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# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 22. Juli 1907.)

Herr J. K u r t h , von Attiswil (Bern), ist als schweizerischer Vizekonsul in Córdoba (Argentinien) abberufen worden.

An Stelle des wegen Ablaufes der Amtsdauer austretenden Herrn Jauch, Oberförster des Kantons Uri, wird als Mitglied der Aufsichtskommission der Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen gewählt: Herr Gustav M e t t l e r , Oberförster des Kantons Zug.

Dem Kavallerie-Offiziersverein Basel wird an die Kosten für einen Distanzritt Luzern-Basel ein Bundesbeitrag von Fr. 800 bewilligt.

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: Dem Kanton G r a u b ü n d e n an die zu Fr. 11,000 veranschlagten Kosten für eine Waldweganlage in ,,Sägeplatz-ValverdaStavel", Gemeinde Tinzen : 20%, im Maximum Fr. 2200.

Dem Kanton N e u e n b ü r g : 1. an die Kosten für Erstellung von Waldweganlagen in den Gemeinde waldungen von Les Bavards ( Voranschlag Fr. 46,500), 20%, im Maximum Fr. 9300; 2. an die Kosten für Erstellung von Waldweganlagen in den Gemeindewaldungen von Fleurier (Voranschlag Fr. 98,964), 20 °/o, im Maximum Fr. 19,792. 80.

Dem Kanton L uz er n an die Kosten der Ausführung nachstehender Bodenverbesserungen: 1. für die Entwässerungsanlage auf der Liegenschaft ,,Wilzigen", Eigentum des Arthur Zemp in der Gemeinde Entlebuch (Kostenvoranschlag Fr. 3500), 20 %, im Maximum Fr. 700 ; 2. für die auf der Alp ,,Linde", Gemeinde Schwarzenberg, Eigentum des Hrn. Grossrat Roesli-Frey in Wartensee bei Sempach und J. Schröter in Schwarzenberg ;

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a. Stallumbaute und Jauchetroganlage (Voranschlag Fr. 3000), 15%, im Maximum Fr. 450; ö. Entwässerungsanlage (Voranschlag Fr. 7000), 20 °/o, im Maximum Fr 1400; c. Weg- und Brückenanlage (Voranschlag 19001, 20 °/o, imMaximum Fr. 380 ; d. Quellenfassung und Reservoiranlage (Voranschlag Fr. 150),, 20%, im Maximum Fr. 30.

3. für die Stallbaute mit Jauchetroganlage auf der Alp ,,Thoregg", Eigentum des Joseph Schmidiger in der Gemeinde Flühli (Voranschlag Fr. 8000), 15%, im Maximum Fr. 1200; 4. für die Jauchetroganlage auf der Alp ,,Mittlisthütte", Eigentum des Franz Hofstetter in Ebnet zu Entlebuch (Voranschlag Fr. 700), 15 %, im Maximum Fr. 105.

Dem Kanton U n t e r w a i d e n ob dem Wald an die auf Fr. 3100 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Stallbaute auf der Alp ,,Stäfeli" in Giswil, Eigentum der Korporation Schwändi, 20 %, im Maximum Fr. 620.

Dem Kanton G l a r u s an die Kosten der Ausführung nachstehender Bodenverbesserungen : 1. An verschiedene Grundeigentümer für die Erstellung einer Wasserleitung mit vier laufenden Brunnen zur Tränkewasserversorgung der Liegenschaften ,,Hoschet", ,,Bitzi" und ,,Bitziweid" in der Gemeinde Matt (Kostenvoranschlag Fr. 3200), 25%, im Maximum Fr. 800; 2. an Jakob Kubli, RM, in Elm für die Urbarisierung und Erstellung einer Wasserleitung in der Liegenschaft ,,Kappelenweid", Gemeinde Elm (Kostenvoranschlag Fr. 1170), 25 °/o, im Maximum Fr. 292. 50; 3. an Christof Schneider, in Elm für die Erstellung eines Gülletroges in der Liegenschaft ,,Knollen", Gemeinde Elm (Kostenvoranschlag Fr. 620), 25 %, im Maximum Fr. 115 ; 4. an Fridolin Leuzinger, auf Beglingen in Mollis für die Erstellung einer Wasserleitung, eines Gülletroges und eines Düngerweges, sowie Urbarisierung in der Liegenschaft ,,Oberruostelen", Gemeinde Mollis (Kostenvoranschlag Fr. 2170), 25 °/0, im Maximum Fr. 542. 50.

