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Bunde 103. Jahrgang

Bern, den 22. November 1951

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Band III

Erscheint wöchentlich. Preis US Franken im Jahr, 1B Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellnngsgebühr Einrlicknngsgebähr: 50 Rappen die Fetitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an · i \ Stämpfll £ de. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Subventionierung des Universitätsinstitutes für Höhere Internationale Studien (Institut universitaire de hautes études internationales) in Genf (Vom 16. November 1951) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Das Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien ist auf das Studium internationaler Gegenwartsfragen spezialisiert und wurde 1927 in Form einer von der Universität Genf unabhängigen Stiftung geschaffen. Wenn es sich als Universitätsinstitut bezeichnet, geschieht dies, um sein Unterrichtsniveau und seinen wissenschaftlichen Charakter zu unterstreichen. Es ist einem Verwaltungsrat unterstellt, der folgende Persönlichkeiten umfasst: den Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (der diese Funktion ohne Verantwortlichkeit der Eidgenossenschaft ausübt), den Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Genf, den Eektor der Universität Genf sowie zwei ausländische, durch den Bundesrat ernannte Persönlichkeiten (gegenwärtig Herr Osten Unden, schwedischer Aussenminister, und Herr Manley 0. Hudson, Professor an der Harvard Law School, ehemaliger Bichter beim Ständigen Internationalen Gerichtshof). Gemäss Artikel 84 des Zivilgesetzbuches wird die Stiftung ausserdem durch das Eidgenössische Departement des Innern überwacht.

: Das Institut ist in drei Abteilungen unterteilt, die sich mit dem Studium der internationalen Beziehungen in rechtlicher, wirtschaftlicher, geschichtlicher, politischer oder sozialer Hinsicht befassen. Die offiziellen Sprachen des Instituts sind französisch und englisch. Seit der Gründung und bis im Sommer dieses Jahres wurde das Institut von den Herren William Eappard und Paul Mantoux geleitet. Herr Mantoux, der sich aus Altersgründen zurückgezogen hat, wurde zum Direktor ehrenhalber ernannt.

Bundesblatt. 103. Jahrg. Bd. III.

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594 Der Unterricht wird durch drei Kategorien von Professoren erteilt. Ein Teil von ihnen ist dem Institut ständig zugeteilt; ein anderer unterrichtet nur während eines oder zweier Semester (besonders verschiedene amerikanische Professoren, die dem Institut ihre Kenntnisse der Probleme des amerikanischen Kontinents zur Verfügung stellten) ; andere Lehrkräfte schliesslich -- sieben oder acht pro Jahr -- sind eingeladen, Kurse mit fünf Unterrichtsstunden während einer Woche zu halten.'

32 Professoren haben wenigstens während eines Semesters Unterricht erteilt, davon vier Schweizer (die Herren Eugène Borei, Carl J. Burckhardt, Paul Guggenheim und William Eappard) und 28 Ausländer, die alle namhafte Persönlichkeiten sind und deren Anwesenheit in Genf eine Bereicherung für unser Land darstellte. Unter ihnen seien hervorgehoben die Herren Maurice Bourquin, Gustav Cassel, Guglielmo Ferrerò, Manley 0. Hudson, Georges Kaeckenbeeck, Hans Kelsen, Paul Mantoux, Ludwig von Mises, Gunnar Myrdal, Pitman B.Potter, Wilhelm Böpke, Georges Scelle, Hans Wehberg und John B.Whitton.

Beinahe 200 schweizerische oder ausländische Persönlichkeiten, die durch ihre Arbeiten oder ihre Tätigkeit auf dem Gebiete der internationalen Beziehungen bekannt sind, haben seit 1927 innerhalb des Instituts einen oder mehrere zeitlich beschränkte Kurse abgehalten und ihm damit ermöglicht, sich von zuständiger Seite über die verschiedenen Aspekte der internationalen Zusammenarbeit informieren zu lassen. Über 20 Schweizer, meist Professoren an einer unserer Universitäten, haben solche Kurse veranstaltet. Unter den ausländischen Vortragenden findet sich eine grosse Zahl von namhaften, aus den verschiedenen Ländern Europas, Amerikas und Asiens stammenden Professoren, aber auch internationale Beamte sowie Delegierte internationaler Tagungen, die in Genf oder an andern Orten der Schweiz abgehalten wurden.

