Botschaft zur Staatsrechnung 2009 vom 31. März 2010

Die Botschaft zur Staatsrechnung 2009 wurde vom Bundesrat am 31. März 2010 genehmigt.

Die folgenden Beschlussentwürfe wurden gutgeheissen: ­

Bundesbeschuss über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2009;

­

Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2009;

­

Bundesbeschluss III über die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2009;

­

Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2009 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich);

­

Bundesbeschluss V über die Rechnung 2009 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.

Die Botschaft zur Staatsrechnung 2009 wird im Bundesblatt nur durch Verweis veröffentlicht1.

Der Text kann eingesehen werden im Internet unter: www.efv.admin.ch und bezogen werden beim Bundesamt für Bauten und Logistik, Verkauf Bundespublikationen, Telefon 031 325 50 50.

26. Mai 2010

1

Bundeskanzlei

In Anwendung von Artikel 19 der Publikationsverordnung (SR 170.512.1) wird die Botschaft zur Staatsrechnung nach Artikel 13 Absatz 3 des Publikationsgesetzes (SR 170.512) nur mit Titel und Bezugsquelle im Bundesblatt veröffentlicht.

2010-1195

3265

Botschaft zur Staatsrechnung 2009

3266