5. an Gemeinderat Kaspar Lütschg, in Mollis für die Erstellung einer Wasserleitung, einer Cisterne und eines Dünger-

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weges in der Liegenschaft ,,Teufenberg", Gemeinde Mollis (Kostenvoranschlag Fr. 2640), 25 %, im Maximum Fr. 660 ; 6. an Mathias Fischii, in Näfels für die Erstellung eines Gülletroges in der Liegenschaft ,,Feld", Gemeinde Näfels (Kostenvoranschlag Fr. 770), 25%, im Maximum Fr. 192. 50.

Dem Kanton G r a u b ü n d e n an die Kosten nachstehender Alpverbesserungen : 1. .für Räumungen und Reutungen in der Alp ,,Durnaun11 in Andeer fKostenvoranschlag Fr. 2500), 25 %, im Maximum Fr. 625; 2. für Räumungen und Reutungen, Weganlagen, Wasserleitungen und Erstellung einer Schweinestallbaute in den ,,Haldeu«teiner"-Alpen (Kostenvoranschlag Fr. 11,400), 25 %, im Maximum Fr. 2850; 3. für Reutung in der ,,Schnauseralp11 (Kostenvoranschlag Fr. 350), 25%, im Maximum Fr. 87. 50; 4. für Räumung und Reutung in der Heimweide ,,Ziavea in Bonaduz (Kostenvoranschlag Fr. 1900), 25 %, im Maximuni Fr. 475 ; 5. für eine Wasserleitung, Räumungen, Reutungen und Erstellung einer Schutzmauer in den Heimweiden und Alpen der Gemeinde Poschiavo (Kostenvoranschlag Fr. 5500), 25 °/o, im Maximum Fr. 1375; 6. für Reutung und Räumung in der Alp ,,Camusa1* in Saften (Kostenvoranschlag Fr. 400), 25 %, im Maximum Fr. 100 ; 7. für die Erstellung eines eisernen Grenzzaunes in der a v) Andester -Alp (Kostenvoranschlag Fr. 7000), 25 %, im Maximum Fr. 1750; 8. für Verbauungen in der Alp ,,Erra der Gemeinde Tinzen (Kostenveranschlag Fr. 3660), 25 °/o, im Maximum Fr. 915 ; 9. für Räumungen und Reutungen in den Jenazer ,,Heimweiden1' (Kostenveranschlag Fr. 3000), 25 %, im Maximum Fr. 750 ; 10. für eine Weganlage von den riMerlenhüttena nach der Alp _,Blesea in den Gemeinden Soglio und Castasegna (Kostenvoranschlag Fr. 5000"), 25 %i im Maximum Fr. 1250.

Dem Kanton T essin an die Kosten der Ausführung der nachstehend verzeichneten Bodenverbesserungen: 1. für eine eiserne Wasserleitung von 1729 m. Länge, sowie Räumungsarbeiten auf einer Fläche von 6 ha. auf der Alp

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Alpetto, Eigentum des Patriziats von Gerra G-ambarogno (Kostenvoranschlag Fr. 12,500), 30%, bis zu Fr. 3750; 2. für eine eiserne Wasserleitung von 712 m. Länge in San Carlo, Gemeinde Bignasco (Kostenvoranschlag Fr. 2400), 30°/o, bis zu Fr. 720; 3. für die Erstellung einer Cisterne und Räumungsarbeiten auf 3 ha. auf Alp Arbino, Eigentum des Patriziats von Arbedo (Kostenveranschlag Fr. 4900), 20%, bis zu Fr. 980.

Dem Kanton W a a d t an die Kosten der Ausführung der nachstehend bezeichneten Bodenverbesserungsprojekte : 1. für die Entwässerung einer Fläche von 120 ha. in der Gemeinde Boussens (Kostenvoranschlag Fr. 80,000), 25 °/o, bis zu Fr. 20,000; 2. für die Erstellung zweier Cisterneh auf der Weide Chaket-Derriere, Gemeinde Yverdon (Kostenvoranschlag Fr. 8500), 25 %, bis zu Fr. 2125.

Der Bundesrat hat heute den zwischen dem Militärdepartement und dem Automobilklub 'der Schweiz betreffend die Bildung eines Freiwilligen-Automobilkorps abgeschlossenen Vertrag genehmigt.

