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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Ausdehnung der Konzession der städtischen Strassenbahn Zürich auf die Linie Limmatstrasse-HönggerstrasseRöschibachstrasse-Dammstrasse, unter Aufhebung der Konzession der Strassenbahn Zürich-Höngg für die Strecke Limmatstrasse-Hönggerstrasse.

(Vom 7. Dezember 1907.)

Tit.

Die Stadt Zürich hat den Bau der Röschibachstrasse im Quartiere Wipkingen beschlossen. Die Strasse beginnt bei der gleichzeitig dem Ausbau zu unterwerfenden Dorfstrasse und mundet nordwärts der Bahnlinie Zürich-Örlikon in die Nordstrasse ein.

Beim Bau der Strasse soll in dieselbe ein doppelspuriges Strassenbahngeleise eingelegt werden. Um Anschluss mit dem bestehenden städtischen Netze zu erhalten, wurde mit der Strassenbahn ZürichHöngg ein Vertrag über die Abtretung ihres Bahnstückes von der Hardstrasse bis zur Kirche Wipkingen, das teils sofort, teils später auf Doppelspur umgebaut werden soll, vereinbart.

Durch diese neue Linie erhält wieder ein grösseres Quartier Verbindung mit dem städtischen Strassenbahnnetze.

Die neue Strecke der städtischen Strassenbahn wird eine Länge von 700 m. erhalten; davon entfallen 250 m. auf das

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"bisherige Teilstück der Linie nach Höngg und 450 m. auf die neue Anlage. Die grösste Steigung beträgt 51,2 %o auf eine Länge von etwa 80 m. Der Bau der Bahn erfolgt nach den neuesten Normalien der städtischen Strassenbahn. Der Betrieb richtet sich nach der Fahrordnung, welche für die Linie in der Limmatstrasse .gilt. Neue Wagen werden nicht angeschafft. Das neue Teilstück bildet einen Bestandteil der dritten Taxzone, die sich nun vom Limmatplatze bis zur Nordstrasse (1600 m.) erstreckt. Eine Fahrt vom Hauptbahnhofe bis zur Nordsfcrasse (2800 m.) wird demnach 15 Rappen kosten.

Der Kosten Voranschlag lautet wie folgt:

·Organisations- und Verwaltungskosten .

.

Ausbau des |ueues anzukaufenden Tei6 ,stUck StUckes T "«11«* Fr.

Fr.

.

500 500

Verzinsung des Baukapitals Expropriationen Unterbau ·Oberbau Tafeln für Haltestellen u. s. w Stromzuführungsanlagen

1,000 1,000 4,500 9,000 -- 1,000

2,500 2,000 12,000 32,000 500 13,500

17,000 .Zahlung an die Strassenbahn Zürich-Höngg als Kaufpreis 24,000

63,000 41,000

Zusammen

104,000

Zwecks Erreichung des zu erstrebenden Zieles ist der Stadtrat .'Zürich unterm 4. September 1907 mit dem Gesuche an uns gelangt: Es möchte der Verzicht der Strassenbahn Zürich-Höngg auf die Konzession für das Teilstück Limmatstrasse-Hönggerstrasse anerkannt und die Konzession für die städtische Strassenbahn Zürich von 26. März 1897 auf die Linie von der Limmatstrasse (jetziger Endpunkt) bis zum zukünftigen Ende in der Röschibachstrasse bei der Nordstrasse ausgedehnt werden.

Mittelst Zuschrift vom 23. September 1907 bestätigt der Verwaltungsrat der Strassenbahn Zürich-Höngg, dass die Gesellschaft auf die Konzession für das abgetretene Teilstück vertraglich verzichtet hat.

Bundesblatt. 69. Jahrg. Bd. VI.

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Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat unterm 17. Oktober 1907 die nötige Bewilligung zur Strassenbenützung erteilt.

Unter gleichem Datum teilt er uns mit, dass er mit dem Konzessionsgesuche des Stadtrates Zürich einverstanden ist.

Unserseits gibt der projektierte Ausbau der städtischen Strassenbahn Zürich zu keinen Einwendungen Anlass. Wir beantragen Ihnen daher, dein Gesuche des Stadtrates durch Annahme des nachstehenden Beschlusses zu entsprechen, und benützen diese Gelegenheit, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu "versichern.

B e r n , den 7. Dezember 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Kingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreifend

Ausdehnung der Konzession der städtischen Strassenbahn Zürich auf die Linie Limmatstrasse-HönggerstrasseRöschibachstrasse-Dammstrasse, unter Aufhebung der Konzession der Strassenbahn Zürich-Höngg3 für die Strecke Limmatstrasse-Hönggerstrasse.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe des Stadtrates Zürich vom 4. September 1907 5 2. einer Erklärung des Verwaltungsrates der elektrischen Strassenbahn Zürich-Höngg vom 23. September 1907 ; 3. einer Botschaft des Bundesrates vom 7. Dezember 1907, beschliesst: 1. Die durch Bundesbeschluss vom 26. März 1897 (E. A. S.'

XIV, 369) der Stadt Zürich erteilte, durch Bundesbeschlüsse vom 24. April 1902 (E. A. S. XVIII, 70), vom 28. März 1903 (B. A. S. XIX, 60) und vom 19. Dezember .1905 (E. A. 8. XXI, 336) abgeänderte Konzession für den Bau und Betrieb von Strassenbahnlinien auf dem Gebiete der Stadt Zürich wird auf die Linie von der Limmatstrasse bis zu der Dammstrasse über die Hönggerstrasse und die Röschibachstrasse ausgedehnt, unter gleichzeitiger Aufhebung der Konzession der elektrischen Strassenbahn Zürich-Höngg für das Bahnstück Limmatstrasse-Hönggerstrasse.

2. Der Bundesrat ist mit dem Vollzug dieses Beschlusses, welcher am 1. Januar 1908 in Kraft tritt, beauftragt.

--.

-S5-0-JS-

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Ausdehnung der Konzession der städtischen Strassenbahn Zürich auf die Linie LimmatstrasseHönggerstrasseRöschibachstrasse-Dammstrasse, unter Aufhebung der Konzession der Strassenbahn Züric...

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Jahr

1907

Année Anno Band

6

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.12.1907

Date Data Seite

324-327

Page Pagina Ref. No

10 022 693

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