Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 9. November 2010
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Clomazone 360 g/l
Formulierungstyp:
CS Kapselsuspension
2. Handelsprodukte Realchemie Clomazone
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4331 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 004798-00/004 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Realchemie Clomazone
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4333 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 004798-00/013 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Agro Clomazone
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4709 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-004798-00/003 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Agro Trade GMBH
Agro Clomazone
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4710 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-004798-00/002 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Agro Trade GMBH
1
SR 916.161
2010-2527
7643
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Gemüsebau: Ölkürbisse
Feldbau: Eiweisserbsen Kartoffeln Raps Sojabohne
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.25 l/ha Anwendung: Vorauflauf, unmittelbar bis 3 Tage nach der Saat.
1, 2
Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)
Aufwandmenge: 0.20.25 l/ha 2 Anwendung: Vorauflauf.
Aufwandmenge: 0.20.25 l/ha 3 Anwendung: Vorauflauf.
Aufwandmenge: 0.20.33 l/ha 4 Anwendung: Herbst, Vorauflauf.
Aufwandmenge: 0.20.25 l/ha 2 Anwendung: Vorauflauf.
(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.
2 = In Tankmischung mit 2.0 l/ha Successor 600.
3 = In Tankmischung mit 0.5 kg/ha Dancor 70 WG.
4 = In Tankmischung mit 1.52.0 l/ha Successor 600.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
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Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
9. November 2010
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
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