Die wesentlichen Bestimmungen dieses Vertrages sind folgende : Der Automobilklub der Schweiz stellt dem schweizerischen Militärdepartement aus der Zahl seiner Mitglieder ein FreiwilligenAutomobilkorps mit einer zu vereinbarenden Anzahl von PersonenMotorwagen für den Dienst in der Armee zur Verfügung.

In das Korps sind nur Automobilisten schweizerischer Nationalität (Militär- und Nichtmilitärpersonen) einzureihen, welche zu diesem Dienst tauglich sind und sich gegenüber dem Militärdepartement für vier Jahre schriftlich verpflichten, bei denjenigen Stäben oder Einheiten, welchen sie zugeteilt werden, im Instruktionsdienst jeweilen während den vorschriftsmässigen Kursen und im aktiven Dienst auf unbeschränkte Dauer mit ihrem eigenen Motorwagen den Automobildienst zu besorgen und den Wagen selbst zu führen.

Der Vorstand des Automobilklubs der Schweiz unterbreitet der technischen Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung zur Auswahl ein Verzeichnis derjenigen Freiwilligen, welche ihm als Mitglieder des Korps geeignet erscheinen.

736

Die Freiwilligen werden in zwei Klassen ausgeschieden; in die erste Klasse kommen nur diejenigen, welche sowohl den Instruktions- als den aktiven Dienst leisten wollen, wogegen die Freiwilligen der zweiten Klasse nur für den aktiven Dienst einberufen werden sollen.

Über die zur Verwendung kommenden Wagen ist ein Beschreibungsverbal auszufertigen.

Die normale Leistung des Wagenmotors soll zwischen 15 und 35 HP. betragen.

Die technische Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung fertigt die Liste des von ihr als geeignet anerkannten Personals und Wagenmaterials an und nimmt die Zuteilung vor.

Die endgültige Wagen- und Zuteilungstabelle untersteht der Genehmigung des schweizerischen Militärdepartements, welches auch die Wahl des Chefs der Freiwilligen vornimmt.

Jedes Mitglied des Freiwilligenkorps hat für seinen Wagen einen geeigneten Mechaniker zu bezeichnen.

Die Auswahl der Mechaniker bedarf der Genehmigung der technischen Abteilung der eidgenössischen Kriegsmaterialverwaltung.

Diejenigen Mitglieder des Korps, welche nicht Offiziere sind, haben den Rang von Subalternoffizieren ohne Grad und sind wie Offiziere zu behandeln. Die Freiwilligen tragen im Dienst eine mit den Militärbehörden zu vereinbarende, von ihnen selbst zu beschaffende Uniform, die von den Offiziersuniformen verschieden sein soll, sowie ein leicht erkennbares Abzeichen des Korps. Sie werden mit der Pistole bewaffnet.

Die wehrpflichtigen Mitglieder des Korps werden für die Dauer ihrer Einteilung beim Freiwilligenkorps vom Dienst als Militärs und von der Ersatzsteuer befreit, sofern sie den regelmässigen Dienst als Mitglieder der ersten Klasse des Freiwilligenkorps leisten.

Für ihren Wagen erhalten die Freiwilligen für jeden Dienstund Reisetag eine Tagesentschädigung.

Das Personal des Freiwilligen-Automobilkorps ist auf die Dauer des Dienstes der militärischen Disziplin und Gerichtsbarkeit unterstellt, hat sich allen militärischen Vorschriften und den Befehlen der Vorgesetzten zu unterziehen und bei aktivem Dienst den Kriegseid zu leisten.

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(Vom 23. Juli 1907.)

Laut Bericht der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin vom 16. Juli hat am gleichen Tage in Berlin der Austausch der Ratifikationsurkunden zu dem am 14. Februar 1907 unterzeichneten und durch Bundesbeschluss vom 12./2l. Juni 1907 genehmigten Vertrag zwischen der Schweiz und dein deutschen Reiche über die Beglaubigung öffentlicher Urkupden stattgefunden.

Die Übereinkunft tritt am 16. August 1907 in Kraft und wird in die amtliche Sammlung aufgenommen.

(Vom 24. Juli 1907.)

Das Sekretariat der auswärtigen Angelegenheiten von Panama meldet den Beitritt dieser Republik zur Genfer Konvention, vom 22. August 1864, betreffend Erleichterung des Loses der verwundeten Militärs der Heere im Felde.

