zu erwartenden Veränderungen in den nationalen und internationalen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Chancen und Risiken für unseren Finanzplatz. Nicht im Fokus standen darin die strategischen Stossrichtungen der künftigen Finanzmarktpolitik.

Am 16. Dezember 2009 hat der Bundesrat den Bericht «Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik» in Erfüllung des Postulats Graber verabschiedet. Mit dem Bericht beantragt der Bundesrat die Abschreibung des Postulats. Materiell wird damit auch der vom Nationalrat aufgrund der zu kurzen Bearbeitungsfrist abgelehnten Motion der FDP-Liberalen Fraktion, 09.3141, Strategie zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz, entsprochen. Diese hat den Bundesrat aufgefordert, konkrete Vorschläge vorzulegen, wie der Finanzplatz Schweiz gestärkt und dessen Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden kann.

Im Bericht, den das EFD in Abstimmung mit den Finanzplatzakteuren erarbeitet hat, werden Ziele und Massnahmen formuliert, die den Finanzplatz Schweiz weiter stärken sollen. Die Aufgabe des Bundes konzentriert sich auf die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen. Für die Branchenpolitik sind die Finanzplatzakteure zuständig. Zur Sicherstellung des Zusammenwirkens von Rahmenbedingungen und Branchenpolitik wird der Dialog mit dem Finanzsektor weitergeführt. Für die Umsetzung seiner Finanzmarktstrategie setzt der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Federführung des EFD ein. Zudem wird im Departement ein Staatssekretariat für internationale Finanzfragen geschaffen. Damit wird ein Schwergewicht zur Behandlung der Geschäfte des EFD im Bereich der internationalen Finanzmarkt- und Steuerpolitik gebildet.

Nicht Gegenstand des Berichtes ist die Überprüfung der Rolle der FINMA in der aktuellen Finanzkrise, die im Postulat David,
08.4039, Klärung des Verhaltens der Finanzmarktaufsicht in der Finanzkrise, und in der Motion WAK-N, 09.3010, Funktionsfähigkeit der FINMA, verlangt wird. Hierfür wird ein separater Bericht erstellt.

Ebenfalls wird die Frage nach einem besseren Umgang mit Systemrisiken in einem separaten Bericht vertieft analysiert. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang eine Expertenkommission beauftragt, bis im Herbst 2010 einen Bericht zu verfassen, der die Risiken analysiert, die von Schweizer Grossunternehmen ausgehen können, und geeignete Gegenmassnahmen aufzeigt (Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, 08.3649, Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft). Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

1977

2009 P 09.3282

Stabilisierungsmassnahmen. Finanzielle Folgen für die Kantone (N 12.06.09, Grin)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, bis Ende 2009 über die finanziellen Auswirkungen der konjunkturpolitischen Stabilisierungsmassnahmen auf die Kantone zu berichten. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulates. In seiner Stellungnahme schrieb der Bundesrat, dass im föderalistischen System der Schweiz den Kantonen und Gemeinden bei der Bereitstellung von staatlichen Leistungen eine wesentliche Rolle zukommt. Der Umfang und die Wirkung von konjunkturpolitischen Stabilisierungsmassnahmen könne deshalb in ihrer Gesamtheit nur durch die Analyse der finanziellen Auswirkungen auf sämtlichen staatlichen Ebenen beurteilt werden.

Am 16. Dezember 2009 hat der Bundesrat den Bericht zur Erfüllung des Postulats verabschiedet. Der Bericht erläutert zum einen den Umfang der konjunkturpolitischen Massnahmen des Bundes und deren kantonalen Beteiligungen, zum anderen die kantonseigenen Massnahmen sowie jene der Städte und Kantonshauptorte.

Der direkte fiskalische Impuls des dreistufigen Stabilisierungspakets des Bundes stellt nur einen Teil der Gesamtwirkung konjunkturpolitischer Massnahmen dar.

Berücksichtigt man zusätzlich die von den Kantonen gemeldeten Massnahmen sowie die Effekte des automatischen Stabilisators der Arbeitslosenversicherung, so resultiert ein gesamter Impuls von über 8 Milliarden Franken für das Jahr 2009 sowie von über 7 Milliarden Franken für das Jahr 2010. Dies entspricht im Jahr 2009 einem Fiskalimpuls von 1,6 Prozent und im Jahr 2010 von 1,3 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Da die Ausgaben des Bundes nur rund einen Drittel der Ausgaben der öffentlichen Haushalte ausmachen, ist es empfehlenswert, sich bei internationalen Vergleichen auf den gesamten Sektor Staat, d.h. also Bund, Kantone, Gemeinden und öffentliche Sozialversicherungen abzustützen.

Gemäss den Ergebnissen der Umfragen werden die Kantone, Städte und Kantonshauptorte im Jahr 2009 3,6 Milliarden und im Jahr 2010 2,7 Milliarden Franken für eigene und vom Bund angestossene konjunkturpolitische Massnahmen bereitstellen.

Im Jahr 2009 ist jedoch zu berücksichtigen, dass 0,9 Milliarden auf das Errichten von Fonds bzw. Reserven fallen. Diese Mittel sollen gemäss Angaben der betreffenden Kantone nur bei einer weiteren Verschlechterung der Wirtschaftslage ausgegeben werden. Die Stabilisierungsmassnahmen der Kantone,
Städte und Kantonshauptorte insgesamt betragen unter Einschluss der Beteiligung an den Massnahmen des Bundes im Jahr 2009 0,7 Prozent und im Jahr 2010 0,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Somit tragen die Kantone und Gemeinden rund 40 Prozent an den Massnahmen zur konjunkturellen Stabilisierung in der Schweiz bei.

Mit der Erstellung des Berichtes erachtet der Bundesrat das Postulat als erfüllt und beantragt daher, das Postulat abzuschreiben.

2009 P 09.3348

Umgang mit der UBS-Pflichtwandelanleihe und mit UBS-Aktien in staatlichem Besitz (S 27.5.09, Fetz)

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die Möglichkeiten einer Veräusserung der Pflichtwandelanleihe während der Laufzeit aufzuzeigen und insbesondere die Spannungen der verschiedenen Interessenslagen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der UBS-Beteiligung darzulegen.

1978

Der Bundesrat hat am 6. Mai 2009 beantragt, das Postulat anzunehmen. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat in regelmässigen Abständen die Finanzkommissionen über die Grundsätze und Möglichkeiten bei der Bewirtschaftung der Pflichtwandelanleihe informiert.

In der Zeit vom 19 bis 25. August 2009 wurde ein umfassender Abbau des UBS Engagements vollzogen. Namentlich wurde die Pflichtwandelanleihe in Aktien gewandelt und die daraus resultierenden Aktien umgehend an institutionelle Investoren im In- und Ausland verkauft. Gleichzeitig hat die UBS den Bund für die verbleibenden Couponzahlungen der Pflichtwandelanleihe mit einer Barzahlung abgegolten. Der umfassende Abbau des UBS-Engagements wurde mit einem Mittelzufluss für den Bund im Umfang von rund 7,2 Milliarden Franken am 25. August 2009 abgeschlossen.

Durch den in der Zwischenzeit erfolgten Abbau wird das Postulat hinfällig und der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulates.

Eidgenössisches Personalamt 2004 P 04.3416

Künftige Personalpolitik des Bundes (N 17.12.04, Rey)

Das Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 (BPG) ist für die zentrale Bundesverwaltung seit dem 1. Januar 2002 in Kraft. Zusammen mit den Ausführungsbestimmungen bildet es den normativen Rahmen für die Personalpolitik des Bundes. Das Postulat hatte zum Ziel, dem Gesetzgeber einen Überblick über die bisherigen Erfahrungen mit dem noch jungen Gesetz zu verschaffen und gleichzeitig einen Ausblick über die künftigen Handlungsfelder in der Personalpolitik zu ermöglichen.

Am 23. Oktober 2009 hat die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) nun einen Bericht zum Bundespersonalgesetz vorgelegt. Der Bericht stützt sich auf eine breite Untersuchung, welche die Parlamentarische Verwaltungskontrolle im Auftrag der GPK-N vorgenommen hat. Neben einem Rückblick beinhaltet der Bericht der Geschäftsprüfungskommission auch Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Personalpolitik.

Der Bundesrat hat seinerseits einen gewissen Handlungsbedarf in der Personalpolitik geortet und sich die Erarbeitung einer bundesweiten Personalstrategie als Zielsetzung für das Jahr 2010 gesteckt.

Der Bericht der GPK-N bietet einen umfassenden Blick auf die Personalpolitik des Bundes und zeigt auch den Handlungsbedarf auf. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass das Anliegen des Postulates erfüllt ist und beantragt dessen Abschreibung.

2005 M 05.3152

Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Bundesämtern (N 17.6.05, Berberat; S 29.9.05)

Die Motion wurde gemäss Antrag des Bundesrats von beiden Räten angenommen.

Sie beauftragt den Bundesrat, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Führungspositionen der Bundesämter zu sorgen. Bei gleichen Fähigkeiten sollen Kandidatinnen und Kandidaten aus der lateinischen Schweiz bevorzugt werden. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat den Auftrag, dem Bundesrat alle vier Jahre einen Evaluationsbericht vorzulegen. Der Bundesrat hat den betreffenden Bericht am 6. Mai 2009 verabschiedet. Die EPA-Direktorin hat den 1979

Mitgliedern der Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat die wichtigsten Ergebnisse dieses Berichts mündlich erläutert. Sie begrüssten die Anstrengungen, die von der Bundesverwaltung auf diesem Gebiet unternommen werden.

Es ist eine permanente Aufgabe des Bundesrates, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung zu sorgen. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2006 M 05.3174

Vertretung der sprachlichen Minderheiten in den Bundesämtern (S 14.6.05, Studer Jean; N 8.3.06)

Die Motion wurde gemäss Antrag des Bundesrates von beiden Räten angenommen.

Sie beauftragt den Bundesrat, bei der Besetzung von Führungspositionen in den Bundesämtern bei gleichen Qualifikationen Kandidatinnen und Kandidaten aus der lateinischen Schweiz zu bevorzugen. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat den Auftrag, dem Bundesrat alle vier Jahre einen Evaluationsbericht vorzulegen.

Der Bundesrat hat den betreffenden Bericht am 6. Mai 2009 verabschiedet. Die EPA-Direktorin hat den Mitgliedern der Staatspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat die wichtigsten Ergebnisse dieses Berichts mündlich erläutert.

Sie begrüssen die Anstrengungen, die von der Bundesverwaltung auf diesem Gebiet unternommen werden.

Es ist eine permanente Aufgabe des Bundesrates, für eine angemessene Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung zu sorgen. Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2007 M 05.3469

Schaffung von Transparenz bezüglich der IV-Entwicklung beim Bundespersonal (S 21.3.06, Geschäftsprüfungskommission SR; N 7.3.07)

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) im Sommer 2009 einen Bericht zur Motion überwiesen. Dieser enthält einen kurzen Abriss über die unternommenen Anstrengungen zur Senkung der Invalidisierungen beim Bundespersonal und zur Schaffung von Transparenz bei den bundesinternen IV-Zahlen. Darüber hinaus zeigt er weitere neue Massnahmen auf, die ab 2010 ergriffen werden. Wichtigste Bestandteile dieses Massnahmenpakets zur Schaffung von Transparenz im Bereich der Invalidisierungen und zur Senkung der Invalidisierungszahlen beim Bundespersonal sind das Betriebliche Case Management Bund, eine verbesserte Datenerhebung und ein neues Anreizsystem, welches die Departemente motivieren soll, Mitarbeitende mit Leistungseinbussen im Arbeitsprozess zu behalten bzw. neue Mitarbeitende mit leistungsrelevanten Einschränkungen anzustellen.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass bis Ende 2010 sowohl für das Betriebliche Case Management als auch für die neue Datenerhebung und das Anreizsystem eine erste Evaluation durchgeführt werden kann. Aufgrund der bis Ende 2009 mit den neuen Instrumenten gemachten Erfahrungen kann auch davon ausgegangen werden, dass künftig deutlich zuverlässigere Zahlen zu den Invalidisierungen beim Bundespersonal verfügbar sein werden. Der Motion der GPK-S wird also künftig Folge geleistet werden können.