Erwähnt seien beispielsweise Sir Harold Butler, ehemaliger Direktor des Internationalen Arbeitsamtes, HerrEinaudi, gegenwärtig Präsident der Italienischen Eepublik, Sir Arnold McNair, gegenwärtig Eichter beim Internationalen Gerichtshof, Herr Noel-Baker, ehemaliges Mitglied der Britischen Eegierung, Herr Nicolas Politis, griechischer Delegierter beim Völkerbund, Herr Eeale, jetziger italienischer Gesandter in Bern, Herr Henri Eolin, belgischer
Senator, Graf Sforza, jetzt Mitglied der italienischen Eegierung, Herr André Siegfried, Professor am Collège de France, und Herr Verdross, Professor in Wien.

Das Institut lässt als ordentliche Studierende die Träger eines Lizenziates der Staatswissenschaften oder eines gleichwertigen Titels zu. Sein Unterricht ist tatsächlich im wesentlichen für fortgeschrittene Studierende bestimmt, die sich auf dem Gebiete der internationalen Beziehungen spezialisieren wollen.

Sie können entweder das vom Institut auf Vorlage einer Originalarbeit verliehene Diplom erhalten oder auf Begutachtung einer aus Mitgliedern des Instituts und der interessierten Fakultäten zusammengesetzten Kommission das Doktorat der Staatswissenschaften der Universität Genf absolvieren. Über 150 Diplomarbeiten und Doktordissertationen wurden seit 1928 von Studierenden des Instituts veröffentlicht. Durch ihre Qualität gereicht die Mehrzahl

595 dieser Werke dem Institut zur Ehre und trägt zum Eufe der Schweiz auf dem Gebiete des höheren Unterrichts bei.

: : Der Bestand der Studierenden schwankte vor dem Krieg zwischen 50 und 100. Seit Ende der Feindseligkeiten übersteigt er bei weitem das Hundert, vor allem dank dem Zustrom amerikanischer Studenten. Diese Zahlen unterstreichen den wachsenden Erfolg des Instituts, der folgenden Umständen zuzuschreiben ist : , der .. Qualität seines Unterrichts, dem Vorhandensein wichtiger internationaler Institutionen in Genf (Europabureau der Vereinigten Nationen, Internationales Arbeitsamt, Weltgesundheitsorganisation, Internationales Komitee vom Roten Kreuz, u. a. m.), der Möglichkeit, den Arbeiten der zahlreichen internationalen Konferenzen und Kongresse, die in Genf oder in andern schweizerischen Städten abgehalten werden, zu folgen, und endlich dem in Europa einzigartigen Studienmaterial, das sich in der Bibliothek des europäischen Sitzes der Vereinigten Nationen und beim Internationalen Arbeitsamt befindet.

Bis 1948 konnte das Institut dank dem Entgegenkommen des Laura Spelman Eockefeller Memorial Fund (1927/1930) und später der BockefellerStiftung für seine Bedürfnisse aufkommen; beide Stiftungen haben ihm insgesamt über 5 Millionen Franken überwiesen, ohne dabei eine Kontrolle über seine Tätigkeit auszuüben. Innerhalb des gleichen Zeitraumes steuerten der Kanton Genf 825 000 Franken und die Eidgenossenschaft 130 000 Franken bei; letzterer Beitrag wurde gemäss Bundesbeschluss vom 28. Juni 1928 gewährt, nämlich 30000 Franken im Jahre 1929, 40000 Franken 1930 und 60000 Franken 1931. In unserer Botschaft vom 10. März 1928 hatten wir vorgeschlagen, ab 1932 solle die Subvention in der Höhe von 60 000 Franken aufrechterhalten bleiben, unter Vorbehalt der Möglichkeit, sie zu vermindern oder gar aufzuheben, wenn sie nicht mehr unbedingt notwendig erscheinen sollte. Die Bundesversammlung zog es jedoch vor, der Subvention nicht von Anfang an dauernden Charakter zu geben, da die Eockefeller-Stiftung keine feste Verpflichtung über das Jahr 1931 hinaus übernommen hatte und das Institut selbst den Beweis seiner Lebensfähigkeit ablegen sollte.

Dieser Beweis ist seit Beginn seiner Tätigkeit geleistet worden; das Institut entwickelte sich von Jahr zu Jahr und zog hervorragende Gelehrte und immer zahlreichere
Studierende nach Genf. Auf der andern Seite verstärkte sich die Stellung Genfs als internationales Zentrum, und seine Bibliotheken haben sich beträchtlich bereichert. Das Institut ist so eine berühmte Schule für das Studium internationaler Fragen geworden und bietet seinen Professoren und Studierenden eine Umgebung und Arbeitsmöglichkeiten, die von ganz besonderer Bedeutung sind.

