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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Subventionierung der Gemeinde Lavey-Morcles.

(Vom 26. Februar 1907.)

Tit.

Das Departement des Innern des Kantons Waadt hat am 8. November 1905 unserem Militärdepartement eine Eingabe des Conseil de régie der Gemeinde Lavey-Moreles vom 11. August gleichen Jahres übermittelt. Diese Eingabe legt einlässlich dar, in welcher Finanzlage sich die Gemeinde vor dem Bau der Befestigungen von St. Maurice befand, wie sie sich seither gestaltet hat und wie sie sich in Zukunft gestalten wird, wenn die Gemeinde den neuen grossen Anforderungen nachkommen so!l, die an sie herantreten. Die Eingabe ist vom Departement des Innern des Kantons Waadt geprüft und mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmend befunden worden. Es ergibt sich daraus und aus den Darlegungen dieses Departements, dass die Gemeinde Lavey-Morcles den mit den Befestigungen entstandenen neuen Verhältnissen ohne finanziellen Beistand nicht mehr gewachsen ist.

Unser Militärdepartement hat die Eingabe des Conseil de régie der Gemeinde Lavey-Morcles durch die Festungsverwaltung von St. Maurice nachprüfen lassen. Diese hat einen eingehenden Bericht darüber erstattet.

Aus den Akten haben wir die Überzeugung gewonnen, dass der Bund der Gemeinde Unterstützung schuldet. Das bewog uns, einen Kredit von Fr. 7000 als Subvention an die BetriebsBundesblatt. 59. Jahrg. Bd. I.

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610 kosten der Gemeinde pro 1906 in die Vorlage für Nachtragskredite 1906, III. Serie, einzustellen. Die Begründung dieses Kreditbegehrens findet sich auf pag. 28--30 der Botschaft zu dieser Vorlage.

Sie haben diesen Kredit durch Beschluss vom 21./22. Dezember 1906 bewilligt, jedoch nur provisorisch für das abgelaufene Jahr und ohne Präjudiz für die weitere Behandlung der Angelegenheit. Gleichzeitig verlangten Sie, dass Ihnen hierüber eine besondere Vorlage unterbreitet werde.

Wir erlauben uns nun, soweit es der Charakter des Gegenstandes gestattet, Ihnen nachstehend die Verhältnisse der Gemeinde Lavey-Morcles auseinanderzusetzen und für die näheren Einzelheiten auf die Akten zu verweisen.

Als im Jahre 1892 mit dem Bau der Befestigungen von St. Maurice begonnen wurde, zählte die Gemeinde Lavey-Morcles etwa 350 Einwohner. Sie würde auch heute wohl kaum eine viel höhere Bevölkerungszahl aufweisen, wenn der Festungsbau unterblieben wäre. Dafür spricht die Tatsache, dass in dem Zeiträume von 9 Jahren (1880--1888) die Gemeinde nur um 1.9 Einwohner zugenommen hat. Bis zum Jahre 1905 ist dann die Zahl der Einwohner auf 772 gestiegen, also auf mehr als das Doppelte der frühern Zahl, und diesen Zuwachs brachte in der Hauptsache das für den Verwaltungs- und Bewachungsdienst der Befestigungen angestellte Militärpersonal mit Familien. Der Zuwachs an Zivilbevölkerung ist so gering, dass er gar nicht in Betracht fällt.

Infolge dieser Bevölkerungszunahme haben sich die Lasten der Gemeinde wesentlich gesteigert. Die Wasserversorgungs-, Kanalisations- und Beleuchtungsanlagen mussten erweitert werden. Die Strassen und Brücken erfordern einen intensiveren Unterhalt, indem sie durch den grössern Verkehr, namentlich auch durch den Fuhrwerkverkehr für die Festungen, sehr stark in Anspruch genommen werden. Die Einrichtungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mussten ergänzt werden, und die Arbeit der Gemeindeverwaltung überhaupt hat erheblich zugenommen.