Das EPA wird ab Ende 2010 die Invalidisierungszahlen beim Bundespersonal jährlich erheben lassen und auswerten. Ebenso wird mit der Einführung des Betrieb1980

lichen Case Managements und des Anreizsystems die Senkung der Invalidität beim Bund zur dauernden Aufgabe des Bundesrates.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2007 P 06.3030

Gleichstellung der Geschlechter. Anerkennung ausserberuflich erworbener Kompetenzen (N 08.03.07, Heim Bea)

Die Bundesverwaltung wendet den Grundsatz, wonach die ausserberuflich erworbenen Kompetenzen ein Kriterium bei der Gehaltsfestlegung sein sollen, bereits an.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Ablehnung des Postulats am 9. Juni 2006 beantragt. Artikel 37 der Bundespersonalverordnung sieht vor, dass bei der Festsetzung des Anfangslohnes Ausbildung sowie Berufs- und Lebenserfahrung der anzustellenden Person angemessen berücksichtigt werden. Ziffer 423 der Weisungen des Bundesrates vom 22. Januar 2003 zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung sieht vor, dass bei der Anstellung neuer Mitarbeitenden nebst Ausbildung und Berufserfahrung auch ausserberufliche Erfahrungen (z.B. Betreuungsaufgaben, Aufgaben im sozialen Bereich) berücksichtigt werden müssen. Für die Umsetzung dieser Grundsätze sind die Departemente und Bundesämter verantwortlich.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung des Postulates.

2007 M 06.3298

200 neue Praktikumsplätze beim Bund (N 22.06.07, Galladé; S 26.9.07)

Die Motion wurde gemäss dem Antrag des Bundesrates von beiden Räten angenommen. Sie beauftragt den Bundesrat, angesichts der drohenden Jugendarbeitslosigkeit auf Ende des Schuljahres 2007 200 neue Praktikumsplätze zu schaffen.

Im August 2009 hat der Bundesrat vom «Lehrstellenbericht Bundesverwaltung» Kenntnis genommen. Der Bericht enthält Angaben über die Ausbildungsplätze für Lernende und Berufspraktikanten und -praktikantinnen. Er orientiert sich am Sollwert von 4 Prozent (Vorgabe des Bundesrates vom 21. Dezember 2005). Der Bericht zeigt auf, dass die Bundesverwaltung rund 1000 Jugendlichen in über 30 verschiedenen Berufen einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz anbietet. Sie erreichte auf diesen Zeitpunkt eine Ausbildungsquote von 4,3 Prozent und übertraf die bundesrätliche Zielvorgabe deutlich.

Diese positive Entwicklung ist das Resultat grosser Anstrengungen. Der Bundesrat war sich stets bewusst, dass die Arbeitslosigkeit junger Erwachsener ein gesellschaftspolitisches und volkswirtschaftliches Problem darstellt. Er war gewillt, seinen Beitrag zur Schaffung von Praktikumsplätzen in der Bundesverwaltung zu leisten und hat deshalb bereits im Voranschlag das Jahr 2007 zusätzliche Mittel in der Höhe von 2 Millionen Franken eingestellt, um das Praktika-Angebot für Lehrabgänger und -abgängerinnen und Fachhochschul- und Hochschulabsolventen und -absolventinnen zu erhöhen. Damit erhielten die Verwaltungseinheiten die Möglichkeit, gezielt Praktikumsstellen in geeigneten Aufgabengebieten anzubieten. Im Rahmen der Stufe 3 der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen hat der Bundesrat 2009 erneut auf die angespannte Arbeitsmarktlage reagiert und unter anderem rund 70 zusätzliche Stellen für Hochschulpraktika geschaffen. Besonderes Augenmerk schenkte die Bundesverwaltung auch ihren Lehrabgängern und -abgängerinnen mit dem Angebot des Programms PONTE. Dabei handelt es sich um eine befristete Anstellung, die mindestens drei und maximal neun Monate dauert. Der PONTE-Einsatz kann von 1981

den Lehrabgängern und Lehrabgängerinnen mit Wochenfrist gekündigt werden, sobald sie eine Stelle gefunden haben. Die Bundesverwaltung nimmt damit ihre soziale Verantwortung als nachhaltige Arbeitgeberin wahr und ermöglicht es jungen Menschen, im Arbeitsprozess zu bleiben, weitere Berufserfahrung zu sammeln und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Daneben engagiert sich die Bundesverwaltung ebenfalls am Programm des SECO für stellenlose Lehrabgänger und -abgängerinnen sowie Fachhochschul- und Hochschulabsolventen und -absolventinnen. Dieses erlaubt jungen Menschen, während sechs Monaten berufliche Erfahrungen zu sammeln, und verbessert dadurch deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Der Auftrag ist erfüllt. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung der Motion.

Eidgenössische Steuerverwaltung 2007 M 07.3217

Übersicht über traktandierte Geschäfte mit Auswirkungen auf den Steuerertrag (N 22.6.07, Kiener Nellen; S 1.10.07)

Die Motion verlangt vom Bundesrat, jeweils zu Beginn jeder Session eine Übersicht über die traktandierten Geschäfte mit Auswirkungen auf den Steuerertrag von Bund oder Kantonen (Steuermehr- oder Steuerminderertrag) zu publizieren und den eidgenössischen Räten zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll genügend Transparenz über die zahlreichen Steuervorhaben geschaffen werden. Im Hinblick auf die Umsetzung des Anliegens wird angeregt, die verlangte Liste in die bereits pro Session publizierte «Übersicht über traktandierte Geschäfte mit finanziellen Auswirkungen» zu integrieren oder dieser anzufügen.

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat anlässlich der Wintersession 2008 erstmals eine Übersicht über traktandierte Geschäfte mit Auswirkungen auf den Steuerertrag von Bund oder Kantonen erstellt. Diese Übersicht wird seither im Vorfeld jeder Session erarbeitet und gemeinsam mit der Publikation «Übersicht über traktandierte Geschäfte mit finanziellen Auswirkungen» den eidgenössischen Räten bzw. den Parlamentsdiensten zur Verfügung gestellt. Das Anliegen der Motion ist somit voll und ganz erfüllt und es wird deren Abschreibung beantragt.

2007 P 06.3570

Benachteiligung des international tätigen Schweizer Flugpersonals (N 1.10.07, Kaufmann)

Das Postulat lädt den Bundesrat ein, Wege aufzuzeigen, wie die Benachteiligung des in der Schweiz wohnhaften und für deutsche Fluggesellschaften tätigen Flugpersonals infolge des deutschen Steueränderungsgesetzes ab dem 1. Januar 2007 gemildert oder kompensiert werden kann.

Nach den von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen werden Vergütungen für eine unselbstständige Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht dem Wohnsitzstaat, sondern dem Staat des Arbeitsorts zur Besteuerung zugewiesen. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Eine davon bildet die Bestimmung über das Personal im internationalen Flugverkehr. Die entsprechende Bestimmung des OECDMusterabkommens (Art. 15 Abs. 3) legt fest, dass das Besteuerungsrecht für solche Einkünfte dem Staat der Geschäftsleitung des Flugunternehmens zugewiesen wird.

Der Grund liegt darin, dass es beim fliegenden Personal administrativ sehr aufwendig wäre, die jeweiligen Arbeitsorte zu bestimmen. Zudem ergäben sich bei Inter-

1982

kontinentalflügen Besteuerungslücken, da die Arbeit zum Teil gar nicht über dem Territorium eines Staates verrichtet wird.

Die Bestimmung des OECD-Musterabkommens entspricht der schweizerischen Abkommenspraxis und ist international sehr weit verbreitet. Eine entsprechende Regelung enthält auch das deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-D).

Als Folge einer Lücke im deutschen Einkommenssteuerrecht, die während Jahrzehnten bestand und der auch Artikel 15 Absatz 3 DBA-D Rechnung trägt, mussten in der Schweiz ansässige und für deutsche Fluggesellschaften tätige Flugbesatzungsmitglieder bis Ende 2006 in Deutschland lediglich auf der tatsächlich auf deutschem Gebiet ausgeübten Arbeit Steuern entrichten, während das ausserhalb Deutschlands verdiente Arbeitsentgelt in der Schweiz besteuert werden konnte.

Von dieser Lücke des nationalen deutschen Rechts haben offenbar gewisse Piloten dadurch profitiert, dass sie ihren Wohnsitz nach Dubai verlegten, sodass ihre Einsätze ausserhalb Deutschlands ganz steuerfrei blieben. Im Jahr 2006 hat der deutsche Gesetzgeber reagiert und ­ gleich wie die Schweiz dies bereits seit Jahren tut (Art. 5 Abs. 1 Bst. f DBG, Art. 4 Abs. 2 Bst. f StHG) ­ die Einkommenssteuerpflicht für das weltweite Erwerbseinkommen von Flugbesatzungsmitgliedern eingeführt, die für ein deutsches Flugunternehmen tätig sind. Diese Gesetzesänderung bedeutet, dass der betroffene Personenkreis seit dem 1. Januar 2007 für sein gesamtes Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit in Deutschland steuerpflichtig ist.

Die Tatsache der Steuerpflicht in Deutschland bringt alleine aufgrund des höheren deutschen Steuerniveaus eine Höherbelastung mit sich. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die betroffenen Personen in Deutschland nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegen und sie deshalb unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen in die höchste Steuerklasse (Alleinstehende) fallen und steuerliche Abzüge von ihrem Erwerbseinkommen nur beschränkt vornehmen können. Diese Verschlechterung ihrer Steuersituation ist jedoch nicht darauf zurückzuführen, dass es sich beim Artikel 15 Absatz 3 DBA-D um eine unzureichende Regelung handeln würde. Der Grund liegt vielmehr darin, dass die betroffenen Personen in der Vergangenheit aufgrund der deutschen Gesetzeslücke einen Steuervorteil geniessen
konnten, der anderen in der Schweiz ansässigen Personen, die in Deutschland einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen und nicht Grenzgänger sind, verwehrt war und ist.

Damit die Verschlechterung der Steuersituation des in der Schweiz wohnhaften und in Deutschland angestellten Flugpersonals unter Berücksichtigung der verfassungsmässigen, steuerlichen Grundsätze gemildert werden kann, ist eine Revision des DBA-D notwendig. Eine solche haben die eidgenössischen Räte auch mit der Motion Lombardi (06.3540) verlangt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat daher die Verständigungsgespräche mit Deutschland vom 17. bis 19. September 2008 dazu genutzt, die Bereitschaft Deutschlands für eine Revision des Artikels 15 Absatz 3 DBA-D auszuloten. Deutschland hat sich dahingehend geäussert, dass die heutige Situation, aus deutscher Sicht, die Richtige sei. Sie entspreche dem im OECD-Musterabkommen wiedergegebenen internationalen Standard. Deutschland habe per 1. Januar 2007 eine systematische Lücke in seiner Besteuerung geschlossen, was zu begrüssen sei. Man sehe daher grundsätzlich keinen Revisionsbedarf bei der Besteuerung des fliegenden Personals und sei nicht zu einer beschränkten Revision in diesem Punkte bereit. Gleichzeitig hat Deutschland die Möglichkeit einer Lösung für das fliegende Personal im Rahmen einer grossen Abkommensrevision 1983

nicht ausgeschlossen. Aufgrund der klaren Äusserung der deutschen Delegation anlässlich der Verständigungsgespräche vom September 2008, erachtete die ESTV ein formelles Begehren um Aufnahme von Revisionsverhandlungen hinsichtlich Artikel 15 Absatz 3 DBA-D im damaligen Zeitpunkt als aussichtslos.

Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 13. März 2009, den Vorbehalt der Schweiz hinsichtlich des Informationsaustausches nach dem OECD Musterabkommen zurückzuziehen, haben die Schweiz und Deutschland beschlossen, Verhandlungen zur Ergänzung des DBA-D mit einer Bestimmung über den Informationsaustausch nach OECD-Standard aufzunehmen. Die Schweiz nutzt diese Verhandlungen, um auch weitere Punkte im DBA-D zu revidieren. Insbesondere wird eine Lösung für das in der Schweiz ansässige Flugpersonal deutscher Flugunternehmen angestrebt. Bislang fanden zwei Verhandlungsrunden statt. Die Verhandlungen dauern noch an.