Die Eockefeller-Stiftung hat dem Institut seit 1932 ziemlich bedeutende finanzielle Unterstützungen gewahrt, so dass dieses sich nicht in der Notwendigkeit befand, eine entsprechende Unterstützung seitens der Eidgenossenschaft zu verlangen. Die Stiftung hat das Institut jedoch bereits vor dem Krieg darauf aufmerksam gemacht, sie sei aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in

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der Lage, auf unbestimmte Zeit hinaus annähernd dessen Gesamtkosten zu tragen, und beabsichtige, ihre Zahlungen fortschreitend zu vermindern. Ber Lehrkörper des Institutes, der ein Dutzend Professoren umfasste, musste in der Folge um die Hälfte vermindert und konnte auch nicht verstärkt werden, als die Zahl der Studenten das Doppelte des Vorkriegsbestandes erreichte.

Im Jahre 1947 hat die Bockef eller-Stiftung schliesslich beschlossen, ihre Überweisungen ab Ende 1948 gänzlich einzustellen; sie wies dabei darauf hin, diese Massnahme hätte sich einzig wegen der Grundsätze ihrer Unterstützungspolitik aufgedrängt und keineswegs, weil das Institut in ihren Augen in irgendeiner Weise an Bedeutung abgenommen hätte. Die Stiftung erklärte sich immerhin bereit, auf Wunsch des Instituts die für die Anstellung eines oder zweier Professoren während eines bis zweier Semester notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Der Beschluss der Eockef eller-Stiftung stellte das Institut vor das schwierige Problem, eine finanzielle Unterstützung zu finden, die es ihm nicht nur erlauben würde, seine Tätigkeit fortzusetzen, sondern diese noch weiter zu entwickeln, um den vermehrten Aufgaben gewachsen zu sein, die ihm seit der Vermehrung seiner Studentenzahl auf das Doppelte zukommen. Es hat sofort energische Schritte unternommen, um sich diese Mittel aus privater Quelle zu beschaffen; auf diesem Weg wird es ihm jedoch keinesfalls gelingen, eine zugleich ausreichende und dauernde Hilfe zu erhalten. Einzig eine substantielle kantonale Unterstützung, vermehrt durch eine eidgenössische Subvention, gäbe ihm für die Zukunft eine gewisse Sicherheit.

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' '' Vor Kriegsbeginn belief sich das Budget des Instituts auf ungefähr 850000 Franken. Unter Berücksichtigung der Erhöhung der Lebenskosten und der Vermehrung der Studentenzahl würde ein gleichwertiges Budget heute mehr als 500000 Franken erreichen. Das Problem geht nun dahin, das Minimalbudget festzustellen, das dem Institut erlauben würde, auch in Zukunft die von ihm erwarteten Dienste zu leisten. Seit 1941 bezifferten sich seine Ausgaben auf jährlich ungefähr 200 000 Franken ; die Zahl seiner auf sieben verminderten Professoren ist jedoch offensichtlich ungenügend und deren Besoldungen sind auf der 1927 festgelegten Höhe geblieben. Es scheint unerlässlich, innerhalb jeder
der drei Abteilungen die Zahl der Professoren von zwei auf drei zu erhöhen und Gehälter vorzusehen, die es erlauben würden, die gegenwärtigen Lehrkräfte in Genf zurückzuhalten und sich der Mitarbeit neuer qualifizierter Kräfte zu versichern. Ein Budget von 350 000 Franken scheint Minimalerfordernis zu sein, um hoffen zu dürfen, das Institut auf der Höhe seiner Aufgabe und des erworbenen Eufes zu erhalten.

Die Einschreibegebühren der Studenten stellen eine Einnahme von ungefähr 15 000 Franken dar, und es ist anzunehmen, dass es dem Institut .gelingen werde, eine gewisse Hilfe von privater Seite zu erhalten. Um aber für die Zukunft gesichert zu sein, musste es auf eine regelmässige Unterstützung in der Höhe von ungefähr 300 000 Franken pro Jahr zählen können.

597 Selbstverständlich besitzt der Kanton Genf ein direktes Interesse an der Aüfrechterhaltung des Instituts, und es scheint angemessen, dass er auch einen bedeutenden Teil der entsprechenden Kosten auf sich nimmt,. Dies ist übrigens seine Absicht. Nachdem der Kanton zu Beginn 1949 beschlossen hat, seine Unterstützung von 40 000 auf 100 000 Franken jährlich zu erhöhen, überweist er dem Institut seit 1950 eine jährliche Subvention yon 200000 Franken und bezahlt weiterhin die Unterhaltskosten des vom Institut benützten Gebäudes.

