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Schweizerisches Bundesblatt.

59. Jahrgang. V.

Nr. 38.

4. September 1907.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Jagdfrevel bestraften François Germain Reynard, in Savièse (Kanton Wallis).

(Vom 22. August 1907.)

Tit.

Petent wurde durch Urteil des Richteramtes Saanen vom 19. März 1906 zugleich mit einem ändern Bürger von Savièse schuldig befunden, am 15. August 1905, also zu geschlossener Jagdzeit, im Bannbezirk auf dem Walliser - Windspielenberg, Gemeinde Gsteig, Kanton Bern, Hochwildjagd betrieben zu haben.

Der Richter verurteilte jeden der beiden zu Fr. 150 Geldbusse, im Falle der Unerhältlichkeit umgewandelt in 30 Tage Gefängnis und zu einem Dritteil der Fr. 141 betragenden Kosten, gestützt auf Art. 7, 12, 15 und 21 3 b des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz.

Reynard hatte in der Untersuchung und im Hauptverfahren die ihm zur Last gelegte Übertretung bestritten und erklärte gegen die auf Grund von Zeugenaussagen erfolgte Verurteilung die Berufung an die Polizeikammer des Kantons Bern. Nachträglich aber zog er die Appellation zurück, um, wie er sagte, weitere Kosten zu ersparen. Er hat auch seinen Anteil an den Gerichtskosten bezahlt, dagegen stellt er nunmehr das Gesuch Bundesblatt. 69. Jahrg. Bd. V.

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90 um Erlass der Busse auf dem Wege der Begnadigung mit Erneuerung der Versicherung seiner Schuldlosigkeit.

Dieses Gesuch kann nicht gehört werden, da die Begnadigungsinstanz das rechtskräftige Urteil des kompetenten Richters als Feststellung der Schuld ohne Nachprüfung von ihrer Seite respektieren muss, um so mehr, als der Verurteilte nicht in der Lage ist, für seine Vorbringen irgend welche Beweismittel anzuführen. Die ausgesprochene Strafe liegt innerhalb der gesetzlichen Schranken von Fr. 100--400 und bietet auch in ihrer Höhe keinen Grund zur Milderung.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei das Begnadigungsgesuch des Fr. G. Reynard abzuweisen.

B e r n , den 22. August 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d ent:

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Jagdfrevel bestraften François Germain Reynard, in Savièse (Kanton Wallis). (Vom 22.

August 1907.)

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Jahr

1907

Année Anno Band

5

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38

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.09.1907

Date Data Seite

89-90

Page Pagina Ref. No

10 022 558

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