Wie dargelegt, hat der Bundesrat bereits Massnahmen eingeleitet, welche die steuerliche Schlechterstellung der in der Schweiz wohnhaften und in Deutschland angestellten Flugbesatzungsmitglieder aufgrund des deutschen Steueränderungsgesetzes mildern sollen. Die im Postulat gewünschte Analyse der Vorgehensvarianten ist damit überholt, weshalb dessen Abschreibung beantragt wird.

2007 P 07.3291

Steuerliche Effekte der privaten Altersvorsorge (N 1.10.07, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR. 96.412)

Das Postulat verlangt vom Bundesrat, einen Bericht über die Über- und Unterbesteuerung der privaten Altersvorsorge vorzulegen. Insbesondere ist dabei aufzuzeigen, welche steuerlichen Effekte beim Bezug von Pensionskassengeldern oder Säule 3a-Guthaben mit jeweiliger anschliessender Umwandlung in eine Leibrente eintreten. Im Weiteren soll der Bericht die steuerliche Behandlung von Schweizer Grenzgängern, die zwar in der Schweiz wohnen, aber in Deutschland besteuert werden, in Bezug auf die Säulen 3a und 3b aufzeigen.

Kernaussage des von der Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erarbeiteten Berichts ist, dass durch die getrennte Besteuerung vom übrigen Einkommen die Kapitalleistungen aus der zweiten Säule und aus der Säule 3a steuerlich privilegiert werden. Im Rahmen der Säule 3b unterliegen Kapitalleistungen aus der Vorsorge dienenden Versicherungsprodukten keiner Einkommenssteuer, was ebenfalls eine steuerliche Besserstellung darstellt. Diese Begünstigungen entsprechen dem Willen des Gesetzgebers. Die steuerlichen Auswirkungen bei Umwandlung von Pensionskassengeldern oder Säule-3a-Guthaben in eine Leibrente können unterschiedlich sein. Sie sind einerseits davon abhängig, ob der Bezug der Kapitalleistung einmalig oder gestaffelt erfolgt, andererseits vom übrigen Einkommen, das zum Zeitpunkt des Bezugs der Leibrente erzielt wird.

Bezüglich der Besteuerung der Grenzgänger hält der Bericht fest, dass die in der Schweiz wohnhaften Grenzgänger aufgrund der Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland keiner Doppelbesteuerung unterliegen. Zudem wird bei dem im Postulat erwähnten Beispiel die Kapitalleistung aus einer schweizerischen Säule-3a-Einrichtung einem in der Schweiz ansässigen Vorsorgenehmer ausgerichtet. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland weist in diesem Fall der Schweiz das Besteuerungsrecht für diese Leistung zu, welche denn auch in der Schweiz als Einkommen besteuert wird. Auch in diesem Fall ist davon auszugehen, 1984

dass in der Schweiz steuerpflichtige Personen von der Unterbesteuerung der Leistungen aus der Säule 3a profitieren.

Mit der Gutheissung des Berichts durch den Bundesrat am 16. Dezember 2009 und dessen Veröffentlichung ist den Begehren des Postulats entsprochen worden. Es wird daher beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.

2009 M 07.3031

Steueranreize für energieeffiziente Sanierungsmassnahmen (N 1.10.07, CVP/EVP/glp; S 10.6.08; N 11.6.09)

Die vorliegende Motion ist vom Parlament in einen Prüfungsauftrag umgewandelt worden. Demnach ist über die Schaffung steuerlicher Anreize mittels Spareinlagen, die zweckgebunden für energieeffiziente Sanierungen eingesetzt werden, Bericht zu erstatten. Eine aus Vertretern der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), des Bundesamtes für Energie (BFE) sowie des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) zusammengesetzte Arbeitsgruppe verfasste im Auftrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) einen Bericht über Verbesserungsmöglichkeiten des geltenden Steuerabzugssystems für energetische Investitionen im Gebäudebereich. Die auf dem Bericht basierende Studie «Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen von Gebäuden» ist auf der Website der ESTV zugänglich. Die interdepartementale Arbeitsgruppe hat insgesamt sieben denkbare Verbesserungsmöglichkeiten genauer untersucht und diese anhand von sieben Beurteilungskriterien (Effektivität/energetische Wirkung, finanzielle Auswirkungen, Effizienz, Verteilung, Transparenz und Informationsbedarf, Administration und Vollzug, steuerrechtliche Aspekte) evaluiert. Auch die in der Motion geforderte steuerliche Begünstigung von Spareinlagen für energieeffiziente Sanierungen gehörte zu den geprüften Verbesserungsmöglichkeiten. Anhand der genannten Kriterien fiel die Gesamtbeurteilung mit Ausnahme der energetischen Wirkung jedoch negativ aus. Auch die übrigen Vorschläge zeichneten sich bis auf eine Massnahme (qualitative Ausrichtung an Einzelmassnahmen) durch höchstens bescheidene Fortschritte aus. Aufgrund dieser Erkenntnisse hat die WAK-S die Motion 09.3014 «Mehr Effektivität und Effizienz bei den Steuerabzügen für energetische Gebäudesanierungen» eingereicht, die das Parlament in der Sommersession 2009 denn auch überwiesen hat. Das Eidgenössische Finanzdepartement ist gegenwärtig daran, diesen parlamentarischen Auftrag umzusetzen. Vor diesem Hintergrund wird beantragt, die vorliegende Motion als erledigt abzuschreiben.

Volkswirtschaftsdepartement Wettbewerbskommission 2006 P 06.3634

Bericht über wettbewerbswidrige vertikale Vertriebsabreden nach Kartellgesetz (N 20.12.06, Kommission für Rechtsfragen NR 05.082)

Der Bundesrat wurde im Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eingeladen, dem Parlament aufzuzeigen, wie Artikel 5 Absatz 4 Kartellgesetz (KG) seit seiner Inkraftsetzung durchgesetzt worden ist. Zu berichten sei insbesondere darüber, wie viele wettbewerbswidrige vertikale Vertriebsabreden damit verhindert bzw. aufgelöst worden seien.

1985

Artikel 59a KG verpflichtet den Bundesrat, für die Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen und des Vollzugs des KG zu sorgen und dem Parlament bis im April 2009 Bericht zu erstatten. Im Winter 2006/07 hatte die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftdepartementes (EVD) diese Evaluation in Auftrag gegeben.

Die «Evaluationsgruppe KG» schloss ihre Arbeiten, welche auch eine Analyse der Anwendung von Artikel 5 Absatz 4 KG umfasste, im Dezember 2008 ab. Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament gestützt darauf seinen Bericht vom 25. März 2009 und gab darin auch, wie vom Postulat verlangt, über die Durchsetzung von Artikel 5 Absatz 4 KG Auskunft.

Insbesondere legte der Bundesrat die Hintergründe des im Rahmen der Teilrevision von 2003 vom Parlament erlassenen Artikel 5 Absatz 4 KG dar und wies auf die sog. «Vertikal-Bekanntmachung» der Wettbewerbskommission (WEKO) vom 2. Juli 2007 hin. Er verwies auf die von vielen Seiten geäusserte Kritik an der Gesetzesbestimmung und der Bekanntmachung sowie auf die im Rahmen der Evaluationsarbeiten erfolgte detaillierte Prüfung dieser Bestimmungen sowie die Analyse von 91 Geschäften der Wettbewerbsbehörden. Die Evaluationsgruppe KG stellte fest, dass die in Artikel 5 Absatz 4 KG verankerte Vermutung der Beseitigung des Wettbewerbs für gewisse vertikale Vereinbarungen in der Praxis unzutreffend zu sein scheint. Mit der neuen Bestimmung und Bekanntmachung bestehe die Gefahr, dass effiziente vertikale Vereinbarungen zwischen Marktteilnehmern verschiedener Marktstufen verhindert werden. Dies wirke sich negativ auf die Unternehmen und die Konsumenten und Konsumentinnen aus. Da sich mit Anpassungen im Vollzug nur ein Teil der Probleme lösen lasse, empfahl die Evaluationsgruppe KG, bei vertikalen Bestimmungen auf die im Gesetz verankerte Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung zu verzichten, aber an der direkten Sanktionierbarkeit von unzulässigen Mindest- und Festpreisen sowie Gebietsbeschränkungen festzuhalten.

Der Bundesrat teilte in seinem Bericht im Grundsatz die Auffassung der Evaluationsgruppe KG, wonach vertikale Abreden differenzierter beurteilt werden sollten.

Er hat dem EVD den Auftrag erteilt, konkrete Vorschläge auszuarbeiten.

Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

Staatssekretariat für Wirtschaft 2005 P 05.3375

Auswirkungen künftiger Freihandelsabkommen auf Agrardossier in der Doha-Runde (N 7.10.05, Walter Hansjörg)

Seit dem Jahr 2005 gab es eine Klärung im Spannungsfeld Freihandelsverhandlungen und Doha-Runde. Der Bundesrat verhandelt mit der EU ein Abkommen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktesicherheit und öffentliche Gesundheit. Eine Analyse im Vorfeld zur Lancierung dieser Verhandlungen wurde erarbeitet. Mit den USA stehen keine Freihandelsverhandlungen an. Die Freihandelsverhandlungen mit Drittstaaten ausserhalb der EU bewegen sich im selben Rahmen wie frühere, von der Schweiz abgeschlossene Freihandelsabkommen und haben ebenfalls keine spezifischen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Agrardossier der Doha-Runde. Zudem sind heute im Landwirtschaftsdossier der Doha-Runde die Eckwerte bei einem Abschluss klar ersichtlich und können durch Freihandelsverhandlungen mit Drittstaaten nicht beeinflusst werden.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung des Postulats.

1986

2006 M 03.3603

Massnahmenplan für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (N 11.5.06, Fehr Jacqueline; S 21.9.06)

Die Kompetenzen des Bundes sind in diesem Politikfeld begrenzt. Mit der Motion hat der Bundesrat den Auftrag erhalten, die Rolle des Moderators zu übernehmen und einen politischen Impuls zu geben. Der Bund kann auf den folgenden drei Handlungsebenen aktiv werden: ­

Koordination der Aktivitäten Weil eine Vielzahl von Sachbereichen und Akteuren betroffen und die Entscheidkompetenzen zersplittert sind, fehlt es an Koordination und Informationsaustausch bei der Entwicklung von politischen Massnahmen. Um dem entgegenzuwirken haben das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Herbst 2009 die Informationsplattform «Vereinbarkeit Beruf und Familie: Massnahmen der Kantone und Gemeinden» unter www.berufundfamilie.admin.ch lanciert. Die Datenbank, mit welcher die existierenden Politiken schnell, übersichtlich und praxisnah abgerufen werden können, soll den Transfer von Ideen und Erfahrungen unterstützen und gleichzeitig vermeiden, dass das Rad immer wieder neu erfunden wird. Die Plattform kann die Kantone und Gemeinden zudem bei deren eigenem Monitoring unterstützen. Sie gibt einen politischen Impuls bei den betroffenen Akteuren und hilft mit, die Entwicklung von Massnahmen zu beschleunigen.

­

Verbreitung von Information, Sensibilisierung und guten Beispielen Um die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vom Nutzen einer familienfreundlichen Unternehmenspolitik zu überzeugen, hat das EVD 2007 das KMU-Handbuch Beruf und Familie publiziert. Dieses praxisbezogene Arbeitsinstrument unterstützt die KMU bei der Umsetzung einer familienfreundlichen Unternehmensführung im konkreten Betriebsalltag. Mit Hilfe des Schweizerischen Gewerbeverbands und des Schweizerischen Arbeitgeberverbands wurde das Handbuch über die Kanäle der regionalen Verbände beworben und verteilt.

­

Anpassung und Umsetzung der bestehenden Bundesgesetze ­ Seit sieben Jahren fördert der Bund mit dem Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (in Kraft seit dem 1. Februar 2003) die Schaffung von zusätzlichen Plätzen für die Tagesbetreuung von Kindern. Das Impulsprogramm ist auf 8 Jahre befristet.

­ Im Herbst 2009 verabschiedete das Parlament die vom Bundesrat vorgeschlagene Familiensteuerreform, welche Familien mit Kindern eine steuerliche Entlastung bringt. Der neue Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern vermindert die negativen Anreize für die Erwerbstätigkeit von beiden Elternteilen und trägt somit zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit bei.

Mit den aufgeführten Aktivitäten hat der Bund seine Möglichkeiten im Rahmen seiner Kompetenzen im Bereich der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausgeschöpft.