Besonders stark beeinflusst wird das Schulwesen. Während die Zivilbevölkerung im Jahre 1880 nur 75 und im Jahre 1905 nur 81 schulpflichtige Kinder aufwies, brachte die Militärbevölkerung der Gemeinde im Jahre 1900 deren 9, im Jahre 1905 aber schon deren 40, und während die Zahl der noch nicht schulpflichtigen Kinder der Zivilbevölkerung im Jahre 1905 nur 58

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betrug, zählte die Militärbevölkerung im genannten Jahre 92 solche Kinder. Die Zahl der schulpflichtigen Kinder, für deren Unterricht die Gemeinde Lavey-Morcles zu sorgen hat, stieg also durch den Zuwachs, den die Militarbevölkerung brachte, im Jahre 1905 von 8l auf 121, die der noch nicht schulpflichtigen Kinder von 58 auf 150, und somit die Zahl der Kinder überhaupt von 139 ; auf 271. Es ist begreiflich, dass unter diesen Umständen weder die bisherigen Schuleinrichtungen noch die bisherigen Lehr-, kräfte ausreichen.

Alle diese mit dem Festungsbau entstandenen Verhältnisse stellten die Gemeinde vor jährlich zunehmende regelmässige und auch noch vor grosse einmalige Ausgaben, zu deren Bestreitung ihre Einkünfte und schliesslich ihr Vermögen nicht mehr hinreichen.

Vor dem Bau der Befestigungen konnte die Gemeinde Lavey-Morcles ohne Steuern auskommen ; bis zum Jahre 1895 verteilte sie sogar Burgernutzen. Zwar kamen schon zu die- "· ser Zeit xmd früher Defizite im Gemeindehaushalt vor, sie gaben aber zu keinen Bedenken Anlass, da sie keinen bleibenden Charakter hatten und auch nicht die Tendenz zu beständiger' Steigung zeigten, sondern bald kleiner, bald grösser waren oder ganz ausblieben, und da ihnen ein Gemeindevermögen an produktiven Immobilien gegenüberstand. Dieses erlitt eine Reduktion durch den Verkauf von Land an den Bund für die Befestigungen ; dafür aber gelangte die Gemeinde zu Barvermögen ; infolge der Defizite der letzten Jahre hat sich dieses aber bereits vermindert, und die Gemeinde sah sich genötigt, für das Jahr 1905 eine Gemeindesteuer einzuführen. Ihr Ansatz entspricht dem der Staatssteuer des Kantons Waadt und einer Belastung von Fr. 7 per Kopf der Bevölkerung. Der Ertrag reicht jedoch nicht einmal aus, um die Kosten dos Unterhaltes für die Strassen, Brücken und Dämme zu bestreiten; denn sowohl diese Kosten, als auch diejenigen anderer Zweige der Gemeindeverwaltung haben sich seit dem Bau der Befestigungen verdoppelt, bis vervierfacht. Selbst mit Zuhülfenahme aller übrigen Einnahmen kann die Gemeinde ihre jährlichen Ausgaben nicht bestreiten. Sie steht jetzt, nach den Berechnungen des Conseil de régie, die sich im allgemeinen als zutreffend erwiesen haben, vor einem durchschnittlichen Jahresdefizite von zirka Fr. 12,400, das sie jeweilen aus dem Barvermögen bestreiten müsste. Nun hat aber die Gemeinde verschiedene öffentliche Bauten auszuführen, deren Kosten, wenn Knntoi! vmd Bund ihr nicht beistehen würden, das Barvermögen

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verschlingen rnüssten. Die Gemeinde wäre gezwungen, zur Deckung der künftigen Jahresdefizite den bereits drückenden Steuerfuss zu erhöhen, Geldanleihen zu machen und ihren Immobilienbesitz mit Schulden zu belasten.

Der Kanton Waadt, der seine Gemeinden beim Bau neuer Schulhäuser mit Subventionen gleich % der betreffenden Kosten unterstützt, ist bereit, die Subvention für die Schulhausbauten der Gemeinde Lavey-Morcles der ausnahmsweisen Verhältnisse wegen, in denen sich diese befindet, auf 40 % zu erhöhen, in dei' Erwartung, dass der Bund in mindestens gleichem Masse sich an der Deckung der Kosten beteilige.

Es steht ganz ausser Frage, dass die ausserordentlich schwierige Lage der Gemeinde Lavey-Morcles eine Folge der Anlage der Befestigungen und des dadurch bedingten Zuzuges von Militärbevölkerung ist.

Ohne diesen Zuzug wären, der Gemeinde die grossen Ausgaben für Schulhäuser und andere öffentliche Werke, sowie die bedeutende Vermehrung der jährlichen ordentlichen Gemeindeausgaben erspart geblieben ; sie hätte kaum nötig gehabt, eine Steuer einzuführen, jedenfalls keine so hohe, wie die jetzige ; es wäre ihr ein sicheres, produktives Immobiliarvermögen geblieben, dessen Ertrag sie in den Stand gesetzt hätte, die Kosten des Gemeindehaushaltes annähernd oder ganz zu decken.

