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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden bestraften Karl Tischer, Schneidermeister, in Bremgarten.

(Vom 3.Mai 1907.)

Tit.

Tischer wurde vom Bezirksgerichte Bremgarten wegen Übertretung des Patenttaxengesetzes zu Fr. 20 Geldbusse, Nachzahlung von Fr. 100 umgangener Taxe und Tragung der auf Fr. 40.15 berechneten Kosten sowie Fr. 10 Staatsgebühr verurteilt. Das Gericht nahm auf Grund der von ihm erhobenen Akten als bewiesen an, dass Tischer zu verschiedenen Malen unbefugterweise versucht habe, bei Privaten Bestellungen auf Handelswaren aufzunehmen. Nunmehr ersucht der Bestrafte um Erlass beziehungsweise Milderung der Urteilsfolgen auf dem Wege der Begnadigung, indem er, wie auch schon im gerichtlichen Verfahren, in Abrede stellt, dass er sich ohne vorherige Einladung zu Privaten begeben habe, um Bestellungen aufzunehmen, oder sonst in irgend welcher Weise Geschäfte betrieben habe, die die Lösung einer Taxkarte nötig gemacht hätten.

Die Richtigkeit der vom Richter aus den Beweisergebnissen gezogenen Schlussfolgerungen, betreffend die Tatsache der Gesetzesübertretung, kann im Begnadigungsverfahren nicht nachgeprüft, vielmehr muss hier als feststehend angenommen werden, dass Tischer verpflichtet gewesen wäre, für die von ihm

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praktizierten Geschäfte sich nach Vorschrift des Gesetzes eine Bewilligung zu verschaffen. Unter dieser Voraussetzung erscheint die Höhe der Busse innerhalb der gesetzlichen Skala von Fr. l--1000 durchaus den Verhältnissen angemessen. Über eine Ermässigung der Taxe aber hätte nicht die Bundesversammlung, sondern das Handelsdepartement zu entscheiden, das gemäss Gesetz in letzter Instanz die Handelspatentsachen behandelt (vgl. den Beschluss der Bundesversammlung vom 16. Juni 1904, betreffend das Begnadigungsgesuch des Gustav Reiss, Bundesbl. 1904, II, 754).

Die Kostenfrage endlich ist in dergleichen Fällen von den Kantonen zu entscheiden, denen nach dem Organisationsgesetz die Bestimmung und der Bezug allein obliegt.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A nt r ag:

Es sei das Gesuch des Karl Tischer abzuweisen.

B e r n , den 3. Mai 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Übertretung des Bundesgesetzes betreffend die Patenttaxen der Handelsreisenden bestraften Karl Tischer, Schneidermeister, in Bremgarten. (Vom 3.Mai 1907.)

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Jahr

1907

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3

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08.05.1907

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237-238

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