1987

Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die beiden vorberatenden Kommissionen die Pa.Iv. Hochreutener 07.419 Verfassungsbasis für eine umfassende Familienpolitik angenommen haben. Das Parlament wird im Rahmen dieser Vorlage entscheiden, ob der Bund weitergehende Kompetenzen in diesem Politikfeld erhalten soll.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2007 P 06.3888

Umwandlung von Bewilligungsverfahren in Widerspruchsverfahren (S 12.3.07, Wicki)

2007 P 06.3732

Umwandlung von Bewilligungsverfahren in Widerspruchsverfahren (N 23.3.07, Christlichdemokratische Fraktion)

Im Dezember 2009 hat der Bundesrat den Bericht «Widerspruchsverfahren oder kürzere Fristen» verabschiedet. Damit hat er den Auftrag der beiden identischen Postulate erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2007 M 06.3007

Wirtschaftsabkommen mit den USA (NR 15.6.06, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR; SR 5.6.07)

Die Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR wurde am 31. Januar 2006 vor folgendem Hintergrund eingegeben: Ende Januar 2006 beurteilte der Bundesrat die Bedingungen für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen Schweiz-USA als nicht erfüllt (siehe Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik 2006). Am 28. Januar 2006 informierten Bundesrat Joseph Deiss und der US Handelsbeauftragter Robert Portman die Öffentlichkeit über den Beschluss, ein Kooperationsforum Schweiz-USA für Handel und Investitionen zu errichten.

Der erste Teil der Motion fordert den Bundesrat auf, Gespräche mit den USA über ein Wirtschaftsabkommen mit Schwergewicht allgemeine Kooperation, Handelsliberalisierung, Dienstleistungen und Investitionen fortzuführen.

Am 25. Mai 2006 wurde das Kooperationsforum Schweiz-USA für Handel und Investitionen mittels bilateralem Abkommen errichtet («Agreement between the Government of the Swiss Confederation and the Government of the United States of America establishing a Trade and Investment Cooperation Forum»). Dieses führt die in der Motion geforderten Gespräche fort, vertieft die bilaterale Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der nicht tarifären Handelshemmnisse, und weitet diese auf pluri- und multilateralem Niveau auf Bereiche wie den elektronischen Handel, den Schutz des geistigen Eigentums und Handelserleichterungen aus. Die geforderte Fortsetzung der Gespräche ist ein fortlaufender Prozess, dessen Rahmen durch das Kooperationsforum geschaffen wurde. Ein Überblick zum Stand der Arbeiten des Kooperationsforums findet sich auf der Homepage des SECO unter http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00561/00566/index.html?lang=de.

Im zweiten Teil der Motion wurde der Bundesrat aufgefordert, eine umfassende wirtschaftliche Analyse vorzulegen und Verhandlungen an der Wahrung der volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen auszurichten. Wie der Bundesrat in seiner Antwort vom 29. März 2006 festhielt, liegt die geforderte Analyse bereits vor (G. C.

Hufbauer, R. E. Baldwin, The Shape of A Swiss-US Free Trade Agreement, Peter G.

Peterson Institute for International Economics, Washington D.C., Februar 2006).

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

1988

2007 M 06.3022

Schaffung des schweizerisch-amerikanischen Kooperationsforums und Abschluss von Wirtschaftsabkommen mit den USA (S 19.6.06, Briner; N 26.9.07)

Die Motion wurde am 7. März 2006 vor folgendem Hintergrund eingegeben: Ende Januar 2006 beurteilte der Bundesrat die Bedingungen für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen Schweiz-USA als nicht erfüllt (siehe Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik 2006). Am 28. Januar 2006 informierten Bundesrat Joseph Deiss und der US-Handelsbeauftragter Robert Portman die Öffentlichkeit über den Beschluss, ein Kooperationsforum Schweiz-USA für Handel und Investitionen zu errichten.

Das in der Motion geforderte Kooperationsforum Schweiz-USA für Handel und Investitionen wurde am 25. Mai 2006 mittels bilateralem Abkommen errichtet («Agreement between the Government of the Swiss Confederation and the Government of the United States of America establishing a Trade and Investment Cooperation Forum»). Es vertieft die bilaterale Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der nicht-tarifären Handelshemmnisse, und weitet diese auf pluri- und multilateralem Niveau auf weitere Bereiche wie den elektronischen Handel, den Schutz des geistigen Eigentums und Handelserleichterungen aus. Ein Überblick zum Stand der Arbeiten des Kooperationsforums findet sich auf der Homepage des SECO unter http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00561/00566/index.html?lang=de.

Die Motion fordert weiter, dass Vereinbarungen abgeschlossen werden, die für die Schweiz und die USA von Vorteil sind. Im Rahmen des Kooperationsforums wurden bisher zwei Vereinbarungen abgeschlossen, an weiteren wird gearbeitet: Im Bereich elektronischer Handel unterzeichneten Bundesrätin Doris Leuthard und die US-Handelsbeauftragte Susan Schwab am 10. Oktober 2008 in Washington eine «Joint Declaration on Cooperation and Promotion regarding Electronic Commerce».

Darin bestätigen die Schweiz und die USA ihre Absicht, den elektronischen Handel zu erleichtern und zu fördern, diskriminierende Massnahmen zu verhindern, den Benützern bessere Rechtssicherheit zu garantieren und das für den elektronischen Austausch nötige Klima des Vertrauens zu schaffen. Zudem trat am 16. Februar 2009 mittels eines Briefwechsels Schweiz-USA ein bilaterales Datenschutzrahmenwerk in Kraft (Briefwechsel vom 1. und 9. Dezember 2008 zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Schaffung eines Datenschutzrahmenwerkes zur Übermittlung von
personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika, AS 2009 1793). Bisher haben sich mehr als 300 US-Unternehmen beim US Handelsministerium zur Einhaltung der in diesem Datenschutzrahmenwerk festgehaltenen Datenschutzgrundsätze verpflichtet und sich zertifiziert. Firmen in der Schweiz profitieren dadurch von einer einfacheren Übermittlung personenbezogener Daten an diese Unternehmen.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2007 M 06.3379

Schweizer Unternehmen und Freizügigkeit (N 6.10.06, Robbiani; S 5.12.07)

Die Motion verlangt Massnahmen, die schweizerischen Firmen (und Selbstständigen) die Dienstleistungserbringung im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens erleichtern.

Das SECO hat die wesentlichen Informationen, die für Schweizer Unternehmen bei der Übernahme von Aufträgen in der EU wichtig sind, auf seinem KMU-Portal 1989

veröffentlicht. Sodann finanziert das SECO das in den Kantonen eingerichtete Netzwerk von EURES-Beraterinnen und -Beratern, die über die jeweiligen Entsendebedingungen in der Schweiz und in den EU-Staaten informieren. Daran beteiligt ist auch das Bundesamt für Migration (BFM). Das SECO hat ferner verschiedene Umfragen bei schweizerischen Unternehmen durchgeführt, um allfällige konkrete Probleme bei der Geschäftstätigkeit im europäischen Ausland in Erfahrung zu bringen. Für diese Probleme werden im Rahmen regelmässig stattfindender zwischenstaatlicher Treffen Lösungen gesucht.

Da die Motion umgesetzt ist, beantragt der Bundesrat deren Abschreibung.

2008 P 08.3310

Grundnahrungsmittel in Finanzvehikeln (N 3.10.08, Zemp)

Vgl. P 08.3270 2008 P 08.3764

Wirtschaftslage der Schweiz und Stabilisierungsmassnahmen (N 8.12.08, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR)

Ende Mai 2009 hat der Bundesrat den Bericht «Wirtschaftslage in der Schweiz und Stabilisierungsmassnahmen» verabschiedet. Damit hat er den Auftrag des Postulats erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 P 08.3768

Stabilisierungsmassnahmen. Zweites Paket. Einbezug weiterer Akteure, insbesondere der Kantone und Städte (S 11.3.09, Hêche)

Im Rahmen der zweiten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen wurden die Kantone über die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) und die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) einbezogen.

Zudem bestehen einige Massnahmen darin, kantonale Projekte über eingespielte Fachkontakte mitzufinanzieren. Der Bundesrat hat damit den Auftrag des Postulates erfüllt und beantragt daher dessen Abschreibung.

Bundesamt für Landwirtschaft 2006 P 06.3637

Ausgeglichene Düngerbilanz (S 20.12.06, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR 06.038)

Mit der Annahme der Motion hat sich der Bundesrat bereit erklärt, die Situation bei den Hofdüngerverschiebungen zu überprüfen und nötigenfalls entsprechende Schritte zu einer optimaleren Verwaltung dieser wertvollen Nährstoffe zu prüfen.

Wegen der aktuellen uneinheitlichen Vorgehensweise in den Kantonen, mit entsprechenden Vollzugslücken, hat das Bundesamt für Landwirtschaf eine Internetapplikation (HODUFLU) zur administrativen Abwicklung von inter- und innerkantonalen Hofdüngerverschiebungen entwickelt und stellt diese den Kantonen, landwirtschaftlichen Kontrollstellen und Betrieben zur Verfügung. Für alle Anwender ergibt sich eine administrative Vereinfachung. Ziel ist der flächendeckende Einsatz von HODUFLU und die optimale Verteilung der Nährstoffe.

Der Bundesrat hat den Bericht am 24. Juni 2009 verabschiedet und entsprechende Aufträge an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation erteilt. Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

1990

2007 M 06.3635

Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems (S 20.12.06, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR 06.038; N 14.3.07)

Der Bundesrat wurde beauftragt, bis spätestens im Jahre 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen. Der Bericht sollte eine Beurteilung ermöglichen, ob im Rahmen einer nächsten agrarpolitischen Reformetappe das Direktzahlungssystem anzupassen sei.

Der Bundesrat hat den Bericht am 6. Mai 2009 verabschiedet. Die Direktzahlungen sollen künftig konsequent auf die von der Bevölkerung gewünschten und in der Bundesverfassung definierten Leistungen der Landwirtschaft ausgerichtet werden.

Massnahmen mit unspezifischer Zielausrichtung sollen durch zielgerichtete Instrumente ersetzt werden. Mit dem vorgeschlagenen Konzept werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wirksam und effizient gefördert. Gleichzeitig ist das System flexibel für unterschiedliche agrarpolitische Rahmenbedingungen und ist mit den internationalen Verpflichtungen vereinbar. Die konkrete Ausgestaltung der Instrumente und die Mittelverteilung beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen einer Vernehmlassung bzw. einer Botschaft für eine nächste agrarpolitische Reformetappe vorzulegen.

Der Ständerat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2009 zur Kenntnis genommen und eine Motion (Mo 09.3973 der WAK-S vom 16. Oktober 2009) angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, das vorgeschlagene Konzept zu konkretisieren. Der Bundesrat erachtet die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2007 P 07.3299

Effiziente Bekämpfung des Feuerbrandes (N 5.10.07, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

Das Anliegen des Postulats aus dem «Feuerbrand-Jahr 2007» ist inzwischen berücksichtigt. Der Bund verfügt über eine wirksame Bekämpfungsstrategie, deren Umsetzung durch die Kantone erfolgt. Dem Kernanliegen des Postulats, nämlich ergänzend zu den existierenden Massnahmen die zusätzliche Möglichkeit der Bekämpfung des Feuerbrands mit dem Antibiotikum Streptomycin zu schaffen, wurde Rechnung getragen. In den Jahren 2008 und 2009 konnte Streptomycin unter strengen Auflagen zeitlich befristet im schweizerischen Obstbau eingesetzt werden.

Die Zulassung wird aufgrund der gemachten Erfahrungen jährlich neu überprüft. In Erfüllung des Postulats hat der Bundesrat am 7. Dezember 2007 einen Bericht zur Bekämpfung des Feuerbrands in der Schweiz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2007 P 07.3466

Nahrungsversorgung angesichts wachsender Energieproduktion aus Biomasse (N 5.10.07, Schmied)

Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 5. September 2007 festgehalten, dass die Wirkungen der Produktion von Energie aus Biomasse untersucht werden und die Resultate in den Bericht «Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems» einfliessen. Die Berichte liegen vor.

Der Schlussbericht der Studie «Wirkungen der Produktion von Erdölsubstituten aus Biomasse auf den Agrarsektor in der Schweiz» wurde im April 2008 veröffentlicht.