Demgegenüber lässt sich einwenden, dass der Gemeinde und der Einwohnerschaft durch den Zuzug der Militärbevölkerung doch auch Vorteile erwachsen seien. Das ist aber nur teilweise und in ganz beschränktem Masse der Fall. Einige Wirtschaften haben grössere Einnahmen während der Militärschulen und -kurse, die in den Festungswerken stattfinden, und auch infolge der Frequenz durch das ständige Militärpersonal. Einigen Erwerb bringen die Materialtransporte für die Befestigungen und die Besorgung der Wäsche, die Leuten aus der Zivilbevölkerung übertragen werden. Die Preise der Wohnungen sind gestiegen. Es gewinnen also die Hauseigentümer und Vermieter etwas mehr ; diese Preissteigerung empfindet aber anderseits der nicht aus Hauseigentümern bestehende Teil der Bevölkerung als eine neue Last. Die Lebensmittel werden sowohl von den Militärschulen und -kursen, als vom ständigen Militärpersonal aus den Vorräten der Befestigungen bezogen. Dies geschieht, weil durch den Umsatz die Erneuerung der Vorräte ermöglicht wird.

Der Gemeinde selbst haben, wie wir bereits erwähnten, die neuen Verhältnisse keine Vorteile, sondern Verlegenheiten ge-

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bracht. Vermögen und Einkommen des ständigen Militärpersonals sind nicht derart, dass sie ein den vermehrten Gemeindelasten entsprechendes Steuererträgnis abwerfen. Dieses beträgt etwa Fr. 400 weniger als das Erträgnis aus den. Steuern der Zivilbevölkerung.

Es wurde die Frage erwogen, ob nicht durch eine Erhöhung der Steuer das Gemeindeeinkommen etwas verbessert werden könnte ; eine solche Massregel würde aber bei der Zivilbevölkerung neue Erbitterung hervorrufen. Auch aus den Bergweiden lassen sich nicht ohne weiteres höhere Einnahmen erzielen. Ihre Verpachtung erfolgt auf dem Wege der öffentlichen Konkurrenz an den Meistbietenden. Den Pachtpreis bestimmt also die Nachfrage, und dabei macht sich die Konkurrenz der Nachbargemeinden mit ihrem Weidland geltend. Ebensowenig sind Ersparnisse auf den Verwaltungskosten möglich ; deren Ansätze bewegen sich in sehr bescheidenem Rahmen.

Angesichts dieser Sachlage konnten wir uns des Gedankens nicht erwehren, dass es in der moralischen Pflicht des Bundes liege, der Gemeinde Lavey-Morcles durch finanzielle Unterstützung an die Hand zu gehen, und zwar sowohl in bezug auf ihre jährlichen Betriebskosten, als auch hinsichtlich ihrer grossen Ausgaben für die neuen Schulhäuser, die in Lavey und in Mordes erstellt werden müssen. Wir haben daher unser Militärdepartement ermächtigt, mit dem Staatsrate des Kantons Waadt und dem Conseil de régie der Gemeinde Lavey-Morcles ein Übereinkommen zu treffen, selbstverständlich unter Vorbehalt der Genehmigung der nötigen Kredite durch die Bundesversammlung.

Gemäss dem nun abgeschlossenen Übereinkommen, verpflichtet sich der Kanton Waadt, an die. Kosten der Schulhäuser in Lavey und in Mordes, inkl. Uusstattung mit dem nötigsten Mobiliar, aber mit Ausschluss der Kosten des Bauterrains, eine Subvention von 40 % zu leisten.

Der Bund gewährt eine prozentual gleich bemessene Subvention, jedoch auch an die Kosten des Bauterrains, und richtet sie ratenweise aus, nach Massgabe des Fortschreitens der bereits in Angriff genommenen Bauten.

Ferner unterstützt der Bund die Gemeinde durch einen jährlichen Beitrag von Fr. 7000 an ihre Betriebskosten bis zur Vollendung des Schulhauses in Mordes, das nach demjenigen in Lavey erbaut wird. Von diesem Zeitpunkte hinweg wird der Beitrag auf Fr. 8000 erhöht und für die Dauer von fünf Jahren

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zugesichert. Der Bund hat das Recht zur Prüfung der Gemeinderechnung und des Budgets, und sollte sich hierbei eine Besserstellung der Gemeinde ergeben, so kann eine entsprechende Reduktion des Jahresbeitrages vorgenommen werden. Wachsen aber die Defizite noch mehr an, so dürfen an den Bund gleichwohl keine weitergehenderen Subventionsansprüche erhoben werden. Nach Ablauf der fünfjährigen Frist ist die Frage der Subventionierung neu zu ordnen.

