Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 26. Oktober 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Propaquizafop 100 g/l

Formulierungstyp:

EC Emulsionskonzentrat

2. Handelsprodukte Realchemie Propaquizafop

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4757 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 024107-00/016 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Obstbau: Brombeere, Himbeere, Kernobst, Ribes Arten, Steinobst Brombeere, Himbeere, Kernobst, Ribes Arten, Steinobst Brombeere, Himbeere, Kernobst, Ribes Arten, Steinobst Erdbeere

1

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha

Gemeine Quecke

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha

Einjähriges Rispengras

Aufwandmenge: 2.5 l/ha Anwendung: 2­3 Blatt-Stadium.

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte.

1

SR 916.161

7026

2010-2464

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Erdbeere

Gemeine Quecke

Erdbeere

Einjähriges Rispengras

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha 1 Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte.

Aufwandmenge: 2.5 l/ha Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte; 2­3 BlattStadium.

Gemüsebau: Buschbohne, Knollenfenchel Chicorée, Schwarzwurzel Karotten Karotten

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Gemeine Quecke

Karotten

Einjähriges Rispengras

Knoblauch, Kohlarten, Lauch, Rande, Schalotten, Sellerie, Tomaten, Zwiebeln Knoblauch, Kohlarten, Lauch, Rande, Schalotten, Sellerie, Tomaten, Zwiebeln Knoblauch, Kohlarten, Lauch, Rande, Schalotten, Sellerie, Tomaten, Zwiebeln Petersilie

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Rhabarber, Spargel Rhabarber, Spargel

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Gemeine Quecke

Rhabarber, Spargel

Einjähriges Rispengras

Spinat Spinat

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Gemeine Quecke

Spinat

Einjähriges Rispengras

(*)

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n) Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha 1 Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 2.5 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: 2­3 Blatt-Stadium.

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

Gemeine Quecke

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

1

Einjähriges Rispengras

Aufwandmenge: 2.5 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n) Anwendung: 2­3 Blatt-Stadium.

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Nachauflauf.

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Anwendung: Nach der Ernte.

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha 1 Anwendung: Nach der Ernte.

Aufwandmenge: 2.5 l/ha Anwendung: Nach der Ernte, 2­3 Blatt-Stadium.

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha 1 Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 2.5 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: 2­3 Blatt-Stadium.

7027

Anwendungsgebiet

Feldbau: Ackerbohne, Futterrübe, Sojabohne, Zuckerrübe Ackerbohne, Futterrübe, Sojabohne, Zuckerrübe Ackerbohne, Futterrübe, Sojabohne, Zuckerrübe

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

Gemeine Quecke

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

Einjähriges Rispengras

Aufwandmenge: 2.5 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n) Anwendung: 2­3 Blatt-Stadium.

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Aufwandmenge: 2.5 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: 2­3 Blatt-Stadium.

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 2.5 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Anwendung: 2­3 Blatt-Stadium.

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 12 Woche(n) Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha Wartefrist: 12 Woche(n) Aufwandmenge: 2.5 l/ha Wartefrist: 12 Woche(n) Anwendung: 2­3 Blatt-Stadium.

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 2.5 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: 2­3 Blatt-Stadium.

Eiweisserbsen, Kartoffeln Eiweisserbsen, Kartoffeln Eiweisserbsen, Kartoffeln

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Gemeine Quecke

Konservenerbsen Konservenerbsen

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Gemeine Quecke

Konservenerbsen

Einjähriges Rispengras

Raps Raps

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Gemeine Quecke

Raps

Einjähriges Rispengras

Speisekartoffeln [Frühkartoffeln] Speisekartoffeln [Frühkartoffeln] Speisekartoffeln [Frühkartoffeln]

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Gemeine Quecke

Zierpflanzen: allg.

allg.

allg.

7028

Einjähriges Rispengras

Einjähriges Rispengras

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Gemeine Quecke Einjähriges Rispengras

(*)

1

1

1

1

1

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha 2 Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha 1, 2 Aufwandmenge: 2.5 l/ha 2 Anwendung: 2­3 Blatt-Stadium.

Anwendungsgebiet

Forstwirtschaft: Forstliche Pflanzgärten Forstliche Pflanzgärten Forstliche Pflanzgärten

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Gemeine Quecke

Aufwandmenge: 0.75­1.25 l/ha

Einjähriges Rispengras

Aufwandmenge: 2.5 l/ha Anwendung: 2­3 Blatt-Stadium.

Aufwandmenge: 1.5­2.5 l/ha

(*)

1

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Splitbehandlung möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).

2 = Angabe der Kulturen und deren Verträglichkeit.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

26. Oktober 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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