Die Studie kommt zum Schluss, dass angesichts des geringen Bioenergiepotenzials und der ­ dennoch ­ potenziell starken Beeinträchtigung der inländischen Nah1991

rungsmittelsicherheit, eine staatliche Förderung dieser erneuerbaren Energieform schwierig zu begründen ist. Der Bericht des Bundesrates zur «Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems» vom Mai 2009 nimmt diesen Sachverhalt auf. Er betont die Wichtigkeit der sicheren Versorgung mit Nahrungsmitteln und sieht keine speziellen Förderinstrumente für den Anbau von Biomasse für energetische Zwecke vor.

Der Bundesrat erachtet das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2007 P 07.3497

Nahrungsmittelversorgung angesichts wachsender Produktion von Energie aus Biomasse (S 18.9.07, Maissen)

Vgl. P 07.3466 2007 P 07.3511

Feuerbrandbekämpfung (N 5.10.07, Büchler)

Vgl. P 07.3299 2008 M 06.3735

Agrarpolitische Marktordnungen. Weiterentwicklung (S 20.3.07, Büttiker; N 3.3.08)

Der Bundesrat wurde beauftragt, innert Jahresfrist Vorschläge zu unterbreiten, welche das geltende Importsystem mit seiner Versteigerung der Zollkontingente bei Schlachtvieh und Fleisch weiterentwickeln.

Die Weiterentwicklung des geltenden Importsystems ist in einen grösseren Zusammenhang zu stellen. Die weitere Entwicklung hängt stark mit der aussenwirtschaftspolitischen Entwicklung zusammen. In diesem Bereich hat der Bundesrat entsprechende Schritte unternommen (vgl. WTO- und FHAL-Verhandlungen). Da auf eine Vorlage zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) verzichtet werden soll, wurde dem Parlament in Form eines Berichts dargelegt, welche Massnahmen der Bundesrat in diesem Bereich vorsieht.

Der Bundesrat hat den Bericht am 6. Mai 2009 verabschiedet. Der Bundesrat erachtet die Motion als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

2008 P 08.3269

Weltlandwirtschaftsbericht der Uno (N 3.10.08, Graf Maya)

2008 P 08.3270

Nahrungsmittelkrise. Rohstoff- und Ressourcenknappheit (S 18.9.08, Stadler)

Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom 20. August 2008 bereit erklärt, einen Bericht zu den im Postulat aufgeworfenen Fragen über die Nahrungsmittelkrise sowie die Rohstoff- und Ressourcenknappheit vorzulegen und darin auch die Anliegen der Postulate Graf Maya, Weltlandwirtschaftsbericht der Uno, 08.3269, und Zemp, Grundnahrungsmittel in Finanzvehikeln, 08.3310, zu berücksichtigen.

Der Bundesrat hat den Bericht zur Nahrungsmittelkrise, Rohstoff- und Ressourcenknappheit am 19. August 2009 verabschiedet. In diesem Bericht zeigt der Bundesrat auf, wie die Versorgung der Schweiz langfristig sichergestellt werden kann. Dafür will der Bundesrat sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen Ebene ansetzen. Bei allen Ressourcen und Rohstoffen, welche die Schweiz einsetzt, sollen weitere Schritte unternommen werden, um die Effizienz und Nachhaltigkeit bei Produktion und Konsum zu steigern. Um die Versorgung mit wichtigen Rohstoffen und Ressourcen sicherzustellen, braucht es nach Ansicht des Bundesrats zudem eine gute internationale Zusammenarbeit. Die bilateralen und multilateralen Kontakte 1992

sollen daher vertieft und das Engagement in den internationalen Organisationen verstärkt werden.

Der Bundesrat erachtet die Postulate Stadler 08.3270, Graf Maya 08.3269 und Zemp 08.3310 als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

Bundesamt für Veterinärwesen 2006 M 05.3812

Artikel 7a und 7c des Tierschutzgesetzes. Inkraftsetzung (N 15.3.06, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR 02.092; S 20.6.06)

Die mit der Motion verlangte Inkraftsetzung der Artikel 7a und 7c des Tierschutzgesetzes (TSchG) erfolgte auf den 2. Mai 2006 (AS 2006 1425).

Die am 1. September 2008 in Kraft getretene neue Tierschutzverordnung regelt die Zucht und die Haltung von Hunden sowie die Anforderungen an die Hundehalterinnen und Hundehalter (vgl. insbesondere Art. 28, 68­79; SR 455.1). Zusätzliche Massnahmen werden im Rahmen der parlamentarischen Initiative 05.453 «Verbot von Pitbulls in der Schweiz» vorbereitet. Die Vorlage wurde am 9. Juni 2009 im Nationalrat behandelt und ist nun im Ständerat hängig.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung der Motion.

2006 M 05.3790

Artikel 7a und 7c des Tierschutzgesetzes. Inkraftsetzung (S 16.3.06, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR 02.092; N 15.06.06)

Vgl. M 05.3812 2006 M 06.3062

Gefährliche Hunde. Verantwortung ist der beste Schutz (N 23.6.06, Freisinnig-demokratische Fraktion; S 21.9.06)

Die am 1. September 2008 in Kraft getretene neue Tierschutzverordnung regelt in Artikel 68 die Ausbildung der Hundehalterinnen und Hundehalter (SR 455.1).

Zusätzliche Massnahmen werden im Rahmen der parlamentarischen Initiative 05.453 «Verbot von Pitbulls in der Schweiz» vorbereitet. Die Vorlage sieht auch eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hundehalter vor. Das Geschäft wurde am 9. Juni 2009 im Nationalrat behandelt und ist nun im Ständerat hängig.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung der Motion.

2007 M 05.3768

Freier Nutztierverkehr (N 24.3.06, Dupraz; S 20.3.07)

Der gemischte Veterinärausschuss hat am 23. Dezember 2008 beschlossen, Anhang 11 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81) zu erweitern. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die grenztierärztlichen Kontrollen zwischen der Schweiz und der EU für den Handel mit Tieren und Tierprodukten abgeschafft wurden. Für den Tagesweidegang bestehen zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und der Schweiz spezifische Regelungen (Anhang 11, Anlage 5, Kapitel II, Bst. C, Ziff. 8). Die Information über die Versendung der Tiere und die Untersuchung durch den amtlichen Tierarzt muss nur für die erste Versendung der Tiere in einen Mitgliedstaat im betreffenden Kalenderjahr erfolgen. Die erforderliche Gesundheitsbescheinigung ist jedes Kalenderjahr bei

1993

der ersten Verbringung der betreffenden Tiere in einen Mitgliedstaat vorzulegen (Anhang 11, Anlage 5, Kapitel II, Bst. C, Ziff. 8).

Die Forderungen der Motion sind damit erfüllt. Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung der Motion.

2007 M 06.3270

Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten (N 6.10.06, Scherer Marcel; S 20.3.07)

In der EU ist die Verwertung von Küchen- und Speiseabfällen zu Schweinesuppe verboten. In der Schweiz ist diese Art der Verwertung heute noch erlaubt. Ein Verbot ist jedoch unvermeidlich. Andernfalls könnte die Gleichwertigkeit der Tierseuchenbestimmungen zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr garantiert werden und die erzielten Erleichterungen für den Handel zwischen der Schweiz und der EU würden gefährdet. Mit der EU konnte jedoch eine Übergangsfrist ausgehandelt werden. Die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten als Schweinesuppe muss erst ab dem 1. Juli 2011 verboten werden (Anhang 11, Anlage 6, Kapitel 1, Sonderbedingungen, des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen [SR 0.916.026.81]). Damit haben Verwerter genügend Zeit, um ihre Anlagen zu amortisieren und alternative Verwertungsmöglichkeiten aufzubauen.

Eine sinnvolle Verwertung der Speiseabfälle, z.B. Verwertung in Biogasanlagen, ist weiterhin möglich.

Der Bundesrat beantragt unter diesen Umständen die Abschreibung der Motion.

2007 M 06.3534

Umwelt-, Tierschutz- und Gesundheitspolitik als Schutzanliegen bei handelspolitischen Verhandlungen (N 20.12.06, Hess Bernhard; S 5.12.07)

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Tiere im Rahmen von multilateralen Handelsbeziehungen vor Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden. Er beachtet auch den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und die Sicherung der Qualität des Handels mit Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Artikel 175 der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) sieht ein Strassentransitverbot für Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine vor. In diesem Zusammenhang kann auch auf die im Parlament hängige parlamentarische Initiative 07.417 Marty Kälin «Grenzkontrollen und Tiertransporte» hingewiesen werden. In seiner Stellungnahme vom 2. September 2009 zur parlamentarischen Initiative hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die heute in Artikel 175 TSchV verankerte Regelung nach harten und schwierigen Verhandlungen im Rahmen des gemischten Veterinärausschusses (GVA) Niederschlag in Anhang 11 des bilateralen Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der EU fand. Dies erlaubt es der Schweiz, vorderhand am Strassentransitverbot nach Artikel 175 TSchV festzuhalten, wobei jedoch explizit festgehalten ist, dass die Frage durch den GVA erneut geprüft werden wird. Das Strassentransitverbot wird auch im Rahmen der Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich zur Diskussion stehen. Eine Weiterführung der bestehenden Sonderregelung wird vom Bundesrat angestrebt, auch wenn dies ausgesprochen schwierig sein dürfte.

Der Bundesrat beantragt unter diesen Umständen die Abschreibung der Motion.

1994

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie 2007 M 06.3443

Sportunterricht an Berufsfachschulen. Gesetze einhalten und Qualität sichern (N 20.12.06, Bruderer; S 19.9.07)

Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport aus dem Jahr 1972 will der Bund das bisherige Sportfördersystem den veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Der Bundesrat hat am 11. November 2009 die Botschaft zum Sportförderungsgesetz und zum Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport an das Parlament überwiesen. Der Botschaftsentwurf sieht in Artikel 12 Sportförderungsgesetz vor, dass der Bundesrat die Mindestlektionenzahl und qualitative Grundsätze für den Sportunterricht an Berufsfachschulen festlegen wird.

Der Bundesrat beantragt daher die Abschreibung der Motion.

2009 P 08.4025

Weiterbildungsoffensive (S 5.3.09 Sommaruga Simonetta)

Mit der Verabschiedung des Weiterbildungsberichts hat der Bundesrat am 4. November 2009 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, bis Ende Legislaturperiode 2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz vorzulegen (Umsetzung von Art. 64a Bundesverfassung). Angestrebt wird ein Grundsatzgesetz, das die Eigenverantwortung für das lebenslange Lernen stärkt, die Chancengleichheit beim Zugang zur Weiterbildung verbessert und die Kohärenz in der Bundesgesetzgebung sicherstellt. Gegenstand des geplanten Gesetzes ist die nicht formale Bildung (staatlich nicht anerkannte Bildungsangebote wie Kurse oder Seminare). Im Rahmen der Erarbeitung des Vernehmlassungsentwurfes soll eine Expertenkommission vertieft prüfen, wie die Transparenz, Qualität und Mobilität im Weiterbildungsbereich erhöht werden kann. Insbesondere soll auch geprüft werden, wie der Zugang zur Weiterbildung für Personen gesichert werden kann, die aufgrund der Herkunft oder des sozialen Umfelds Erschwernisse haben, die dem Bildungssystem fern stehen oder aus ihm herauszufallen drohen. Der Bundesrat erachtet das im Vorstoss geäusserte Anliegen, wonach Massnahmen im Weiterbildungsbereich zur Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit der Erwerbsbevölkerung zu prüfen sind, somit als erfüllt und beantragt die Abschreibung des Postulats.

2009 P 08.4024

Weiterbildungsoffensive (N 9.3.09, Fehr Mario)

Vgl. P 08.4025 2009 P 09.3004

Forschung und Innovation zur Bekämpfung des Konjunkturrückganges (S 16.3.09, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR 08.079)

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf das Postulat darauf hingewiesen, dass er der Forschungs- und Innovationsförderung höchste Priorität zuweist. Neben den regulären Zuwachsraten für den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im Rahmen der geltenden BFIBotschaftsperiode hat der Bundesrat mit Beschluss vom 11. Februar 2009 dem Parlament zusätzlich im Rahmen der 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen weitere Aufstockungen im Forschungs- und Innovationsbereich in der Höhe von rund 50 Millionen Franken beantragt. Für die Förderung der anwendungsorientierten Forschung und Innovation hat das Parlament gestützt darauf der KTI zusätzliche Mittel in der Höhe von 21,5 Millionen Franken bis Ende 2009 zur Ver1995

fügung gestellt. Damit wurden mit Beginn April 2009 drei Massnahmen ergriffen: 1) Aufstockung der Kredite in Zukunftstechnologien und flexiblere Handhabung der Förderkriterien (+ 20 Mio. CHF), 2) Vergabe eines Innovationsschecks (+1 Mio.

