Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10270 Widersprechende ASSA ABLOY AB, Klarabergsviadukten 90, 10723 Stockholm, Schweden, CH-Marke Nr. 396 780 «YALE» gegen Widerspruchsgegnerin TENYALE INDUSTRY & TRADE GROUP CO., LTD., No 2, Gaofeng Road, Xingqiao, Ouhai, CN-Wenzhou City, Zhenjiang Province, IR-Marke Nr. 980 385 «Tenyale» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. Januar 2010 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10270 wird gutgeheissen.

3.

Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 980 385 «Tenyale» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert (sog. «déclaration de refus total»).

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1800 Franken (einschliesslich Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

4. Januar 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2010-0031