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Schweizerisches Bundesblatt.

59. Jahrgang. V.

Nr. 44.

16. Oktober 1907.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpli & Cie. in Bern.

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Nachtragsbotschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Bau neuer Kasernenstallungen in Thun.

(Vom 24. September 1907.)

Tit.

Mit Botschaft vom 1. März dieses Jahres haben wir Ihnen beantragt, uns für den projektierten Neubau von Kasernentallungen auf dem Waffenplatz Thun einen Kredit von Fr. 156,000 zu bewilligen. Die eidgenössischen Räte haben alsdann die Priorität der Behandlung des Geschäftes dem Nationalrat zugeteilt und zur Vorberatung Kommissionen bestellt. Am 6. Mai dieses Jahres nahmen die beiden Kommissionen im Beisein von Vertretern der Militärverwaltung und des Departements des Innern einen Augenschein ein. Das Ergebnis dieses Augenscheins bestand darin, dass die verordneten Kommissionen fanden, das in Aussicht genommene, im Eigentum der Eidgenossenschaft befindliche Areal eigne sich nicht für die beabsichtigte Baute, da die Stallungen zu nahe an den Militärspital und die Kaserne zu stehen kämen, was schon aus sanitarischen Gründen vermieden werden muss, und weil der Platz vor der Kaserne und der Exerzierhalle zu sehr eingeschränkt würde. Es sollten das hinter den Stallungen befindliche Grundstück von Herrn Max Fischer und ein Teil des daneben Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. V.

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282 befindlichen Grundstückes von Herrn Christian Grossniklaus erworben und die neuen Gebäude auf diesem Areal erstellt werden.

Die Kommission des Nationalrates gab unserem Militärdepartement von dem Ergebnis der Beratungen schriftlich Kenntnis. Diese Eröffnung nahmen wir mit Vergnügen entgegen ; war es doch lediglich die Befürchtung, ein höherer Kredit möchte von den eidgenössischen Räten beanstandet werden, welche uns bewogcn hatte, Neubauten auf e i g e n e m Grund und Boden in Aussicht zu nehmen.

Unser Militärdepartement hat sofort, in Verbindung mit der Direktion der eidgenössischen Bauten, die nötigen Massnahmen getroffen, mit den genannten Grundeigentümern über den Erwerb der Grundstücke verhandelt und neue Pläne ausgearbeitet.

Es ist gelungen, sich mit den Erben des inzwischen verstorbenen Herrn Max Fischer über den Erwerb seines Grundstückes zu verständigen. Nicht das nämliche ist der Fall mit Bezug auf Herrn Grossniklaus, so dass ihm gegenüber das Zwangsenteignungsverfahren stattfinden muss.

Was die neuen Pläne anbetrifft, so gestatten wir uns, folgendes hinzuzufügen.

Das Neubauprojekt sieht die Erstellung von drei annähernd gleich grossen Stallgebäuden von 41,4o m. Länge und 10,?o m.

Breite vor. Die Stallgebäude sollen als offene Hallen gebaut werden und erhalten Beleuchtung von oben mittelst beweglicher Dachlichter. Auf der Südseite sind kleine Vorbauten zur Unterbringung von Heu- und Strohvorräten (Tagesrationen) und auf der Nordseite solche zur Aufbewahrung der Stallgeräte angeordnet. Für die Dachbinder ist armierte Betonkonstruktion, als Bedachungsmaterial Eternitschiefer in Aussicht genommen. Die Krippen würden in Zementbeton erstellt, ebenso die Böden der Stallläger und der Stallgänge, welch letztere mit rauher Oberfläche, das heisst mit einer Einlage von geschichteten Kieselsteinen, zu versehen wären. In zwei Stallgebäuden können je 54 und im dritten 48, im ganzen also 156 P f e r d e untergebracht werden.

Auf der Südseite der Stallungen soll ein Dependenzgebände errichtet werden, das ein genügend grosses Wachtlokal für die Stallwache, eine Geschirrkammer und eine Sattlerei enthalten wird.

In den Stallhöfen würden überdies die nötigen Abortanlagen und Brunnentröge placiert.

Die Kosten des Ganzen werden betragen :

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1. Landankauf: Grundstück der Erbschaft von Fischer laut Kaufvertrag Fr. 40,000 Zu expropriierendes Grundstück von Christ.

Grossniklaus zirka ,, 35,000 2. Erstellung von drei Stallgebäuden. . . . ,, 121,000 3. Erstellung eines Dependenzgebäudes ,, 16,631 4. Hydrantenanlage ,, 4,000 5. Umzäunungen ,, 2,800 6. Strassenanlagen ,, 3,500 7. Verschiedenes (Handänderungs- und Stipulationsgebühren, Kosten für Espropriati on u. s. w.

und Unvorhergesehenes) ,, 6,069 Fr. 229,000 Wir beehren uns, gestützt auf vorstehende Ausführungen den Antrag, den wir Ihnen mit unserer Botschaft vom 1. März dieses Jahres unterbreitet hatten, durch nachfolgenden Beschlussesentwurf zu ersetzen, und ersuchen Sie, diesem Ihre Genehmigung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 24. September 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Bau neuer Kasernenstallungen und eines Dependenzgebäudes auf dem Waffenplatz Thun.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 1. März 1907 und einer Nachtragsbotschaft des Bundesrates vom 24. September 1907, beschliesst: 1. Für den projektierten Neubau von Kasernenstallungen und eines Dependenzgebäudes auf dem Waffenplatz Thun wird eine Summe von Fr. 229,000 bewilligt.

2. Dieser Beschluss tritt, weil nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Nachtragsbotschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Bau neuer Kasernenstallungen in Thun. (Vom 24. September 1907.)

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Jahr

1907

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44

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16.10.1907

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281-284

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