Franken), 3) Thematische Sensibilisierung in den Bereichen Cleantech und intelligente Materialien (+ 0,5 Mio. CHF). Die Massnahmen zeigen bis zum Zeitpunkt Ende 2009 eine deutlich positive Wirkung. Das F&E-Projektgeschäft der KTI hat sich im Vergleich zum Vorjahr 2008 um etwa 75 Prozent erhöht, die eingeführten Innovationsschecks waren nach wenigen Wochen vergeben. Insbesondere im Bereich Cleantech der F&E-Projektförderung zeigt sich aufgrund der über die F&E- und WTT-Konsortien der KTI durchgeführten etwa 40 nationalen und regionalen Sensibilisierungsveranstaltungen eine deutliche Zunahme gegenüber den Jahren 2007 und 2008. Weitergehende Ergebnisse der eingeleiteten Massnahmen werden im Verlauf des Jahres 2010 vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die letzten hängigen F&E-Projektanträge von den Experten beurteilt sein und umfassende Ergebnisse über die Umsetzung der bewilligten F&E- und InnovationsscheckProjekte vorliegen. Aufgrund der positiven Wirkung, welche die Massnahmen bislang erzielt haben, erachtet der Bundesrat das Postulat als erfüllt und beantragt dessen Abschreibung.

2009 M 07.3879

Antidiskriminierungskampagne (N 29.4.09, Glanzmann; S 10.12.09)

Im Rahmen des Berichtes über den Handlungsbedarf und die Massnahmenvorschläge der zuständigen Bundesstellen im Bereich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern (30. Juni 2007) wurden Massnahmen aufgezeigt und eingeleitet, die auf die Sensibilisierung der Arbeitgeber zur Frage des gleichberechtigten Zuganges von Personen mit Migrationshintergrund zum Lehrstellen- wie zum Arbeitsmarkt abzielen sowie den Nutzen von Diversity Management hervorheben.

Es handelt sich unter anderem um Massnahmen zur Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit und zur Sprachförderung, um das Case Management Berufsbildung sowie um die Projektförderung des Bundesamtes für Migration (BFM). Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat, wie in der Antwort des Bundesrates auf die Motion in Aussicht gestellt, im Rahmen der Bundeskampagne «berufsbildungplus.ch» ein besonderes Augenmerk auf die Sensibilisierung für Jugendliche mit ausländischer Herkunft gelegt. Die Kampagne sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Bedeutung der Berufsbildung und trägt dazu bei, das schweizerische Berufsbildungssystem und seine Bildungsangebote besser bekannt zu machen. In der seit 2009 laufenden Kampagne wurde bewusst eine Auswahl von Texten und Fotosujets ausgewählt, die ausländische Jugendliche als erfolgreich integrierte junge Berufsleute darstellt. Die Vermittlung eines positiven Images trägt wesentlich zum Abbau von Vorureilen gegenüber Personen mit Migrationshintergrund bei. Der Bundesrat erachtet die im Vorstoss geäusserte Forderung somit als erfüllt und beantragt die Abschreibung der Motion.

1996

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Generalsekretariat 2004 P 03.3439

Zweckmässigkeit der Angliederung des BFU an das UVEK (N 18.3.04, Geschäftsprüfungskommission NR 02.448)

Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen der Modernisierung der Sicherheitsaufsicht im Luftverkehr die Zweckmässigkeit der Angliederung des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU) an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten.

Am 20. Mai 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zur ersten Teilrevision des Luftfahrtgesetzes ans Parlament verabschiedet.

Darin will der Bundesrat seine Leitsätze aus dem luftfahrtpolitischen Bericht umsetzen und die Grundlagen für die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) anpassen. Zudem schlägt er vor, die Flugunfalluntersuchung zu reorganisieren.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sind: Der Bundesrat setzt eine unabhängige Verwaltungskommission zur Untersuchung von Unfällen mit Flugzeugen, Bahnen und Schiffen ein (Untersuchungskommission).

Die Untersuchungskommission besteht aus einer «operativen Einheit» und einem «Verwaltungsrat».

Die operative Einheit übernimmt die Aufgaben (und das Personal) des Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und der Untersuchungsstelle Bahnen und Schiffe (UUS).

Dem «Verwaltungsrat» sind namentlich folgende Aufgaben übertragen: ­

Er wählt den Chef der operativen Einheit und bestimmt die strategischen Ziele dieser Einheit.

­

Er sorgt für eine durchgängige Qualitätskontrolle der von der operativen Einheit erstellten Unfalluntersuchungsberichte.

Die Eidg. Kommission für die Untersuchung von Flugunfällen (EFUK) wird abgeschafft.

Die Anliegen des Postulats sind somit erfüllt. Dieses kann abgeschrieben werden.

Bundesamt für Verkehr 2006 P 05.3856

Ein modernes Bahngüterverkehrssystem auf der Ost-West-Achse (N 24.3.06, Müller Walter)

Gemäss Postulat ist der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie auf der Ost-WestAchse ­ insbesondere zwischen der Schweiz bzw. den westlichen Nachbarn und den neuen EU-Mitgliedern im Osten ­ ein modernes, leistungsfähiges Bahngüterverkehrssystem für den Transport von Wechselbehältern und Containern eingerichtet werden könnte. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf das Postulat angekündigt, im nächsten Verlagerungsbericht über die Resultate seines Auftrages zu berichten.

1997

Am 27. November 2009 hat er den «Verlagerungsbericht Januar 2007 ­ Juni 2009» zuhanden der parlamentarischen Kommissionen verabschiedet. In Kapitel 9 wird das Anliegen des Postulates erfüllt (vgl.http://www.news-service.admin.ch/ NSBSubscriber/message/attachments/17511.pdf).

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Ost-West-Güterverkehr durch die Schweiz grundsätzlich als äusserst heterogen bezeichnet werden kann. Es ist weder eine Fokussierung auf bestimmte Verkehrsachsen noch auf spezifische Produktgruppen erkennbar. Aufgrund dieser Heterogenität kann auf Bundesebene kein Erfordernis für die spezielle Förderung spezifischer Bahnverkehrsangebote oder die Notwendigkeit spezifischer Infrastrukturmassnahmen abgeleitet werden. Besondere Engpässe sind nicht bekannt. Bereits heute wird der kombinierte Verkehr in OstWest-Richtung angemessen gefördert. Die Förderung umfasst den Transit-, Binnen-, Import- und Exportverkehr und gilt sowohl für Betriebsabgeltungen als auch für Investitionsbeiträge (Terminals) für den kombinierten Verkehr. Die vorhandene Terminalinfrastruktur steht auch für Ost-West-Bahnangebote offen. Terminals, welche durch den Bund gefördert wurden, stehen auch für die Nutzung durch Dritte und deren innovative Angebote im kombinierten Ost-West-Verkehr offen. Unter anderem besteht bereits heute ein Angebot des kombinierten Verkehrs zwischen dem Terminal Rekingen AG und Wolfurt in Vorarlberg/Österreich. Der Bund gilt dieses Angebot jährlich ca. 450 Züge mit etwa 10 000 Lastwagen-Sendungen ab.

Mit der Verabschiedung des Verlagerungsberichts vom 27. November 2009 durch den Bundesrat kann der vorliegende Vorstoss abgeschrieben werden.

2007 P 06.3541

Förderung der Schifffahrt (S 21.3.07, Fetz)

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2009 den Bericht über die Schifffahrtspolitik der Schweiz verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Der Bericht unterstreicht die strategische Bedeutung der Schifffahrt für die Schweiz und ihre Stellung im Verkehrssystem. Der Bundesrat hat die Absicht, die bisherige Politik weiterzuführen und mit einer Reihe von gezielten Massnahmen in den folgenden drei Hauptstossrichtungen zu ergänzen: 1) Optimieren der Rahmenbedingungen für den Gütertransport auf dem Rhein mit dem Ziel einer noch verstärkten intermodalen Integration. 2) Aktiv an den Normierungsprozessen in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz teilnehmen, insbesondere im Bereich der Gefahrguttransporte. 3) Sicherstellen, dass die Schweizer Schifffahrt weiterhin vom freien Meerzugang profitieren und in einem optimalen rechtlichen Rahmen operieren kann.

Die neuen Massnahmen betreffen die allgemeinen Rahmenbedingungen (verstärktes internationales Engagement, insbesondere in der Rheinschifffahrt; Ergänzung des Sachplans Verkehr mit einem spezifischen Teil zur Schifffahrt), die Rheinschifffahrt (Anerkennung der Häfen von nationaler Bedeutung; Bürgschaftskredite) und die Schweizer Binnenschifffahrt (Finanzhilfen für die Lastschifffahrt, sowie die touristische Schifffahrt auf Seen und Flüssen). Die notwendigen finanziellen Mittel für die Umsetzung dieser Massnahmen stehen zurzeit jedoch nicht zur Verfügung.

Mit der Kenntnisnahme des Berichts über die Schifffahrtspolitik der Schweiz durch die zuständige Kommission kann der vorliegende Vorstoss abgeschrieben werden.

1998

Bundesamt für Zivilluftfahrt 2008 P 07.3743

Besserer Haftpflichtschutz bei Experimental-Luftfahrzeugen (S 19.3.08 Fetz)

Das Postulat verlangt als Reaktion auf den Absturz eines Experimentals (sog.

Eigenbauluftfahrzeuge) auf ein Haus in Basel eine Erhöhung der minimalen Versicherungsdeckung für solche Luftfahrzeuge.

Eigenbauflugzeuge sind zum Eigengebrauch bestimmt und eine gewerbsmässige Nutzung ist ausgeschlossen. Die Zulassungsbedingungen für die kleine Gruppe der Eigenbauflugzeuge legt das Bundesamt für Zivilluftfahrt fest. Die haftpflichtrechtlichen Ansprüche von Dritten auf der Erde sind in der Luftfahrtverordnung festgelegt; der Flugzeughalter muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Die in der Schweiz gültigen Mindestversicherungssummen entsprechen zudem den Beträgen in der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 und stellen einerseits auf das Gewicht eines Luftfahrzeugs und damit auf einen möglichen Drittschaden ab. Sie sind so angesetzt, dass sie für den Halter tragbar sind.

Um dem Postulatsauftrag nachzukommen, wurden folgende zwei Varianten geprüft: 1.

Eine allgemeine Erhöhung der heute bestehenden Mindestversicherungsdeckung für alle Eigenbauflugzeuge.

2.

Eine Erhöhung der Mindestversicherungsdeckung für jene Eigenbauflugzeuge, die wie das Eigenbauflugzeug von Basel technisch komplex sind und deshalb eine Sonderbewilligung benötigen.

Gegen die beiden Varianten sprechen folgende Punkte: Erstens kann eine allfällig strengere nationale Regelung nur für in der Schweiz immatrikulierte Luftfahrzeuge durchgesetzt werden. Flugzeuge aus EU-Staaten, welche schweizerischen Luftraum beanspruchen und den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 entsprechen, dürfen nicht einer strengeren schweizerischen Norm unterworfen werden. Eine nationale Regelung würde mithin keine Garantie dafür bieten, dass alle in der Schweiz operierenden Eigenbauflugzeuge mit einer höheren Mindestversicherungssumme ausgestattet sind.

Zweitens ist die Variante 2 aus praktischen Gründen nicht realisierbar; es gibt keine Versicherungsgesellschaft, welche eine erhöhte Versicherungsdeckung für komplexe Eigenbauflugzeuge anbieten würde. Es bestehen lediglich Produkte, die sich an die europäischen ­ und damit auch an die schweizerischen ­ Mindestversicherungssummen anlehnen.

Drittens haben bisher zur Deckung aller eingetretenen Schadenfälle durch Eigenbauflugzeuge, einschliesslich des ausserordentlichen Unfalls in Basel, die Versicherungsleistungen ausgereicht.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Abschreibung des Postulats.