Von diesem Beitritt wird den Vertragsstaaten Kenntnis gegeben, nämlich: Argentinien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Columbien, Congo, Corea, Cuba, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Guatemala, Haïti, Honduras, Japan, Italien, Luxemburg, Mexiko, Montenegro, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Oesterreich-Ungarn, Paraguay, Persien, Peru, Portugal, Rumänien, Russland, Salvador, Schweden, Serbien, Siam, Spanien, Türkei, Uruguay, Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika.

Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten von Nicaragua meldet mit Note vom 17. Juni den Beitritt dieser Republik zur Genfer Übereinkunft betreffend Erleichterung des Loses der Kranken und Verwundeten der Heere im Felde, vom 6. Juli 1906.

Von diesem Beitritt wird den Vertragsstaaten Kenntnis gegeben, nämlich: Argentinien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Congo, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Guatemala, Honduras, Japan, Italien, Luxemburg, Mexiko, Montenegro, Niederlande, Norwegen, OesterreichUngarn, Persien, Peru, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Siam, Spanien, Uruguay und Vereinigte Staaten von Amerika.

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Vorgängig der Beschlussfassung über das Schultableau 1908 werden die Remontenkurse und die Rekrutenschulen der Kavallerie pro 1908 festgesetzt wie folgt: I. Remontenkurse.

I. Kurs vom 29. September 1907 bis 16. Januar 1908 : bis 23. November in B e r n , nachher in A a r au.

IT. Kurs vom 30. September 1907 bis 17. Januar 1908: bis 12. Oktober in B e r n , nachher in Z ü r i c h .

EI. Kurs vom 19. Januar bis 7. Mai 1908 in B e r n .

IV. Kurs vom 10. Mai bis 27. August 1908 in A a r a u .

II. Rekrutenschulen.

I. Schule vom 17. Januar bis 8. April in A a r a u .

(Für die deutschsprechenden Kavallerierekruten der Kantone Bern und Freiburg.)

II. Schule vom 18. Januar bis 9. April in Z ü r i c h .

(Für die Kavallerierekruten der Kantone Zürich, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh. und I.-Rh., St. Gallen undThurgau.)

III. Schule vom 8. Mai bis 29. Juli in B e r n .

(Für die Kavallerierekraten der Kantone Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Tessin, die Rekruten französischer Zunge der Kantone Bern und Freiburg und für die berittenen Maximgewehrrekruten des I. und II. Armeekorps.)

IV. Schule vom 28. August bis 18. November in A a r a u .

(Für die Kavallerierekruten der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwaiden, Glarus, Zug, Solothurn, Baselstadt, Baselland, Graubünden und Aargau und für die berittenen Maximgewehrrekruten des III. und IV. Artneekorps.)

(Vom 26. Juli 1907.)

Herrn Rafaël G. A cos t a wird das Exequatur als Konsul der Vei'einigten Staaten von Mexiko in Genf erteilt.

739 Die nachgenannten 9 Teilnehmer (Sanitätskorporale) an der Sanitätsoffiziersbildungsschule II 1907 werden zu Obeiiieutenants der Sanitätstruppe (Ärzte) ernannt und zur Disposition gestellt :.

Dumont, Fritz, von Bern, in Lausanne.

Andres, Paul, von Bargen in Bern.

Glarner, Paul, von Linthal, in Zürich.

Theile, Paul, von La Brévine, in La Chaux-de-Fonds.

. Fritzsche, Ernst, von und in Zürich.

Usteri, Karl, von Zürich, in Grlarus.

Ehrich, Ernst, von und in Basel.

Birkhäuser, Rudolf, von Basel in Bern.

Frölich, Werner, von Erlach in Bern.

Dem aus Gesundheitsrücksichten eingereichten Gesuche des-Herrn Arnold V o g t , um Entlassung von der Stelle eines Direktorsdes I. schweizerischen Zollgebietes in Basel wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 15. August entsprochen..

(Vom 29. Juli 1907.)

Die im Art. 5 der Konzession einer Drahtseilbahn von Territet nach Mont Fleuri, vom 19. Juni 1903 (E. A. S. XIX, 116), angesetzte und durch Bundesratsbeschluss vom 10. August 1905 (E. A. 8. XXI, 227) erstreckte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird neuerdings um zwei Jahre, d. h. bis zum 19. Juni 1909, verlängert.

