Bundesbeschluss Entwurf über die Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 11. August 20092 eingereichten Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1. Oktober 20103, beschliesst: Art. 1 Die Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

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Sie hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesverfassung4 wird wie folgt geändert: Art. 140 Abs. 1 Bst. d (neu) 1

Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet: d.

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die völkerrechtlichen Verträge, die: 1. eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen, 2. die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen, 3. Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen, 4. neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.

SR 101 BBl 2009 6057 BBl 2010 6963 SR 101

2010-1178

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Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)». BB

Art. 2 Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem Gegenentwurf (Bundesbeschluss vom ... über das obligatorische Referendum für Staatsverträge mit Verfassungsrang) Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.

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Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.

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