Bundesamt für Energie 2007 P 06.3339

Unabhängigkeit in der Energieversorgung (N 21.3.07, Freysinger)

Der Bundesrat hat am 20. Februar 2007, basierend auf den Energieperspektiven eine Neuausrichtung der Energiepolitik beschlossen. Die Strategie stützt sich auf vier 1999

Pfeiler: 1. Steigerung der Energieeffizienz, 2. Förderung der erneuerbaren Energien, 3. gezielter Aus- und Neubau von Grosskraftwerken und 4. Verstärkung der Energieaussenpolitik. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat darauf gestützt Aktionspläne mit den nötigen Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung der erneuerbaren Energien erarbeitet. Am 20. Februar 2008 hat der Bundesrat die Aktionspläne verabschiedet. In den Aktionsplänen wurde das Ziel gesetzt, den Verbrauch fossiler Energien zwischen 2010 und 2020 um 20 Prozent zu reduzieren. Zahlreiche Massnahmen sind bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der politischen Diskussion.

Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist direkt gekoppelt mit den CO2Emissionen. Der Bundesrat hat im Februar 2008 beschlossen, auch die Massnahmen der aktuellen Klimapolitik (Umsetzung des CO2-Gesetzes bis 2012) zu verstärken.

Das UVEK hat mit der Stiftung Klimarappen deshalb weitere Möglichkeiten zur CO2-Reduktion vereinbart.

Ende August 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Klimagesetz verabschiedet. Damit strebt der Bundesrat an, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2020 um mindestens 20 Prozent und bis 2050 um 50 Prozent zu senken (gemessen am Stand von 1990). Das bedeutet im Schnitt eine jährliche Reduktion um 1.5 Prozent.

Diese Ziele orientieren sich an der Klimapolitik der EU. Sie sollen dazu beitragen, die Klimaerwärmung langfristig auf maximal 2 Grad (gegenüber der vorindustriellen Zeit) zu begrenzen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.

Das neue Gesetz sieht eine Reihe von Instrumenten vor, welche zu einer Reduktion der CO2-Emissionen und damit zu einer Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern beitragen.

Die Anliegen des Postulats sind somit in den wesentlichen Punkten erfüllt. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, den Vorstoss abzuschreiben.

2007 P 06.3452

Energieausweis für Gebäude, Förderung der Energieeffizienz (N 21.3.07, Heim Bea)

Der Bundesrat hat dem Parlament am 24. Juni 2009 eine Änderung des Energiegesetzes unterbreitet. Mit der Änderung soll in Artikel 9 ein neuer Absatz 4 eingeführt werden, welcher besagt, dass die Kantone einheitliche Vorschriften über die Angabe des Energieverbrauchs von Gebäuden erlassen (Gebäudeenergieausweis). Sie legen für ihr Kantonsgebiet fest, ob oder in welchen Fällen solche Energieausweise obligatorisch sind.

Die Kantone haben am 3. August 2009 den Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK eingeführt. Dieser Ausweis ist in der ganzen Schweiz einheitlich und ergibt eine hohe Transparenz bezüglich des Energieverbrauchs von Gebäuden.

Das Postulat kann als erfüllt abgeschrieben werden.

2007 P 06.3714

Realkosten der Atomenergie (S 7.3.07, Ory)

Das Postulat wurde mit dem Bericht «Realkosten der Atomenergie» vom Mai 2008 erfüllt. Der Bericht ist in erster Linie eine Auswertung der bestehenden Literatur zum Thema. Daneben werden auch Kostenangaben des Bundesamtes für Energie (BFE) sowie der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) verwendet. Als Hauptliteraturquellen gelten die jährlich vom BFE publizierte Elektrizitätsstatistik, die Schrift «Entwicklung der Elektrizitätsgestehungskosten in grosstechnischen Kraftwerken», die im Jahre 1987 im Rahmen der Expertengruppe Energie2000

szenarien von der Motor-Columbus Ingenieurunternehmung AG erstellt wurde sowie die Bände 4 (Exkurse) und 5 (Elektrizitätsangebot) der Energieperspektiven 2035 des BFE aus dem Jahre 2007. Während der Bericht der Expertengruppe Energieszenarien aus dem Jahr 1987 die Kosten der bestehenden Kernkraftwerke abdeckt, beziehen sich die Energieperspektiven 2035 des Bundesamtes für Energie auf künftige Kernkraftwerke.

Mit dem vorgelegten Bericht ist das Anliegen des Postulats erfüllt und es kann somit abgeschrieben werden.

2007 M 06.3624

Sicherstellung einer raschen Abwicklung des Sachplanverfahrens für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (S 7.3.07, Hofmann Hans; N 5.6.07)

Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet und damit die Regeln und Verfahren für die Standortsuche festgelegt. Die Standortsuche für geologische Tiefenlager erfolgt in drei Etappen und wird rund zehn Jahre dauern. Danach wird der Bundesrat über die Erteilung der Rahmenbewilligung für je einen Standort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie hochradioaktive Abfälle oder für einen Standort für alle Abfallkategorien entscheiden. Gleichzeitig mit der Verabschiedung des Konzeptteils hat der Bundesrat vom zusätzlichen Stellenbedarf Kenntnis genommen und am 25. Juni 2008 im Rahmen der Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich der notwendigen Aufstockung für die Umsetzung des Sachplanverfahrens zugestimmt.

Das federführende Bundesamt für Energie konnte in der Zwischenzeit den Personalbestand so ausbauen, dass die notwendigen personellen Ressourcen heute vorhanden sind und bei Bedarf noch leicht ausgebaut werden können.

Das Anliegen der Motion ist damit erfüllt. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat, die Motion abzuschreiben.

2007 M 06.3835

Forschungsprogramm tiefe Geothermie (N 21.3.07, Theiler; S 21.6.07; N 1.10.07)

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat, gestützt auf die Neuausrichtung der Energiepolitik, Aktionspläne mit den nötigen Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung der erneuerbaren Energien erarbeitet. Am 20. Februar 2008 hat der Bundesrat die Aktionspläne verabschiedet. Das Anliegen der Motion ist im Rahmen der Massnahme 5 (Verstärkung der Energieforschung im Bereich Erneuerbare Energien) des Aktionsplans erneuerbare Energien aufgenommen worden. Insgesamt wurden für die Umsetzung des Aktionsplans im Jahre 2009 17 Millionen Franken, im 2010 34 Millionen Franken und für die Jahre 2011 und 2012 je 44 Millionen Franken beantragt. Die Subkommission 8 UVEK der Finanzkommission des Nationalrats hatte im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2009 den Budgetantrag von 17 Millionen Franken zur Umsetzung der Aktionspläne jedoch abgelehnt. Ein Minderheitsantrag aus der Kommission wurde am 10. Dezember 2008 im Nationalrat abgelehnt. Angenommen wurde gleichzeitig der Mehrheitsantrag, fünf Millionen Franken aus UVEK-internen Mitteln zur Umsetzung des Aktionsplans einzustellen, eine Million für Aus- und Weiterbildung, vier Millionen für die Energieforschung.

In der Kommission und im Parlament ging man davon aus, dass damit die Motion erfüllt sei. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion.

2001

2007 M 07.3288

Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens (S 21.6.07, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR; N 1.10.07)

Der Bundesrat hat am 24. Juni 2009 eine Änderung der Energieverordnung beschlossen und damit unter anderem Verbrauchsvorschriften für Geräte zur Übertragung des digitalen Fernsehens (Set-Top-Boxen) beschlossen. Diese Vorschriften traten auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Im Rahmen der Arbeiten zum Erlass der Ausführungsverordnung zum revidierten THG wird zurzeit geprüft, ob diese Vorschriften künftig als Ausnahme zum Cassis-de-Dijon-Prinzip gelten sollen, ansonsten sie faktisch wieder ausser Kraft gesetzt würden. Dabei gelangen die gleichen Kriterien zur Anwendung wie seinerzeit beim Bundesratsentscheid vom 31. Oktober 2007 über die Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht.

Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion.

2007 M 07.3004

Emissionen von in der Schweiz neuimmatrikulierten Personenwagen (N 21.3.07, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR; S 4.10.07)

Mit der Annahme der Motion der UREK-N (07.3004) «Emissionen von in der Schweiz neuimmatrikulierten Personenwagen» wurde der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die durchschnittlichen Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen sich ab 2012 an den Vorschriften der EU orientieren. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe hat Anfang 2009 ­ nachdem die Vorschriften der EU im Dezember 2008 durch das Europäische Parlament verabschiedet wurden ­ unter der Federführung des Bundesamtes für Energie (BFE) verschiedene Vollzugsvarianten zur Umsetzung der Motion geprüft. Eine Variante wurde Ende Mai 2009 in die öffentliche Anhörung geschickt. Der Bundesrat hat in seiner Aussprache vom 19. Dezember 2008 über die Volksinitiative «für menschenfreundlichere Fahrzeuge» beschlossen, die Umsetzung der Motion 07.3004 als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu unterbreiten. Die Motion ist deshalb in die Botschaft zur Volksinitiative integriert worden. Die Botschaft mit Gegenvorschlag zur Volksinititative wurde Ende 2009 dem Bundesrat unterbreitet und am 20. Januar 2010 verabschiedet. Dem Anliegen der Motion wurde Rechnung getragen. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat die Abschreibung der Motion.

Bundesamt für Strassen 2001 P 01.3147

Übernahme der europäischen Baumuster für Anhänger und Sattelauflieger (N 5.10.01, Giezendanner)

Sobald EG-Gesamtgenehmigungen für Anhänger vorliegen, werden die entsprechenden Übereinstimmungsbescheinigungen (COC) für die Zulassung in der Schweiz anerkannt. Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge sind generell von der Typengenehmigung befreit (Art. 4 Abs. 1 TGV).

In der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG sind als verbindliche Termine ­ je nach Fahrzeugklasse ­ für neue Fahrzeugtypen die Jahre 2009 (freiwillig) sowie 2010­2012 (obligatorisch) und für bestehende Fahrzeugtypen die Jahre 2012­2014 vorgegeben.

Mit der vom Bundesrat beschlossenen und auf den 1. April 2010 in Kraft tretenden Verordnungsänderung sowie der Anpassung des Mutual Recognition Agreements 2002

(MRA) wurde die RL 2007/46/EG in der schweizerischen Gesetzgebung verankert.

Damit wird das Begehren erfüllt und der Vorstoss kann abgeschrieben werden.

2002 P 01.3396

Lastwagenstaus auf Schweizer Autobahnen (N 21.3.02, Hegetschweiler)

Die Probleme des Schwerverkehrs insbesondere auf der Nord-Süd-Route erforderten verschiedene Massnahmen. So wurde die Wiedereröffnung des Gotthard-Strassentunnels nach dem Unfall im Oktober 2001 von einem Verkehrsmanagement begleitet. Sowohl am Gotthard- wie am San Bernardino-Tunnel wurden Dosiersysteme eingerichtet, die laufend verfeinert wurden. Nach der Gesamtsanierung des San Bernardino-Tunnels konnte das Dosiersystem im Sommer 2008 aufgehoben werden.

Es kann aber jederzeit wieder reaktiviert werden. Das System am Gotthard funktioniert heute zufriedenstellend.

Das Schwergewicht der Anstrengungen besteht darin, genügend Abstellflächen ausserhalb der Fahrbahnen zu schaffen. Die entscheidenden Schritte sind im Sinne des Vorstosses mittlerweile in die Wege geleitet. Das Schwerverkehrskontrollzentrum in Ripshausen (UR) mit einem Kontroll- und Abstellplatz wurde 2009 eröffnet.

Das Kontrollzentrum in Monteforno (TI) wird voraussichtlich 2015 eröffnet.

An einigen Zollübergängen (z.B. Basel) wurden spezielle Spuren für den Schwerverkehr ausgeschieden, damit der übrige Verkehr durch wartende Lastwagen nicht behindert wird. Die provisorisch erweiterte Zollanlage (Peza) wurde im Oktober 2005 in Betrieb genommen. Bei Staugefahr werden die Lastwagen mit zollpflichtiger Ware von Ordnungsdiensten auf den Warteraum dirigiert und von dort in Tranchen zur Zollabfertigung gelotst. Die Kosten der Peza von 20 Millionen Franken wurden vollständig vom Bund über die LSVA finanziert.