Die Eidgenossenschaft ihrerseits kann unseres Erachtens ihre Hilfe aus folgenden Gründen nicht verweigern: a. Das Institut bietet jenen schweizerischen Studierenden eine gründliche Vorbereitung und einzigartige Erleichterung, die sich zu einer Laufbahn entschliessen, für die umfassende Kenntnisse des internationalen Eechts und der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten unerlässlich sind. Dies ist besonders für eine Laufbahn beim Politischen Departement und den andern Dienstzweigen der eidgenössischen Verwaltung, die internationale Fragen behandeln, der Fall, weiterhin für eine Laufbahn innerhalb einer internationalen Organisation. Die Beziehungen zwischen den Staaten haben sich übrigens derart entwickelt und die dadurch aufgeworfenen Probleme sind so mannigfaltig geworden, dass es für jeden Juristen oder Wirtschafter von Interesse wäre, seine Studien während einer gewissen Zeit beim Institut zu vervollständigen.

. b. Das Institut zieht hervorragende Gelehrte nach Genf, deren Euf unserem Land zur Ehre gereicht, und es scheint nicht ohne Bedeutung, dass diese unsere Institutionen sowie unser soziales und politisches Leben besser kennenlernen.

Das Institut zieht auch eine grosse Zahl ausländischer Studierender an, die dazu berufen sind, eine bedeutende Eolle in ihrem Heimatland oder in internationalen Organisationen zu spielen; sie werden durch ihren Aufenthalt in der Schweiz ; in die Lage versetzt, über unser Land mit Sachkenntnis zu urteilen. Es ist in dieser Hinsicht hervorzuheben, dass die in letzter Zeit neu entstandenen Staaten, die die Kader ihres diplomatischen Dienstes und ihrer Verwaltung zu formen haben, gerne Studenten für die Erlangung der nötigen Ausbildung an das Institut entsenden.

c. Das Institut hat seinen Sitz in Genf, weil
wichtige internationale Institutionen dort niedergelassen sind. Es befindet sich auf diese Weise in einer besonders günstigen Umgebung für das theoretische und praktische Studium der internationalen Beziehungen und ist in gewisser Hinsicht die natürliche Ergänzung zu diesen Institutionen geworden.

A. Der Kanton Genf hat bis heute mehr als 8 Millionen und die Stadt Genf mehr als 4 Millionen Franken ausgegeben, um die Niederlassung internationaler Organisationen zu erleichtern. Das Vorhandensein derartiger Institutionen auf schweizerischem Gebiet ist nun für die ganze Eidgenossenschaft von direktem Interesse, da es die Vorteile unseres Statuts eines dauernd neutralen Staates hervorhebt und unseren Wunsch unterstreicht, einen aktiven Beitrag zu den Bestrebungen zu leisten, die darauf hinzielen, die Völker einander näher-

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zubringen und sie an eine friedliche Zusammenarbeit untereinander zu gewöhnen.

Es ist deshalb angemessen, dass die Eidgenossenschaft ihren Teil der besonderen Lasten übernimmt, die Genf trägt, seitdem diese Stadt ein wichtiges internationales Zentrum geworden ist. < .

Aus all diesen Gründen sind wir der Meinung, die Eidgenossenschaft sollte dem Institut eine Subvention gewähren, die wie folgt festgesetzt werden könnte: .

' Die Eidgenossenschaft würde eine 30% der Ausgaben des Instituts erreichende Summe bezahlen unter der Bedingung, dass sie 100 000 Franken jährlich und zugleich die Hälfte der vom Kanton Genf gewährten Subvention nicht übersteigt. Die Unterstützung wäre anderseits vorläufig auf 10 Jahre befristet, um eine periodische Überprüfung der Angelegenheit zu erlauben.

Eine derartige Subvention ist auf Grund von Artikel 27, Alinea l, der Bundesverfassung ausdrücklich gestattet, wo bestimmt wird: «Der Bund ist, befugt, ausser der bestehenden polytechnischen Schule eine Universität und andere höhere Unterrichtsanstalten zu errichten oder solche Anstalten zu unterstützen.» ' Als der Vorsteher des Departements des Innern im Namen des Bundesrates am 17. Juni 1947 vor dem Nationalrat das Postulat Lachenal und einen Tag später im Ständerat das Postulat Malche beantwortete, hat er die kulturellen und finanziellen Gründe auseinandergelegt, die sich der Gewährung eidgenössischer Unterstützungen an kantonale Universitäten entgegenstellen. Durch die Ablehnung der beiden Postulate haben die eidgenössischen Bäte gezeigt, dass sie unsere Ansicht teilen.