Auf Grund des Berichtes des eidgenössischen statistischen Bureaus wird festgestellt, dass für das Referendum gegen dasBundesgesetz über die Militärorganisation, vom 12. April 1907, 89,094 Unterschriften eingelangt sind, wovon 849 sich als ungültig erwiesen haben.

Es verteilen sich die Unterschriften wie folgt auf die.Kantone :

740

Unrifen

'Zürich .......

Bern ........

Luzern .......

Uri ........

Schwyz .......

Unterwaiden ob dem Wald .

Unterwaiden nid dem Wald Glarus .......

Zug ........

Freiburg .......

Solothurn .......

Basel-Stadt ......

Basel-Landschaft . . . .

Schaffhausen .....

Appenzell A.-Rh .....

Appenzell I.-Rh .....

.St. Gallen ......

Graubünden ......

Aargau .......

Thurgau .......

Tessin .......

Waadt .......

Wallis .......

Neuenburg ......

Genf ........

Total

Unte ch

« "««"'

GUIIi e 9 Unterschriften

20,764 12,109 4,586 436 841 -- 43 1,166 963 1,926 4,257 3,997 1,394 357 1,040 76 4,902 861 4,742 2,406 6,033 4,418 4,082 4,781 2^914

40 104 2 . -- 3 -- 31 20 -- -- l -- -- -- -- -- 20 2 62 l 111 5 439 7 1

20,724 12,005 4,584 436 838 -- 12 1,146 963 1,926 4,256 3,997 1,394 357 1,040 76 4,882 859 4,680 2,405 5,922 4,413 3,643 4,774 2,913

89,094

849

88,245

CVom 30. Juli 1907.)

Die Eröffnung des regelmässigen Betriebes der Bndstrecke Lostallo-Mesocco der elektrischen Bahn Bellinzona-Mesocco wird auf Dienstag den 30. Juli 1907 gestattet.

741 (Vom 2. August 1907.)

Der am 11. Januar d. J. zum provisorischen Attache bei der schweizerischen Gesandtschaft in Rom ernannte Herr Dr. jur. Karl Paul H ü b s c h e r von Basel wird definitiv zum Gesandtschaftsattaché ernannt.

"Wahlen.

(Vom 2. August 1907.)

Militärdepartement.

Instruktor I. Klasse der Sanitätstruppen: Hauptmann Redard Charles, von Verrières, in Basel, bisher Instruktor II. Klasse.

Instruktor II. Klasse der Sanitätstruppen: Oberlieutenant Girard John, von La Ferrière, in Basel.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kontrollgehülfe beim Hauptzollamt Basel S.B.B. Eilgut: Alexander Berner, von Schafisheim, bisher Gehülfe I. Klasse bei der Zolldirektion in Basel.

Gehülfen II. Klasse : Basset Louis, von Goumoens-laVille.

Sager Franz, von Egnach (Thurgau).

Charbonnier Edmond, von Planles-Ouates.

Brianza Giuseppe, von Auressio (Tessin).

Pfund Robert, von Schaffhausen.

742 Post- wnâ Eiseribahndepartement.

Postverwaltung.

Postverwalter in Gelterkinden : August Schaub, von Giebenach (Baselland), Postcommis in Liestal.

Postverwalter in Amriswil : Ulrich Würmli, von Hemmerswil (Thurgau), Postcommis in Amriswil.

Postdienstchef in Basel : Hans Leu, von Basel, Postcommis in Basel.

Pos'tbureauchef in St. Gallen: Alois Keller, von Sarmenstorf (Aargau), Postcommis in St.

Gallen.

Adolf Jung, von Grosswangen Postcommis in Luzern : (Luzern), Postcommis in Bern.

Johann Maspoli, von Coldrerio Postcommis in Beilenz: (Tessin"), Postcommis in Chiasso.

Posthalter und Bote in LauterFritz Lauener, von Lauterbrunnen, brunnen : Postgehülfe in Lauterbrunnen.

Telegraphenverwaltung.

Martha Schärer, von ObersteckTelegraphist in Gerzensee: holz (Bern), Telegraphengehülfin in Gerzensee.

Telegraphist und Telephonist August Schaub, von Giebenach in Gelterkinden : (Baselland), Postverwalter in Gelterkinden.

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07.08.1907

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732-742

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