Für die Beitragsleistung an die Kosten der Schulhäuser der Gemeinde Lavey-Morcles kommen folgende Zahlen in Betracht : a. S c h u l h a u s L a v e y : Baukosten und Mobiliar . . Fr. 115,000 Bauterrain ,, 20,000 Fr. 135,000 ö. S c h u l h a u s M o r d e s : Baukosten und Mobiliar . . Fr. 41,500 Bauterrain , 5,0.00 ,, 46,500 Fr. 181,500 -,, 72,600

Subvention des Bundes 40%

Fr. 108,900 Subvention des Kantons Waadt : 40 °/o der Baukosten und der Kosten des Mobiliars im Betrage von Fr. 156,500 = . . .

Von der Gemeinde zu deckende Kosten .

,,

62,600

. Fr. 46,300

Zu dieser Aufstellung erlauben wir uns zu bemerken, dass der Kanton Waadt grundsätzlich an das Bauterrain für neue Schulhäuser keine Beiträge leistet. Der Konsequenzen wegen muss er es auch hier unterlassen.

Es darf nicht unbeachtet bleiben, dass die Gemeinde zu obigen Fr. 46,300 hinzu noch etwa Fr. 35,000 für andere öffentliche Bauten, die mit den auseinandergesetzten Verhältnissen im Zusammenhange stehen, ausgeben muss ; ferner wird sie sich finanziell an der Erstellung einer Brücke beteiligen ,, müssen, die über die Rhone gebaut werden und Lavey-Morcles eine bessere Verbindung mit dem Bahnhofe von St. Maurice bringen soll.

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Sehliesslich weisen, wir noch darauî hin, dass die soeben erwähnten Bauten der Gemeinde keine Einkünfte sichern. Dieselbe verliert vielmehr durch die dafür zu machenden Ausgaben einen Teil des produktiven Vermögens. Und hierzu wird der Unterhalt der Bauten ihr neue, jährlich wiederkehrende Unkosten verursachen.

Wir sind der Ansicht, dass das oben erwähnte Übereinkommen der schwierigen Lage der Gemeinde Lavey-Morcles in billiger Weise Rechnung trägt. Die Hülfe, die wir der Gemeinde bringen, wird eine Ermutigung für sie sein und dazu beitragen, dass das Einvernehmen zwischen der Zivil- und der Militärbevölkerung, das besonders früher sehr zu wünschen übrig liess, sich immer besser gestaltet. Daran hat der Bund im Hinblick auf den Festungsdienst im Frieden und im Ernstfall ein nicht zu unterschätzendes Interesse.

Gestützt hierauf beehren wir uns, Ihnen das Übereinkommen zur Genehmigung und demgemäss den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B er D, den 26. Februar 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Blngier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Subventionierung der Gemeinde Lavey-Morcles.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 1907, beschliesst: Art. 1. Der Gemeinde Lavey-Morcles wird an die Kosten der Erstellung und Ausstattung zwei neuer Schulhäuser in Lavey und in Mordes eine Subvention gleich 40 °/o dieser Kosten, im Maximum von Fr. 72,600, gewährt.

Art. 2. Der genannten Gemeinde wird ferner bis zur Fertigstellung des Schulhauses in Mordes ein jährlicher Beitrag von Fr. 7000 und hierauf für fünf Jahre ein solcher von Fr. 8000 bewilligt. Die Reduktion dieses Beitrages bleibt vorbehalten, für den Fall, dass sich die Finanzlage der Gemeinde besser gestalten sollte. Nach Ablauf der erwähnten Frist von fünf Jahren ist die Frage der Beitragsleistung neu zu ordnen.

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Art. 3. Die nähern Bedingungen für die Beitragsleistung und für die Ausbezahlung der Beiträge sind mit dem Staatsrate des Kantons Waadt und dem Conseil de régie der Gemeinde Lavey-Morcles gemäss dem bereits provisorisch getroffenen Übereinkommen vertraglich festzustellen.

Art. 4. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt und ihm hierfür der nach Art. l und 2 erforderliche Kredit bewilligt.

Art. 5. Der Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Subventionierung der Gemeinde Lavey-Morcles. (Vom 26. Februar 1907.)

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06.03.1907

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