Das Institut kann aber nicht als Anhängsel der Universität Genf betrachtet werden. Sein Statut ist das einer unabhängigen Stiftung, die durch einen Verwaltungsrat geleitet wird, in welchem die Genfer Behörden in der Minderheit sind. Die Mehrzahl seiner Professoren setzt sich aus Ausländern zusammen, und sein Unterricht ist hauptsächlich für Studierende bestimmt, die bereits einen akademischen Titel besitzen. Das Institut bildet deshalb gleichsam eine Erweiterung der Universitäten und tritt in dieser Beziehung mit ihnen in keinerlei Konkurrenz. Zweifelsohne ist es dazu gekommen, mit der Universität von Genf Bande der Zusammenarbeit zu knüpfen, besonders um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Frage der Graduierung zu regeln. Man kann jedoch sagen,
dass diese Zusammenarbeit mehr zum Vorteil des Instituts als der Universität gereicht. Die Studierenden des Instituts können in der Tat an der Universität eine grosse Zahl von Kursen besuchen, die jene des Instituts ergänzen, und besitzen die Möglichkeit, innerhalb des Instituts und unter seiner Kontrolle das Doktorat der Staatswissenschaften der Universität Genf vorzubereiten. Die Studenten der Universität ihrerseits, die das Lizenziat der Staatswissenschaften vorbereiten und sich im Hinblick darauf in den internationalen Fragen spezialisieren, haben sich während wenigstens zweier Semester beim Institut einzuschreiben. Aber erst nach Absolvierung ihres Lizenziates besitzen

599 sei eigentlich die notwendige Vorbildung, um den vollen Vorteil aus dem Spezialunterricht des Institutes zu ziehen.

Die Tatsachen würden deshalb stark entstellt, wenn man behaupten wollte, dass eine Subvention der Eidgenossenschaft an das Institut einer Subventionierung der Universität Genf gleichkäme. Sicherlich würde, um ein gleichliegendes Beispiel zu wählen, niemand daran denken, die der Eidgenössischen Technischen Hochschule von der Eidgenossenschaft zur Verfügung gestellten Beträge als eine indirekte Subvention der Universität Zürich zu betrachten.

Wir gelangen aus allen diesen Gründen zum Schluss, dass eine Subvention an das Institut gemäss der Bundesverfassung möglich ist und sich wegen der Bedeutung, die dieses für unser Land besitzt, rechtfertigt.

Wir beehren uns deshalb, Sie einzuladen, einen Bundesbeschluss anzunehmen, in der Form des dieser Botschaft beigelegten Entwurfes. WTir beabsichtigen, die Subvention dem Budget des Politischen Departements zu belasten. Damit würde unterstrichen, dass unter den diese Subvention rechtfertigenden Gründen den unsere Aussenpolitik betreffenden Motiven ein spezielles Gewicht beigelegt wird. Ein solches Vorgehen besässe ausserdem den Vorteil, die Gefahr zu beseitigen, dass diese Unterstützung von Institutionen für höheren Unterricht -- die nicht, wie das Institut, eng mit der Anwesenheit von wichtigen internationalen Organisationen in Genf verbunden sind -- als : Präzedenzfall herangezogen würde.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren^ die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 16. November 1951.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Für den B u n d e s p r ä s i d e n t e n : Eiter Der Vizekanzler: Ch. Oser

600 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Subventionierung des Universitätsinstituts für Höhere Internationale Studien (Institut universitaire de hautes études internationales) in Genf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 27, Absatz l, der Bundesverfassung, ., nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 16. November 1951, beschliesst: Art. l Die Eidgenossenschaft gewährt dem Universitätsinstitut für Höhere Internationale Studien in Genf während der Jahre 1952 bis 1961 eine Subvention in der Höhe von 80% der Ausgaben des Instituts unter dem Vorbehalt, dass diese 100 000 Franken pro Jahr und die Hälfte der jährlichen vom Kanton Genf dem Institut gewährten Subvention nicht übersteigt.

" , Art. 2 . .

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Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit seinem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Subventionierung des Universitätsinstitutes für Höhere Internationale Studien (Institut universitaire de hautes études internationales) in Genf (Vom 16. November 1951)

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1951

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22.11.1951

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