Antrag auf Abschluss von Ergänzungen der Programmvereinbarung vom 20. Juni 2008 zwischen dem Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Kanton Schwyz (Art. 19 Abs. 3 Subventionsgesetz vom 5. Okt. 1990, SuG, SR 616.1) Ergänzung der Programmvereinbarung vom 20. Juni 2008 zwischen dem BAFU und dem Kanton Schwyz Bereich:

Biodiversität im Wald (Art. 38 Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald, WaG; SR 921.0)

Dauer:

1.1.2008­31.12.2011

Programmziele:

1. Fläche: Die natürliche Entwicklung des Waldes wird auf einer angemessenen Fläche zugelassen (in Naturwaldreservaten und Altholzinseln).

2. Vernetzung: Der Wald wird mit den Lebensräumen des Offenlandes vernetzt (v.a. durch die ökologische Aufwertung von Waldrändern).

3. Arten: National prioritäre Arten werden gezielt gefördert.

4. Spezielles: Wertvolle Bewirtschaftungsformen.

Neuer Gesamtbundesbeitrag: 900 000 Franken Verpflichtungskredit Nr. V0145.00 Wald 2008­2011 des Bundes Rechtsmittel Wer durch einen Antrag auf Abschluss einer Programmvereinbarung besonders berührt ist oder ein schutzwürdiges Interesse an dessen Abänderung hat, kann nach Massgabe von Artikel 19 Absatz 3 SuG innerhalb von 30 Tagen nach der Publikation beim Bundesamt für Umwelt, 3003 Bern, eine anfechtbare Verfügung verlangen.

Die vollständigen Unterlagen einschliesslich Anhänge können innerhalb derselben Frist und nach telefonischer Voranmeldung beim Bundesamt für Umwelt, Zentrale Koordinationsstelle NFA, Papiermühlestrasse 172, 3063 Ittigen, Tel. 031 324 78 54 sowie beim Justizdepartement des Kantons Schwyz, Bahnhofstrasse 9, 6430 Schwyz, Tel. 041 819 20 15, eingesehen werden.

30. November 2010

8176

Bundesamt für Umwelt

2010-3029