Der Vorstoss kann als erfüllt abgeschrieben werden.

2002 P 01.3103

Sicherung ungesicherter Bahnübergänge (N 21.3.02, Hollenstein)

Die Bundesversammlung hat im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 beschlossen, den jährlichen Beitrag des Bundes zur Sanierung der gefährlichsten Bahnübergänge in der Höhe von 12 Millionen Franken zu streichen. Der Bundesrat hat aus Gründen der Dringlichkeit die Aufhebung dieser Subvention auf den 1. Januar 2007 verschoben und eine Task Force mit dem Auftrag betraut, diese Mittel möglichst rasch und unbürokratisch für die Schliessung bestehender Sicherheitslücken bei Bahnübergängen einzusetzen. Von den 190 gefährlichsten Bahnübergängen wurden bis Ende 2009 188 saniert oder aufgehoben oder es wurden betriebliche Massnahmen getroffen. Für die verbleibenden zwei Bahnübergänge sind die Projekte noch in der Vorbereitung.

Das Postulat kann als erfüllt abgeschrieben werden.

2002 P 01.3680

Aktive Schutzmassnahmen gegen Brände in unterirdischen Verkehrsführungen (S 6.3.02, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR)

Seit dem Unfall im Gotthardtunnel im Oktober 2001 betrachtet man die Sicherheit in Tunnels in einer gesamthaften Art und berücksichtigt sämtliche Faktoren, welche die Sicherheit beeinflussen können (Verkehrsteilnehmer, Infrastruktur, Betrieb und Fahrzeuge). Verschiedene Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in 2003

Tunnels wurden seither geprüft und teilweise umgesetzt. Dazu gehören beispielsweise die Verbesserung der Branddetektion (Wärmedetektionskabel, Wärmekameras, usw.), Verbesserung gewisser Lüftungssysteme und die Rauchabsaugung (z.B.

im Gotthard- und San Bernardinotunnel), Erleichterung der Selbstrettung von Verkehrsteilnehmern (spezifische Ausbildung im Rahmen der Führerprüfung, verstärkte Information bezüglich richtigem Verhalten im Ereignisfall), verbesserte Signalisation der Sicherheitseinrichtungen (SOS-Nischen, Fluchtwege, Notausgänge), Planung und Ausbau von verbesserten oder neuen Fluchtwegen (z.B. San Bernardinotunnel und Grosser St. Bernhard-Tunnel) sowie verbesserte Ausrüstung von Lastwagen (Obligatorium für Feuerlöscher).

Die Verbesserung der Branddetektion, die verbesserte Signalisation der Sicherheitseinrichtungen und die Planung und der Ausbau von verbesserten oder neuen Fluchtwegen sind im Rahmen des Projektes Tunnelsicherheit in Ausführung und dauern mehrere Jahre.

Die meisten Massnahmen und Erkenntnisse entfalten ihre Wirkung grundsätzlich in sämtlichen unterirdischen Verkehrsführungen, insbesondere in National- und Hauptstrassentunnels. Sie werden im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und der Verhältnimässigkeit fortlaufend umgesetzt. Weitere Massnahmen werden ebenfalls laufend geprüft, auch in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachstellen.

Am 29. Juni 2005 hat der Bundesrat zudem das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, das Projekt der Übungsanlage in Balsthal (SO) und Lungern (OW) weiter zu verfolgen. Feuerwehr, Sanität und Polizei sollen sich in Tunnelbauwerken realitätsnah auf den Ernstfall vorbereiten können. Das Gesamtpaket an Sicherheitsmassnahmen in Tunnelbauwerken auf Nationalstrassen kann mit diesem organisatorischen Element abgerundet und die Sicherheit der Ereignisdienste wie auch der Verkehrsteilnehmer weiter verbessert werden. Die Übungsanlagen in Balsthal (SO) und Lungern (OW) für Ereignisdienste wurden im Jahr 2009 in Betrieb genommen.

Der Vorstoss kann als erfüllt abgeschrieben werden.

2007 P 05.3257

Strengere EU-Normen für Zweitaktmotoren (N 21.3.07, Nordmann)

Die EG-Kommission hat vom 22. Dezember 2008 bis 28. Februar 2009 eine öffentliche Vernehmlassung über den Vorschlag für eine neue Rahmenverordnung der EG zur Typengenehmigung von Motorrädern durchgeführt. In diesem Rahmen haben das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einem gemeinsamen Schreiben vom 25. Februar 2009 ihren Standpunkt eingebracht.

Die Schweizer Behörden unterstützen darin die Einführung von strengeren Abgasgrenzwerten für alle Motorräder. Ausdrücklich verwiesen wurde dabei auch auf kleine Zweitaktfahrzeuge, deren Schadstoffausstoss einen immer grösseren Anteil an den Gesamtemissionen des motorisierten Verkehrs ausmacht.

Das ASTRA sowie das BAFU vertreten die Schweiz zudem in den entsprechenden Expertengruppen der europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UN/ECE) in Genf und setzten sich dort auch für strengere Abgas- und Geräuschvorschriften ein. Die EG ist Vertragspartei des diesbezüglichen Abkommens der UN/ECE über Fahrzeugvorschriften. Die fahrzeugtechnischen EG-Rechtsakte werden deshalb laufend mit den UN/ECE-Reglementen, welche die EG anwendet, harmonisiert. Ausserdem besteht in der EG immer mehr die Tendenz, im harmoni2004

sierten EG-Recht direkt auf die UN/ECE-Reglemente zu verweisen, wodurch diese in der EG unverändert zur Geltung gelangen. Da die Schweiz Vertragspartei des genannten Abkommens der UN/ECE ist, arbeitet sie dort nicht nur aktiv mit, sondern ist auch stimmberechtigt.

Die vom Postulanten verlangte Intervention, um die EU zu einer Verschärfung der Umweltnormen für die Zweitaktmotoren zu bewegen, hat somit statt gefunden. Der Vorstoss kann deshalb abgeschrieben werden.

2007 M 05.3520

Überschreitung von Achslasten (S. 15.12.05, Schmid Carlo; N 1.10.07)

Ziel der Motion war, die Überschreitung bestimmter Achslasten nur noch dann als Verkehrsregelverletzung zu behandeln, wenn ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination gleichzeitig auch das zulässige Gesamtgewicht überschreitet. Eventuell seien die Achslastbestimmungen ersatzlos aufzuheben oder angemessene Toleranzen bei Überschreitungen der Achslasten einzuführen.

Mit der vom Bundesrat beschlossenen und auf den 1. April 2010 in Kraft tretenden Verordnungsrevision werden Überschreitungen der zulässigen Achslasten bis 2 Prozent nicht mehr und bis zu 5 Prozent milder als heute bestraft, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und der Fahrzeugkombination nicht überschritten wird (neuer Art. 67 Abs. 8 der Verkehrsregelnverordnung [VRV; SR 741.11]).

Die Motion ist somit umgesetzt und kann abgeschrieben werden.

2007 M 06.3169

Änderung der Verkehrsregelnverordnung betreffend die Beförderung von Kranzubehör (S 21.3.07, Hess Hans; N 6.12.07)

Ziel der Motion war, die Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) betreffend Beförderung eines unteilbaren Gutes entsprechend anzupassen bzw. zu präzisieren, damit Kranzubehör inskünftig ohne unnötige Zusatztransporte befördert werden kann. Der Transport von Kranzubehör soll bezüglich Ausnahmen vom Höchstgewicht wie ein unteilbares Ladegut behandelt werden.

Unter die bereits bestehenden Ausnahmemöglichkeiten von den gesetzlichen Höchstmassen und Höchstgewichten (Art. 64­67 VRV) wurde daher die Beförderung von Kranzubehör, namentlich Gegengewichte, zum oder vom Arbeitsort des Krans zusätzlich aufgelistet (Art. 80 Abs. 1 Bst. c VRV, Bundesratsbeschluss vom 14. Oktober 2009, Inkrafttreten per 1. April 2010).

Die Motion ist somit umgesetzt und kann abgeschrieben werden.

Bundesamt für Umwelt 2000 M 00.3184

Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes (N 23.6.00, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR 99.077; S 27.11.00)

Der Bundesrat hat in Erfüllung der Motion 00.3184 der UREK-N am 11. September 2009 den Bericht «Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes» gutgeheissen. Der Bericht legt dar, wie die Luftreinhalte-Ziele bei allen Schadstoffen erreicht werden können.

Die Motion kann deshalb als erfüllt abgeschrieben werden.

2005

2004 P 03.3590

Reduktion von Einwirkungen von Düngerüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt (S 9.3.04, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR)

Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats 03.3590 der UREK-S am 13. März 2009 den Bericht «Über die Reduktion von Einwirkungen von Düngerüberschüssen und Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt» genehmigt. Der Bericht zeigt den aktuellen Umweltzustand auf sowie die seit 2003 getroffenen Massnahmen und weitere Massnahmenvorschläge zur Senkung des Umweltrisikos.

Das Postulat kann deshalb als erfüllt abgeschrieben werden.

2005 P 05.3476

Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin (S 15.12.05, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR 04.307)

Der Bundesrat hat in Erfüllung der Postulate 05.3476 der KVF-S und 06.3000 der KVF-N am 18. September 2009 den Bericht «Nichtfiskalische Massnahmen zur Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin» gutgeheissen. Der Bericht gibt einen Überblick über mögliche nichtfiskalische Massnahmen zur Förderung des Einsatzes von Gerätebenzin und zeigt deren Potential zur Reduktion der Benzolemissionen auf.

Das Postulat kann somit als erfüllt abgeschrieben werden.

2006 P 06.3000

Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin (N 21.6.06, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR 04.307)

Vgl. P 05.3476 Bundesamt für Raumentwicklung 2003 P 02.3733

Freizeitverkehr. Bericht (S 11.3.03, Bieri)

Das Postulat lädt den Bundesrat ein, einen umfassenden Bericht mit einer Strategie zum Freizeitverkehr ausarbeiten zu lassen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Bericht «Strategie Freizeitverkehr» im August 2009 verabschiedet und publiziert.

Darin werden die Situation und die zu erwartende Entwicklung dargestellt sowie Ziele, Strategie und Massnahmen zur Erreichung eines nachhaltigen Freizeitverkehrs skizziert.

Das Postulat ist damit erfüllt und kann abgeschrieben werden.

2007 P 07.3006

Klärung des Begriffes «Paralandwirtschaft» (N 14.3.07, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR 06.038)

Mit dem Postulat wird der Bundesrat gebeten aufzuzeigen, welche Tätigkeiten aus seiner Sicht unter den Begriff «Paralandwirtschaft» fallen. Dabei soll er sich an der Auslegung des Begriffs im umliegenden Ausland orientieren. Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 9. März 2007 festgehalten, dass er die gewünschte Klärung des Begriffs in den Vernehmlassungsunterlagen zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes vornehmen wird. Diese Unterlagen ­ mit Ausführungen zur «Paralandwirtschaft» im Sinne des Postulats ­ hat der Bundesrat am 12. Dezember 2008 verabschiedet.

Das Postulat ist damit erfüllt und kann abgeschrieben werden.

2006

2007 P 07.3332

Agglomerationsverkehr. Projekte beschleunigen (N 5.10.07, Burkhalter)

Mit dem Infrastrukturfondsgesetz vom 6. Oktober 2006 (IFG; SR 725.13), das am 1. Oktober 2008 in Kraft getreten ist, hat die Bundesversammlung 2,559 Milliarden Franken für dringende und baureife Projekte zur Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen freigegeben (Art. 3 und 4 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds). Gemäss Artikel 7 Absatz 3 IFG hat der Bundesrat der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein Programm zur Mitfinanzierung von Agglomerationsprogrammen (Programm Agglomerationsverkehr) vorzulegen.

Der Bundesrat hat dem Parlament am 11. November 2009 die «Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr» überwiesen.

Das Parlament wird 2010 über die Freigabe der ersten Finanzierungstranche ab 2011 beschliessen. Angesichts der finanzpolitischen Rahmenbedingungen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die Bundesbeiträge frühestens ab 2015 fliessen können. Die Kantone können die Projekte der 1. Finanzierungstranche schon ab 2011 realisieren, müssen jedoch den Bundesanteil vorfinanzieren.

Das Postulat ist damit erfüllt und kann abgeschrieben werden.

2007

2008